s
Bekanntmachung.
Betr.: Heuausfuhrverbot.
Die Verordnung vom 21. August d. I., betr. Heuausfuhrverbot — Kreisblatt Nr. 76 vom 31. August d. I. — ist aufgehoben. Gießen, den 9. November 1815.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen. _ Dr. U f i n o e t. _
Betr.: Ucberwachung der in fremde Pflege gegebenen Kinder Unter 6 Jahren.
. .An den Oberbürgermeister zn Gießen und die Grofch. Bürgermeistereien der Laiivgemcinben des Kreises.
Wir sehen der Einsendung der Ueberwachnngsbogen oder Ihrem Nehlbericht bis spätestens 15. Dezember l. Js. entgegen., Gießen, den 6. November 1915.
Großhcrzogliches Kreisamt Gießen.
__ Dr, Usinger. _^_
Bekanntmachung.
Betr.: Das Zustecken von Eßjvaren und anderen Sachen an Kriegsgefangene und die Besorgung der Briesschaften der Kriegsgefangenen durch Privatpersonen.
Im Anschluß an obige Verordnungen von: 25. November 1914 und 27. Februar 1915, abgedruckt im Kreisblatt Nr. 77 vom 11. Dezember 1914 und Nr. 24 vom 9. März 1915 hat das stellvertretende Generalkonimando des 18. Armeekorps unterm 23. Oktober ds. Js. weiter bestimmt: „Der Versuch ist strafbar." Gießen, den 9. November 1915.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ Dr, 11 f in a er. __
Betr.: Brotkarten-Nachweisung für vorübergehend anwesende Personen.
An de» Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir erinnern daran, daß die Brotkarten-Nachweisungen für die Zeit vom 16. Oktober l. Js. bis zum 15. November 1915, l ä n g st e n s bis zum 16. N o v e m b e r 1916, an den Kom- smnnalverband, Mehlverteilungsstelle Gießen, einzusenden sind. Tie entsprechenden Vordrucke sind Ihnen bereits zugegangen. Gießen, den 10. Oktober 1915.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ I. V.: Hechler. __
Bekanntmachung.
Betr.: Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche.
Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß auf Grund der im Reichsanzeiger veröffentlichten Nachmessung über den Stand * der Maul- und Klauenseuche vom 31. Oktober 1915 als verseucht zu gelten haben:
1. Im Großhcrzogtum die Kreise Tarmstadt, Bcnsheim, Dieburg, Erbach, Groß-Gerau, Heppenheim, Gießen, Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Lauterbach, Schotten, Mainz, Mzey, Bingen, Oppciiheim, Wornis.
2. Im Reichsgebiet alle Bezirke mit Ausnahme von Coburg, Schwarzburg-Rudolstadt und Reuß ä. L.
Gießen, den 9. November 1915.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. _I V : Semmerbe _
Bekanntmachung.
Betr. Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Kreise Offenbach.
In Hainstadt ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Gießen, den 9. November 1915.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ I. Bi: Hemmerde. _
Dienstnachrichtcn des Grotzh. zrreiSamts Gießen.
Der Ortsgruppe München des, Schutzverbandes Deutscher Schriststeller, dem Münchener Journalisten- und Schriftstellervercin und dem Verein Münchener Berufsjouriralrsten ist für Dezember 1915 die Erlaubnis einer Tombola-Verlosung von 180 000 Losbriefen ü 1,10 Mark und der Vertrieb von 10 000 Losbricfen im Großherzogtum gestattet worden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Lose gelangen.
Während der Zeit des Vertriebs der Lose zur ersten Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Lotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet. _
Ter Anbau von Oelsrüchten.
Die Erfahrung der Kriegszeit hat gelehrt, daß die Getreideernten Deutschlands bei der nunmehr durchgeführten Regelung des Verbrauchs für die Brotversorgung auch bei weniger guten Ernten nicht nur vollkommen ausreichcn, sondern daß auch noch ein beträchtlicher Ueberschuß verbleibt. Hiernach scheint es geboten, M prüfen, ob die verfügbaren Ackerflächen daneben für andere, besonders dringliche Bedürfnisse der nationalen Wirtschaft in Anspruch genommen werden können. Die Quellen, auS denen gu normalen Zeiten der Bedarf an pflanzlichen und tierischen
fließen tn der Kriegszett spärlicher — Aus« W Oelsaaten beschränkte Schweinehaltung —.
fn f,™ Ä! ?ENte stellt der Heeresbedart hohe Anforderungen w w? ^.bestand. Demgemäß verdient die Fettwirtschaft neben
dto'versorgung ernste Berücksichtigung. Unter diesen Umstän- Anbau der Oelsrüchte als dringend er- wünscht bezeichnet werden.
>i,eich^»v^^Abimische Oelfruchtbau ist bekanntlich infolge der “ SS, di- t&tertaä in der stets steigenden Einfuhr
"E"drscher Oelsaaten ihren Grund hatten, in den letzten Jahr- orvmmVc Mruckgegangen. Die durch die Bundcsratsver-
Werden Verkehr mrt Oe'srüchten vom 15. Juli 1915 sest- DEtp^se für Oelsrüchte sind aber so bemessen, daß au mindestens ebenso lohnend ist. wie der der Getreidcartcn E Saaizeit der ergiebigsten Oelsrüchte, des Winterravses und Wrnterrübscns, fallt in den August. sie ist also schon verstrichen Zirr Zeit, al» zu ihrem vermehrten Anbau hätte angeregt werden ^ ^sich aus den Nachrichten über die Er- trage der Getreideernte noch kern hinreichendes Bild über ihre Ai^köniMliichkert besüglich der Brotversorgung gewinnen. Heute ffw u«l> Lage der Dinge, soiveit das nächste Wirtschaftsjahr in Betracht kommt, ein vermehrter Anbau nur noch bezüglich der Sommerölfrüchte stattfinden. Es koiiinien hauptsächlich die solgcn-
. Somnrerraps und Sommcrrübsen. Im allgemeinen ist der !2 h t l r JJJW*en Kornertrags und Oelgehalts wegen mehr zu empfehlen, als der letztere:
b« Oelvettich (Raphanus), der sich zu Zeilen besserer Oel- §?EtW alo Kulturpflanze ziemlich eingebürgert hatte, und der vor or krat größerer Sicherheit und ge-
rlngerer Mspruche bezüglich des Bodens hat. Er kann auch auf leichteren Boden und aus Moorböden gebaut werden. Im Ertrage mid im Oelgehalt des Samens übertrifft er der Regel nach den Raps und den Rübsen:
3. der Leindotter, eine Oelfrucht, die auch aus leichten Böden gedeiht, verhältnismäßig sicher ist, im übrigen aber wegen ihrer mäßigen Erträge und geringeren Oelgehalts weniger verbreitet ist: „„ 4. i>/t Mohn dessen Preis in der Bundesratsverordnnnq aus 80 Mark für 100-Kilogramm festgesetzt ist, so daß sein Anbau in Süodeutschland, wo er noch allgemein gebräuchlich ist, gewiß wird ausgedehnt werden können:
5 die Sonnenblume. Sie wird im geschlossenen Bestand in Deutschland kaum gebaut, dagegen vielfach in Gärten und im Gemisch mit Hackfrüchten in Gegenden, in denen der .Kleinbetrieb vorherrscht. Manches sonst brachliegende Laiidstück kann wie es rm verflossenen Jahre schon seitens der Preußischen Eisenbahn- Verwaltung geschehen ist, durch den Anbau der Sonnenblume nutzbar gemacht werden;
6. Hanf und Lein, deren vermehrter Einbau nicht nur wegen der velgewinnung, sondern <ui* wegei, der Vermehrung des Bestandes an Faserstoffen im höchsten Grade erwünscht ist.
„ Bei der Aufstellung des Bestellungsvlan.es für das nächste Frühjahr sollte der Anbau der Oelsrüchte überall, Wo er am Platze ist, eine gebührende Berücksichtigung finden, da eine Vermehrung des Bestandes an Fetten nach der Brotbeschassmig augenblicklich die dringendste wirtschaftliche Aufgabe darstellt.
Darmstadt, den 9. November 1915.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
__ v. Hombergk. _ Krämer.
Bekanntmachung.
Wiederholt hat das Reichsgericht die V e r p fl i ch t u n a b e t Eigentümer v o n G r u n d st ü ck e n festgestellt, die Toreinfahrten, Höfe, Hausflure, Gänge und Treppen, sofern und so lange dieselben jeder manch zugänglich sind, während der Dunkelheitsv aus- reiche »dz u beleucht en,daßdiedaselb st der kehrenden Personen der Gefahr der Beschädigung nicht ausgesetzt sind.
Tic gleiche Verpflichtung liegt namentlich auch den Inhabern von Fabriken, gewerblichen Anstalten und Arbeitsstätten, von Vergnügnngs-, Versa mm- lungs- und Schank st ätten (bei letzteren auch hinsichtlich der B e d ü r f n i s a n st a l t e n) ob.
Pflichtwidrige Unterlassung der Beleuchtung würde, falls hierdurch jemand zu Schaden kommen sollte, die Entschädigung^- Pflicht, sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit begriinden. :
Gießen, den 10. November 1915.
Großherzogliches Polizeianit Metzen.
Hcmmerde.
Bekanntmachung.
Betr.: Sonntagsruhe in den Apotheken.
Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß von Sonntag, den 14 l. Mts., nachmittags 3 Uhr, bis Montag, den 15. l. früh, nur die Hirschapotheke geöffnet ist.
Gießen, den 10. November 1915. |
Großherzogliches Polizei amt Gießen.
Hcmmerde.
Aolattonsdruck der Brühl'Ichen Untv.-Buch» und Sletndrurkeret. R. Lang«. Dießen.


