Ausgabe 
24.9.1915
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und i>ev Kartoffelstärkcfabribation vom. Septeniber 1915 (Rcichs- Gesctzbl. S. 585) wird folgendes bcstinimt.

8 1. Zuständig« Behörde im Sinne von § 10 Abs. 1 der Verordnung ist das Kreisamt desjenigen Kreises, in dem die Kar­toffeln lagern.

§2. Höhere Verwaltungbchörde im Sinne von 8 10 Abs. 2 der Verordnung ist der Provinzialansschuß.

Darmstadt, dm 20. September 1915.

Großherzogliches Ministerium des Innern. _ v. DombeIgk. _ fftäme t.

Bekanntmachung

betreffend den Aufenthalt weiblicher Angehöriger im Bereich des General-Gouvernements in Belgien.

Nach Mitteilung des General-Gouvernements in Belgien ist auch jetzt iroch nicht der Zeitpunkt gekommen, too tveibliche Ange- hörigm von deutschen Offizieren, Beamten, Unteroffizieren, Mann­schaften und Personen des Heeresgesolgcs der Aufenthalt im Ge­biet des Gencral-Gonvernements allgemein gestattet werden könnte.

Der General-Gouverneur hat indcssm durch Verfügung vom

l.ds. Mts. die Erlaubnis zum Aufenthalt weiblicher Angehöriger, ohne das, seine Genehmigmrg vorher eingeholt zu werdm braucht, erteilt:

1. solchen Persönlichkeiten, die verwundet, oder krank stationär im Lazarett behandelt werden, wenn die Bescheinigung des Chefarztes vorliegt, daß die Pflege durch die weiblichen Angehörigen erforderlich ist;

2 . solchen Persönlichkeiten, dre ihren Dienst ausschließlich in Zivilklciduug versehen:

3. solchen Persönlichkeiten, deren Familien schon vor Ausbruch des Krieges in Belgien ihren Wohnsitz hatten, sofern sie nicht am selben Ort mit ihren Familien dienstlich tätig sind;

4. solchen Persönlichkeiten, deren loeibliche Angehörige im Dimst der Krankenpflege oder in sonstiger Wohlfahrtspflege tätig sind, sotvcit dieser Dienst nicht in demselben Ort ausgeübt wird;

5. solchen Persönlichkeiten, deren weibliche Angehörige iml Grenzübcrwachungsdienst angestellt sind.

In allen sonstigen Fallen, besonders beim Vorliegen schweren wirtschaftlichen Notstandes, hat sich der General-Gouverneur aus­drücklich die Genehmigung zum ausnahmsweise» Aufenthalt weib­licher Angehöriger Vorbehalten.

D a r m st a d t, den 17. September 1915.

Großherzvgliches Staatsministerrum. v. Ewald.

_ Spanier.

Schwarzvurg-Sondershausen, Waldeck, Reuß j. 8., Schaumbura- Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen, Hamburg, Unterelsaß, Oberelfaß, Lochringen.

Gießen, den 23. Septeniber 1915.

Großhcrzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Hemmerde.

Bekanntmachung.

Betr.: Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Kreise Schotten.! In Michelbach ist die Maul- und Klauenseuche angebrochen. Gießen, den 21. September 1915.

Großherzoalichcs Kreisamt Gieße».

I. V.: H e m m e r d e.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen.

In Oberau ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Gießen, den 23. September 1915.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.i ßcmtnerbe.

Bekanntmachung.

B e t t. r i Soirntagruhe in. den Apotheken.

Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß von Sonntag, den 26. l. Mts., nachmittags 3 Uhr, bis Montag, den 27. l. Mts. früh, nur die Hirschavothekc geöffnet ist.

Gießen, den 23. September 1915.

Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.

H e m m e r d e.

Bekanntmachung.

Betr.': Feldbereinigung Steinheim: Krcis Gießen.

In der Zeit voni 1. bis einschließlich 14. Oktober lfd. Js. liegen werktags auf Großh. Bürgermeisterei Stcinheim

der allgemeine Meiiorationsplan nebst Erläuterungsbericht und Prüfungsprotokoll zur Einsicht der Beteiligten offen.

Dermin zur Eutgegeniiahmc von Einwendungen findet daselbst Freitag, den 15. Oktober lfd. Js., vormittags 89 Uhr, statt, wozu ich die Beteiligten unter der Androhung einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungcn sind schriftlich cinzurcichen und zu begründen. Friedbcrg, den 12. September 1915.

Der Großhcrzogliche FcldbereinigungskommWir: _ Schnittspahn, Rcgierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Verkehr mit Saatgut und Saatgetreide.

Nach Mitteilung Großherzoglichcn Ministeriums des Innern hat dieses sich damit einverstanden erklärt, daß die Lieferung von Saatgerste, Saathafer, Saatsommerweizen durch die Land- wirtschastskamnier für das Großherzogtuni Hessen geregelt wird. Gießen, den 22. September 1915.

Grobherzogliches Krcisamt Gießen.

6r. U s i n g c r.

Betr.: Wie oben.

An dir Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, die Interessenten auf voksteheirbe Be- kanntniachung hinzuweisen.

Gießen, den 22. September 1915.

Großherzogliches Krcisamt Gießen, vr. U sing er.

Bekanntmachung.

B e t r.': Maßregeln gegen die Maul- Und Klauenseuche.

Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß auf Grund der im Reichsanzeigcr veröffentlichten Nachweisung über den Stand der Maul- lund Klauenseuche vom 15. d. Mts. als verseucht zu gelten haben:

1. gm Großhcrzotuni die Kreise Darmstadt, Bensheim, Die­burg, Groß-Gerau, Heppenheim, Offenbach, Gießen, Alsfeld, Ba­dingen, Friedberg, Lauterbach, Schotten, Mainz, Alzey, Oppen­heim, Worms.

2. Im Reichsgebiet die Bezirk« Königsberg, Gumbinnen, Allenstein, Danzig, Marienwerder, Potsdam, Frankfurt, Stet­tin, Köslin, Stralsund, Posen, Brombcrg, Breslau, Lieg- nitz, Oppeln, Magdeburg, Merseburg, Erfurt, Schleswig, Haw> novcr, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Osnabrück, Anrich, Münster, Minden, Arnsberg, Kassel, Wiesbaden, Koblenz, Düsseldorf, Köln, Trier, Aachen, Sigmaringcn, Obcrbayern, Niederbayern, Pfalz, Obcrpfalz, Oberfranken, Mittelsrankcn, Unterfranken, Schwaben, Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Neckarkreis, Schwarzwald­kreis, Zagstkrcis, Donaukreis, Konstanz, Freibnrg, Karlsruhe, Mannheim, Mecklenburg Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg- Strelitz, Oldenburg, Lübeck in Oldenburg, Birkenfeld, Braun­schweig, Sachsen-Meiningen, Sachscn-MtcnVurg, Gotha, Anhalt,

wöchentl. Uebersicht der Todesfälle i. d. Stadt Gietzen.

37. Woche. Vom 5. bis 11, September 1916. Einwohnerzahl: angenommen zu 32 9)9 <ikl. 1399 Man» Militär). CterblichkeitSziffer: 31,60°/,,.

Nach Abzug von 8 OrtZsremden: 19,00°.',,.

Es starben an

Divhtherie Tuberkulose Lungenentzündung Lungeneinnhysem Herzerkrankungen Gehirnichiag

andere» Nervenkrankheiten Brcchdurchsall Krankheiten der Harnorgan

Krebs

Verunglückung sonsttge» Todesursache»

Sunnna: 20 (8) 16 (6) 1 3 (3)

A n m.: Tie in Klanimcrn gesetzten Ziffern geben an, lvie viel der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen.

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vom 2. bl» 15. Jahr

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Märkte.

(In einem Teil der Auslage wiederholt.)

FC. Wiesbaden. Viehhos-Marktbericht vom 22 , Sept. Am heuligc» Bichmarkt standen zum Verkauf: 243 Rinder Idarunler 22 Ochsen, 23 Bulle» und 198 Rühe), 324 Kälber, 29 Schale und 138 Schweine. Grschäst ziemlich belebt. Die Preise bewegten sich i» der gleiche» Höhe wie am 29, d. Mts. Der Austrieb wurde bald geräumt.

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