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Lollar, Londorf, Lumda, Mainzlar, Münster, Muschcnheim mit Hos-Güll, Nieder-Besimgm, Nonnmroth, Obbornhofen, Ober- Bessingen, Oberhörgern, Odenhansm mit Appenborn, Oppenrod, Qncckbonr mid Rabertshausen mit Ringclshansm.
Dirnstag. den 28, September 1915, vormittags 77-Uhr,
aus den Gemeinden Rcinhardshain, Reiskirchen, Rodhcini mit Hof- Graß, Rödgen, Röthges, Rüddingshausen, Ruttershausen mit Ifiirchberg, Saasen mit Bvllnbach, Weltsberg und Wirberg, Stangenrod, Staufenberg mit Friedelhausen, Steilibach, Steinheiin, Stockbausen, Trais-Horloff, Treis (Lumda), Trohe, litphc, Villingm, Watzenborn mit Steinberg, Weickartshain, Weitershain nnd Wiescck,
Alle in den Jahren 1876 bis' 1895 geborenen männlichen Personen, die als dauernd Untauglich ausgcmustert sind u n d ferner diejenigen Landsturmpflichtigen, die bereits bei einer Landsturmmnsterung waren und als dauernd untauglich befunden und im Besitze einer Bescheinigung hierüber sind, werden ausge- svrdert, sich all den vorbezeichneten Tagen in dem Musterungslokale rechtzeitig cinzufinden.
Diese Bekanntmachung gilt als Ladung, besondere Aufforderungen ergehen nicht.
Von der Gestellung befreit ist, wer auf Grund eines mit Dienststeinpel versehenen Zeugnisses eines beainteten Arztes oder einer amtlichen Bescheinigung an folgenden Fehlern und Gebrechen leidet:
1. Verkürzinlg oder MißgestaltNng des ganze» Körpers-
2 . Geisteskrankheiten,
3. Epilepsie,
4. Chronische Gehirn-, Rückenmark- und anderen chronische»
Nervenleiden, ,
6. Blindheit beider Augen,
6, Taubheit beider Ohren,
7, Verlust größerer Gliedmaßen.
Die amtlichen Zeugnisse und Bescheinigungen, die dcir Namen, Geburtstag rind Wohnort des Pflichtigen enthalten müssen, sind hei den Bürgermeistereien vor der Musterung abzngebcn. Wer sich der Gestellung entzieht, »vird nach den Militärgesehen bestraft, es kann auch im Falle der Tauglichkeit sofortige Einstellung als unsicherer Landsturinpflichtiger erfolgen.
Tie Gestellungspflichtigen haben in ordentlichem Anzug« nnd reinlich an Körper zu erscheinen. Tie Militärpaprere sino mit- zubringcn.
Wer etwa'durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein beglaubigtes ärztliches Zeugnis bei der Bürgei'nieisterei seines Wohnortes abzuliefcrn.
Gießen, den 17. September 1915.
Ter Zivilvorsitzende der Ersatz-Kommission des Kreises Gieße»,
I. V.: De m m e r d e.
Betr.t Wie oben. —*-
An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gictzcn und an die Grotzh, Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Obige Bekanntmachung wollen Sic sofort mehrmals ortsüblich bekannt inachcn lassen nnd dafür sorgen, daß die Pflichtigen rechtzeitig im Musterungslokale eintresfen. Die Großh. Bürgermeister oder bereit Vertreter haben ebenfalls rechtzeitig anwesend zu sein.
Diejenige» Personen, die an einem in obiger Bckanntniachnng unter 1—7 genannten Fehler oder Gebrechen leiden, brauchen nicht zur Musterung zu erscheinen, sofern ein mit Dienststeinpel versehenes Zeugnis eines beamteten Arztes oder einer amtlichen Bescheinigung Vvrgelegt wird. Die Zeugnisse und anitlichen Be- scheinignngen sind von Ihnen zu sammeln nnd ini Mustermigs- termin abzngebm. Es sind auch von Ihnen diejenigen Land- sturnlpflichtigen zu laden, die bei einer Landstnrinmustcrnug als dauernd untauglich befunden worden sind. Von diesen Landstnrmpflichtigen sind jedoch diejenigen von der Gestellung befreit, die an einem unter Ziffer 1—7 in vorstehender Bekanntmachung anfgefnhrten Fehler oder Gebrechen leiden imd ein Zeugnis oder Bescheinigung rechtzeitig Ihnen vorlegen.
Gießen, den 17. September 1915.
Der Zivilvorsitzende der Ersatz-Kommission des Kreises Gießen.
I. V.: H e m m o r b e._'
Handel wird hiermit aus 50 Pfg. für das Pfund 1. Sorte nnd auf 44 Psg. für das Diund 2 . Sorte bis aus weiteres festgesetzt. Dieser Höchstpreis ist selbstverständlich auch bei Abgaben vonBrnch- teflen eines Pfundes maßgebend.
Gießen, den 16. September 1915.
Großh. Kreisamt Gießen. Der Oberbürgermeister.
_ Dr. Usinger. _ Keller, __
Oefsentliche Aufforderung.
JBeir.; Den Verkehr mit Hülsmirückstm.
Unter Hinweis aus die im Kieisblatr Nr. 77) vom 3. September 1. Js. abgedruckte Belanntmachnua über den Verkehr nnt Hüisensrüchtm fordern wir hiermit alle Beteiligten auf, die nach den 8A 2 unb 3 dieser Bekanntmachung vorgeschriebcnen Ülnzetgen vollständig und rechtzeitig bis zum ö. Glieder sysS bei uns «in- zurelchen.
Dabei nrachen ivir ausdrücklich aus den 812 Zisf. 2 der Be- kanntniachuug aufnierksam, wonach mit Sesangnlr bi* zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu sünfzehntausend Mark bestraft wird, wer die vorgeschriebmc Anzeige nicht bis zu dem angegebenen Tage erstattet oder wer wissentlich unrichtige oder unvollständig« Angaben geinucht hat,
Gießen, dm 10, September 1915.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ I. V.: Hechler. _
B5 e t r. i Die Wenk'schc Stiftung.
An die Schulvorstände des Kreises.'
Aus der oben bezeichnetm Stiftmig sind uns einige Mittel zur Verfügung gestellt, uni solchen Schülern, die sich durch tadelloses Betragen nick gute Leistungen in der Fortbildungsschule ausgezeichnet haben, und die auch in ihrem Berufe Tüchtiges leistem eine Prämie zukommen zu lafsm.
>sie wollen uns binnen 14 Tagen berichten, ob sich in Ihrer Gemeinde solche Schüler beflnden. Ini bejahenden Falle sind sie nach dem Grade ihrer Würdigkeit und unter genauer Namensangabe anzuführm.
Fehlberichte sind nickst zu erstatten. Nach dein 1. Oktober l. Js. einlanfende Berichte können nicht berücksichtigt werden. .Gießen, den 14. September 1915.
Größherzogliche Krcisschutkoinmission Gießen. _ I. B.: Hechler. _
Bekanntmachung.
Betr.; Maul- Und Klauenseuche.
In Laubach ist die Maul- und Klauenseuche erloschen; fot Feldkrücken und Schotten ist sie ausgebrvchen. Gießen, den 17. September 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ I. B.: Hemmerde. _
Dicnstnacheichten des Grotzh. Krcisamts Gictzcn.
.Jungdeutschland ist die Ausgabe von 5 Jahresgcldlotterim> beginnmd Ende 1915, zu je 150 000 Losen ü 3 Mark nnd der Vertrieb von je 5000 Äsen im Großherzogtnm gestattet ivordm. Hum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungs- stempel versehene Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Masse einer Prenß. Sllbdentschen Ätterie ist Ankündigung, Msgabe nnd Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet.
Bekanntmachung
Bctr.: Nachmusterung der dauernd Untauglichen.
Die Nachmusterung der in den Jahren 1876 bis 1895 Ncbormm als dauernd untauglich Ausgmmstectm findet an dm Nachgmannten Tagen in der Turnhalle der Stadtmäd- chenschnle (Schillerstraße 8) in Gießen wie folgt statt;
Mittwoch, den 22. September 1919, vormittaas Vh Uhr,
ans dm Gemeinden Albach, Mlendorf (Lahn), SMendorf (Lumda),
E bertshausen, Mten-Buseck, Annerod, Bellersheim, Belters- tn, Bersrod mit Winnerod, Bettenhausm, Beuern, Birk- ;, Burkhardsfeldm, Clinibach, Tanbringm, Tors-Gill, Ebcr- tzadt mit Arnsburg, Ettingshausen, Garbenteich, Geilshausen, Göbelnrod und Großen-Buseck.
Donnerstag, den 23. September 1915, vormittags 77« Uhr,
aus der Stadt Gießen und zwar die in den Jahren 1876 bis 1883 Gebot men. •
Freitag, den 21, September 1915, vormittaas 77-Uhr,
aus der Stadt Gießen und zivar die in den Iahten 1884 6i& 1895 Geborenen.
Samstag, den 25. September 1915, vormittags 77- Uhr,
aus dar Gemeindm Grvßeu-Lindm, Grünberg, Grnniugm, Harbach, Hattenrod, Hausm, Heuchelheim, Holzheim, Hungen, Inheiden, Asselbach, Klern-Linden nnd Langd,
Montag, den 27, September 1915, vormittags 77-Uhr,
aus bei! Gemeinden Lang-Göiis, LangRiorf, Lauter, Leihgestern, Ltch mii Hos .Albach, .Colnhansm uno MWlsachsm, Lindenstruth,
Bekanntmachung.
Bctr.': Feldbercinignng Steinheim; Kreis Gießen.
In der Zeit vom 1. bis einschließlich 14. Oktober lfd. Js. liegen iverktags ans Großh. Bürgernicisterri Steiichcim
der allgemeine Mcliorationsplan nebst Ertäuterungsbericht nnd Prüfungsprotokoll zur Einsicht der Beteiligten offen,
Termin zur Entgegennahme von Einwcndüngen findet daselbst Freitag, dm 15. Oktober ljd. Js., vormittags 8—9 Uhr, statt, wozu ich die Beteiligten uirter der Androhung einlade, daß die Mchierschcinenden mit Eimvendungen ausgeschlossen find. Die Einwendungen siird schriftlich einzureickstn und zu begründen. Friedberg( den 12. Scpteinbcr 1915.
Ter Großhcrzvglichc FeldbereinigungSkoininissär:
S ckii il i spach n, Regieruiigsrok.


