Ausgabe 
7.5.1915
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Ties ist namentlich dann anznnehmen, wenn die Wöchnerin iwch die Kostsn^für die Hilfe des Arztes oder der Hebamnic, für Arzneien und Stärkungsmittel oder für Ernährung des Säug­lings schuldet.

8 19. Für den Antrag aut diese Unterstützung gelten die 88 6, 7, 9 entsprechend. Bei der Weiterrcichung des Antrags <8 7) sind die Bezüge an Wochenhilfe anzugeben, die der Wöchnerin satzungsgemäß bereits geleistet tvorden und noch zu leisten sind.

Tie Kommission entscheidet endgültig über den Antrag.

III.

8 20. Wer dem zur treiwilligen Versicherung oder Weiter- vcrsicherung bei einer Krankenkasse nach der Reichsversicherungs­ordnung berechtigten Personenkrcis angchört, genügt der Vor­aussetzung des 8 1 Nr. 2 der Bekanntmachung dom 3. Dezember 1914 auch dadurch, daß er bis zum Eintritt in die Kriegs», Sanitäts- oder ähnlichen Dienste mindestens ein Fahr hindurch ununterbrochen einer Ersatzkasse oder teils einer Kranken , teils einer Ersatzkasse.angehört hat.

Für die Zeit vor der.inzwischen erfolgten Zulassung ?rner Hilsskasse als Ecsatzkasse gilt die Mitgliedschaft bei ihr derienigen bei einer Ersatzkasse gleich. ^

8 21. Das Reich erstattet den Lieserungsverbänden viertel­jährlich nach näherer Bestimmung des Reichskanzlers Ale Auf­wendungen für die Leistungen, die sie nach diesen Vorschriften zu machen gaben.

8 22. Diese Vorschriften treten mit ihrer Verkündung in Krast, und zwar diejenige des 8 20 Ms. 2 mit Wirkung auch für die vorangegangene Zeit.

Wöchnerinnen, die vor dem Tage des Inkrafttretens dieser Bekanntmachung entbunden tvorden sind, erhalten von diesem Tage ab das Wochengeld auf acht und das Stillgeld auf zwölf Wochen, jedoch in beiden Fällen abzüglich.der zwischen dem Tage der Niederkunft und dem des Inkrafttretens liegenden Zelt.

8 10 der Bekanntmachung vom 28. Januar 1915 gilt ent­sprechend. _

Der Bundes rat behält sich vor, den Zeitpunkt des Außer­krafttretens der vorstehenden Vorschristen zu bestimmen.

B e rstl i n, den 23. April 1915/

Ter Stellvertreter des Reichskanzlers.

'Delbrück.

Betr.: Durchführung des neuen Lehrplans für den evangclischcn

Religionsunterricht.

An die Schulvorstände des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, die mit der Erledigung unserer in Ileberdruck Ihnen zuqegangenen Verfügung vom 14. Aprrl 1815 in obiger Sache noch rückständig sind, werden zur Berichterstattung binnen 3 Tagen ausaefordert.

G i e ß e n, den 5. Mai 1915.

Grobherzogliche Kreisschulkommission Gießen.

I. B.: Hechler. _

Bekanntmachung.

Betr.: Den Stand der Maul- und Klauenseuche im Kreise Gießen. Sperrgebiete stich die Gcnmrkungcn Mtcn-Buseck und

Beobachtungsgebiete sind die Gemarkungen Allerts­hausen, Bcrsroh, Climbach, Daubringen, Großen-Buseck, Trohe und Wieseck.

Gießen, den 6. Mai 1915.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Hemmerde.

Bekanntmachung.

Nachstehendes Ortsstatnt wird veröffentlicht.

Gießen, den 3. Mai 1915

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: H c m m e r d e.

Ortssatzung

über die an die Gemeinde Grüningen zn entrichtenden Kanalgckühren. .

Auf Grund des 8 2 der Poltzeiverordnung über die Ent­wässerung der Grundstücke in der Gemeinde Grünmgen und des Artikel 15 der Landgemerndeordnuiig wird zufolge Beschlusses der Gemeindevertretung, nach outächtlicher Aeußerung des Großh. Bürgermeisters und des Kreisausschusses, mit Genehmigung Großh. Ministerin,Its des Innern vom ,10. dlpnl 1914, zu Nr. M. d. 1.4467 für die Gemeinde Grünmgcn folgende Orts- sätzung erlassen: ^ ^

®on den Besitzern der an den Kanal angeschlossenen Hosreiten ist eine jährliche Gebühr von: , . , m , . .

Zehn Pfennig für jede angeianaene Ernbundert Mark des Brandversichcrungswerts der einzelnen Hofreiten" an ine Gemeinde- lasse zu entrichten.

Tie Gebührenpsli-lst beginnt für bereits angeschlossene Hof- reiten mit dein 1. Mrll 1914, sür neue Anschlüsse mit dem auf den Anschluß folgenden Monat. Die Bcrpslichtung zur Zahlung ruht auf hem Grundstück als dingliche Last. Die Gebühr unter­liegt der Zivangsbeürerbnng wie die direkten Gemeindesteuern und wird halbjährlich erhoben.

ß 2.

Vorstehende Ortssatzung tritt mit dem Tag« ihrer Bekannt­machung im Kreisblatt in Kraft.

Grüningcn, den 1 . Mai 1916.

Großhcrzoglichc Bürgermeisterei Grüningen.

,_ Singet.

Bekanntmachung.

Betr.: Sonntagsruhe in den Apotheken.

Am Sonntag, den 9. l. Mts., von nachmittags 3 Uhr bis Montag, den 10. l. Mts. früh, ist die Pelikanapotheke ge­öffnet.

Gießen, den 5. Mai 1915.

Großherzogliches Polizeiantk Gießen.

Hemmerdc.

wöchentl. Uede» sicht der Todesfälle i. d. Stadt Gießen.

18. Woche. Vom LS. April bi» 1. Mai 1015. Einwohnerzahl: angenommen zu 32 910 (tnkl. 1820 Mann Militär-. SterblichkeilSziffer: 25,30 °/o«

Rach Abzug von 8 Ortssremden 12,86.

Es starben an

Zu,.

(£r-

wachsen«

Kinder

Altersschwäche

3(1

3(1)

Diphtherie

2(2)

2(2)

Tuberkulose

KD

1(1)

Lungenentzündung

1

1

anderen Krankheiten der AtmunqSorgane

2(1)

2(1)

_

Herzkrankheiten

1(1)

1(1)

Schlaganiall

KD

KD

E

Magenkatarrh

1

1

chro»u Krankheiteil der Ver> dauungSorgane

1

1

Kreb«

1(1)

1 (!)

anderen Geschwülsten

1

1

Verunglückung

1

1

Summa:

18 (8)

ms»

2

3 f8)

Anm.: Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viel der Todesfälle in der betrcsseniden Krankheit aus von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen.

Meteorologische

öeobachtungen der Station Eiehen.

Mai

1915

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Nebel

Höchste Temperatur am 5. bt» S. Mat ISIS 4- 17,2 0.

Niedrig st« , , 5. , 8. , 1915-h 12,6

Niederschlag, 1.6 nw. _

Märkte.

tc. Frankfurt a M. Vtihhofmar kt bericht vom 6. Mai. Austrieb: Rinder II» (Ochsen S, Bullen 4, Kühe und Färsen 198), Kälber 782, Schale 65, Schweine «öS.

Tendenz: Kälber lebhast, geräumt, Schase ruhig, geräumt, Schweine lebhast, geräumt. Prell«ifüi: 100 Wb.

L«b»nd- Schlacht­gewicht.

Kälber. Mk. Mk.

Feinst« Mastkälber. 7874 120128

SDiUtlcce Mast- »nb beste Saugkälber . . . 6872 118120

Geringere Blast- und gute Saugkälber . . . 6468

Geringe Saugkälber.6088

Sch ale.

Masilämmer und jüngere Masthammel. . . 5»-54 Schweine.

Bollsteischige Schweine von 80 bi»

120 kg Lebendgewicht. 103.00-108.00 130.00186.00

Dollstellchig« Schweine unter 80 kg

Lebendgewicht ... 100.00-106 120,00-130.00

Bollsteischige Schweine von >00 bi»

120 kg Lebendgewicht ..... 103.00103 130.00I3o,00

107-110

102-107

118-117

Rotationsdruck der B r ü b i' Icken Univ.-Buch- und Steindruckerei.

R. Lauge

Gießen.