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baü> vorzulegen Aus die Bekanntmachung im Kreisblatt Nr. 8 wm 1913 lvird Bezug gniommeu.
Gießen, den 18. April 1915.
Großherzogliches Kreisamt (Beriicherungsauit- Gießen.
I. B.: Hechler. _
Bekanntmachung.
Betr.: Mustcrung der Militärpflichtigen.
Dteienigen Militärpflichtigen, die in den Jahren 1895, 1891 und früher geboren »nd bei der Musterung im Januar dieses Jahres zurückgeftellt »vordcn find, sich aber bei der Bürgermeisterei ihres derzeitigen Aufenthaltsortes noch nicht zur Stammrolle angemeldet haben, fordere ich auf. dies sofort zu tun. andernfalls Bestrafung bis zu 39 Ml. Geldstrafe oder Hast bis zu drei Tage» erfolgt. Eichen, den 29. April 1915.
Der Zivilvorsihende der Ersaß-Kommiffion dcS Kreises Gießen.
I. V.: Heinmcrde.
B c t r.: wie oben. -
An den Oberbürgermeister der Stadt Giehen und an die Großh Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Auf obige Bekanntmachung weife ich Tie hin und empfehle, ct- ivaige IN c u anmeldungen entgegenzunehmen und in die betreffenden Stammrollen cinzntragen. lieber die Neuanmcldungen ist niir ein AuSzug ansder Stammrolle bis znm 10. Mai d. Js. einzuseichen, damit die Eintragung in die alphabetische Liste erfolgen kann.
Es sei hier nochmal- ausdrücklich daraus hingcwiescn, daß es sich nur um Meldung Militärpflichtiger haichelt, die nocki nicht in den Stammrollen enthalten und bei der Musterung im Januar dieses Jahres zurückaestcllt worden sind.
Fehlanzeigen sind zu erstatten.
Gießen, den 29. Avril 1915.
Der Zivilvorfitzende der Ersad-Koiiiniission des Kreises Gießen.
I. V.: Hein inerd e. _
Bekanntmachung.
Betr.: Sonntagsruhe in den Apotheken.
Am Sonntag, dem 3. M»i l. Js.. von nachmittags 3 Uhr bis Montag, den 3. Mai, früh, ist die Engel-Apotheke geöffnet.
Gießen, den 29. April 1915.
Großherzogliches Polizciamt Gießen. _ §> eminerde _
d) Alle von den Straßen aus sichtbaren Außenseiten der Bor- der-, Hinter- und Seitengebäude nillssen eine gefällige archi- tektomsche Ausbildung, gegebenenfalls nach den Vorschlägen der Baupolizeibehörde erhalten.
®) Die Errichtung von Seiten- und Hintergebäuden ist nur mit Zustrmmuug des Gemcinderats und besonderer Genehmigung der Baupolizeibehörde zulässig.
Dieser Nachtrag tritt nnt deni Tage seiner Veröffentlichung rni KreiSblatt in Kraft.
Lollar, den 26. dlpril 1915.
Grobherzogliche Bürgermeisterei Lollar, gez. Schmidt.
Aufforderung.
Die folgenden Einlagebücher der Bezirkssparkasse Gießen (vorher Spar- und Leihkasse Gießen)
lautend aus die Namen:
a) Nr. 46223 Dr. Wilhelm Schlanderaff z» Frank
furt a. a».
b) „ 44463 Ewald Bä ulte zn Gießen
0) „ 53173 Eugen Brumm zu Gießen
6) „ 52873 Bertha Wenzel zn Dauernheiin
s) „ 24891 Robert Katz zn Steinbach
t) „ 19347 Wilhelm Forbach zn «lten-Bttse«
g) „ 39200 Luise Rose jh Zierenbcrg
h) „ 52041 Katharine Schoniber zu Lollar
1) „ 42813 Ernst Becker zu Bersrod sind abhanden gekommen.
Die etwaigen Inhaber der genaniiten Bücher werden aufgesordert, ihre Ansprüche an diese binnen 3 Monaten vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an bei uns geltend zu machen, andernfalls die Krastloserklärung erfolgen wird. Gießen, den 27. April 1915.
Der Vorstand der Bezirkssparkasse Gießen. _ Zacheis, 3830 D
Bekanntmachung.
Betr.: Abänderung der Polizei-Veroidnnng die Bude-Anstalten betreffend.
Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß der. 8 8 der angeführten Polizei-Verordnung in folgende Fassung ningcändcrt worden ift:
§ 8 .
Das Tränken. Schwemmen oder Waschen von Pferden, Rindvieh, Schafen und Schweinen in der Lahn zivischen den beiden ober- und unteichalb der Lahnbräcke gelegenen Wehren ist oom 1. Mai bis 15. September untersagt.
Giehen, den 26. April 19lo.
Grobherzogliches Polizeiamt Gießen. _ Hemmerde. _•_
Nachtrag zur vrtsbausatzuug für die Gemeinde Lollar.
Auf Grund der Artikel 2, 37 und 59 der Allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 und der §§ 3—5, 7, 9, und 78 der AussNhrungsvcrorduuiig vom 1. Februar 1882 lorrd auf Beschluß des Gemeindcrat« vom 12. März 1915 nach Anhörung des Großh. Bürgermeisters und Begutachtung durch den Krels- ausschuß mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern oom 14. Oktober 1914 zu Nr. M. d. I. 18 615 folgender Nachtrag zur Orlsbaiisatzung stk die Gemeinde Lollar vom 17. November >906 erlassen:
§ 1 .
gilt die projektierte Straße A—B wird die offene Bau- loetse vorgeschrieben.
») Ti« in dieser Straße zu errichtenden Gebäude können einzeln stehen oder in Gruppen errichtet werden. Bei Gruppenbil- düng dürfen nicht mehr als höchsten» 2 Häuser vereinigt iverden und muß bei den beteiligten Grimdbesipern rin« Einigung über den gemeinsamen Faffadenplan vorhanden MN.
d) Der Abstand der Eiuzelgebäude beztv. der Gruppen von im Gebaudewand bis zur Nachbargreuze muß mindestens 2,50 Meter betragen. Ein Vorspringen von Anbauten in zeitlichen Grenzabstand, >oie z. B. von Erkern. Bal- loiien, Veranden und Freitreppen ist unter Wahrung der geietzlichen Durchfahrt gestattet.
c) Sie Gebäude dürfen außer dem Erdgeschoß nicht niehr als ein Obergeschoß erhalten.
Ein ganz oder triltveis« ausgcbauter Tachstock wird eurem Obergeschoß glcichgerechnet.
Meteorolog ische Beobachtunge n der Stati on Gießen.
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iöchste Temperatur am 23. bi* 29. April 1915 -= 4- 20,6’O. ""'drigsle , , 28, , 29. , 1915 - + 8,4*.
oi a m ; e t! f) 0 f m o V r I 5 e r I di ( vom 29. Aprtl.
Auftrieb: Rinder 145 iOchien 2. Bullen I. Kühe und Färsen >41» Kalter 880, Schale 75, Schweine 928. "
Tendenz: Rinder lebhaft, Schate rlihtg, ge- Preis« sür 100 Md räumt, Schwein« lebhaft, nahezu geräumt. Hebend- Echlacht- - .,, . gewicht.
Kalber. Mt. Mk.
Feinst« Mastkälber.6i—66 107—lio
Mittlere Mast- und best« Saugkälber . , . 60—84 100-107
Geringere Mast- und gute Saugkälber . . . 56 - 80 95—120
Ed) ale.
Mastläminer und süngere Masthamine! . . . 52-56 112—115
Schweine.
Vollfteffchig« Schweine von 80 bi»
m k & ^b-ndgewicht. 100.00-105 125,00-180.00
Volt fleischige Schweine unter 80 kg
Lebendgewicht. 96.60-106 110.00-120 00
Vollfletichig« Lchweine von i00 bis
- 1 *® be ^-beudgewtch,. 100.00-105 126.00-180.00
Vollfletschige ocfnoeme von 120 bis
150 kg Lebendgewicht. 100.00—105 125 00—180 00
k» Wiesbaden, 29. April. Heil- und 8 tro h NIar'k Man notierte: Heu 5,00-5 80 Mk., Meeheil 8,00—0,00 Ms. Eiroi (Richtslroh) 2,80 bi» 8,00 Mk., Krui,imstroh 0,00—0,00 Mk.' vaie^ stroh 0.00-0.00 Mk. Sille, für 50 Mio. - «m Fruchtmarks war nichi» aiigelahreu.
siotationkdruck der Brühl'scheu Ilniv.-Buch» und Tteindruckerit. R. Laag», Gießen,


