Ausgabe 
29.10.1915
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Bekanntmachung.

Betr.: Kartoffelversorgung.

Zur Beseitigung von Zweifeln wird darauf tzingewiesen. das; diejenige» Kartoffelerzeugcr, die mehr wie Ui Hektar <49 Morgen) Kartoffeln angebaut hatten, zur Abgabe von 19 Prozent des GcfamtkartoffelertragS bedingungslos ver­pflichtet sind und das; sie von dieser Verpflichtung nicht etiva durch bereits getroffene Verfügungen über ihre Kartoffelernte <wie Verkäufe, Behauptung, die Kartoffeln feien zum Ver­füttern ufw, notwendig) entbunden find, ES muh von de» KArloffelerzeugcrn erwartet werden, dah fir an sie hcran- tretcndcn Verfügungen über die bei ihnen verstrickten Kar- toffclmcngcn, sowohl im vaterländischen Interesse, wie in demjenigen der notleidenden Kommunalverbünde, an die Kartoffeln überwiesen werden müssen, entsprechen,

Gießen, den 28, Oktober 19)5,

Giwßhcrzoglichcs Kretsamt Giessen.

I)r, II si n g er.

Kn den Oberbürgermeister zu Gietzen und die Großh. Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Ans den Inhalt der vorstehenden Bekanntmachung wollen Die die in Betracht konimenden Produzenten Hinweisen, Auch ist bei den übrigen Lcmdwirten dahin zn wirken, dass sic ihre Kartosfelvvrrätc nicht zurückhallen, sondern den Kartosielmarkt durch möglichst weitgehende prciSwnrdig« Belieferung mit Kar» tosseln erleichtern.

Gieße», den 28, Oktober 19)5,

Grobherzogliches Kreisamt Gießen, vr, U s i n g e r.

Betr,: Kartvsselvccsorgrnlg,

An die Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Durch unsere Bekanntmachung vom 18, l, Mts, (Kreisblatt Nr, 92 vom 19. Okdobcr l, Js,> ist Ihnen gemäß 8^14 der Bundes- ratsvervrdining in obigeni Betreffe vom 9, l, Mts, lsichc vor­genanntes Kreisblatt) die B e r p s l i ch t n n g miferlegt worden, diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Einwohner Ihrer Geineinde nicht etloa mir die Mindcr- bmuttesten ausreichend mit Kartoffeln zu versorgen. Da bis jetzt noch ans keiner Landgeineinde mit Anträgen an uns heran­getreten nnirde, geinäß 8 5 Ms. 3 der vorerwähnten Bundcsrats- verordmmg zu veranlassen, daß ein etwa in der Gemeinde Vor­hand e n er Bedarf der vorerwähnten Art seitens des Kvmmmuil- verbandes s ich ergc stellt werde, nehmen wir an, daß Sie bereits alles veranlaßt haben, loa§ nötig ist, um Ihre Ge­rn ei n d e a n g eh ö r i g c n mit den für diese erforderlichen Kar- tosfelmengen, insbesondere für die konnncnde Kältepcriode, zu versehen. Sollte diese Annahme nicht zntveffen, dami wird eine umgehende Anmeldung des Bedarss der Gemeinde an Kartoffeln hierher envartet,

Tabei machen lote darauf aufmerksam!, daß die von Ihnen im Namen der Gemeinde uns ongenl.-ldctwerbrndcir.Bcdarssmengen an Kartoffeln mm der Gemeinde selbstverständlich demnächst zu den festgesetzten Preisen auch ab genommen werden, müssen,

Sollte infolge Unterlassung der nach Borsichcndem not­wendigen rechtzeitige» Anmeldungen über die im Komnumalverband vorhandenen Kartoffeln demnächst durch behördliche Maßnahmen anderweitig verfügt werden, und sollten infolgedessen die Ein­wohner Ihrer Gemeinde alsbald oder später nicht genügend mit Kartasseln versehen sein, so wird die Verantwortung dafür oltein Ihnen zur Last gefegt weiden müssen, da es für den Kominnnal- verband unmöglich ist, zu übersehen, wie sich der Kartoffej- bcdarf der Gcmeindeangchürigrn in jeder einzelnen Gemeinde gestaltet,

Gießen, den 28, Oktober 1915,

GroßherzoglicheS Kreisamt Gießen, _ Dr. IIsinger, _

Söcetr.: Verbot des Vcrlasfens des OrtspolizeibcreichcS durch Angehörige feindlicher Staaten,

An dir Ortspolizeibehörden und die Großh, Gendännene des Kreises,

Wie schärfen Ihnen Ivtcdorhvlt ein, daß feindliche Auslän­der, die denn Verbot des AusenthaltswechsclS zuwiderhandeln, so­fort zu verhakten und in das nächste Hastlokal zu verbringen, sind, Gieichzemg ist uns sofort Bericht über den Vorgang zu er­statten,

Gießen, den 27, Oktober 1915,

GroßherzoglicheS Krcisamt Gießen, _ Dr, Ufingen, _

Bctr,: Ermittelung der Erträge der Kartoffelernte 19)5.

An die Großh, Bürgermeistereien der Lündgemeinden des Kreises.

Alle diejenigen, welche

ged nickten Verfügung vom 25, September 1915 noch rück­ständig sind, werden hiermit nochmals zur alsbaldigen Einsendung der Verzeichnisse ausgcfordert,

Gießen, den 27. Oktober 1915,

GroßherzoglicheS Kreisamt Gießen.

__ I, V,: Hechler, __

Bclr,: Erhebungen über alte Glocken,

An den Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Graßh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises Gießen.

Nach hierher gelangten Mitteikingei, sollen aiff Stadt-, Schloß- und Kirchtürmen, in Kirchen, Sakristeien nsw. victsach alte Glocken lagern, die nicht inehr m Gebrauch sind und nur noch Altmaterialwert lxrben, Das in diesen Glocken enthaltene Metall ist für di- Heeresverwaltung von großen! Wert, Wir beanstragen Sie, hierüber nähere Erhebungen anzi^, stellen und erwarten innerhalb 8 Tagen Ihren Bericht darüber^ wo sich solche Glocken befinden, welches Gewicht sic ungefähr haben und ob die Eigentümer bereit sein würden, die Glocken der Heeres­verwaltung gegen Entschädigung als A l t m a t c r i a l zur Per- stlgung zu stellen? Glocken von Kunst- und Altertumswert sind bei den vorstehenden Erinittelnngcn ausznschließen,

Fehlanzeige ist erforderlich,

Gießen, den 26, Oktober 1915,

Großherzogliches Krcisanit Gießen,

__ I, V,: Hechler, __

Bekanntmachung.

Betr,: Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche,

Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß auf Grund der im Rcichsanzciger veröffentlichten Nachweisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche vom 15, d, MtS, als verseucht zu gelten haben:

1, Im Großherzogtunr die Krcise Bensheim, Dieburg. Erbach, Groß-Gerau, Heppenheim, Gießen, Alsfeld, Büdingen, .Lautcrbach, Schotten, Mainz, Bingen, Oppenheim, Worms,

,3w Reichsgebiet alle Bezirke mit Ausnahme von Lübeck in Oldenburg, Coburg, Schnmrzbnrg-Rudolstadt, Neuß ä, L. und Renß i. L,

Gießen, den 27, Oktober 1916,

GroßherzoglicheS Krcisanit Gietzen, _ I, V,: Hemmerd c,

Bekanntmachung.

Bletr, : Den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Mbach, In A lb a ch i st die Maul- und K l a n e n s c n ch o ausgebrochen. Die Geniarkung Alb ach bildet clinen Sperrbezirk, Für diesen Bezirk gelten dte ." u n 9 e n »nscrer Bekannt m a ch'u n g vom 12, November 19 14 lKresisblatt Nr, 70 vom 17. Novem­ber 1914),

Gießen, den 27, Oktober 1915,

GroßherzoglicheS Kreisamt Gießen.

._ I, V,: H e m m e r d e, ___ .

Bckanntknachnng.

Betr,: Den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Wicscck. Tie Seuche ist erloschen. Die Sperrmaßregeln sind aufgehoben, Gießen, den 28. -Oktober 1915.

Grußherzoalicl-es Kreisamt Gießen. _ F, B.: S c m merde

Bekan n tm ä chung." '

Betr, DFeldbereinigung Londorf,

In der Zeit vom 12, bis einschl, 25, November lfd IS liegen auf dem »lmlszimmcr Großh, Bürgermeisterei .Londorf'

die Projekte über die Erweiterung der Drainagen in den Fluren IX und X nebst denr Komniisjionsbeschluß vom 7, -September 1915 zur Einsicht der Beteiligten offen,

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses innerhalb der oben angeaebcncn OffenlegungSfrist bei Großh, Bürgernieisterci Londorf cinzurcichen und zu begründen. Friedberg, den 25, Oktober 1915,

Ter Groß-Herzogliche Feldbereinigungskomnussär: _ S chn i t t s pa h n, RegiernngSrat, _

Bekanntmach»»!?.

Betr,: Feldbereiniguug in der tzlemarknng Treis an der Lumda,

In der Zeit vom) 3, bis einschließlich 16, November l, IS liegen auf Großh, Bürgermeisterei Treis an der Lmnda

die Sondcrprojcktc über .Herstellung der Wege 142 und 144 in Flur I, Annacker und Silberstück, zur Einsicht der Beteiligten offen,

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses ivährcnd der Offenlegung bei Großh, Bürgerineistcrci Treis an der ,Lumda schriftlich cinzurcichen.

Friedberg, den 15, Oktober 1915,

Der Großhcrzogliche FetLbereinigungskommissär:

S ch ,i i t t s p a h n, RegiernngSrat.

»nt der Erledigung imserer über-

StolativiiSdruck der Vrühl'ich-» Univ.-Buch.^u^Sieindruckeret. ist. Lange. Gießem