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© c t r : Die Fürsorge für Blind« und Taubstumme.
An den Herrn Oberbürgermeister in Gießen und die Großh. Bürgermeistereien deS Kreises.
Bis zum 10. Mai lf. Js wollen Sie berichten, ob und welche Konen Jbre Gemeinde für Blinde und Taubstumme im Rj. 1914 aufgeweiwet hat.
Gießen, den 21. April 191b.
Grobherzogliches Kreisam! Gießen. _I. V.: Hechler.
Brkanntmachung
betrcfsend Regicbautcn: hier: Einreichung der Nachweisung.
Rcgiebauarbeiten sind Arbeiten, die Leuten übertragen werden, die sich bei der Hets.-Nass. BaugcwerkSberussaenojsen- schast nicht angemeldet haben oder von ihr nicht als gewerbsmäßige Unternehmer angesehen werden. In diesen Fällen haben die Bauherrn (Auftraggeber) di« Unfallversicherung zu regeln, d. h. sie gelten als Unternehmer und haben allmonatlich aus vorgeschriebenem Formular (von der Sektion VI in Gießen zu beziehen) eine Nachwcisung über dir beschäftigten Arbeiter sowie deren Tagewerk und verdienten Lohn bei der B-roßh. Bürgermeisterei einzureichen, die sie an ims weitergeben wird. Desgleichen ist eine Regtenachweisung cinzuretchcn, wenn eine Bauarbeit durch eigene Sühne, Berivaildte, Knechte usw. ausgcsührt wird. Als Bauarbeit wird auch die Anfuhr von Baumaterial zu eigenen Bauzwecken angesehen. Ist der Unternehmer (Bauherr) einer Bauarbcit im Zweifel darüber, ob er einen Nachweis ein- zureichcn hat, so wird ihm empfohlen, die Einreichungsfrist nicht unbenützt verstreichen zu lassen, um nicht von den aus der Nicht- cinreichung eines vorzulegenden Nachweises sich ergebenden Nachteilen betroffen zu werden. Hierbei bleibt es ihm unbenmumm, in der Spalte „Bemerkungen" des Formulars die Gründe aw- zugebm. aus denen er seine Berpslicbäima zur Einreichung eines Nachweises bezweifelt. Unternehmer, die ibren Pflichten zur Einreichung der Nachweise nicht rechtzeitig nachgekommen, können mit einer Ordnungsstrafe bis zu 800 Mark belegt werden, auch kann gegen Unternehmer Ordnungsstrafe bis zu 500 Mark verhängt werden, wenn die cingereichten Nachweise unrichtige Angaben enthalten. (§§ 908 und 909 der Reichsversichcrungsordming.)
Gießen, den 12. April 1915.
Großherzoglirbcs Kreisamt (Bersicherungsamt) Gießen. m v I. B.: Hechler.
B e t r.: Wre vorher. -
An die Großh. Bürstel mcistereicn der Landgemeinden deS Kreises.
Die vorstehende Bekanntmachung teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme mit. Damit die Baulustigm vor Strasm und Nachteilen bewahr! bleiben, empfehlen ivir Ihnen, sie jetveils entsprechend zu verständigm. Die bei Ihnen eingehmdm Nachweise sind Ms alsbald vorzulrgen. Aus die Bekanntmachung im Kreisblatt Nr. 8 von 1918 wird Bezug genommen.
Gießen, den 12. April 1915.
Grobherzogliches Kreisamt (Bersicherungsamt) Gießm.
__ I. B.: Hechle r. _
Bekanntmachung.
B c t r.: Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche.
Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß aus Grund der im Reichsanzeiger vcröismtlichtcn Nachweisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche vom 15. d. M. als verseucht zu gelten haben:
1. Im Großherzogtum die Kreise Darmstadt, Bensheim, Dieburg, Erbach, Groß-Gerau, Ossenbach, Gießen, Büdingen, Friedbcrg, Mainz, Bingen. Oppenheim, Worms.
2. Im Reichsgebiet alle Bezirke mit Ausnahme von Lübeck und Lübeck in Oldenburg.
Gieße», den 21. April 1915.
Großhcrzoaliches Kreisamt Gießen. _ I. B.: Heinmerd e. _
Dienstnachrichtcn des wrotzh. Kreisanitö Gics;cn.
Der Kreisstraßcnmeister S c uß selber zu Wiescck ist gestorben.
Mit der Versetzung des Dienstes für den 6. Baubezirk ist Kreisstrßaenmcister Mohr zu Gießen beauftragt. _
Bekanntmachung.
Bctr.: Anmeldung der Vorräte an Rindviehhäuten und gewisser Lederarten.
Nach Anordnung des Rcick>skanzlers sollen aus Grund der Bekanntmachung Über Vorratserbebungen vom 2. Februar 1915 die Bestände an Rindviehhäuten, einschließlich der Kalbselle, und deS zur Herstellung von Sohlen geeigneten Leders ermittelt Ion» den und zfvar »ach dem Bestand am 30. April ds. J§.
Die Inhaber der Betriebe, welche im Besitze von Vorräten nacbbczcichneter Art sind, werden hiermit ausgefordcrt, in folgender Weise ihren Vorrat bei der Großh. Zentralstelle sür die Landesstatistik in Dannstad! anzumelden.
Ter Unterzeichnete hatte am 80. Aprilü 91S folge»« den Vorrat von:
Zahl der
rahmen Wildhäute . . _ Häutei jmb Kips«
I. A. Salzhäuten:
a) bis 10 kg schwer , , , — —
b) über 10 bis 80 kg , , —
c) über 80 kg schwer ... — —
I. B. trockenen (und trocken gesalzenen)
Hauten:
a) bis 4 kg schwer . i . —- —
b) über 4 bis 6 kg . . — —
c) über 6 kg schwer ... — —
II. Bode nieder (Unterleder) einschließlich der Stanzstücke, sofern die Mmige 100 kg übersteigt:
Kilogramm!
a) Sohlleder. t „ . . —
b) Bache- und Brandsohlleder . , - , . —
c) zu Äodenlsder verarbeitete Spalte , , —-
Von den Gerbereien bereits in Bearbeitung genommene Häute
werden von dieser Erhebung nicht betroffen. Bon Leder sind nur Bestände an Bodenleder anzugeben, wenn der Bestand 100 kg übersteigt.
Als Betriebe, von welchen Anmeldungen zu erfolgen haben, kommen in Betracht bezüglich der Häute: die Fleischer, tot Innungen und Häuteverwertungsgenossenschaften, die Häulehäick», ler, die Gerbereien und alle sonstigen Personen, die Rindväehhäuts in ihrem Besitze haben: bezüglich des BodcnlederS: di« Gerb«- rcten, die Leder Handlungen, Schuhfabriken und all« sonstigen Beo» sonen und Firmen, die Bodcnleder in ihrem Besitze haben. Fall! bei Spediteuren oder Lagerhaltern Posten etngelagert sind, würden sie von ihnen anzumelden sein.
Nicht rechtzeitige oder unvollständige Anmeldungen unterliegen den Strafbestimmungen der eingangs erwähnten Bekannt» machimg über BorratSerhevungen vom 2. Februar 1915, Darmstadt, den 24. April 1915.
Großh. Zentralstelle für die Landesstatistik.
Knöpfet.
Zus.
Er
Kinder
wachsene
im 1. Lebensjahr
vom 2 bis 16 . yohr
3(1)
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2
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4(2)
2(1)
—
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wöchentl. Uebersicht der Todesfälle l. d. Stadt Siche««.
IS. Woche. Pom 11. bi« 17. April ISIS. Einwohnerzahl: angenommen zu 32 9X> (inkl. 1600 Mann Militär). Sterblichkeilsziffer: 28,50 V«.
Nach Abzug von 6 Ortsfremden 22,46.
Ei starben an
Altersschwäche
Keuchhusten Rose
Tuberkulose
Kraukheiteu der Atmung«, organe I
Krankheiten des Herzens 1
Krankheiten des Nervensystems 1
Krankhelle» d. Verdanungt- organe 1 <I)
Blinddarmentzündung 2 (2)
Krankheiten der Harnorganc I
Krebs _I_i_—_ —
Summa: 18(6) 11(4) 2 5(2)
Anm.: Die in Klammern gefetzten Ziffern geben an, wie viel der Todesfälle in der betressenden Krankheit aus von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen.
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Meteorologische veodachtungen der Station Sieben.
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