Wfrbcn außerdem angewiesen, die Bekanntmachung alsbald in ortsüblicher Weise zur össentlichcn Kenntnis zu bringen. Eingehende Anmeldungen sind noch am Tage des Eingangs unmittel bar an das Großh. Bezirkskommando Gießen weiter zugebcn. Die Uebersendung der Anmeldungen an das Bezirkskommando aus den Landgemeinden hat unter Ausschrist des Ver merks „Heeressache" und unter Beisügung des Amtssieaels aus dem Umschlag zu erfolgen. Die Besördcrung durch die Post geschieht alsdann Portofrei.
Gießen, den 19. November 1914.
Großherzogliches KreiSamt Gießen. _ Pr, Usin g er. _
Bekanntmachung.
Betr.: Ausführung des Reichsviehseuchengcsctzes: hier Ausschlag der Beiträge aus die Viehhesitzcr.
An die Erheber des Kreises.
Tie in Ihrem Besitz befindlichen Originalsisten (Schluhlisten) sind bis Ende dieses Monats, nachdem die im Lause des Rechnungsjahres zugegangenen Tiere in diesem nachgetragcn worden sind, nach dem Stand am Schlüsse des Rechnungsjahres durch Aussüllen der Spalten 6 und 7 zu ergänzen.
Wir empfehlen Ihnen, dies« Listen auch zu heften und auf zuaddieren.
Zur Beseitigung von Zweifeln fügen wir an, daß die Zahl der Werteinhciten bei den Pferden derartig zu berechnen ist, daß für jeden angrsangenen 1000-Mark-Wert eines Pferdes 1 Wert- cinheit zugrunde gelegt wird. Lat z. B ein Pferd einen Wert von 1200 Mark, so sind für dieses 2 Werteinheiten anzugeben. und haben 2 Pferde einen Wert von 1200 Mark und 1300 Mark, so sind für beide 4 Werteinheiten anzugeben ustv. Diese Werteinheiten sind in Spalte 7 einzustellen.
Um Rückgaben der Listen und Rückfragen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, genau hiernach zu verfahren.
Die hiernach ergänzten Listen sind uns bis spätestens 10. April l. Js. vorzulegen. Wir erwarten pünktlichste Einhaltung des TernrinS.
Gießen, den 16. März 1915.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
_ I. D.: Hechler.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Besteuerung der Klaviere, Automaten mch Musikwerke, Luxuswagen und Luxusreitpferde.
Unter Hinweis auf Artikel 33 des Gesetzes vom 12. August 1899, in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1910, wird hiermit zur Sfsentlichen Kenntnis gebracht, daß die Stcmpelabgabe:
1. sür Verkaufs- oder Wagautomaten,
2. „ automatische Kraftmesser.
3. „ Automaten, die zur Unterhaltung de« Publikums
dienen,
4 . „ alle in Ssfentl. Wirtschaftslokalc« aufgestellte Kla
viere oder sonstige Musikwerke,
5. ,, Luxuswagen und Luxusreitpferde,
Ar das Rj. 1915 im Monat März an allen Wochentagen von vormittags 9—12 Uhr auf dem Bureau der Unterzeichneten Behörde, Zrnrmrr Nr. 1, dahier zu entrichten ist.
Wer bis zum 31. März 1915 die Abmeldung der stempelpflichtigen Automaten us«. bei uns nicht erwirkt hat, ist zur Weiterentrichtung der Abgabe bei Meidung der Bestrafting und zwangsweisen Beitreibung verpslichtet.
Sollte die Entrichtung der Abgabe im Wege der Posteinzahlung erfolgen, fo sind die Geldbeträge stets ganz frei ein- zuzahlen.
Die für das Rj. 1914 ausgestellten Karten find vorzulegen. Gießen, den 28. Februar 1915.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. B.: L e m m e r d e.
_ Gießen, den 28. Februar 1915.
B-tr.: Wie oben.
An das Grvtzh. Polizeiamt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Vorstehende Bekanntmachung ist aus ortsüblich« Weise wiederholt zu veröffentlichen.
Großherzogliches .Kreisamt Gießen.
_ I V: Lein in erde. _
Bekanntmachung.
Bet r.: Die Ausführung des Urkundenstempelgesetzes v. 12. Aug. 1899 in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1910: hier: die Erhebung der Stempelabgaben sür Fahrräder.
• ^ n * Er 5i nlD ?>3 aus Artikel 33 des obigen Gesetzes wird hiermit zur Kenntnis gebracht, daß der Stempelbetrag für Fahrräder
für das Rechnungsjahr 1915 sd. i. die Zeit vom I. April 1915
bis 31. März 1916) int Monat Mär, 1915an allen Werk, tagen, vormittags von 9—12 Uhr, auf dem Bureau der unter« it'chneten Behörde, Zimmer Nr. 1, zu entrichten ist.
Wir fordern hiermit alle Besitzer von Fahrrädern, die diese auf öffentlichen Wegen und Plätzen benutzen, aus, die Stemvel- abgabe für 1915 Ri. mit 5 Mk. von jetzt ab zu entrichten, oder, sofern die Voraussetzungen hierzu vorliegen, Antrag aus Befreiung von der Abgabe zu stellen.
Sollte die Entrichtung der Abgabe im Wege der Posteinzahlung erfolgen, so sind die Geldbeträge stets ganz frei cinzuzahlen, flu die früheren Radfahrkarten mit einaesandt werden.
Wer bis zum 31. März 1915 von der Entrichtung der Abgabe befreit ist, hat erneutes Besreiunasgesuch binnen aleickier Frist bei der Bürgermeisterei seines Wohnortes oder in der Stadt Gießen dem Polizeiamt vorzubringen. Lierbei ist die ftumr erteilte Radfahrkarte und der letzte Staatssteuerzettel vorzulegen. Befreiungsanträgc. die nach dem 1. Avril 1915 gestellt werden, können keine Berücksichtigung mehr finden.
Die Stempelabgabe wird vo« all denjenigen Personen, die ausweislich unseres Registers zur Zahlung verpflichtet sind, fiuerlei, ob sie bisher die Abgabe entrichtet haben oder von derselben befreit waren, bcigetrieben werden, falls die von ihnen benutzten Fahrräder nicht bis spätestens 31. März 1915 unter Rückgabe der Nninmerplatte bei uns abgemcldct worden sind. Auch wird die Bestrafung der Säumigen aus Grund des Urkundenstempelgesetzcz erfolgen.
Gießen, den 27. Februar 1915.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. B.: L em merde.
Gießen, den 27. Februar 1916.
Betr.: Wie oben.
An das Großh. Polizeiamt Gießen und an die Großh. Bürgermeistcreien der Landgemcindeil des Kreises.
Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie wiederholt veröffentlichen.
Die bei Ihnen eingehenden Gesuche um Befreiung von der Stempelabgabe wollen Sie zunächst sammeln, und in Verzeichnisse zusammen stellen und diese Verzeichnisse nebst den letzten Rad- sahrkarten der betr. Radbcsitzer, den Stenerzctteln und etwa sonst noch vorhandenen Nachweisen bis zum 15. März 1915 an un» einsenden. Die Einträge in den Verzeichnissen sind in der Reihenfolge der Nummern der Radsahrkarten zu vollziehen. Per,eich- nifse, die dieser Vorschrift nicht entsprechen, werden wir als „Porto- pslichtige Dienstsache" zur Nenausstellunq zurückgeben. Formulare für Verzeichnisse sind bei der Firma W. Klee dahier erhältlich.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. _Z V ' hemmerdc
Bckanntmachnnq.
Betr.: Ten Stand der Maul- und Klauenseuche im Kreis« Gießen.
Sperrgebiete sind die Gemarkungen Bellersheim und Eberstadt, veobochtungrgebtete sind die Gemarkungen BeNenhousen, Torf- Gill, Arnsburg, Grüningen, holzheim, Mnschenheim und Ob- bornhofen.
Tie Bekanntmachung vom 18. d. Mts. ist ungültig. Gießen, den 22. März 1915.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. B: Hemmerde.
Bekanntmachung.
Betr.: Jnfkuenza bei einem Pferde in Großen-Bufeck. Die Seuche ist erloschen.
Gießen, den 82. März 1915.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. B.: L e m m e r d c.
Märkte.
«festen, 23. Mär,. Marktbericht. An' den, Mutigen Wochenmarkt- kostete: Butter das P'und 1,20—1,30 Mk.: Hübner- eter I Stück 10—11 PIg., 2 Stück 00 Wq.: Enteneier 1 3t. 0 lüg.
2 St. 00 Pig.; Känfeeier I St. 0-0 Mg., 2 St. 00 Pig - Käse das Stück 7-8 PIq., Knlemalte 2 Stück 6-0 Mg.- Tauben da, Paar 1,00—1,40 Mk„ Hübner das Stück 1,00—!,50 Mk., Halmen das Stück 1,00 - 2,50 Mk., Enten bas Stück 2,50-3,0«, Mt., Gänse da» Pid.70—80Pl.,.: Welsches—5Mk.-, Ochlenstei'ch da,Lid. 00-98 P g Rtndfieisch das Mund 90-94 Pßn. Kulifleisch 8 '—20 Psg.. Schweine, fleisch das Pfund 100-116 35^,- Kalbfleisch das Pid. 76 -80Psg. Hammelfleisch das Wund 80-96 Wgx Kartoffeln 100 Kilo 12—14 Mk., Weißkraut da« Stück 15—25 Pig.- flwiebeln der sttr 12,00-15,00 Mk.- -Milch das Liter 24 Psg.: Aep','I der Zentner 15—20 Alk..- Birnen das P'und 12—15 Pia., Nüsse 100 Llück 40—(.0 P'g. — Marktzeit von 8 bi» 2 Uhr.
Drucksachen aller Art """ se " 0n,CM "
Ausstattung stilrein u.preiswert die BfühTsche Uniy -OruckertL
Rotationsdruck der Brühl 'ichen Univ.-Buch- und Stemdruckeret. R. Lange, Dieben.


