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stellen der beiden Krankenkassen in den Gemeinden des Kreises zu geschehen.
Tie Großherz^glülM, Bürgermeistereien Und die Ausgabestellen für Quittungskarten haben, worauf wir ausdrücklich Hinweisen, nach ß 144 Ms. 2 RVO. die Pflicht, den i ständigen Krankenkassen jeden Versichcrungspslichtigen zu mell , der unständig beschäftrgt und nicht schon Mitglied einer Krankenkasse ist.
Gi eßen, den 8. Januar 1916.
Grobherzogliches Kreisamt (Versicherungsamt) Gießen.
I. V.: Langermann.
Bekanntmachung.
Vetr. : Den Ausbruch der-Maul- und Klauenseuche in Steinbach. Tie Seuche ist erloschen. Die Sperrmaßregeln sind aufgeho-ben. Der Kreis Gießen ist wieder seuchenfrei.
Gießen, den 13. Januar 1916.
Großherz-ogllches Kreisamt Gießen.
I. V.: Hemmerd e.
Bekanntmachung.
.Betr.: Sonntagsruhe in den Apotheken.
Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß von Sonntag, den 16 . ds. Mts. nachmittags 3 Uhr, bis Montag, den 17. ds. Mts, früh nur die Hirsch apotheke geöffnet ist.
Gießen, den 12. Januar 1916.
Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.
Öemmerbe.
Bekanntmachung.
Betr.: Tie Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Mili- t ä r d i en st im Frühjahr 1916.
Die jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Frühjahr 1916 stattfindenden Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefotdert, ihre Gesuche um! Zrllassung bei * Meldung des Ausschlusses von dieser Prüfung
spätestens bis zum 1. Februar 1916 bei der Unterzeichneten Kommission einzurcichen.
Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird das Folgende bemerkt:
1. Das Gesuch ist bei der Unterzeichneten Prüfungs- Koni ui i s s i o n nur dann e i n z u r e i ch e n , wenn der sich Meldeiche im G r o ß h e r z o g t u m Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
Bei Einsendung durch die Post ist die Sendung an die Kommission, nicht an den Vorsitzenden zu richten.
L. Die Zulassung zur Prüfung kann in der Regel nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.
0. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die n ä h e r e A d r e s s e angegeben wird.
4 . Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a) Geburtszeugnis (Auszug aus dein Zivilstands- Register, nicht Taufschein).
b) Die Einwilligung des gesetzliche,: Vertreters nach folgenden, Muster:
Erklärung
des gesetzlichen Vertreters zu den, Dien steintritt als Einjährig-Freiwilliger.
Ich erteile meinem Sohne (Mündel) .... geboren an, .zu.meine Einwilligung zu seinem Diensteintritt als Einjährig-Freiwilliger und erlläre gleichzeitig
a) daß für die Tauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Belleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen werden sollen;
d) daß ich mich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der Kosten des Unterhalts mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung. Belleidung und Wohnung für die Tauer des einiährigen Dienstes verpflichte, und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, ich mich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner verbürge, den.19 .
Vorstehende Unterschrift de.und zugleich, daß
der Bewerber d . . . . Aussteller ... der obigen Erklärung nach ... . en Bermögensverhältnissen zur Bestreitung der Kosten fähig ist, wird hiermit obrigkeitlich bescheinigt. .. den.i9 . .
(L. 8.)
Je nachdem von dem Bewerber selbst oder seinen, gesetzlichen Vertreter die Kosten getragen werden, ist in der Er- llärung Satz a oder b und sind dementsprechend in der Beurkundung entweder die Worte „der Bewerber" oder „der Aussteller der obigen Erklärung" anzuwenden, das Nichtzutreffende dagegen zu streichen.
o) Ein U n b e s ch o l t e n h e i t s z e n g n,' s , welches von der Polizei Obrigkeit oder der Vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist.
ck) Ein selbstgeschriebener Lebenslauf.
5. In dem Gesuche ist ferner anzugeben:
a) Ob, wie oft und wo der sich Meldende sich der Prüfung vor einer Prüfungs-Kommission bereits unterzogen hat, und von denjenigen, welche sich der Wissenschaf tl,chen Prüfung unterziehen wollen, noch weiter: d) In welchen z w c i f r e m d e n Sprachen (wahlweise von Französisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch und an Stelle des Englischen Russisch) die Prüfung erfolgen sott.
6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein llnbescholtenheitszeugnis beizulegen.
7. ES ist nur zweimalige Teilnahme an der Prüfung gestattet, eine dritte Zulassung kann ausnahmstveise von der Ersatzbehörde 3. Instanz genehmigt werden.
Im weiteren weisen wir darauf hin> daß Gesuche um Zulassung zu einer späteren, als der im Früh- jahr des ersten Militärpslichtjahres — d. i. des Jahres, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird — stattfindenden Prüfung der Genehmigung der Ersatzbehörde 3. Instanz bedürfen und bei den Ersatz-Kommissionen des Aufenthaltsorts, nicht bei uns, einzureichen sind, welche die Gesuche der Ersatzbehörde 3. Instanz vorlcgen ,verden.
Da die Erledigung derartiger Gesuche eine längere Zeit beansprucht, so empfiehlt sich in, Interesse der Nachsuchenden, mit Einreichung derselben nicht bis zum äußersten Termin zu warten, sondern dieselben alsbald anhängig zu machen, andernfalls unter Umständen eine Zulassung zur bevorstehenden Prüfung nicht mehr möglich ist.
Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung (Anl. 2 zur Wehr- Ordnung vom 22. November 1883 — Reg.-Bl. Nr. 68 von 1901) Ausschluß.
Bezüglich des P r ü f u n g s t e r m i n s , sowie des Lokals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt weitere Bekanntmachung, oder es ergeht besondere Ladung zur Prüfung. f
Bemerkt wird n o ch, daß während des Krieges erleichterte Prüfungen nicht a b g e h a l t e n werden T a r m st a d t. dm 27. Dezernüer 1915. Großherzogliche Prüfungs-Kommission für Einjährig-Freiwillige.
Der Vorsitzende:
_ I. V.: Dr. Reinhart, Regierungsrak.
Bekanntmachung.
B et r.: Feldbereinigung Ettingshausen: hier: Drainagen.
In der Zeit von, 25. Januar bis einschließlich 7. Februar l. I. liegt das Projekt über Ausführung von Drainagen in
den Fluren IX und XXI nebst Beschluß vorn! 6. Januar 1916 ans Grofch. Bürgermeisterei Ettingshausen zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einpnmdnngen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses innerhalb der obengenannten OfscnlegungssrrsI bei Großh. Bürgermeisterei Ettingshausen schriftlich ein^ureichen und zu begründen. Friedberg, den 7. Januar 1916.
Der Großhcrzogliche Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Negierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Odenhausen; hier den Msschlag der ungedeckten Kosten.
In der Zeit vom 25. bis cichchließlich 31. Januar l. Js. liegt auf Großh. Bürgermeisterei Odenhausen
der Beschluß der Bottzugskommission vom 16. Dezember 1915 über Aufbringung der ungedeckten Kosten sowie die Unterläge zun, Ausschlag dieser Kosten. (Verzeichnis der GlMndstücke)
zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen lnergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei Großh. Bürgermeisterei Oden Hausen schriftlich cinznreichen. Friedberg, den 7. Januar 1916.
Ter Großherzogliche Feldbereinignngskommissär:
S ch n i t t s p a h n , Negierungsrat.
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