Ausgabe 
14.5.1915
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Kreisblatt für de

n Kreis Gietzen.

42 14. Mai 1915

Bekanntmachung.

Aus Grund des 8 2 der Kaiserlichen Verordnung^ vom 31. Juli 1914, betreffend das Verbot 1. der Ausfuhr und Durri^ suhr von Massen, Munition, Pulver usw.: 2. der Ausfuhr und Durchfuhr von Rohstoffen, die bei der Herstellung und dem be­triebe von Gegenständen des Kriegsbedarfs zur Verivendung ge­langen usw- bringe ich nachstehendes zur öffentlichen Keniirnis.

EsistverbotendieAussuhru ndDurchsuhrvon:

Gerbsäure (Tannin), Gallussäure, Antimonsalzcn und son- stigen Antimonverbindungcn, Animoniakfalzen und sonstigen Am- moniakverbindungen, Ehromsalzen und sonstigen Ehromverbin- dungcn, gelbem Kaliblutlaugensalz (Ferrocyankalium, Kaliumeisen- cnanür, Kaliumserroeyanid, gelbem blausaurem Kali, Kalium serro- cyanatum) der statistischen Nr. 308 a, Florcttseidc (Absallseide. Schavpeseide), Seidenstreich- (Bourette-) Garn, Tussahscide, blau- gemusterten Baumlvöllgewcben für Dosen, Ton, roh mid gebrannt, Absallscherbcn und Bruch von Kapseln und Ocsen, «itmniottcstelii- brocken. Oeltuch: Baumivollgewebcn der Zolltarifnummer 45b, zugerichteten (appretierten), gebleichten.

Berlin, den 7. Mai 1915.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Delbrück.

Bekanntmachung.

Betr.t Tie Unterstützung von Familien in den Dienst eing«- tretener Mannschaften. . _

Bei dem Königlichen Stellvertretenden Generalkommando des 18.. Armeekorps gehen Anträge und Beschwerden in Famftienunter- stützungsangelegenhcilcn in letzter Zeit sehr zahlreich ein.

Wir machen darauf aufmerksam, daß die MilNarbehordeu ins- besondere das Königliche Generalkommando, in machen der Fann- lienunterstützung keine Besch,verdestellcn sind, und daß an sie ge­richtete Eingaben ohne sachliche Prüfung den Verwaltungsbehörden hier den Kreisämtern überwiesen werden.

Gießen, best 10. Mai 1915.

Grotzherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. U s i n a e r.

Bekanntmachung.

Betr.: Straßensperrung. . . .. .

Zwecks Umgestaltung der Wettergasse wird die, e Straße bis auf weiteres für jeglichen Fuhr- und Radfahrerverkehr poli­zeilich gesperrt.

G i c tz e u , den 11. Mai 19lo.

Grotzherzogliches Polizeiamt Gietzen.

Demmerde.

Bekanntmachung

über das Nutzer krafttreten der Bekaiintmachung über die Sicher­stellung von Flcischvorräten vom 25 . Januar 1915 (ReichS-Gesetzbl.

S. 45) und der Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Be- kannNnachung über die Sicherstellung von Fleischvorräten vom

25 Februar 1915 (Reichs Gcsetzbl S. 109). Vom 6. Mar 191v, Aus Grund des 8 5 der Verordnung über die Sicherstellung von Flcischvorräten vom 25. Januar 1915 (Reichs-Gesctzbl- «. 4o) und des Artikel 2 der Verordnung, betreffend Aenderung der Be- fanntmachuny über Sicherstellung von Fleischvorrätcn vom 2v. Fe­bruar 1915 (Neichs-Gesetzbl. S. 109) bestimme ich: .

Die Verordnung über die Sicherstellung von ^lenchvorraten vom 25. Januar 1915 und die Verordnung, betreffend Aende­rung dieser Verordnung, vom 25. Februar 1915 treten am

8. Mai außer Kraft.

Berlin, den 6. Mai 1915.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

D e l b r ü ck.

Bekanntmachung.

Betr.: Sonntagsruhe in den Apotheken.

Am Sonntag, den 16. l. Mts., von nachmittags 3 Uhr bis Montag, den 17. l. Mts., früh ist die En g el ap o t he ke geöffnet. Gießen, den 12. Mai 1915. . ,

Grotzherzogliches Polizeiamt Gießen.

Demmerde.

Bekanntmachung.

Nachstehende Verordnung bringen wir zur öffentlichen

Kenntnis. _

Gießen, den 11. Mai 191o.

Grvßherzogliches Polizeiamt Gießen.

H e m m e r d e.

XVIII. Armeekorps.

Stellvertretendes Gcneralkommando.

Abt. III b. Nr. 8826/3968.

Fran k furta. M., den 27. April 19lu. Betr.: Polizeistunde.

Verordnung.

Auf Grund der zz 1, 4 und 9 ,des Gesetzes über den Be­lagerungszustand vom 4. Juni 1851 bestimme ich mit Wirkung vom 15. Mai ds. Js. an für den Bereich des 18. Armeckovt« mit Ausnahme des Befehlsbereichs der Festungen Mainz und

l '|ic Polizeistunde für alle Wirtschaften wird festgesetzt

3 )l den Städten (im Sinne der Städteordnungen) von über 10 000 Einwohnern, sowie in Bad-Nauheim, König- stcin, Cronberg, Schönberg, Gonzenheim, Tornholzhausen, Oberursel, Langensch,valbach, Sckstangenbad und Sodcu aus 12 Uhr abends:

d) für alle anderen Orte auf 11 Uhr abends.

2 Geschlossene Gesellschasten und Vereine dürfen nach der seit- gesetzten Polizeistunde in den Schankstuben und anderen Rau­men von Wirtschaften nicht geduldet werden.

3 Ausnahmen für einzelne Abende und Fälle können von der örtlieben Polizeiverii-altung zugelasscn werden.

4 Ueberschreiiungcn der gemäß Zisser 1 seltgesctzten Polizei- stunde unterliegen der Bestrafung nach den aUgemcinen «tras- gcseyen. Zuwiderhandlungen gegen Ziffer 2 werden gemäß x 9 deS Gesetzes vom 4. Juni 1851 mit Gesängnis bis zu einem Jahre bestraft.

Ter Kommandierende General: gez Fr e i l, c r r von Gall, General der Infanterie.

Bekanntmachnng.

Betr.: Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehlt hier das Bereiten von Kuchen. , . .

Es ist erlvicsen, datz troli der aus Grund miNiltcrieller Ver­fügung vom 2b. März d. Js. erlassenen Kuch.-nbackverbotc ,n privaten Soushaltungen Kuchen bereitet morde,i sind. , . .

Um diesen, Mitzstand zu begegnen, wird hiermit auf n»nv sterielle Anordnung und auf Grund des 8 d der Verordnung vom 25. Januar d. Js. für den Bezirk des Kreises sKommunal- vcrbandes' Gießen die nachsteh.uide Anordnung erlassen,

Ter Verkauf von Sauerteig, Dese, Backpulver und ähn­lichen Triebmitteln an private Daushaltuiigcn ist verboten.

Zuwidcrlxindlungc» werden mit Gesängnis bis zu sca^ Moimten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark beitrast.

G i c tz en , den 11. Mai 1915.

Namens des KommunalverbandeS Gießen: Großhcrzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. U s i n g e r.

An das Grotzh. Polizeiamt Gietzey, die Grotzh. Bürger- meisterKie» der Landgemeinden und die Grotzh. Gendarmerie des Kreises.

Wir beauftragen Sie, den Befolg der vorstehenden inlni- stcriellci, Anordnung andauernd zu überwachen.

Gießen, den 11. Mai 1915.

Grotzherzogliches Kreisamt Gietzen.

Dr. Usinqer

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Muschcnheim; hier Grenzregulicrung mit

In der Zeit vom 14. bis einschl. 31. Mai lid. Js. liegen werk­tags auf Großh. Bürgermeisterei Muschrnheim dre Akten der Grenzrcgulierung mit Dofgüll, nämlich

1 Zutcilungskartc und

1 Gütcrgcschoß mit Zutcftungsplan zur Einsicht der Bewiligten osscn. ..

Eiiiweuduilgcii biergegcn sind bei Meldung de? Ausschlusses während der oben festgesetzien Oisenlegungsirisl bei Grog!, Bürger­meisterei Muschenheim schriftlich und mit Gründe» versehen cm-

zureichen. _ _

Friedberg, den 7. Mai 1915.

Ter Großherzoglichc Feldbereinigungskonimissär. Scknittspahn, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Beschlagnahme von Pfcrdeausrüstungssfticken.

Die Beschlagnahme der PserdeausrüstungsAicke i,r ausgclwbcn worden.

G i e tz e n , den 11. Mai 1915.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

An ügs Grotzli. Polizeiamt Gietzen und die Grotzh. Bürger- niristerkien der Landgeineinden des Kreises.

Sie lvollen die Interessenten im Sinne der vorstehenden Be­kanntmachung bedeuten.

Gietzen, den 11. Mai 1915.

Grotzherzogliches Kreisamt Gietzen.

Dr. U i i ii a e r.