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® c t r.: Den Verkekr mit Gerste aus dem Erntejahr 1915.
?l« die Großh. Bürgermeisterrien drr Loudgemeindcn des Kreises.
Barstestende Betmnckmachnng nwllen Die iviederholt auf orts- rusticke Weise zur öffentlichen Kenntnis bringen.
Giessen, den 0. September 1915.
Grobherzogliches Kreisantt Giessen.
_ Dr. U f i ii a e r.
S)etr.: Herailziehimg der Schulkinder zu Erntearbeiten nstv.
An die Schulvorstände des Kreises.
Siachstcbende Verfügung der obersten Schulbehörde wird Ihnen hiernut zur Kenntnis und Nachachinng gebracht.
Gie st e n . den 6. September 1915.
Grossherzogliche KreisschnlkomMission Gicsten.
Dr. lt s i n g e r.
Aach Mitteilung der Landwirlschaftskamnter für das Gvoß- berzogtnm Hessen wird cs bei dein vorhandenen Futtermangel in vielen Geineindcn notwendig svcrden. den Nachwuchs aus den Wiesen nach Abcrntnng des Grün,nietgrase-Z durch das Biel, abweiden zu lassen. Ta es aber zur Beaufsichtigung des Biehs an. Arbeits- krasten mangelt, werden für diese Arbeit die Schulkinder in erhöhten, Matze berangezogen werden müssen.
Wir erachten es für geboten, hast den Schulkindern ans Ersuchen bei' Eltern oder der sonstigen gesetzlichen Vertreter für die fragliche Arbeit in weitgehendstem Unifangc Urlaub erteilt wird.
I. B.: Hechler.
Sktr.: Die Feier des Geburtstages Ihrer Königlichen Hoheit der
Großherzogin.
An dir Schulvorstände des Kreises.
Aus oben bczeichnctem Anlast fällt der Schulunterricht an, l 7. September d. Js. ans. Die Lehrer find hierauf aufmerksam zu macken.
Gießen, den 3. September 1915.
Großherzoglicke Kreisschulkomniission Gießen.
I. V.: Hechler.
Beir.: Das Schnlinventar, insbesondere Lehrniittel.
An die Schulvorftände des Kreises.
Bis zuni 1. November {. Js. wollen Sic berichten, ob die dinch das Amtsblatt von, 18. April 1904 angeordnete Sitzung stattgefmiden hat, und ob die zur Ergänzung der Lehrniittel be- sttwniteii Summen nach Maßgabe der gefaßten Beschlüsse verwandt worden sind.
Gießen, den 3. September 1915.
Großherzoglichc Krcisschnlkonrmission Gießen.
___ I. V.: Hechler.
Bekanntmachung.
d e t v : Erscheinen der Ausgabe über Bundesratsvcrordnnngen über Getreide, Mehl, Brot, Kartoffeln, Fleisch, Zucker, Futter- und Düngemittel.
Ion Verlage.der Königlichen .Hosbuchhandlung E. S. Mittler und söhn in Berlin SW. 68, Kochstraße 68 71, wird jetzt eine dritte vervollständigte Ausgabe der
„Bundesratsvcrordliungen über Getreide, Mehl, Brot, Kartoffeln, Fleisch, Zucker, Futter- und Düngemittel" erscheinen. Der Verkansovrels beträgt 60 Pfennig.
Die Anschaffung der Ausgabe kann cmvkohlcn werden. Gießen, den 9. September 1916.
Großherzogliches Krcisami Gießen.
__I. B.: H e ri> 1 c r.
Bekanntmachung.
Betr.: Den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Großen- Bnseck.
Tie Seuche ist erloschen. Tie Spcrrmaßregeln werden aufgehoben.
Gießen, den 9. September 1915.
Grobherzogliches Kreisanii Gießen. _ I. B .: Hem merde.
Bekanntmachung.
BeIr.: Maul- und Klauenseuche.
Jn^Allendorf a. d. Lahn i st die Maul» und Klauenseuche ausgebrocheu. Tie Gemarkung Al- lendorf a. d. Lahn bildet einen Sperrbezirk. Für diesen Bezirk gelten die Bestimmungen unferer Bekanntmachung vom 12. November 1914 tzKreis- blatt SJr. 70 vom 17. November 1914).
Gießen, beti_9. Sepien,ber 1915.
Großherzoglickes KrciSamt Gießen.
I. B.: H e m m e r d e.
Dienftnachrjchke» des Großh. Kreisamts Gieße».
^ ^ Ausbruch der Biaul- und Klauenseuche im Kreise Alsfeld.
( f rrt ' ni ® 1 und eochwarz ist die Maul- und Klauenseuche auSgcbrvchen. Gcniarknugssperre wurde angeordnet.
Betr, Maul- und Klauenseuche im Kreise Lauterbach.
liegen .lnobrnck der Maul- und Klauenseuche sind di« Ge- inarkuugen Altenschlirf, Crainfeld, Engelrod, Herbstei», JlbeK, Hansen, ^.anzenharn und Willofs zu Sperrgebieten erklärt worden.
B c t r.: Maul- nnd Klauenseuche im Kreise Wetzlar
In den Gemeinden Steindorf, Oberndorf, Groß-Nechlenbach, Hörnsheim, Hochelheim, Atzbach, Lorlar, Schwalbach, Laufdorf. s^bom, Dutenhofen, Greifenstein. Blasbach, Bermoll und Nieder- <r. ^0°^ Wetzlar ist die Maul- nnd Klauenseuche amtlich festgenellt worden.
Tie Seuche ist durch Schweinehändler von dem Markt in Esten eingeschleppt l oorden.
Bekanntmachung.
Bet r., Aufruf der jüngsten Jahresklasse des ungediente« Land- „ . stnrms r. Aufgebots (Geburtsjahr 1898).
-fiif ^rund der Alterhöchsten Verordnung Seiner Majestät des Kaisers vom 28. Mai 1915 (R.-G.-B. S. 3191 und unter Be- zugnahme ans meine Bekanntmachung vom 5. Juni 1915 "i 1 an e '■ e i „Ve® gerNr. 131) fordere ich hiermit alle v om o 1. SK ai 1915 (einschließlich) an 17 Jahre alt gewordenen und noch werdenden inännlichen Personen auf, sich zur --andsturmvolle bei der Großh. Bürgermeisterei des Wohnortes unter Angabe des Namens, Geburtsorts, Gebiirtstags, des BerlstS. und der Religion anzunielden.
su . m August d. I, 17 Jahre alt gewordenen o? Meldetermm der' 15. September d. I. und für die nach dem 31. Anglist 17 Jahre alt Werdenden der 15. desjenigen Monats, der auf den Monat folgt, in dem das 17. Lebensjahr vollendet wird.
^ Bestrafung nach den Militärgesetzen zur
Gießen, den 30. ?lugust 1915.
. Ter Zivilvorsitzende der Ersatz-Kommission des Kreises Gießen.
I. V.: H e m m e r d e.
Betr.: Wie oben.
8" Obcrülirgrrmeistrr der Stadt Gießen und an die Großh. Bnraermeistereien der Landgemeinden des Kreises
Obige Bekanntmachung wollen Sie alsbald in üblicher Werse veröncntlichen lassen nnd dastir sorgen, baß sich alle in Frage kommenden inännlichen Personen, die in der Gemeinde wohnen, rechtzeitig bei Ihnen anmelden.
y-ic Anmeldungen sind von Ihnen entgegenznnehmen und wir sofort nach dem 15. eines jeden Monats mitziileilen. Greßen, den 30. August 1915.
, Ter Zivilvorsitzende der Ersatz-Konnnission des Kreises Gießen.
I. B.: H e m in e r d e.
Bekanntniachung
betreffend die Angestclltenversichcrung während des Krieges.
Vom 26. August 1915.
Der Bnndcsrat hat ans Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bnndcsrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw vom 4. August 1914 (Rcichs-Gescybl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
I.
§ 1. Die Zeiten, in denen Versicherte im gegenwärtigen Kriege dem Deutschen Reiche oder der Oesterreichisch-Ungarischen Monarchie .Kriegs-, Saniiäts- oder ähnliche Dienste geleistet haben, werden. söweit sie in vollen Kalendcrmonaten bestehen, auf die Wartezeiten nnd bei Berechnung der Vcrsichernngsleistunaen an Ruhegeld und Hinterbliebenenrenten nach dem Versicherungsgesetze für Angestellte als Bcitragszeiten angerechnet, ohne daß Beiträge entrichtet zu ivcrden brauchen.
1 J Anrechnung ist die GehaltsNasse des letzten dem
1. August 1914 vorbergchcnden Monats maßgebend, für den ein Pflichtbeitrag entrichtet ist. Für Angestellte, die erst nach dem 31. Juli 1914 bcrsicherungspflichtig geworden sind, ist der letzte Pflichtbeitrag maßgebend, der vor Antritt der im § 1 b-zeichneten Dienste geleistet worden ist.
Sind in dem in Betracht kon,menden Monat rrur Beiträge nach § 177 des VersicherungsgesetzeS für Angestellte geleistet, so ist die Gehaltsklasse E maßgebend.
In den Fällen des § 390 des VersicherungsgesetzeS für Angestellte wird mir der Arbeitgeberbeitrag angerechnet.
K 3. Die iin 8 1 bezeichnelen Dienste werden durch die Militär- Papiere nachgewiesen.
8 4. Beiträge, die für die im § 1 bezeichneten Zeiten entrichtet worden sind, werden, soweit sie nicht nach 8 898 des Versicherungsgesetzes für Angestellte znrnckerstattet sind, dem Arbeitgeber ans seinen Antrag ohne Zinsen zurnikgezablt: der Arbeitgeber


