Ausgabe 
23.2.1915
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B« tr. :Sdiulieier.

An die Schulvorstände des Kreises.

Nachstehende Versümmg der obersten Schulbehörde wird Ihnen zur Nacknubtung «npsohlen.

Gießen, den 18. Februar 1915».

Ärvhiherzociliehc KreiSschulkoniviissw» Gießen, vr. U sing er.

Bet r. ! Schnlscicr.

An sämtliche unterstellte Behörde».

Wir cuipschlcn Ihnen, an einem der nächsten Tage, soweit dies noch nicht geschehen ist, der Winterschlacht an den macsurischcn Seen in einer besonderen Schulfeier zu gedenken, in der auf die Bedeutung dieses Sieges und die Befreiung Ostpreußens hin- gewiescn lvird.

Bekanntmachung.

Bete.: Anmeldepflicht für in Pflege genoiumenc Militärpersouen.

Auf Antrag und im Einvernehmen mit dem Garnisonkom- mando zu Gießen wird folgende

polizeiliche Anordnung

erlassen:

Alle Ouartiergcber, bei denen sich genesende Militärpersouen in Privatpslcge befinden, haben binnen 48 Stunden der zuständigen Bürgermeisterei (in Gieße» den, Großh. Polizciamti die Namen der betreffenden Militärpcrsoncn (Ossiziere und Mannschaiten) an­zumelden. Die Anmeldung hat auch dann zu ersolgen, wenn eigene Angehörige der Quarliergebcr von diesen in Pslege genommen werden.

Zuwiderhandlungen gegen diese polizeiliche Anordnung werde» mit Geldstrafe bis zu 90 Mark, int Falle her Uneinbringlichkeit mit entspreche,wer Saflstrafe, geahndet.

Gießen, den 19. November 1914.

Großherzogliches Krcisamt Gießen, vr. U s i n g e r.

An dir Großh. Bürgermristerrlen der Landgemeinden des .Kreises, das Großh. Polizeiamt Gießen und die Großh. Gendarmerie des Kreises.

Es wird Ihnen hiermit zur Pflicht gemacht, den Befolg der vorstehenden polizeilichen Anordnung genau zu überwachen. Die Großh. Bürgermeistereien sowie das Großh. Polizeiamt Gießen werden außerdem angewiesen, die Bekanntniachung alsbald in ortsüblicher Weise zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. Ein­gehende Anmeldungen sind noch am Tage des Eingangs unmittel­bar an das Großh. Bezirkskommnndo Gießen weiter- zugebcn. Tie Ucbersendung der Anmeldungen an das Bezirks- kvmmando aus den Landgemeinden bat unter Aufschrift des Ver­merksHecressache" und unter Beifügung des Amtssiegels auf dem Umschlag zu erfolgen. Die Beförderung durch die Post ge­schieht alsdann portofrei.

Gießen, den 19. November 1914.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, vr. U s i n g e r.

Be Ir.! Sicherstellung des Hascrbcdarfs der Heeresverwaltung.

An dir Großh. Bürgermeistereien der Landftrmeindrn des Kreises.

Wir bestätigen hiermit, insoweit dies bei den einzelnen Gemeinden noch nicht geschehen ist, die von Ihnen ausgestellten Verteilungspläne ebenso wie die von Jbnen an die einzelnen Hafcr- besiher erlassenen Aufforderungen und beauftragen Sie, dies s o - fort den Betroffenen zu eröffnen

Gießen, den 22. Februar 1915.

Großherzogliches .Krcisamt Gießen.

I. V.: Hechle r.

Bekanntmachung.

B e t r. : Den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Geilshausen.

Die Seuche ist in Geilshausen erloschen! das Sperrgebiet der Gemarkung Geilshausen wird aufgehoben Gießen, den 22. Februar 1915.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. B.: H c m m c r d e.

Dicnftnachrichten de. Großh. Kreiöamts Gießen.

Dcm Vorstand des Thüringer Museum» zu Eisenach ist der Vertrieb von 28 000 lstait 25 0001 Losen der 5. Reihe einer Lotterie zun. Besten des Thüringer Mufeuur» in, Großherzogtum Hesse» unter der Voraussetzung gestaltet tvorüen, daß die Ziehung kemciisalls nach dcm 1. April 1915 staitfindet

Bekanntmachung.

I» der Zeit von, 1. bis 15. Februar l. Js. wurden in hiesiger Stadt

gesunde»! 1 Fingerring, I Damcuhandtasche mit Inhalt,

1 Paar Hälbschnhe, 1 Brille, 1 Kneifer, 1 zweirädriger Handkarren, 1 silbernes Armbärtdchen

verloren: 1 Zebnniarkscliei», 2 Sparkassenbücher auf di« NamenWilhelm Möhl" undAnna Fischer" Großen- Lmdcn lautend, 1 goldenes Medaillon, l Portemonnaie mit 3 Mark 50 Pfennig Inhalt, 1 zweirädriger Handkarren,

2 elektr, Batterien, 1 Mantel mit 1 Paar Handschuhen als Inhalt, 2 Ztvanzigniarkscheine.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände be- ltsben ihre Ansprüche alsbald bei »ns geltend zu machen.

Die Abholung der gestmdeneii Gegenstände kann an jedem Wochentag von >112 Uhr vormittags und 45 Uhr nach­mittags bei Unterzeichneter Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen. Gieße», den 17. Februar 1915.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

H e m nr e r d e.

Bekanntmachung.

Der Boranschlag der Gemeinde Annerod siir 1915 Rj. liegt vom 25. d. Mts. au eine Woche laug für die Beteiligten aus dem Geschäftszimmer der Unterzeichneten Biirgertueisterei zur, Einsicht­nahme offen. Einwendungen gegen seinen Inhalt köiiiieii schriftlich oder mündlich ivährend der Ofsen- legnngssrist vorgebracht werden. Es ist vom Ge- meinderat die Erhebung einer Umlage beschlossen, zu der auch die Ausmärker bcizulragcn haben.

Annerod, den 22. Februar 1915.

Großh. Bürgermeisterei Annerod. _ Horn. _ 1722

Bekanntmachung

Der Boranschlag der Gemeinde Beltershain für 1915 Rj. liegt vom 25. d. Mts. an eine Woche lang für die Beteiligten auf dem Geschäftszimmer der unierzcichneteli Bürgermeisterei zur Einsicht­nahme offen. Einwendungen gegen seinen Inhalt können schriftlich oder mündlich während der Ofsen- legungssrist vorgebracht werden. Es ist vom Ge- meinderal die Erhebung einer Umlage beschlossen, zu der auch die Ausmärker beizulragcn haben.

Beltershain, den 22. Februar 1915.

Großh. Bürgermeistcrei Beltershain. _ Magel. _ 1725

Bekanntmachung.

Der Voranschlag der Gemeinde Dz>rs-Gill für 1915 Rj. liegt vom 25. d. Mts. an eine Woche laug sür die Beteiligten ans dem Gestlsilftszimnier der Unterzeichneten Bürgermeisterei zur Einsicht­nahme offen. Einwendungen gegen seinen Inhalt können schriftlich oder mündlich während der Offcn- legungsfrist vorgebracht werden. Es ist vom Gc- meinderat die Erhebung einer Umlage beschlossen, zu der auch die Ausmärker beizntragen haben.

Dorf-Gill, den 22. Februar 1915.

Großh. Bürgermeisterei Dors-Gill. _ Kühl. _ 1724

Bekanntmachung

Der Voranschlag der Gemeinde Rödgen für 1915 Rj. liegt vom 25. d. MtS. an eine Woche lang für die Beteiligten auf dcm Geschäftszimmer der unterzeichiicte» Bürgermeisterei zur Einsicht­nahme offen. Einwendungen gegen feinen Inhalt können schriftlich oder mündlich ivährend der Offen- legvngsfrist vorgebracht werden. Es ist vom Gc- nieindcrat die Erhebung einer Umlage beschlossen, zu der auch die Ausmärker lieizntragcn habe».

Rödgen, den 22, Februar 1915.

Großh. Bürgermeisterei Rödgen.

Kraushaar. 1723

piolatioardrult der BriihI'Icheu Uuiv.-Bueb- und Tteindruckern. 9t. Lange, Gießen.