Ausgabe 
22.7.1915
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Kreisblatt für den Kreis Gietzen.

Nr. 64

Frankfurt (Main), 12. Juli 1915.

XVIII. Armeekorps Stellvertretendes Generalkommando.

Mt. IIc/B. TgbNr. 3006.

Bekanntmachung.

SBetr.: Höchstpreise für Chile-Salpeter.

Bezug: Bekanntmachung gemäß K. M, K. R. St., Ch. I. 1609, Stellv. Gen.-Kdo. IIc/B, 2944 vom 1. 7. 15

Gemäß K. M K. R. A.. II. Sb,gäbe, 1509. 6. 15. tvird fol­gende Begrürrdung bekannt gemacht:

Tie Kriegsckzcmikalien-Slkiicngescllschast wird durch gütliche .Slnkäuse sonne durch Enteignungen aus Grund des Höcksstprcis- gesctzes am 1. Juli d. Js. im Besitze fast des gesamten im In­land befindlichen Chilesalpeters sein. Tiefer vorhandene Chile­salpeter genügt nicht tür die militärischen Bedürfnisse. Tic Krikgs- chcmikalien-SMiengesellschast hat daher bereits Chilesalpeter aus dem Sluslande eingesührt. Im übrigen werden die Bedürfnisse des Leeres durch die künstliche Herstellung einer dem Chilesalpeter etwa entsprechenden synthetischen Salpctcrart gedeckt werden, die in den staatlichen Fabriken gefertigt und von der Kriegschemikalien-AItien- gesellschaft verteilt tvird. Sowohl die Bczugskostcn für Chilesalpeter aus dem Sluslande, als auch die Kosten des synthetischen Salpeters sind weit höher, als der für Chilesalpeter festgesetzte Höchstpreis. Aus Billigkeitsgründen ist es erforderlich, daß bei fernerer Zu­teilung von Salpeter an die Verbraucher der durchschnittliche Preis der Stickstosseinheit gleich sei. Tas Krikgsministcrium hat deshalb für die Zeit vom 1. Juli 1915 ab als Preise sür die Kriegschenii- kalien-Bltiengesellschaft festgesetzt:

für 100 Kilogramm Chilesalpeter . . 36,50 Mk.

für 100 Kclogramm synthetischer Salpeter 40. Mk. sür 100 Kilogramm Norgesalpeter 30.50 Mk.

sämtlich frei Verbraucher.

Aus diesem Grunde ist die telegraphisch erbetene Aushebung des Höchstpreises zum 1. Juli 1915 ersorderlich.

Tie Kriegschemikalien-Slktiengesellschasl hat schon seit dem 1. Juni 1915 teuer aus dem Ausland bezogenen sowie synthetischen Salpeter abgeben müssen. Ter sür die Kriegschemikalien-Aktien- Gesellschaft bereits ausnamsweisc bewilligte Preis von 28 Mk. für 100 Kilogranrm Chilesalpeter gerrügt für die Zeit »nt 1. Juni 1915 ab daher nicht mehr für die Unkosten der Kriegs- chemikälien-Aktiengesellschaft, so daß sic bei diesem Verkaufspreis mit einer sehr erheblichen Unterbilanz arbeiten müßte."

Auf Grund des 8 2, Sah 2 der Höchstpreis Bekanntmachung v 5. 3, 1915 wird deshalb angeordnet, daß die Kriegschemikalien- Aktiengesellschafi b e r c ch t i g t ist, sür ihrcChilesalpetcr Verkäufe in der Zeit vom 1. Juni bis 1. Juli 1915 statt des Höchstpreises einen Drcisvon36.50Mk. fürl 00 Kilogramm Chilesalpeter srer Verbraucher zu fordern.

Von Seiten des Generalkonrmaichos.

4-er Chef des Stabes:deGraass, Generalleutnant.

Ausführungs-Bestimmung zu der Bekanntmachung betreffend Beftandserhebung unvcrsponnener Schafwollen.

Unter 8 2, Abs. 1, Ziffer II der Bekanntmachung, sowie unter Ziffer II der Meldescheine für unveriponnenc Schafwollen, fallen mrßer rohweißcn, auch alle farbigen und aus versckficdcnsarbigcn Mollen zusammengesetzten Mollparfien.

Frankfurt a.M., den 8. Juli 1915.

_ Stellv. Generalkommando 18. Armeekorps.

Bekanntmachung.

Um in Zivil gekleideten Kriegsgefangenen die Flucht zu er­schweren, sind deren Anzüge mit roten Streifen längs der Hoken- und Aermelnähte versehen.

Es tvird ersucht, derart Gekennzeichnete, falls sie ohne mili­tärische Bedeckung sind. im Betretungssalle iestzunehmcn und die Lagerkominandontur Gießen zu benachrichtigen.

G i e ß c n, den 13. Juli 1915.

Ter Lagerkommandant:

_ von Petersdorss, Generalmajor. _

Bekanntmachung

über das Verbot des Vorverkaufs von Erzeugnissen der Kartossel- trocknerei sowie der Kartosselstärkesabrikation aus der inländischen

Ernte des Jahres 1915.

Vom 7. Juli 1915.

Slus Grund des 8 2 der Verordnung über bas Verbot des Vorverkaufs der Ernte deS Jahres 1915 und des Vorverkaufs von Zucker vom 17. Juni 1915 lReickzz Gesetzbl. S 341 bestimme Mr Kaufverträge über Kartosselslocken, Kartoffclschnitzel Olartossel- scheiben, Kortoiselgrieß!, Karwjselwalzinehl, scuchle und trockene Karwsselstärke sowie Kartossclstärkcmehl aus der inländischen Kar»

ISIS

toffelernte des Jahres 1915 sind nichtig. Ties gilt auch für Ver­träge, die vor Verkündung dieser Vcrordmmg geschlossen find. Berlin, den 7. Juli 1915.

Ter Stellvertreter des Reichskanzlers.

Delbrück.

Bekanntmachung.

wie oben.

Vorstehende Bekanntmachung des stellvertretenden ReichK- kanzlcrs vom 7. Juli d. Js. nnrd hiermit verössentlicht. Gießen, den 16. Juli 1915.

Großherzogiiches Kreisamt Gießen. _ Dr. Us > ngcr. _

Betr.: Tas Hereinbringcn der diesjährigen Ernte an Obst und

wildwachsenden Früchten.

An de» Lberbnrgrrmcifter der Stadt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Um die vollständige Einerntung des Obstes sicher zu stellen, empfehlen wir auf die Abcrutung nicht nur der kommunalen, son­dern auch der privaten Obstallecn und Pflanzungen Ihr Augen­merk zu richten und dafür zu sorgen, daß auch dieicnigen Anlagen abgecrntet werden, bei denen es etwa an Arbeitskräften sehlen sollte.

Tie Beschäsfigung von Kriegsgefangenen, insbesondere der französischen, wird hierzu dringend empfohlen. Auch können di« Schulkinder nachmittags im Einvernehmen mit den Schulvorstän­den zu den Arbeiten herangczogcn werden.

Gießen, den 17. Juli 1915.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. U s i n g e r.

An die Schulvorstände des Kreises.

Unter Hinweis auf das vorstehende Ausschrciben euipsehle» wir Ihnen, sich auch die ausgiebige Einbringung der wild wach­senden Früchte, wie Beeren, Nüsse ul'w.. angelegen sein zu lassen. Zur Pjlückzeit ist die Befreiung der Schulkinder vom Rachmitlags- unlerricht erwünscht.

Gießen, den 17. Juli 1915.

Großherzogiiches Krcisamt Gieße». _ Dr. Ü f tnfl er.

Bekanntmachung.

Zum Herstellen von Kleinpflafter wird die Kreisstraße In­heiden Utphe Pont 21. Juni lfd. Js. ab bis aus weiteres sür den Verkehr gesperrt.

Der Durchgangsverkehr erfolgt über LangsdorsBeiten Hansen BellersheimTrais-Horloff.

Gießen, den 15. Juni 1915.

Großherzogiiches Kreisamt Gießen. _ Dr. Usinger. _

Bekanntmachung.

Betr.: Sicherstellung des Heubedarss.

Wir weisen alle Interessenten, insbesondere die Fourage- händler wie auch» die Gr. Bürgermeistereien wiederhol» dacaiit hin, daßdie Landwirtschaftlich« Zentral-Tarlchcnskassc sür Deutsch­land, Filiale Frankfurt a. M." als Kommissionär der Intendantur des XVIII. Armeekorps und zwar sür die Proviantämter Hanau, Tormstadt und Mainz sür den heuankaus tätig ist und des­halb alle Slngebote in mogazinfähigeM, ausgesclstvitztem, süßem Dicsenhcu, dos der Heeresverwaltung verkauft lverden soll, an diese Kasse gerickstet werden können.

Gießen, den 17. Juli 1915.

Großherzoglichcs Kreisamt Gießen. _ I. V: Hechler. _

Bekanntmachung.

Bctr.: Unterrichtung des Pubiitüms über dir Zureisebedingungrn nach dem Ober-Elsaß.

Für den Personenverkehr im Ober-Elsaß (etwa südlich Rap- poltsweiler beginnend) hat die zuständige Armeeabteilung ein­gehende Vorschriften über Ausweise usw. erlassen, über die sich die Interessenten aus Zimmer Rr. I unseres Ticnftgebändes Auskunft holen können.

Gießen, den 20. Juli 1915.

Großhcrzogliches Kreisamt Gießen. _ I V.: Hechler. _

Seit.: Tic Bildung der Schöffen- und Schwurgerichte.

An de» Oberbürgermeister der Stadt Gießen nnd a» die Größt,. Büraermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir beauftragen Sie, mit der Aufstellung der Ur­listen der zum Amte eines Schöffen oder Geschwo­renen bestellten Personen zu beginnen und biefc Listen nach vorgängiger achttägiger Offenlegung samt den etwa erhoben werdenden Reklamationen mit Begleitberickst spätestens bis

33. Juli