Ausgabe 
26.3.1915
Seite
1
 
Einzelbild herunterladen

ttreisblatt für »cn Kreis Eichen.

Nr. 29

29« März

1915

Bekanntmachung.

Betr.: Die Regelung des Verbrauchs von Brotgetreide und Mehl: hier: die Selbstversorger.

Den Unternehmern landwirtsclmfllicher Betriebe denen Getreide oder Mehl oder beides zusammen zu ihrem eigenen Gebrauche überlasse» worden ist, wird hiermit anserlegt am Ende eines jeden Monats bei der Grohh, Bürgermeisterei anzugeben:

1. di« Zahl der Familienangehörigen und des Gesindes Unter letzterem sind diejenige» wegzulasscn, für die Brotkarten ausgestellt werden dürfen,

2 die Menge an Brotgetreide oder Riehl, die für die an­gegebenen Personen, gesetzlicher Vorschrift gemäk monatlich verwendet werden darf 8, die Menge der zu Beginn des nächsten MonatS im Be­sitze des Selbstversorgers befindlichen Vorräte an Brot­getreide und Riehl,

4 . die im Verlaufe des verflossenen Monats verbrauchte Menge von Brotgetreide und Mehl,

5, die hiernach noch vorhandenen Vorräte an Brotgetreide und Mehl,

Treten im Laufe des Monats Aenderungen in der Zahl der verioraungsbercchtigren Personen ein, so ist der Bürger­meisterei sofort hiervon Mitteilung zu machen,

- v®*.* den vorstehenden Anordnungen nicht nachkommt, wird mit Gefängnis biS zu sechs Monaten oder mit Geld­strafe bis z» 1500 Mark bestraft,

Gietzen. den 21,März 1915.

Grotzherzogliches Kreisamt Gietzen.

I, V,: Hechler.

An die Grohh, Bürgermeistercir» der Landgemeinden des Kreises,

. Sie wollen vorstehende Bekanntmachung wiederholt ortsüblich veröffentlichen.

Die Angaben der Selbstverbraucher sind in eine Tabelle

tlrim fillrtKiihom .«..(......l_...

»

Name

der

Selbst-

verdrancherr

r

Anzahl

drr

.so>

mitten:

mit.

glleder

r

Anzahl

der

Se>

stnder

4

Menge de, monatlich zuläistgen verbrauch» von vrot: getreide

5

Menge de, monatlich zulässtaen v. rbrauch, von Mehl

6

Menge der zu vegnn de; Monat, im ve fitz de, Selbst: Verbraucher, bcfin Ilchen Setreide«

7

Menge de, zu veglnn de, Monat» Imv«. fitz der Selbst. Verbraucher, deftndltchen Mehl«

S

Sie im letzten Monat ver: brauchte Menge an vrotgetreide

S

vle im letzten Monat ver: brauchte Menge an Mehl

10

Noch vor­handene Vorräte an vrot­getreide

II

Noch vor­handene Vorräte an Mehl

2

Unter­schrift der An­zeiger,

machenden Anzeige» heraus, dah der eine oder andere von ihnen insofern unwirtschaftlich verführt, als er seinen Vorrat vorzeitig oder in unzulässiger Weise verbraucht, so haben Sie ihm seine Vorräte zwangsweise wrgzuiiehmen, ordnungS. mahig aufzubcwahren und sie nur in Wochenraten wieder an ihn zu verabreichen,

«Sine schärft Durchführung der getroffenen Anordnun- l 1 " 1 ' Ihnen schon um deswillen zur besondere» Pflicht, weil sie nicht nur im Interesse der Telbstverbraucher,

Bekanntmachung.

, beä i 2 der Kaiserlichen ®erorbmmgcn vom ol Jul, 1914, betreffend das Verbot der Ansiubr und Durch­fuhr von Wafsen, Munition, Pulver usw, der Ausfuh und Durch­fuhr von Rohstoffen, die bei der Herstellung uns dem Betriebe von Gegenständen des Kriegsbedarfs zur Verwendung gelangen, der Ausstihr von Kraftfahrzeugen und von Mineralrohölen Stein- whlenleer und allen aus diesen hergestellten Oclen, der Ausfuhr und TurchNihr von Eiseichahnmaterial aller Art, von Telegravhen- und Fernsprechgerät ustv bringe ich nachstehendes zur ofsentlichn Kenntnis i

Ed wird verboten die Ausfuhr und Durchfuhr von:

Steinkohlen, Anthrazit, Braunkohlen, Koks und künstlichen Brennslofsen, einschliesslich der Prehkohlcn, aus Steinkohlen und Braunkohlen:

Eisenblech der in der Bekanntinachung vorn 1, Februar >915 bezeichnten Art in einer Stärke von 0,5 mm oder darüber' Fahrräder und Teile davon, sowie alle Telle von Kraftfahr­zeugen :

Holz und Holzwaren der Num'ntern 74 bis 87 und 615 bis 624 des Zolltarifs;

Kork und Korkoaren der Nummern 635 bis 637 dich Zolltarifs: Schmrrgelschleifjteine und gemahlener Schmirgel Berlin, den 15. März 1915.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers,

,_ Delbrück, _

XVIII. Arnreekorps Stellvertretendes Generalkommando Mt, II b T,-Nr, 20461.

. ii r Sranffurt (Main), den 11. 3. 1915. Betr,: Urlaubsbenachrrchtigung.

,. U>lrd hiermit c geordnet, daß von allen Beurlaubungen, dre ine Dauer von H^Dagen übersteigen und zur Wiederaufnahme

sondern auch dem der Allgemeinheit liegt, Erstere werden wenn sie unwirtschaftlich oder enlgcgen de» bestehenden Vor­schriften mit ihren Vorräten umgeggngen sind, später darben müssen, da ihnen unter keinen Umstände» weitere Vorräte znm Nachteile der übrigen versorgungsberechtigten Bevölke­rung überwiesen werden dürfen,

G sehen, den 21, März 1915,

Grohhcrzogliches Krcisamt Gichen,

J.V., Hechler,

des bürgerlichen Berufs erfolgt sind, die Gemeindebehörden zu be­nachrichtigen sind. Diese Malsnohme erscheint geboten, um zu ver­hindern dag beurlaubte Mannschaften, die mit ihrer Beurlaubung regelwersc auch lohnenden Verdienst haben, ausserdem noch dle Krregsunterstutzung des Lieferungsvcrbandes für ihre 'Angehörigen erhalten

Bon Seiten des stellvertretenden Generalkommandos Für den Chef des Stabes: von Braunbehrens, Major,

An den Oberbürgermeister der Stadt Giehen und an die Grohh, Bürgerinktsftrcicn der Landgemeinden des Kreises.

Tie aus Grund obiger Verfügung ergehenden Benach­richtigungen wollen Sie mit entsprechender Bedeutung den: Ge­meinde-Rechner behändigcn,

Gietzcn, den 20/Mär» 1915,

Gvohhcrzoalichcs Kreisamt Gicben,

Ur. U s i n g e r, _

Bekanntmachung.

Betr,: Die Bereitung und den Verkauf von Backwaren und Mehl, Unter Bezugnahme aut die Bkanntmachung vom 2 t März l, I, (Gictzener Anzeiger Nr, 71 vom 25. März 1915) wird,auf Grund der §§ 36 und 38 der Bundesratsverordnnng vom 25 Ja- iniar 1915 über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetrrise und Mehl aus Antrag und mit Zw iinmung des Ausschusses sowie mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde für die Landgemeinden des lkveiies Vlies,en folgendes verordnet:

,8 1, Es dürfen nur Einheitsbrote gebacken und ver­kauft werden und zwar:

1, Roggenbrot mit einein Vcrkaufsqcwicht von 2 und 4 Psvnd, Zur Bereitung müssen aus 65 Teile Mehl min- mnens 15 Teile Kartofsclslocken, Kartosselwalzmehl oder Kartotselslärkeniehl verwendet iverden. Ans elle dieser Kar- tofselprävarate können qcguetschtc oder geriebene Kartosseln