Ausgabe 
4.6.1915
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Bezirk aufhaltende Jagdpächtcr usw. gleich zu stellen sind, Brotmarken ebenfalls nur gegen Vorlage eines von der zu­ständigen Behörde ihres Wohnorts vorschriftsmäßig aus­gestellten Brotkartenabmeldescheins verabfolgt werden dürfen, Gießen, den 3, Juni 1915,

Stamms des KommunalVerbandes:

Großhcrzogliches Kreisamt Gießen, vr, U s i n g e r,

Brotkarten-Admeldeschein.

Herr

Frau

wohnhaft in ,. hat bei der Unterzeichneten

Stelle angezeigt, daß er <sie) selbst sowie lAnzahl) ihn (sie) be-

gleitcndende Person . , vom.bis ... . 1915

von hier abwesend sein wird (werden).

Der genannten Person wird aus Antrag hiermit bescheinigt, daß ihr sowie ihre. , Begleiter , , für die voichehend angegebene Dauer der Abwesenheit vom Wohnort von hier aus Brotkarten l-marken) nicht verabfolgt werden,

.., den.1915.

Großh, Bürgermeisterei...»

L. S.

(Unterschrift)

Det r.: Die Ausdehnung der Wochenhilfe während des Kriegs;

Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23, April 1916. An die Gros,h. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir verweisen Sie auf die obige, im Kreisblatt Nr, 40 ab- gedruckte Bekanntmachung und erwarten, daß Sie für Bekannt­gabe der in ihr enthaltenen Bestimmungen an die Beteiligten be­sorgt sind. Zu den Anträgen sind Formulare zu verwenden, die km Selbstverlag von G, Oltermayer in Worms a, Rh. erschienen sind und zwar: Formular 38 d für die erforderlichen Belege über ausgezahlte Beträge,

Formular 38 e, Anträge auf Gewährung von Wochenhilse nach der Bekanntmachung des Bundesrats vom 23, April 1915 mit Bordruck für deren Weiterbehandlung durch die Kommission des Lieferungsverb ands,

Formular 38 d. Nachweisungen behufs Anforderung der Vor­lagen beim Lieferungsverband,

Es kosten:

Formular 38 b, 25 = 1,50 SRf.; 50 = 2,50 Mk,; 100 -- 4 M k,

Formular 38c. 10 = 2 Mk,: 25 = 4 Mk,: 50 -- 6 Mk,: 100 8 Mk.

Formular 38 d. 10 -- 1,50 Mk,; 25 = 3 9WI.; 50 = 5 Mk,

Sie wollen alsbald Ihren Bedarf an Formularen decken und bei Ihnen eingehend« Anträge ungesäumt an uns wciterreichen. Den Anträgen ist außer dem Geburtsschein des Kindes eine Be­scheinigung beizuleaen, die dluskunst darüber gibt, seit wann der Ehemann der Wöchnerin zum Kriegsdienst cingczogen ist und ob er noch Kriegsdienste leistet, bezw, seit wann er entlassen worden ist. Ferner ist der Staatsstcuerzcttel mit cinzusendcn. Für den Fall, daß Stillgcld seitens der Wöchnerin begehrt wird, hat sich die Wöchnerin auf ihre Kosten von der Hebamme eine Beschei­nigung darüber ausstellen zu lassen, daß das Kind gestillt wird. Das Stillgeld wird nur gewährt, solange die Mutter den Säugling selbst stillt,

Tie Prüfung des Antrags wird vielfach nicht so rasch vor sich gehen können, wie bei Anträgen, bei denen nur die Kassenmitglied­schaft festzustcllen ist: auch wird bis zur Bcscheidserteilung durch die Kommission stets eine gewisse Zeit vergehen. Im eigenen In­teresse der Wöchnerin ist cs daher ratsam/den Antrag schon mög­lichst zeittg vor der herannahendcn Entbindung zu stellen. Es braucht dann hinterher nur noch Anzeige von der erfolgten Ent­bindung erstattet und hierüber die Bescheinigung vorgelegt zu wer­den, daß das Kind gestillt wird. Auf diese Weise wird die Wöch- nerin wohl am raschesten in den Genuß der Leistungen gelangen,

Gießen, den 25. Mäi 1915.

Großhcrzogliches Kreisamt Gießen.

I, V,: Hechler,

B c t r,: Einsendung der Slbdcckcrciverzcichnissc vom Monat Juni 1915.

An die Großh, Bürgcrnicistercien der Landgemeinden des Kreises.

Wir erwarten umgehende Einsendung der Krcisabdcckcreiver- zeichnisse für den Monat Juni l, Js,

Gießen, den 1, Juni 1915,

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

_ I, B,: Hechler, _

Betr,: Turnunterricht,

An die Schulvorstände des Kreises,

Wir beauftragen Sie, die Lehrer Ihrer Gemeinden bis spä­testens 1, Juli l, IS, berichten zu lassen, ob die Turnplähe in

Ordnung, sowie ob die vorgeschricbenen Geräte vorhanden und in gutem Zustand sind. In den Orten mit mehrklassiacn Schulen bat der älteste der Lehrer, die mit der Erteilung des Turnunterrichts betraut sind, den Bericht zu erstatten,

Tic eingezogenen Berichte sind uns alsdann bis zu dem be- zcichneten Zeitpunkt mit den etwa notwendigen Anträgen Ihrerseits vorzulegen,

Gletzen, 2. Juni 1914.

Grvßherzogliche Krcisschulkommission Gießen. _ I V,: Hechler, _

Bekanntmachung.

Betr,: Pferdeinsluenza in Berstadt,

Nach Mitteilung Großh Kreisantts Büdingen ist die Seuche erloschen. Die Sperre der Dcschälstation ist auigehoben. Gießen, den 2, Juni 1915,

Großhcrzogliches Krcisamt Gießen,

I, V,: Stmmtrbe,

Dienstnachrichten des Großh. Kreisamts Gießen.

Dem Hess, Landesvcrcin von. Roten Kreuz und dem Alicc- Frauen-Verern zu Darmsradt ist in den kommenden Monaten ebre Kriegslotterie zum Besten des Roten Kreuzes, die Ausgabe von 50 000 Losbriefen ä 1 Mark und ihr Vertrieb in, Groß- hcrzogtum gestattet worden. Es werden verlost: Kunstwerke und Geldgewinne, Der Vertrieb der LoSbriefe ist auch während der Zeit des Vertriebes und der Ausspielung der Lose zur I, Klaffe der staatlichen Klassenlottcrie gestattet,

Bekanntmachung.

B e t r,: Berufungstrist für die Staatsstcuervcranlagung 1915, Durch Verfügung Großh, Ministeriums der Finanzen, Ab­teilung sür Steuerweien, vom 22, Mai l, I, zu Nr, y, M, St. 17 784 ist für unseren Bezirk die Frist für die Berufungen gegen die Staatssteueroeranlagung 1915 bis zum 15, Juni d, I, er­streckt loorden.

Grünberg, den 28, Mai 1915,

Grotzherzoglichcs Finanzamt Grünberg, _ I, V: Steinhäuser,

Bekanntmachung.

B e t r,: Berufungsfrist sür die Staatsstcuervcranlagung 1915, Gemäß Verfügung Großh, Ministeriums der Finanzen, Ab­teilung sür Steucrwesen vom 22, Mzri l, Js, zu Nr, F, M. St. 20 031 ist die Frist für die Berufungen gegen die Stoatsstcurr, Veranlagung für unseren Bezirk bis zum 30, Juni b Js. erstreckt worden,

Gießen, den 29, Mai 1915,

Großhcrzogliches Finanzamt Gießen,

Steinhäuser, _

Bekanntmachung.

Betr.: Sonntagsruhe in den Apotheken,

Am Sonntag, den 6, l, Mts,, von nachmittags 3 Uhr bis Montag, den 7, l, Mts, früh ist die Pelikanapotheke ge­öffnet,

Gießen, den 2, Juni 1915,

Grobherzogliches Polizeiamt Gießen. _ Stmmtrbe. _

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 15, bis 31, Mai l, Js, wurden in hiesiger Stadt

gefunden: 1 gold, Ring, l Kindtrumhang, 1 Regenschirm, ein Taschenmesser, 1 Schlüssel, 1 Svazierstock, l Taschenmesser,

1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Herrentaschenuhr, l Hand­tasche mit Inhalt:

verloren: 1 Portemonnaie (Inhalt 1.35 Mk, und franz, Geld).

1 Granatbrosche (sternförmig mit roten Steinchen und mit Gold eingefaßt), 1 silberne Brosche (Zweimarkstück mit Gold- cinfassung), 1 gold, Brille, l gold, Kettenarmband, ein gold, Dalskcttchen mit lleinem Medaillon -Kleeblatt! und 1 gold. Kettenarmband,

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände be­lieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen,

Tie Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 1112 Uhr vormittags und 45 Uhr nach­mittags bei Unterzeichneter Behörde. Zimmer Nr, l. erfolgen. Gießen, den 2, Juni 1915,

Grobherzogliches Polizeiamt Gießen,

Hemmerd c.

Märkte.

cd, Bingen, 2. Juni. 3)1 n r f t p r e f 1 1 . Weizen Mk. 00,00, Kor» Mk. 00,«0, Gerste Pik. 00,00. Haser Mk. 00,00, Heu 3)lf. 0,00, Stroh Mk. 0,00, Kartoffel» Mk. 10,50, Erbse» Mk. 00,00, Linsen Mk. 00,00, Bohnen Mk. 00,00, Weißmchl Mk. 45,60, Roggenmehl 3>ik. 33,00; alles lür 100 Klgr. Butter 1 filgc. Mk. 3,00, Milch 1 Liter 22 Psg., Eier 10 Stück 3>!k. 1.20.

Rotationsdruck der Brühl'lchen Univ.-Buch- und Eleindrucktrti. R. Lange, Gießen.