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aetreidegesellschast m. b &. beginne» wird. Sic haben also persönlich alles Interesse daran, das nach vorstehendem Erforderliche alsbald zu tun.
Gießen, den 4. März 1915.
Großherzogliches Stet Samt Gießen.
Dr. Usinger.
Betr.: Wie oben.
An die Graßh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Bezugnahme auf die vorstehende Bekanntmacbuilg empfehlen wir Ihnen, die Unternehmer landwirtschaillicher Betriebe in geeigneter Weise a u s, u f o r d c r n, die Nussonderung ihres Bedarsö an Brotgetreide oder Mehl entsprechend dem dort Gesagten sofort vorzunchmcn und ihnen bis zum 18. l. Mts. die erforderlichen Angaben über ihre eventuellen Restbestände an Mehl zu machen. Die Ihnen hiernach gemeldeten Bestände sind von Ihnen in eine Liste, in der die Namen der Beiricbsunter- nebmer und die Reslbcstände an Mehl (getrennt nach Roggen- „nd Weizenmehls einzutragcu. Die Listen sind uns bis zum 20. l. Ms. vorznlegen. '
Wer mehr zurückbehält, als erlaubt ist. macht sich ebenso strai- war, wie derjenige, welcher die ihm noch verbliebenen Bestände unzutreffend angibt. Sic wollen dies den Betriebsunternehmern glerchfalls bekannt geben und möglichst auch eine Kontrolle dahin ausüben, daß von den erstgenannten nicht mehr als zulässig zurückbehallen wird. Wir werden von Zeit zu Zeit die Rcst- bestände nachkontrolliercn lassen.
Gießen, den 4. März 1915.
gliches Kreisamt Gießen.
)r. U s i n g e r. _
Bekanntmachung.
Betr.: Zurückstcllungsgesuche; öffentliche und freiwillige Lilss- tätig keit.
Den mobilen Truppenkommandos im Felde gehen täglich eine Unzahl von Gesuchen zu, die mit der Begründung einer wirtschaftlichen Notlage di« Beurlaubung oder gar Befreiung von Soldaten vom Kriegsdienst anstreben. Aus mllltärischen Gründen kann solchen Gesuchen nur in sehr vereinzelten Fällen entsprochen werden.
Abgesehen davon, daß die an das mobile Kommando direkt gerichteten Gesuche meist ihren Zweck verfehlen, sind sie angesichts der vielfach übertriebenen Schilderung vorhandener wirtschaftlicher Notstände geeignet, falsche Borstcllungcn über die durchaus geordneten Verhältnisse in der Leimat hervorzurufcn und hiermit Unruhe in die Feldarmee zu tragen.
Derartige Gesuche sind nrcht an die mobilen Kommandos, sondern nur an das ftrllvertretende Generalkommando z» richten. Dieser einzuschlagende Weg hat für den Gesuchsteller den wesentlichen Vorteil, daß von hier ans durch Befragung der lokalen Instanzen jede« Gesuch auf seine Dringlichkeit sorgfältig geprüst nnd in wirlltchen Notfällen eine Beurlaubung oder Versetzung zu einem Ersatztrutventell bei dem mobilen Korps befürwortet werden kann Ein wahrhaft dringliches Gesuch hat also nach dem Vorgesagten »eit mehr Aussicht aus Genehmigung, als ein direkt an da» mobile Korps gerichtetes.
Notwendig ist auch, daß üi Feldpostbriefen alle übertriebenen Schilderungen angeblicher wirtschaftlicher Notstände in der Leimat vermieden werden. Abgesehen von einzelnen Ausnahme- sillen, die in jedem Kriege unvermeidlich sind, ist dank der glänzenden finanziellen Kriegsbereitschaft, der außergeivöhnlicben Organisationsgabe de» deutschen Volkes und nicht in letzter Linie der bewundernswerten Anpassungsfähigkeit der Industrie unsere wirtschaftliche Lage im Vergleich mit der Wirtschaftslage der anderen kriegsührrndeu Rationen eine ungewöhnlich günstige. Grund zu irgendwelcher Besorgnis ist daher nicht gegeben. Derart übertriebene Schilderungen einzelner Notfälle, die meist auch verallgemeinert werden, sind aber geeignet, die draußen im Felde stehenden Leute zu beunruhigen und ihnen die zuversichtliche Ruhe und Sicherheit zu nehmen, die unbedingl zu einem standhaften Ducchhalten notwendig ist
Gießen, den 4. März 1915.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. U s i n g e r.
An den Oberbürgermeister der Stadt Gießen und an die Grotzh. Bürgeruieistereien der Landgemeinden des Kreises.
Auf obige Bekanntmachung weisen wir besonders hin und encpfehlen Ihnen, sic in geeigneter Weise in den Gemeinden be- kannt zu geben _
An die iMühleubrsitzer des Kreises.
B e t r.: Das Verbot des Molterns.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, daß nach oen Vorschriften der Bundcsratsvcrordnung über die Regelung des Verkehrs mft Brotgetreide und Mehl von» 25. Januar 1915 das Molkern nicht mehr gestattet ist. Tenn »ach § 4 Ws. 4 a dieser Verordnung dürfen die den Unternehmern landwirtschaftlicher Be- trtebe belassenen Vorräte an Getreide nur in deren eigenem Wirt»
schajtsbetriehe verwendet, nicht aber zum Teil au andere außerhalb des Betriebes stehende Personen, inithin a»ch nicht an di» Müller abgegeben werden.
Gießen, den 7. März >915.
Großherzoallches Kreisamt Gieße». _ Dr. U singer _
Bete.: Portosreihcit für Postsendungen aus Anlaß der mili-
lärischen Vorbereitung der Jugend.
A» de» Oberbürgermeister der Stadt Gtetze» und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemcindrn des Kreises.
Nach Verfügung Großh. Ministeriums des Innern gelten folgende Bestimmungen in obiger Sache:
Voranssetziing der Portoireiheit ist
1. Daß es sich um Postsendungen handelt, die aus Anlaß der militärischen Vorbereitung der Jugend von Ihnen oder einem örtlichen Vertrmlcnsmann, oder sonst in offizieller Stellung in der Organisation Tätigen verschickt werden,
2. daß die Sendungen mit der Bezeichnung „Leeressache" versehen werden,
3. daß die Sendungen mit Ihrem amtlichen Siegel versehen sind und durch Sie zur Post aufgeliefert werden.
Das Dienstsiegel ist erst auszudrücken, wenn Sie sich davon überzeugt habe», daß das zu versendende Schriitstück die obige An- getegenbeii betrisst. Deshalb sind die Schriftstücke unverschtossen cinzulicfern. Die Abgabe unausgesüllter, „mit dem Dienstsiegel vorher versehener Briefumschläge und Pakctadressen" ist untersagt.
Sie wollen den unter Ziffer 1 bezeichneten Personen von Vorstehendem.Kenntnis geben.
Gießen, den 5. März 1915.
Großhcrzogliches Kreisamt Gieße».
._ Dr. U singe r. _
Betr.: Verzeichnis der in der Gemeind« vorbondenen Pserbe.
An dir Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Mit nächster Post lassen wir Ihnen die Pferde-Borführungs- listcn zur Aufbewahrung in Ihrer Registratur zngchen.
Gießen, den 5. März >915.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ Dr, Usi» ger. _
Betr.: Beurlaubung von Schulkindern während der Frühiahr«-
bestcllung.
An die Schulvorstände des Kreises.
Da sich in der Zeit der Frühjahrsbestellung und demnächst auch bei anderen landwirtschaftlichen Arbeiten ein cmpfiicdlicher Mangel an Arbeitskräften für die Landwirtschaft zeigen wird, werben Sic hiermit angewiesen, begründete Urlaubsgesuche für diese Zwecke zu genehrnigen. Laut Ministeriakversugung vom 25. II. 1915 sind bei der Behandlung derartiger Gesuche die Ihre Befugnis zur Urlaubserteilung beschränkenden Bestimmungen des Art. 24 des Volksschulgesetzes und des § 10 der Instruktion für die Schulvorstände nicht in Anwendung zu bringen. Sollten die Verhältnisse das Schließen einer Schule vorübergehend nötig machen, so wollen Sie uns unter eingehender Begründung rechtzeitig Vorlage machen, damit von unserer Seite das Erforderliche veranlaßt werden kann.
Gießen, 4. März 1915.
Großherzoglichc Kreisschulkommission Gießen.
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B e t r : Tie zkindcrarbeit in den gewerblichen Betrieben.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die Verzeichnisse der gewerblich tätigen Kinder sind bis spätestens 1. Mai l. Zs. hierher einzureichcn.
Zur Erleichterung der Prüfuicg dieser Verzeichnisse wird er« sucht, bei deren Aufstellung gedruckte Formulare, die bei Wilhelm Klee in Gießen zu haben sind, zu benutzen.
Wir erwarten pünktliche Einsendung der Verzeichnisse. Gießen, de» 6. März 1915.
Großherzogliche Kreisscbutkommission Gießen. _ Dr U sin qc r _
Bekanntmachung.
Betr.: Die Anzeigepflicht ftir die Influenza der Pferde: in dem Gehöfte des Gastwirts I ö cke l zu Grü nb In dem Gehöfte des Gastwirts Jöckel zu Gründer Pserdeinsluenza fcstgestellt worden.
Gießen, den 4. März 1915.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ I V.: L eminerd e._
Bekanntmachung.
Betr.: Ausbruch der Influenza bei einem Pferde des Balthasar Pfeffer in Großcn-Buseck.
In dem Gehöft dcS Balthasar Psesser in Großen-Buseck ist Plerdeinfluenza sestgestellt worden.
Gießen, den 8. März 1915.
Großherzoallches Kreisamt Gieße»
I. V.: D c in m e r d e.
Rotationsdruck der Brühl'Ich«,, Univ.-Buch» und Eteindruckeret, R. Sana». Gießen,


