sei,borg, Steinbach, Irai» Uüdofj, SuL* a. t>, üb«., Trohe, Utphe, Millingen. Watzcnborn-Steinbcrg, Mieseck,
Gießen, den 11. März 1915.
GroßherzMiches Kreisamt Gießen.
Br. Ufittaer.
An die Größt». Bürgermeistereien der genannte» Gemeinden.
Sie wollen obige Bekanntmachung wiederholt verösienttichen nich die Bäcker beanstragen, den Höchstpreis durch Anschlag in ihrer BerkausSstelle bekannt »u geben
Gießen, den 11. Mär» 1915.
Großberzoglichcs KreiSamt Gießen.
i)r. 11 j i n g 1 1 . _
fflftr.: Nutzbarmachung unbebauter Flächen sür die Bolks- ernäbrung.
An die Großh Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
In vielen üaudgcimniide» liegen in de» Dorsauen und ander» i» ihrer Gesamtheit nicht nnbeträchtlichc Flächen unbenutzt, deren Nutzbarnwchnng kür die Volksernährung sehr erwünscht und viel- iach schon deshalb leicht erreichbar sein wird, weil die Flächen an Gehöfte grenzen, deren Besitzer sie gern — sei es pachtweise oder sonstwie —- ,n Nutzung nehmen werben.
Es bars wobt mit Sicherheit erwartet werden, daß Sie sich angelegen sein lassen, dafür zu sorgen, daß die Landwirtschaft auch hier ihrer Ausgabe, der Sicherung der Volksernährung. im vollsten Umsange Nachkommen und dafür Sorge trage» tvird, alles be- stellungswürdigc, z. Zt. brachliegende Land in und bei den Dörfern rn geeigneter Weise in Nutzung zu nehmen , ,, Da die als Allmende den Ortsbürgern zur Benutzung überlassenen Grundstücke erfahrungsgemäß vielfach vernachlässigt werden, ist es erforderlich, baß Sie zu jetziger Krieaszeit sür eina
! !Ute Bestellung und gründliche Nutzung dieser Grundstücke be- onders besorgt sind und namentlich daraus hinwirkcn, daß keilt olches Gemeindeland ungenützt bleibt Gießen, den 8, März 1915,
Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ Br. Usinger. _
Betr.: Tie Aiisführung des Art. 21 des Pollsschulgesetzes.
An die Schulvorstände des Kreises,
Wir empfehlen Ihnen, uns alsbald, soweit es noch nicht geschehen ist. diejenigen Schüler und Schülerinnen zu bezeichnen, aus die der Art. 21 des VolksschuIgesetzeS Anwendung findet. Fehl- bcrichte sind nicht zu erstatten.
Gießen, den 6. März 1916.
Großhcrzoglich« Kreisschnlkommission Gießen. _ Dr, Usinger.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Besteuerung der Klaviere, Automaten und Musikwerke, Luxuswagen und LuxuSrcitpferde.
Unter Hinweis aus Artikel 33 des Gesetzes vom 12. August 1899, In der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Mär» 1910 tvird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Stempelabgabe:
1. für Berkariss- oder Wagautomaten,
2. „ automatische Kraftmesser.
3. „ Automaten, die zur Unterhaltung des Publikum» dienen.
4. „ alle in öffentl. Wirtschastslokalen aufgestellte Klaviere oder sonstige Musikwerke,
5. ,, Luxuswagen und Luxusreitpscrde. sür das Rj. 1915 im Monat März an allen Wochentagen von vormittags 9—12 Uhr aus dem Bureau der Unterzeichneten Behörde, Z,innrer Nr. 1, dahier zu entrichten ist.
Wer bis zum 31. Mär» 1915 die Abmeldung der stempelpslich- ttgen Automaten nsw. bei uns nicht erwirkt l>at. ist zur Weiter- entrichlung der Abgabe bei Meldung der Bestrafung und zwangsweisen Beitreibung verpflichtet.
Sollte die Entrichtung der Abgabe im Wege der Posteiu- zahlung erfolgen, so sind die Geldbeträge stets ganz frei ein- zuzablen.
Die für das Rj. 1914 ausgestellten Karten sind vorznlegen. Gießen, den 28. Februar 1915.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. B.: H e m m e r d c.
,,, Gießen, den 28. Februar 1915.
B e t r,: Wie oben.
An das Großh. Polizeiamt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Vorstehende Bclauntmachung ist aus ortsübliche Weise wiederholt zu veröfsentlicheu.
Größter
i Kreisamt Gießen, e nt m erbe.
Betairntmachtitt-.
©ffr.T Die Ausführung des Urknndenstempelgesetzes v. 12. Aug. 1699 lu der Fassung der Bekanntmachung vorn 24. März 1910; hier: die Erlrebung der Stempelabgaben für Fahrräder.
Unter HinmetS aus Artikel 33 des obigen Gesetzes wird hier- mti zur Kenntnis gebracht, daß der Stempeibetrag sür Fahrräder
ft* n?® Rechnungsjahr 1915 (b. i die Zeit voui 1. ?lpril 1915 bis 31. März 1916) tm M o n a t M ä r z 1915 an allen Werktagen, vormittag» von 9—12 Uhr, ans dem Bureau der unter- zeichneteu Behörde, Zimmer Nr. 1, zu entrichten ist.
Wir fordern hiermit alle Besitzer von Fahrrädern, die diese aus öffentlichen Wegen und Plätzen benutzen, auf, die Stempel- abgabc für 1915 s>ij. mit 5 Mk. von jetzt ab zu entrichten, oder, sofern die Voraussetzungen hierzu vorliegcn, Antrag aus Befreiung von der Abgabe zu stellen.
. Sollte die Entrichtung der Abgabe im Wege der Posteinzahlung erfolgen, so sind die Geldbeträge stets ganz frei einzuzablen, auch ntli||<-i, die frühere» Radsahrkarten mit eingcsandt werden.
Wer bis zum 31. März 1915 von der Entrichtung der Abgabe befreit ist, hat erneutes Bcfrciuirgsgesuch binnen gleicher Frist bei der Bürgermeisterei seines Wohnortes oder in der Stadt Gießen dem Polizeiamt vorzubringcn. Hierbei ist die früher erteilte Radfahrkarte und der letzte StaatSsteuerzettel l2 Blätter) vorzulegen. Befreiuugsanträge. die „ach dem l. Avril 1915 gestellt werden, köuneu keine Berücksichtigung mehr sinden.
Die Stempelabgabe wird von all denjenigen Personen, die ausweislich unseres Registers zur Zahlung verpflichtet sind, einerlei, ob sic bisher die Abgabe entrichtet haben oder von dersesben befreit waren, bcigetrieben werden, falls die von ihnen benutzten Fahrräder nicht bis svä teste ns 31. März 1916 unter Rückgabe der Nummerplattc bei uns abgemcldct worden sind. Auch wird die Bestrafung der Säumigen aus Grund des Urkundenstempclgesetzes eriolgcn.
04 i e ß e n, den 27. Februar 1915.
Großherzogliches Krcisamt Gießen.
I. B.: Hemm erde.
Betr.: Wie oben
Gieße». den 27. Februar 1915.
An das Großh. Polizeiamt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgeincinden des Kreises.
Vorstehende Belau,itmachung wollen Sie wiederholt ver- öfsentlichen.
Die bei Ihnen eingehenden Gesuche um Besreiuug von der Stempelabgabe wollen Sie zunächst sammeln, und in Verzeichnisse zusanmienstellen und diese Verzeichnisse nebst den letzten Rad- fahrkarteu der betr. Radbesitzer, den Steuerzettcln und etwa sonst noch vorhandenen Nachweisen bis zum 15. März 1915 an uni einsenden. Die Einträge in den Verzeichnissen sind in der.Reihen- folge der Nummern der Radsahrkarten zu vollziehen. Verzeichnisse, die dieser Vorschrift nicht entsprechen, werden wir als „Porto- pslrchtige Dienstsache" zur Neuaufstellung zurückgeben. Formulare sür Verzeichnisse sind bei der Firma W. Klee dahier erhältlich.
Großherzogliches Krcisamt Gießen.
I. V.: Hem morde.
Betr,: Sicherstellung des Haferbedarfs der Heeresverwnl- tung.
An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinde» des Kreises.
Wir bestätigen hiermit, insoweit dies bei den einzelnen Gemeinden noch nicht geschehen ist. die von Ihne» auf- gestellten Berteilungspläne ebenso wie die von Ihnen an die einzelnen Haferbesitzer erlassenen Aufforderungen und beauftragen Sie, dies so fo r t den Betroffenen zu eröffnen Gießen, den 8. März 1915.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.. .Hechler.
Märkte.
FO. Wiesbaden. Viehhol-Marktbericht vom 10. März Auitrieb: Rinder 144 tOchseu 9, VuNeu 20, Kühe und Färsen 115) Kälber 282, Schale 2, Schweine 504. - Bei ziemlich regem Handel wurde der Austrieb zu den gleichen Preisen wie am 8. März bald geräumt.
k«. Wiesbaden, 11. März. He»- und S iro h in arkt:
Man notierte: Heu 5,20-5,50 Mk., Klceheu 0,20—0,80 Mk, Stroh lRichtstroh) 3,25 bi» 0,00 Mk., Krmnmstroh 2,70-2,80 Mk. Alle» per 50 Kll». — Auf dem Jruchtmarkt ivar heute nichts an- gefahrcu.
Rotationsdruck der
rühl'Icheu Univ.-Buch» und Steiudruckerch R. Lang«, «leben.


