Ausgabe 
7.12.1915
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! ^ £ I ? f [' e f u } f< r (Häcksel urtb Torfmelasse I£. Preisliste, bif den örtlichen Vertcilungsstellen nnterM 5. November Mging,

Sucterfuttcr (ttfimUcö Rohzucker vergällt) ist vollständig verteilt und können Bestellungen darauf nicht mehr ent- gegengenommcn werden.

Die örtlichen Verteilnugsstellen (landw. Genossen- schastcnundGroßherzoglichcBürgermeistereien) Werden anfgefordert, die Bestellungen der Viehhalter aus diese Fntterartikcl zu sammeln und sofort an die Zentrol- g c no s s c n s ch a f t der hessischen landwirtschaft- ^ 0*1 in Darmstadt einzureichen.

^erfolgt durch die LandesverteflUngsstelle, nach der Aierhenfolge des Eingangs der Bestellungen.

.G, e st e n, den 2. Dezember 1916.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen ,

._ Dr. Usinger.

Bekanntmachung.

SS c £ r.: Die Mgabe chemischer Stoffe.

.. Den Apotheken, Drogengeschästen und sonstigen Verkaufsstellen wird hiermit eröffnet, daß die Abgabe der nachstehend verzeichnetcn Und »chillch wirkender chemischer Stoffe wieder gestattet ist.

. Kali chlorrcnm, Schivesel, Kohlenpulver, Salpeter, Stib. sulfur Nigr., Phosphor, Salpetersäure, Schwefelsäure, Glhcerin, Pikrin- saure, Evllpsinmwolle, Nitroglyzerinzubereitungen, Erythroltctra- Nitratzuberertungen und ähnliches.

Die Mgabe unterliegt jetzt wieder den geschlichen Bestimp kNunaerr.

Gießen, den 4. Dezember 1915.

Großherzogliches Krcisamt Gießen.

Lr. U s i n g e r.

Bekanntmachung.

Vctr.l Die Msführung des Urkundenstemprlgesetzes: hier: die Erhöhung des Jagdpachtstempels.

Durch Bekanntmachung vom 28. August 1912 betr. die Aus­führung des Urknndensteinpclgesetzes in der Fassung des Gesetzes dom 17. Juli 1912 und der Bekanntmachung dom gleichen Tage (Kreisblatt Nr. 67 vom 30. August 1912) haben wir die Aende- lrungeii des Urkundcnstempelgesetzes veröffentlicht.

Nach Ziffer 2 der Zusatzbestimmnngen zu der neuen Tarif- Nummer43 a Jagdpacht" ist der Verpächter verpflichtet, der mit der Festsetzung des Stempels beauftragten Behörde bei Meidung der in Artikel 31 dieses Gesetzes angedrohten Strafen binnen 14 Tagen von allen der Stempelpslicht unterliegenden Verein­barungen Kenntnis zu geben. In der erwähnten Bekanntmachung vom 17. Juli 1912 ist bestimmt, daß die Festsetzung der Jahrcs- stempelabgabe durch dasjenige Kreisamt erfolgt, in dessen Bezirk die Jagd ganz oder zum größeren Teil liegt.

Mit Rücksicht auf die demnächst bei einzelnen Jagden abgelaufene Bestandszeit verweisen wir erneut auf diese gesetzlichen Bestimmungen und fordern die Verpächter der betr. Jagden auf, ihrer Verpflichtung zur Anmeldung ungesäumt tiach zukommen.

Gießen, den 2. Dezember 1915. f ' l

Großherzogliches Krrisamt Gießen.

vr. U s i n g e r. > . A

Be £ r.1 wie oben. '

Kln die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Unter Hinweis auf vorstehende Bekanntmachung machen wir darauf aufmerksam, daß Sie verpflichtet sind, von allen Verein­barungen oder Veränderungen in Bezug auf die Gemeindejagd bin­nen einer 14 tägigen Frist bei Meidung der in Artikel 30 des Ur- kundensternpclgesetzes angedrohtcn Strafen berichtliche Anzeige zn rrstatten.

Sollten Ihnen Vereinbarungen über die Erlaubnis zum Ab­schüsse jagdbarer Tier« bekannt werden, so ist uns auch hierüber itzlsbald Mitteilung zu machen.

Gießen, den 2. Dezember 1915.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Or. U s i n g e r. _

Betr.: Statistik der Todesfälle im Kreise Gießen, hier: den Tienstbetrieb bei den Großh. Standesämtern.

" Mn die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern daran, daß die Todeszeugnisse und Sterbcsalls- zählkarten für November spätestens am 10. l. Mts. in Händen des Großh. Kreisgesundheitsamts Gießen sein müssen.

Gießen, den 4. Dezember 1915.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Ör. U s i n g e r.

Bekanntmachung.

haich^ in Verkaufsräumen des Klein»

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden » des Kreises.

l'ftrJsM Wr ffiS> 5 ,w, Urtfel: Ausschrcibm vom 31. Juli 1915 infWw m Ä S a J elt ci? tc . darauf aufmerksam, daß die darin Ün?£ 0r .^ tl S des Preisanschlags sich auch auf das Gast- ^ U " b ^ ^ n ° n

Gießen, den 29 November 1915

Großherzogliches Krcisamt Gießen.

I. V.: L an ae r m ann.

^ £ ^ ^msendung der Abdeckereiverzeichnisse.

An Großh Polizeiamt Gießen und die Großh. Bürger- merftereien der Landgemeinden des Kreises

Wir erinnern Ste an umgehende Einsendung der Ab- decke«iverz<nchnisse vom Monat November If Fs ^ ^

Greßen, den 2. Dezember 1915. .

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. B.: L a n ge rman n.

Betr.: Die^Bckeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler

A" dsn^berbürgerkneister der Stadt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises

.. Ihrem Berichte darüber entgegen, wie viel Deck^

i m l c ne ' «ebl'sben und Prowkolle Sie voraussichtlich für das Jahr Iwtrg yaoen.

Gießen, den 3. Dezember 1915

.Großherzogliches Kreisaint Gieße«.

I. B.: Hemmerd c.

Betr.: Statistik des Wein- und ObstertragS im Jahre 1915

An den Oberbürgermeister der Stadt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises

Dieiemgen von Ihnen, die noch mit der Erledigung unser« Verftignng vom 3. Juni 1915, Kreisblatt Nr 49 vom 3 Juni lf. Js. im Rückstände sind, werden an di« alsbaldige Einsendung der Berichte erinnert.

Gießen, den 3. Dezember 1915.

Großherzogliches Kreisamt Gieße«..

I. V.: Hemmerde.

Bekanntmachung.

Betr.t Maul- und Klauenseuche im Kr3s Wetzlar

In Niederbiel im Kreis Wetzlar ist die Maul-'und fcot« seuche aus gebrochen. . : ' .

Gießen, den 4. Dezember 1915.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. _I. V.: Hemmerbe.

Bekanntmachung.

Es wivd hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß unsere Gerichtsschreibereien täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, sowie Großherzogs und KaiscrsGebnrtstag, von vormittags 10 bis 12 Uhr für die Rechffuchenden geöffnet sind. An letzteren Tagen findet nur die Annahme Rechtsuchender in eiligen Angelegenheiten statt. Ms Amtstagc für die Einwohner des Stadtbezirks Gießen werden außerdem Dienstag, für die Eimvohner des Landb^irks Mittwoch vorbcstimmt.

Gießen, den 1. Dezember 1915.

Großherzogliches Amtsgericht.

Märkte.

Gießen, 7. Tez. Marktbericht. Ans dem heutigen Wochenmarkle kostete: Butter das P!d. 1.90-0,00. Hühnereier das Stück 18 20 Psg., Käse da? Stück 810 Psg, Käsematte 1 Stück 3-0 Psg., Kartoffeln der Zentner 3,75 btS 0,00 Mark, Milch das Liier 20 P!g., Aepiel der Zentner 0 bis 8 Mk., Spinat 20-22 Psg. das Psund, Wirsing >0-15 Psg. das Stück, Gelbe- rüden 1012 Pkennig das Pinnd, Rotkraut 1525 Plennig das Stück, Rosenkohl 2025 Psg. das Psnnd, Kohlrabi 0 bis 8 Psg. das Stück, Weißkraut 15 25 P'g das Stück, Birnen 7 bis 15 Psg., bessere 00 - 00 Psg, das Psimd, rete Rüben 78 Plg., römisch Kohl 0-8 Pse^nig, Zwiebeln der Zentner 25 28 Mk., Nüsse 100 Stück 50-00 Psg., Blumenkohl 2050 P>g., Tomaten das Pinnd 25 30 Psg., Sellerie 8-io Psg. das Stück, Endivien 10-12 Psg. Mark,zeit von 8 bis 2 Uhr.

= Hcrborn, 6. Dez. Aus dem heute abaehaltenen 14. dies­jährigen Markte ivaren anigetileben 30 Stück Rindvieh und 241 Schweine. Es wurde» bezahlt sür Fettvieh und zwar Ochsen l. Qualität 0000 Alk., 2. Qualität 00-00 Mark. Kühe und Rinder 1. Qnnlität 00-00 Mk., 2. Qualität 85100 Plark sür 50 Kita Schlachtgewicht. Aus dem Schweinemarkt kosteten Ferkel 5070 Ulf., Lanier 80-100 Mk. und Einlegschweine 110180 Mt. das Paar. - Ter nächste Schweinemarki findet am 22. Te- zember 1915 statt.

vioiationSdruck der Brühl'Ichen Univ.-Buch» und Sleindruckerri. R. Lauge, Gießen.