Ausgabe 
11.1.1916
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wenn es sich um Pflichtbeiträge handelt, üt dem freiwillige Beiträge handelt, i

in dem nach § 2 Abs. 1, wenn es sich um freiwillige Beiträge handelt, in dem nach 8 2 Abs. 2 und 3 zulässigen Umfang uachentrichtet werden

8 4. Tie Verjährung nach § 29 Abs. 1 der Rnchsvetsrcherungs- vrdnung läuft bei rückständigen Pflichtbeitrags nicht vor dem Zeitpunkte ab, bis zu dem sie gemäß den §8 2, 3 nachentrrchtec wer­den dürfen. . .. _ 0

§ 5. Tie Nachentrichtung freiwilliger Beitrage gemäß 8 £ Abs. 2 und 3 und § 3 ist nur in der ersten oder zweiten Lohnklafse

^^Bezüglich der Entrichtung höherer als der gesetzlichen Beiträge für Zeiten versicheningspflichtiger Beschäftigung verbleibt es bei den bestehenden M-rschriftm.

tz 6. Beiträge, welche für die nach § 1 anrcchnungssahigen Militärdicnstzeiten zur fortgesetzten Selbstversicherung oder zur Weiterverficherung geleistet lvorden sind, lverden dem versicherten ohne Zinsen erstattet, wenn dies bis zu dem im 8 2 ?lbs. 1 bezeich­neten Zeitpunkt beantragt wird. Bei Streitigkeiten gelten me §8 1459, 1462, 1463 der Reichsversicherungsordnung entsprechend.

Wird auf die Erstattung verzichtet oder die Antragsfrist Nicht wahrgenouimen, so bleibt § 1 für die durch Beiträge belegten Zetten außer Anwendung, sofern dies für den Versicherten günstiger ist.

8 7. Tie Vorschrift des 8 1420 Satz 2 der Reichsverftcherungs- ordnung steht den Versicherten in den Fällen der §§ 2, 3 nicht eittgegen, wenn der Umtausch der O-uittungskarte bis zu dein im § 2 Abs. 1 angegebenen Zeitpunkt nachaehvlt wird . .

8 8. Tiefe Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1914

in Kraft. . .. . r ._ , . c

Soweit ihre Vorschriften chiemach anzuweriden sind, bildet ihre Nichtanwendung auch dann einen Revifiousgrund (§ 1697 der Reichsversicherungsordiiung), wenn das Oberverficherungsantt fte rwch nicht auwenden Lunte.

Soweit vor ihrem Jnkrafttteten Ansprüche rechtskräftig av- gewiefen worden find, während sie nach Maßgabe der Vorschriften dieser Verordnung begründet sein würden, bildet die Nichtsuwe.i-- duug dieser Vorschriften einen Grund zur Wiedercnlfnahme des Ver­fahrens im Sinne der §8 1722 ff. der Reichsversicherungsordnung.

Berlin, den 23. Dezember 1915.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. _ Delbrück. ___

Betr.: Die Feier des Geburtstages Seiner Majestät des Kaisers.

An die Schulvorstände des Kreises.

Am Geburtstage Seiner Majestät des Kaisers ist eine den Zeitumständen Rechnung tragende Schulfeier zu veranstalten.

Gießen, ben 6. Januar 1916.

Großherzogliche Kriesschulkommisfton Gieren.

gez.: Langermaniv____

Bekarrritmachung.

Tie Landesverteilungsstelle für Butter in Darmstadt hat, veranlaßt durch die große Butterknappheit, beschlossen, daß die Au^fflhr oder sonstige Verbringung von Butter (auch durch Händ­ler, Butterfrauen oder durch PoftkistenVersand usw ) nach gußer- hessisckfen Orten nicht genehmigt werden kann. Händler, die in­folgedessen für ihre Butter keinen Absatz finden, können diese der Geschäftsstelle der Milcchvirtschaftliä^en Versuchsstation in Darmstadt,. Sandstraße 36, Fernruf 2658, zur Verfügung stellen.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Meises Gießen.

Aus vorstchende Bekanntmachung wollen Sie Beteiligte auf- pi^erksam maä)cn.

Gießen, den 6. Januar 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: L a n g e r m a n n. _._

Bekanntmachung.

Betr.: Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche.

Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß auf Grund der im Reichsanzeiger veröffentlichten Nachweisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche vom 31. Dezember 1915 als verseucht zu güten haben:

1. Im Großhcrzogtum alle Kreise mit Ausnahme von Lauter­bach.

2. ' Im Reichsgebiet alle Bezirke mit Ausnahme von Lübeck in Oldenburg, Birkenseld, Sachsen-Altenburg, Scbwarzburg-Rudol- stadt, Schnmrzburg-Sondershausen, Reuß. ä. L., Reuß j. L., Vchaumburg-Lippe.

Gießen, den 8. Januar 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I B : H e m m e r d e

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Schotten.

Die Maul- und Klauenseuche in L a u b a ch ist erloschen Und der Kreis Schotten damit wieder seuchenftei.

Gießen, den 10. Januar 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Hemm erde.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen.

Tie Maul- und Klauenseuche in S t o ck he i m i;t c c {o s ch e n. Tie flirr den Sperrbezirk Stock heim erlassenen Anocdnungerr sind aufgehoben.

Gießen, den 10. Januar 1916. .

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: H e nr m c r d e.

Drenstnachrrchten des Grofth. Kreisamts Gießen.

Tem Verein zur Förderung d^er Pferdezucht in Bayern (e. V.) ist die Ausgabe einer am 14. April 1916 zur Ziehung gelan­genden XXXIV. Münchener Pserdelotterie von 250 000 Losen a 1,10 Mk. und ihr Vertrieb von 10 000 Losen im Großherzogtum gestattet worden. Zum Vertr.e) in .Heften dürfen nur mit dem hessischen Znlassungsstempel versehene Lose gelangen. _

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreis Wetzlar.

Tie Maul- und Klauenseuche in den Gemeinden des Krems Wetzlar ist am 3. Januar 1916 erloschen. ^

Ter Kreis Wetzlar ist nunmehr wieder frei von Main- und Klauenseuche.

Gießen, den 6. Januar 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: H e m m e r d e. __

Bekanntmachung.

I. Tie Dien st stunden des Großh. Grundbuchamts Land sind festgesetzt wie folgt: c .

Jeden Dienstag, vormittags 8 bis 12 Uhr für die Orte: Allcndors an der Lahn, Allendors an der Lumda, Alten-Buseck, Beuern, Clinrbach, Taubringen, Heibettshauftn, Lang-Göns, Leihgestern, Mainzlar, Oppenrod, Treis a. d. Lumda, Wieseck. . ^ ,

Jeden Mittwoch, vormittags 8 bis 12 Uhr für die Orte: Albach, Garbenteich, Großen-Linden, Hamen, Krem- Linden, Ruttershausen mit Kirchberg. Staufenberg-Friede hausen, Steinbach, Watzenborn-Steinberg, Obersteinberg.

d

Groß

II. Tie Dienststunden des Groß h. G r u n d b u ch a m 1 s Gießen-Stadt:

Jeden Dienstag, Mittwoch und Freitag, vor- m i t t a g s 9 bis 12 U h r für die Stadt Gießen und Schuscnberg.

Jeden Mittwoch, vormittags von 8 bis 12 Uhr für die Stadt Grüningen. ,

An den Tagen unmittelbar nach Weihnachten, Opern und Pfingsten finden keine Amts tage statt.

Gießen, den 6. Januar 1916.

Großherzogliches Amtsgericht.

Märkte.

ko. Wiesbaden. V i e h h o f ma rk t b e r i ch t vom 10. Jan. Auftrieb : 525 Rinder (darunter 66 Ochsen, 42 Bullen, 417 Kühe und Färsen), 271 Kälber, 95 Schafe, 161 Schweine.

Markt verlauf: Flottes Geschäft, alles verkauft.

Preise für 100 Pich Lebend- Schlacht-

O ch s e n. ger »icht.

Vollfleischige, ausgemästete, höchsten Schlacht- ^ Mk. Ast.

wertes im Alter von 47 Jahren . . . 748) 132 -145

Junge, fleischige,' nicht ausgemästeie und ältere

ausgemästete . .. 6873 121 132

Bullen.

Voklflcischige, alisgew. höchsten Schlacht iv. . . 6874 117128

Vollsteischige jüngere. 62 68 107-114

F arfen, K ü h e.

Vollfleischige, ansgemästete Fällen höchsten

Schlachtivertes. 7480 132145

Pollfleischige, ansgemästete Kühe höchsten

Schlachtwertes bis zu 7 Jahren. 68-73 121 13)

Wenig gut entwickelte Färseu. 6873 123132

Aeltere ausgeinäftete Kühe und rvenig gut eiltwickelte jüngere Kühe . ....... 6067 109120

Mäßig geirährle Kühe und Färsen. 5960 10)110

Kälber.

Feinste Mastkälber.K-0-00 160-00

Mittlere Mast- und beste Saugkälber . . . 9090 155-160

Geringere Mast- und gute Saugkälber . . . 8,-90 13',-155

Geringe Saugkälber'.. 7080 11713 >

Schafe.

Weidcmastschase:

Mastlä'mnter und jüngere Mastl)ammel. . 6000,0) 13)-0)

S ch w e i n e.

DoÜfleischige Sch.veine von 100 bis 120 k#

Lebendgewicht.118.8)..

Dotlsleifchige Schweine von 120 bis 150 Ledendgewicht.129.60

Rotationsdruck der B r ü h l'scheu Univ-Buch- und Steindruckerei. 9k. Lauge, Gießen.