Kreisblatt für den Kreis Netzen.
Nr. 65 S3. Juli _ 1915
Bekanntmachung.
Betr.: Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1916; hier: die Selbstversorger.
Um der uns nach 8 17 in Zusammenhang mit 8 6 Absatz 1 a der BundeSratsvcroitmimg in obigem Betreff vom 28. Juli 1915 obliegenden Verpflichtung, die Zahl der im Bezirk des Kommunal- verbandes vorhandenen Selbstversorger festzustellen, Nachkommen
r tt können, werden hiermit diejenigen l a n d w i rt s ch a stich en Betriebs Unternehmer, die aus das «echt, für das Erntejahr 1915 alr Selbstversorger füv sich und dir Angehörigen ihrer Wirtschaft auftrcten zu wollen, Anspruch erheben, hiermit ausgesordert, sich in dem voir ihrer Bürgermeisterei sestzusctzenden Termin zu melden und daselbst die für die Beurteilung ihrer Rechte erforderlichen Angaben zu machen.
Bemerkt wird hierbei, daß nach miserer Bekanntmachung im gleichen Betreff vom 12. l. Mts. (Kreisblatt Nr. 60 vom 13. Juli I. IS.) nur diejenigen auf dieses Recht Anspruch erheben können, die den in der letztgenannten Bekanntmachung gestellten Bedingungen entsprechen. Uebcr welche Borräte hiernach Selbstversorger verfügen müssen, uni als solche anerkannt zu werden, ist auS der nachstehend abgednickten Tabelle für jeden unschwer zu errechnen.
Wir empfehlen den landwirtschaftlichen Betricbsuntcrnehmern in ihrem eigenen Interesse^ der an/jiq auf ortsübliche Weise ergehcw- den Aufforderung der Bürgermeisterei wegen ihrer Anmeldung möglich st umgehend und ausnahmslos zu entsprechen, damrt die Bürgermeistcrer den ihr gesetzten Terniin zur Vorlage des an uns zu liefernden Materials cinzuhalten in der Lage ist. G i e ß e n, den 22. Juli 1915.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. U s i n g c r.
Zahl der alS
Für die i» Spalte 1 angeftihrte» Personen muß
in einem land-
an
vrolgetreioe in kg verfügbar sein:
Wirtschaftlichen
BetriebSuntcr-
Für die weiter« Zeit biS:
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Ende
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den Personen
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Bunde-ratSbe.
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181«
1916
1916
1916
1916
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1916
kanntmachung)
kg
kg
kg
kg
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kg
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kg
I Person . .
40'/,
497,
68'/.
67'/,
76'/.
85'/,
94'/,
1087,
108
2 Personen.
81
99
117
135
168
171
189
207
216
» .
1217 ,
148'/,
176'/,
202'/,
229'/, 266'/,
283'/, 3107.
824
« - .
162
198
234
270
306
342
878
414
432
2 • •
208'/,
247'/,
292'/,
337",
3827, 427'/,
472'/,
517'/,
640
248
297
361
405
469
513
567
621
648
I ■ •
288'/,
*67,
409'/,
472'/.
636'/,
698",
661'/,
724'/,
766
2 »
324
896
468
640
612
684
756
828
864
9 i*
ufw.
864'/,
446'/,
526'/,
607'/.
«887,
769'/,
850'/,
931'/,
972
Betr.: Wie oben.
Oberbürgermeister der Stadt Gießen und an die Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Bezugnahme aut den Inhalt der vorstehenden Bekanntmachung, drc nebst der zugehörigen Tabelle durch Aushang, die Bekaimtmachung weiter aus ortsübliche Weist, zur Kenntnis der Interessenten zu bringen ist, empfehlen wir Ihnen, sofort einen Termin anzusctzen, in dem Sie Anmeldungen der Selbstversorger entgegnmehmen.
Di- Angaben, die von den Selbstversorgern gemacht werden müssen, sind in eine Liste cinzutragen, für die Ihnen je 2 Formu- larc in Kürze zugehen werden, die von Ihnen unschwer mit Einlagebogen versehen werden können. In der Liste sind zunächst nur die ersten 5 Spalten auszufiUlen; die Ausfüllung der 6 und I. Spalte wud aus weitere Anordnung später zu erfolgen haben. Tie Liste ist doppelt aukustellen. Ein Eiemplar derselben ist uns nnfehlbar bi, zum 27. I. MW. einzusenden. Das 2. Eremplar ist vorläufig bn Jdren Akten aufzubewahren.
Bn der Eiligkeit der Sache wird sich für die Aiisstcllung der Li,teil die Zuziehung geeigneter Hilfskräfte empsehlen. Wir nehmen an. daß die Herren Lehrer, die schon seither ihre Unterstützung in allen mit der Bolksernährung zusammenhängenden Fragen bc- r eit willig st gewährt haben. Ihnen auch bei der vorliegenden .Arbeit aus Ersuchen gern helsend an die Hand gehen werden.
Gießen, den 22. Juli 1915.
Grobherzogliches Kreisamt Gieße«.
Dr. Illing er.
Bekanntmachung.
Betr.: Sicherung der Bolksernährung: hier: Vermehrung des OelsamenbaueS im Kreise Gießen.
ES soll zum Zwecke der Sicherung der Oelversor- aung nichts unversucht bleiben, um den OclsaMenbau auch im Kreise Gießen neu zu beleben. Zu diesem Zwecke hat der Kreisäus- schuß Mittel zur Verfügung gestellt, mit deren Zuhiljcnahmc daS agrikulturchemische Laboratorium der Landes-Uuiversrtät es freund- lichst übernomn>en Hot, eine Reihe von Anbau versuchen mit guten Rapssortrn durchzuführen. Die Versuche haben den Zweck, den Landwirten diese Sorten sowie die rationelle Düngung und die Kultur des Rapses vorzuführen.
Landwirte, welche Lust haben, sich an diesen Versuchen zu beteiligen, werden gebeten, luns dies alsbald schriftlich mitzuteilen. Das Weitere wird alsdann veranlaßt werden.
Bemerkt sei noch, daß das Saatgut und die Düngung zur Verfügung gestellt werden; außerdem kann bei sorgfältiger Ver- suchsdurchsührung eine Vergütung von 20 Mark pro Morgen gezahlt lverden.
Gießen, den 20. Juli 1915.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. U s i n g e r.
8« die Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, Interessenten auf den Inhalt der vorstehenden Bekanntmachung in geeigneter Weise aufmerksam zu machen.
Gießen, den 20. Juli 1915.
Großherzoglichcs Kreisamt Gießen. _ Dr. 111 i n a e r, _
Bekanntmachung.
Betr.: Verbot der Aufnahme von Photographien.
Die nachstehende Verordnung des stellvertretenden König!. Generalkommandos vom 9. d. Mts. wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht und vor Zuwiderhandlung ernstlich gewarnt. Gießen, den 21 . Juli 1915.
Großherzogliches Kreisamt Gießen Dr. U s i n g c r.
XVIII. Armeekorps Stellvertretendes Generalkommando.
Abt. Mb. Tgb.-Nr. 13781/6205.
Frankfurt a.M., den 9. Juli 1915. Betr.: Verbot der Aufnahrne von Photographien.
Verordnung.
Im Einvernehincu mit dem Gouverneur der Festung Main» verbiete ich für den ganzen Bereich des 18. Armeekorps das Ppolo- graphieren, Zeichnen, Malen oder sonstige Wbildcn der Rhein- und Moinbrückcn, von Eisenbahnanlagcn, Fabrikanlagen, Luftschiffen und Flugzeugen.
Zuwiderhandlungen werden, falls die bestehenden Gesetz« keine höhere Strafe bestimmen, aus Grund dcS 8 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 mit Gefängnis bis zu 1 Jahr bestraft.
Gleichzeitig mache ick» auftncrksam aus 8 12 des Gesetzes gegen den Verrat mititärischer Geheimnisse von: 3. Juni 1914, wonach die Ausnahme von Festungswerken, militärischen Lustsahrzcughalleu und militärischen Anlage» für drahtlose Telegraphie mit Straf«! bedroht ist.
Ter kommandierende General:
_ Freiherr von Gail, General der Infanterie.
Bekanntmachung.
Tie Krcisstraße Gießen—Grünberg wird vom 26. dis einschließlich 28. ds. Mts. von 9 Uhr abends bis 2 Uhr nachts wegen Ausführung von Gleisarbcitcn aus Bahnhof Rciskirchen (Strecke Gießen—Fulda' am Ueberweg Kilometer 13,7 für jeden Verkehr gesperrt.
Gictzen, den 21. Juli 1915.
GroßhcrzoglickeS Kreisamt Gießen. _ Dr, Usinger. __
Bekanntmachung.
Betr.: Zureise nach Ostpreußen.
Ter Oberbefehlshaber Ost hat nachfolgende Versügung erlassen:
„Vom 1. 8. 1915 ab sind alle Personen, welche das vreußrschc Gebiet nördlich des Memel-, Ruß-, Skirwieth. Stromes, sowie die Kurische Nehrung von Nidden einschließlich ab nach Norden bereisen, oder das Kurische Hass nördlich der allgemeinen Linie Karklen—Nidden besahreu wollen, verpflichtet, einen »orschriflsmäßigcn Jnlandspaß oder einen polizeilichen Ausweis hei sich zr; führen. Der Ausweis muß von


