ber heimatlichen Polizeibehörde seit dem 1 1. 15 ausgestellt sein und eine aus neuester Zeit stLiuniende behördlich al>- gcstenipclte Photographie enthalten. Zuwiderhandlungen unterliegen den in der Verordnung des Oberbefehlshabers Ost! vom 10. 7. 15. N. O. Nr. 4772 festgesehtcn besonderen Strafbestimmungen.
Für deutsche einzelne Militarperfoncn und Zivilbeamte genügt jeder amtliche Ausweis ihrer Vorgesetzten Dienststelle über ihre Person."
Gießen, den 22. Juli 1915.
Großherzoglichcs Kreisrmt Gießen. _ J.B.: Hechler. _
TicnstnaÄrichtcn des Grotzh. Krcisamts Gieszcn.
Unter Bezugnahtne auf unsere Bekanntmachung vom 4. Februar 1913 (Krcisblatt Nr. II) wird daraus hin- aewiesen, daß die Zulassung von 15 000 — anstatt 10 000 — Losen der dritten Reihe der vom Verein „Elfäßisches Theater" in Straßburg veranstalteten Geldlotterie zur Verstellung eines eigenen Theaterbaues für Hessen bewilligt ist. _
Bekanntmachung.
Betr.: Die Prüfung der Bew»crber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdien st im.herbst 1915.
Tie jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im herbst 1915 st a t t f i n d e n d e n Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch ausgcsordert, ihre Gesuche um Zulassung bei Mcidnng des Ausschlusses von dieser Prüfung
s v ä t c st c n s bis zum 1. August 1915 bei der Unterzeichneten Kommission einzureichcn.
hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird das Folgende bemerkt:
1. Das Gesuch ist bei der Unterzeichneten Prüfungs- Koni ni i s s i o n nur dann einzureichcn, wenn der sich Meldende im Groß herzogt um Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
Bei Einsendung durch die Post ist die Sendung an die Kommission, nicht an den Vorsitzenden zu richten.
2. Die Zulassung zur Prüfung kann in der Regel nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr eriolgcn.
3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint cs zweckdienlich, wenn stets die n ä h c r c A d r e s s e angegeben wird.
i. Dem Gesuche Und folgende Paniere bcizusügcn:
a. Geburt szcuanis <Auszug aus dem Zivilstands- Register. nicht Taufschein).
b)Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters nach folgendem Muster:
Erklärung
des gesetzlichen Vertreters zu dcni Dienst- eintritt als Einjahrig-Freiwilliger.
Ich erteile meinem Sohne ! Mündel) .... geboren am
.zu .... . meine Einwilligung zu seinem Dicnst-
eintritt als Einjährig-Freiwilliger und erkläre gleichzeitig
a) daß für die Tauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen werden sollen:
d) daß ich mich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der Kosten des Unterhalts mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung. Bekleidung und Wohnung für die Tauer des einjährigen Dienstes verpflichte, und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, ich mich dieser gegenüber für die Ersatzpslicht , des Bewerbers als Sclbstschuldner verbürge.
..den.19 . .
Vorstehende Unterschrift de.und zugleich, daß
der Bewerber d . . Aussteller ... der obigen Erklärung nach . . . . cn Vermögcnsvcrhältnisscn zur Bestreitung der Kosten fähig ist, wird hiermit obrigkeitlich bescheinigt. .. Den.19 . .
(L. S.)
Je nachdem von dem Bewerber selbst oder seinem gesetzlichen Vertreter die Kosten getingen werden, ist in der Er- klärung Satz a oder b und sind dementsprechend in der Beurkundung entweder die Worte „der Bewerber" oder „der Aussteller der obigen Erklärung" anzuwcnden, das Nichtzutreffende dagegen zu streichen, e) Ei» Unbescholtenheitszeugnis, welches von der Polizei-Obrigkeit oder der Vorgesetzten Dienstbehörde aus- zustcllcn ist.
d) Ein selbstgeschriebener Lebenslauf, b. In dem Gesuche ist ferner anzugeben:
a) Ob, wie oft und wo der sich Meldende sich der Prüfung vor einer Prüfungs-Kommission bereits unterzogen hat, und von denienigen, welche sich der wissenschaftlichen Prüfung unterziehen woUcn, noch weiter:
d) In welchen zwei fremden Sprachen (wahlweise von Französisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch und an Stelle des Englischen Russisch) die Prüfung erfolgen soll.
6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung cingcreicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur einUnbcscholtenheitszeugnis beiz u legen.
7. Es iit nur zweimalige Teilnahme an der Prüfung gestattet, eine dritte Zulassung kann ausnahmsweise von der Ersatzbchürde 3. Instanz genehmigt werden.
Im ^ weiteren weisen wir daraus hin, daß Gesuche um Zulassung zu einer späteren, als der ini Frühjahr des ersten Militärpflichtjahres — d. i. des Jahres, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird — statt- sindcnden Prüfung der Genehmigung der Erlatzbehördc 3. Instanz bedürfen und bei den Ersatz-Kommissionen des Aufenthaltsorts, nicht bei uns, einznreichen sind, welche die Gesuche der Ersatz- bchörde 3. Instanz vorlegc» werden.
Da die Erledigung derartiger Gesuche eine längere Zeit beansprucht, so empfiehlt sich im Interesse der Rachsuchenden, mit Einreichung derselben nicht bis zum äußersten Termin zu warten, sondern dieselben alsbald anhängig zu machen, andernfalls unter Umständen eine Zulassung zur bevorstehenden Prüfung nicht mehr möglich ist.
Ucber die Ansorderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung An!. 2 zur Wehr- Ordnung vom 22. November 1888 — Reg -Bl. Nr. 68 von 1901) Ausschluß.
. Bezüglich des PrAfungstermins, sowie des Lokals, in welchem die Prüfung stattsindct, erfolgt weitere Bekanntmachung, oder cs ergeht besondere Ladung zur Prüfung.
Bemerkt wird noch, das; während des Krieges erleichterte Prüfungen nicht abgchaltcn werden.
D a r m st a d t, den 13. Juli 1915.
G r o ß h e r z o g l i ch e Prüfungs-Kommission für Einjährig-Freiwillige.
Der Vorsitzende: von S t a r ck, Rcgierungsrat.
Bekanntmachung.
Bctr.: Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Medl aus de ni Erntejahr 1915: hier: das A u s m a h l e n von Getreide.
Die Interessenten machen wir nochnials aus die Belannt- machung Großh. Kreisamts Gießen vom 16. l. Mts. (Gießener Anzeiger Nr. 160 > besonders aufmerksam.
Gießen, den 21. Juli 1915.
Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.
H e m m e r d e.
Bekanntmachung.
Bctr.: Sonntagsruhe in den Apotheken.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kcnninis. daß von Sonntag, den 25. ds. Mts., nachmittags 3 Uhr, bis Montag, den 26. ds. Mts., ftüh, nur die Hirsch-Apotheke geöffnet ist. Gießen, den 22. Juli 1915.
GroßherzoglicheS Polizeiamt Gießen.
H e m m c r d c.
Märkte.
Ir. Frankfurt a. M. v i « h I, o s m a r k I b e r I ch t vom 22. Jnlt. Auftrieb: Rinder 23t (Ochsen 2, Bullen 2, Kühe und Färse» 227), Kälber 940, Schale 82, Schweine 38b.
Tendenz: Kälber werden bei gedrücktem, Schale bei ruhigem und Schweine bei regem Geschäslsgang ausverkauft
Preis« sür 100 Psd. Lebend- Schlachtgewicht.
Kälber. Mk. »Sil
Feinste Mastkälber. 68-72 113—120
Mittler« Mast- und beste Saugkälber . . . 60—6b 100-10» Geringere Mast- und gut« Saugkälber . . . 55—iS 93—100 Geringe Saugkälber. 50—61 85—92
Schake.
Weidemastschase:
MastläMmer und Masthammel. 65 — 58 120 — 125
Geringere Maslhammel und Schale.... 49-00 116-00
Schweine.
Dollfleischlge Schweine von 80 bis
100 IiK Lebendgewicht. 117.50-122.00 143.00—148.00
BoNfleilchlg« Schweine unter «0 Lg
Lebengcwicht. 112.00—119.00 135—140.00
Ic Wiesbaden, 22. Juli. Heu- und S Iro h in a rkI. Bezahlt wurde lur Heu lailes) 5,80— 0,00 Mk., öen (ueucsi 4,50 t t« 6,00 Mk., Stroh (Richtstroh) 0,00 -0,00 Mk., Krummstroh 2,10 Mk. Aller lür 50 Kilo. Tie Ausuhr wurde flott abgesetzl. — F r u ch t- markt. Aul dem henligen Markt war nicht» angcahren.
Rotationsdruck der Brühl 'scheu Unio.-Buch- und Eleindruckerei, R. Laag«, Gießen.


