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>Ä«" hmlenfen, empfehlen Wir Ihnen, sich mit bereit 'fnlwlt alsbald vertraut zu macken nick cktt-,
iz* f v *t“uwuui, imviLi;icn iiru vvijncii, )tcD mit bereit vitlxtlf «lofratb vertraut zu machen und, falls Ihnen die Geschäfte einer 'h m en^ 11 n 9 ^ e obliegen, foldje gewissenhaft
örtlichen wahrzunehmen,
Giehen. den 27. Juli 1915.
Großhcrzogliches Kreisamt Gietzen.
__ Dr. II f i it a e r. _
Bekanntmachung.
Nin-ck/m?-?. Abdruck nachstehende Bekanntmachung Grobh, Pro- gebräckst ^ Oberhessen wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis
Sieben, den 27, Juli 1915.
Grohherzogliches Kreisamt Gietzen.
I. V,: & c m m e r b e.
„ . Bekanntmachung.
Wctr.: Berhulung von UnglückSsällen durch Sochspannunqs- leitungen.
'S L"^.bckannt geworden, daß in den letzten Tagen wieder- 5L«. an ©tollen ^runtcrflcfallene Hochspannungsleitungen von tri ber Jiaf>£ bmndlrchen Personen berührt und sogar transportiert worden sind. Wir ersehen daraus, daß die Gefahr, die mit der Berührung von Hochspannungsleitungen verbunden ist immer noch nicht genügend bekannt ift und nehmen Veranlassung, noch- mals öffentlich daraus hinzuwcisen, daß es lebensgefährlich ist, und den !oforttgen Tod zur Folge haben kann, wenn jemand eine durch Beschädigung der Isolatoren oder sonstwie herabfallende Vvchsvannungslettung berührt.
Wenn daher durch irgend ein Ereignis eine Hochspannunqs- FermeUung von den Masten, bezw, Isolatoren aus die Erde ge- Mllcn ist, gehe man aus deren Nähe und sorge sofort dafür, daß eine Beaufsichtigung der stelle stattfindet, damit niemand zu Schaden kommt. Sodann veranlasse man durch die nächste Bürgermeisterei oder direkt die sofortige Berftändigung der elektrischen Ueberland- Anlage oder deren Personal telephonisch, Fernruf Nr, 68 in rrriedberg, telegraphisch, oder durch Bolen), Man belasse die Aufsichtspersonen so lange an der Stelle des Trahtbruches, bis ein oeamter oder Monteur der lleberland-Anlage eingetrosfen ist der dann die weiteren Airordnungen trifft
Die Ueberland-Anlage trägt die Kosten für die Beaufsichtigung und Benachrichtigung, außerdem vergütet sie für die c r st c ihr z u k o m m c n d e M e l d u n g 5 M a r f.
Auch sonstige auffällige Erscheinungen an den Hochspannungs- Fernleitunaen, wie Lichtbögen mit starken Geräuschen usw wolle man stets sofort melden,
Gvoßh, Provinzialdirektion Oberhessen,
___ Dr. Usinger, _
Bekanntmachung.
Nachstehend« Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht
Gießen, 28, Juli 1915,
- Grobherzogliches Kreisamt Gietzen.
I, V,: Hemmcrde,
Bekanntmachung
B e t r.: Ten Schottener Sommermarkt
Der Schottener Sommermarkt Wird am 9. und 19. August l, Js. abgetzaltcn.
Am Montag, den 9. August, findet Pferde- und Rind- viehmarkt und
am Dienstag, den 19. August, Rindvieh- und Schweinemarkt statt.
Für den Pferde-, Rindvieh- und Schweincmarkt wird folgendes angeordnet:
1. Ter Auftrieb beginnt morgens um 5 Uhr, Bor 5 Uhr dürfen Tiere nicht auf der Straße ausgestellt werden, Bor 57* Uhr darf aus dem Markt nicht gehandelt werden,
2, Ter Auftrieb der Pferde erfolgt am 9, August vom Schieß- horst aus auf den oberen Kuhweg,
Ter Auftrieb des Rindviehs erfolgt am 9, August vom sogenannten Kreuz und vom Schießhorst aus. Diejenigen Händler, die bereits am 8, August ihre Märkischem« lösen, haben vom Schletzhorst aus aufzutrciben,
Ter Auftrieb des Rindviehs und der Schweine erfolgt am 10, August vom Schießhorst aus,
3, Für alle auf den Markt gebrachten Tiere muß ein vorschriftsmäßiges Ursprungszeugnis vorgelegt Werden, Tie Händler müssen außerdem mit ordnungsmäßig geführten Koutrollbüchern versehen sein,
4. Ter Auftrieb von Tieren aus verseuchten Gebieten, Be- ovachtungSgcbreten und gefährdeten Gebieten ist verboten
5. Ter Austrieb von Tieren aus dem Kreise Gelnhausen ist verboten,
6, Für Tiere, die von außerhalb Hessens auf den Markt ver- brackt werden sollen, haben die zur Abwehr und llnterdrückung der Maul->md Mauenseuche und der Schweinepest (Schweineseuchef erlassenen Bestimmungen zu gelten, Tie Wsonderuiigsdauer (Quarantäne) beträgt jetzt neun mal 24 Stunden
Viehmarkte stehen unter Aussicht des Großh Sreiä- ^ feweä hierzu besonders bestellten Ber- q <rf te ar' c?' C i! e ü Zuordnungen ist unbedingt Folge zu leisten 1&I?£*?“* bewnderi^sftmm en
4 ÄÄtJÄÄ '*"« ,iE ^wmts
^ Auftrieb (100 Mir, von dem Marktplatz entfernt, Berire dem Großh, Kreisveterinärarzt oder seMem
^ klnter,uchung vorzuführen. Bis zur Beeu-
Käufer »n unterblÄiem *“* 9Kuftcru ' I 3 ^ ^ere durch
5 erhoben wird, darf der Auftrieb erst nack gesäKm"'" Bescheinigung über Me Ä Zahl'ulig
6 ' Marktplatz reihenweise aufzustellen f
7 , ■ rr~- ^^b^e litib mit feften ©triefen ßniubiitheit
gemern,-m zum Markt geführt werden *
ö ' SS a l fte ' °uch innerhalb der Stallungen des Marktortes
*22 Zum Zwecke des Marktverkaufs an, Markttage und Bieb ist!lÄ f% Tagen im Marktorte eingestellte ™ Ortspolrzeibehörde anzumelden, Tiefes der amtstterärztlichen Untersuchung nicht
8 "uem Standorte entfernt Werden,
zurückgewiesen,^ aufgeführten Faselochsen werden
Grund ^8^71 t bi 3* Anordnungen werden auf
MUN0 der 8s ‘4 ff des Reichsviehseuchengesetzes bsstrast
Schotten, den 15, Juli 1915,
Großherzogliches Kreisamt Schotten Dr, M e r ck.
Bekanntmachung
■ö e t r.: Nekdberernlguiig Harbwald,
m St 1 äS** bis einschließlich 14. August l. Js liegt
auf Großh, Bürgermeisterei Borsdors ^
^Lf& ette u^İg der ungedeckten Feldbereinigungs- „ lugehorigeni Beschluß vom 29, Juni l Js
zur Einsicht der Beteiligten offen
Anwendungen hiergegen sind bei Meidung des muerhalb obengenannter Osfenlegungssrist schriftlich Bürgermeisterei Borsdorf cinzureichen Friedberg, den 18. Juli 1915,
Ter. Großh, Feldbereinigungskommissär. Schnittspahn, Regierungsrat,
, _ Märkte,
ni u i^ rÄ ra/'l rt “i®? - Viehhokmarktberickt vom 29. Juli.
i°i Bullen 3, Kühe und Färsen
389), Kälber 943, Schafe 89, Schweine 370.
reiide»,: Kälber werden bei gedrücktem, Schale bei rublaem und Schweine bei lebhastem Handel ausv-lkaust. Preise für 100 Psd.
Lebend- Schlacht-
Kälber.
Feinste Mastkälber.
Mittlere Mast- und beste Saugkälber'
"" and gute Saugkälber
ier.
Schafe,
Weidemastschase:
Mastlämnier und Masthammel . .
Schweine.
Doklsieischtge Schweine von 80 bis
. 121.50-127.60 1 60.00-158.00
Doll fleischige Schweine unter 80 Lg
„Lebengewicht. 120.00-125.00 144-152.00
Dollfleischige Schweine von 100 bis 120 Lg Lebendgewicht. 120.00-126.00 160.00—158.00
,= H"born, 29. Jult. Ans dem heute abgehalteuen 8. dies- lahrtgen Markte waren aulgetrieben 108 Stück Rindvieh und 233 Schweine. Es wurde» bezahlt für Fettvieh und zwar Ochsen 1. Qualität 110—115 Alk., 2. Qualität 100-108 Mark, Kühe und N'iider 1, Qualität 100-100 Mk„ 2. Qualität 90—98 Mark für 50 Kilo Schlachtgewicht, — Stuf dem Schweiuemarkt kostete» Felkes 45—70 Mk„ Lauser 80—100 Alk, und Einlegschweiue 110—180 Mk das Paar, Ter nächste Markt findet am 23, August 1916 statt.
gewicht,
Mk, Mk.
. 64—08 107—113
, 58-02
90-108
. 58-67
90-97
81-88
. 50-00
122-00
Rotationsdruck der Brühl'scheu Univ.-Buch» und Steindruckerii. R. Lange, Dießen.


