Ausgabe 
4.5.1915
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Ureisblatt M den Meis Sieben.

Kr. 39

4. Mai

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Bekanntmachung.

Betr.: Musterung der Militärpflichtigen.

Diejenigen Militärpflichtigen, die in den Jahren 1895, 1894 und früher geboren und bei der Musterung im Januar dieses Jahres zurückgestcllt worden sind, sich aber bei der Bürgermeisterei ihres derzeitigen Aufenthaltsortes noch nicht zur Stammrolle angemcldct haben, fordere ich M»^es sofort zu tun, andernfalls Bestrafung bis zu 39 Mk. Geldstrafe oder Hast bis zu drei Tagen erfolgt. Gießen, den 29. April 1915.

Der Zivilvorsitzende der Ersatz-Kommission des Kreises Gießen. ^ I. B.: Hemmerde.

Betr.: wie oben.-

An den Oberbürgermeister der Stadt Gießen und an die Großh Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

, Auf obige Bekanntmachung weise ich Sie hin und empfehle, et­waige !N e» anmeldungen entgegenzimehmen und in die betreffenden Stammrollen einzutragcn. lieber die Neuanmeldnngen ist mir ein AuszugausderStammrollebiszumlO. Maid. Js, einzusenden, damit die Eintragung in die alphabetische Liste er- solgen kann.

Es sei hier nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, daß cs sich nur um Meldung Militärpflichtiger handelt, die noch nicht in den Stammrollen enthalten und bei der Musterung im Januar dieses Jahres zurückgestellt worden sind.

Fehlanzeigen sind zu erstatten.

Gießen, den 29. April 1915/

Der Zivilvorsitzendc der Ersatz-Kommission des Kreises Gießen. _ I. B.: Hemmerde. _

Betr.: Die Einsendung der Abdcckereiverzeichnisse für Monat

April 1915.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kre»es Gießen und das Großh. Polizciamt Gießen.

Wir erwarten umgehende Einsendung der Kreisabdeckereb- vcrzerckmisse für den Monat April l. Js.

Gießen, den 1. Mai 1915.

Großherzoglichcs Krcisamt Gießen.

I. B.: D e m m e r d e.

Bekanntmachung.

Betr.: Ten Husbeschlag im Kreise Gießen.

Nachstehende Bekanntmachung bringen wir wiederholt zur Kenntnis der Beteiligten.

Gießen, den 1. Mai 1915.

Grobherzogliches Polizeiamt Gießen Hemmerde.

Bekanntmachung.

Betr.: Wie oben.

Tie Gepflogenheit der Pferdebesitzer, ihre Pferde mit außev- ordentlrckl hohen Stollen beschlagen zu lassen, hat verschiedentlich dazu geführt, daß die Pferde beim llebersck reiten der Geleise insbesondere derjenigen in der städtischen elektrischen Straßen- balm in Gießen, mit den hohen Stollen in den Geleisen hängen geblieben sind, wodurch die Eisen von den Hufen gerissen und den Tiere» erhebliche Verletzungen zugcsüqt wurden. Eine Haftung der Stadt Gießen kann für derartige Unfälle nicht in Frag« kommen. Tie hohen Stollen haben weiter den Nachteil, daß die Pferde bei der ausgedehnteren Vcnoendunq von fugenlosem Asphaltpslaster leicht zu Fall kommen. Endlich leiden die Hufe und Gelenke der Tiere sehr bei zu hohem Husbeschlag und es ent­stellen zahlreiche Lahmheilen, die bei Vcrlvendnng niederer Stollen leicht vermied,'» tverden können. Tie Tierhalter können sich gegen diese Schädigungen selbst dadurch am besten schützen, daß sie den Pferden nur Hufeisen Mit nicht zu hohen Stollen auslegen lassen Wir einpfehlcn daher, ivic dies auch andcrivärts tiblich ist, die Zugtiere in der Zeit vom 1. April bis 1. November nur mi, Dusmscn zu versehen, deren Stollen bis zu 2 Zentimeter über die Hufeiscniläche hervorragen. In den übrigen Monaten können die Stollen bis zu 3 Zentimeter erhöht werden.

Gleichzeitig weifen wir sämtliche Hufschmiede des Kreises Gießen an, den Tierhaltern von unserer Bekanntmachung stets vor dem Beschlagen der Tiere Kenntnis geben zu wollen Gießen, den 21. Oktober 1914.

Großherzoaliches Kreisanit Gießen.

._ I. B.: gez. Wclcker. _

Bekanntmachung.

Betr.: Tie Reinl.altung der Straßen.

^it längerer Zeit ist die Unsitte eingerissen. Papier-, Obst- rcstc, Früchte und sonstige Abfälle aus Bürgersteige und Fahrbahn

zu werfen. Hierdurch werden nicht nur die Straßen verunreinigt, sondern auch Gefahren für Passanten hervorgerufcn, die durch rmsgleiten auf Obstresten und dergleichen zu Falle koiiinien und sich erheblich verletzen können. Wir erwarten, daß es nur dieses Dmweiscs bedarf, um den Uebelstand abzustellen, widrigenfalls die Schutzmannschaft mit Strasanzcigen Vorgehen müßte.

Gießen, den 1. Mai 1915.

Gwßherzogliches Polizeiamt Gießen.

_ Hemm erde.

Bekanntmachung.

Ausführung der Gewerbeordnung-, hier, Sonntagsruhe im Handelsgewerbe.

. . An den zwei Sonntagen vor Pfingsten (9. und 16. l. Mts.) dürfen Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter im Handelsgewerbe bis 7 U i r "Andch ,edoch nicht über 10 Stunden, beschäftigt werden.

Ter Gewerbebetrieb in den offenen Verkaufsstellen ist ebenfalls bis 7 Uhr abends gestattet.

G ießen, den 1. Mai 1915.

Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.

Hemmerde.

Betr.':

Bekanntmachung.

Betr.: Ausnahmen von 8 139 c und 189 e Abs. 1 der Gewerbe- Ordnung.

Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß am 18., 21. und 22 . Mai I Js. die Vorschriften über die Mindestrnhczeit und Mittagspausen der Gehilfen, Lehrlinge imd Arbeiter in offenen Skrfai,fältelten keine Anwendung finden. An diesen Tagen ist in offenen Verkaufsstellen ein Geschäftsbetrieb bis 10 UM abends gestattet.

Gießen, den 1. Mai 1915.

Großherzoglichcs Polizeiamt Gießen.

Hemmerde.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 15. bis 30. April l. Js. wurden in hie­siger Stadt

gefunden: 2 Paar Socken, 1 Damenbluse, 1 Portemonnaie mit Inhalt.

. ~ . S m Stadttheater liegen geblieben:

5 Regenschirme, 6 Taschentücher, 1 seidenes Tuch, 1 Theater- beutel, 8 Paar Handschuhe, 6 einzelne Handschuhe, ein Gürtel und 1 Brosche.

verloren: 1 Portemonnaie (Inhalt: 1 Mark und verschiedene Ablchnitte), 1 gold, Brosche mit 2 Perlen besetzt, 1 silb Damenuhr, 1 Portemonnaie mit zirka I Mark Inhalt 1 Portemonnaie (Inhalt 5 Mark und 1 Badckartel, ein Zwanzigmarkschein, 1 gold. Kneifer in fchwarzeni Etuis 1 Ledertasche mit Bescheinigungen der Union-Brauerei ein Tamcnregenschitm mit rundem Griff, 1 zweirädriger, hell­grau angesttichener Karren, 1 Granatbrosche, halbmondför­mig gebogen, I gelbe Bernsteinkette, 1 gold. Tamenuhr mit gold. Kette, im Rückdeckel ist E. B. eingraviert,

Tie Empfangsberechtigten der gestindcnen Gegenstände belie­ben chre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen

Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11 bis 12 Uhr vormittags und 4 bis 5 Uhr nach- mittags be, Unterzeichneter Behörde, Zimmer Nr. 1, erwlgen Gießen, den 1. Mai 1915.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

H e m m e r d e.

Meteorologische B eo bachtungen der Station Ske tteN'

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Höchste Teniperalur an, 2 . bis 3. Mai 1915 = -4- 14,2*0,

Sliebdafle . . 2. . 3. . 1915- \- 4,8'

Niederschlag: 0,ö m-o.

Rotationsdruck der Brühl'scheu Univ.-Buch» und Cleindruckerei. R. Laag«, Gießen,