ortmtt, daß alljährlich bei der Schulentlassung der Zöglinge der Hilfsschulen ein genaues Verzeichnis der entlassenen Knaben unter Beisügnng von Abgangszeugnissen, sowie von sonstigen ge- eignrten Beurteilungen (ärztlichen Zeugnissen usw.) von den Leitern der Schulen an die Gemeindevorsteher, die zur Anlegung der Rekrutieriingsstammrolle vcrpslichtet sind, abgegeben werden soll. Der Gcmcindevorstand hat diese Verzeichnisse an den Zivil- Vorsitzenden der Ersatzkommission einzusenden. In sinngemäßer Anwendung dieser Vcrsügung auf solche schwach begabte Kinder, die eigentlich in Hilfsschulen gehört hätten, aber nicht in ihnen misgehildet worden sind, bcstinimen nur, daß das oben bezeichncte Bersahren auch auf diese Ander Anwendung finden soll. Bei ihrer Entlassung ist demgemäß ein« genaue Würdigung dieser Schüler in physischer, intellektueller uiid moralischer Hinsicht auszu- stellcn, mit ärztlichen Zeugnissen und sonstigen geeigneten Gutachten zu vervollständigen und an die zuständig« Gemeindebehörde zur Weiterbeförderung abzugeben.
Gießen, den 3. Februar 1915.
Großherzogliche Kreisschulkommission Gießen.
Or. U s i n g e r.
B e t r.: Förderung von Volksbibliotheken.
An die Schulvorstände des Kreises.
Unter Bezugnahme auf unsere Verfügung vom 11. Dezember 191-1 erinnern >vir Sie an die Einsendung der Berichte über Verwendung der Ihnen überwiesenen Beträge, soweit diese noch nicht erfolgt ist.
Gießen, den 10. Februar 1915.
Grobherzogliche Kreisschulkommission Gießen.
Or. U s i n g e r.
Betr.: Hinterbliebenenversorgung aus Anlaß des Krieges.
An die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Bezugnahme aus das Ausschreiben vom 6. Dezember 191-1 sGießener Anzeiger Nr. 289) sehen wir Ihrem iosortigen Bericht darüber entgegen, wieviel Formulare (A., B. und C.) benötigt werden.
Gießen, den 10. Februar 1915.
Grobherzogliches.Kreisamt Gießen.
I. B.: Hechler.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
Im Einverständnis mit Gr. Ass -Vet.-Arztstelle Grünberg wird in Abänderung von Ziller II. 5 unserer Bekanntmachung voni 12. November v. Js. s.Kr.-Bl. Nr. 70) versuchsweise der Weide- gang der Schafe in den vcobachtungrgebicten gestattet.
An die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
In Abführung vorstehender Bekanntniachung wollen Sie streng daraus achten, daß bei dem Austriebe keine Wege beimtzt werden, aus denen von einem benachbarten verseuchten Orte Jauche und Dünger abgefahren werden.
Die Schäfer sind hiernach zu bedeuten.
Gießen, den 10. Februar 1915.
Großherzoglichcs Kreisamt Gießen.
I. B.: H e m m c r d e.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Geilshausen.
Nachdem die Seuche in Geilshausen abgeheilt ist, werden die Geniarkungen Lumda, Beltershain, Reinhardshain, Odenhause» aus dem veobachtungsgebict und die Gemarkungen Appenborn. Allertshausen, K e s s e l b a ch u n d Beuern aus dem gefährdeten Gebiet aurgeschieden.
Der Sperrbezirk Geilshausen bleibt bis auf weiteres bestehe».
Gießen, den 11. Februar 1915.
Großherro-Inties Kr isamt Gießen.
I. V.: H c m m c r d e.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
In D e r n h o l z h a u s e n, Kreis Wetzlar, ist die Maul- ,md Klauenseuche ausgebrochcu.
Gießen, den 11. Februar 1915.
Großherzogliches Krcisanit Gießen. _ I. V .: H e in m e r d e.
Bekanntmachung.
Betr.: Musterung und Aushebung des..m,ausgebildete» Landsturms.
Die Musterung und Aushebung der unausgebildeten Lnndsturmpflichtigen, die in de» Jahren 1881 bis einschlietz-
lich 1875 geboren sind, findet In Giehen in der Turnhalle der Stadtknabenschule (Nord-Anlage 8) wie folgt statt: Freitag, den 19. Februar 1915. vormittags 8 Uhr.
für die Landsturinpflichtigen aus den Gemeinden Albach, Allendorf (Lahn), Mlcndorf (Lumda), Allertshausen, Alten-Buseck. Annerod Bellersheim, Beltershain, Bersrod, Bettenhausen, Beuern, Birklar Burkhardsfelden, Climbach, Daubringen, Torf-Gill, Ebersladt mit Arnsburg, Ettingshausen, Garbenlcich und Geilshausen.
Samstag, den 29. Februar 1915. vormittags 8 Uhr. stir die in den Jahren 1880 bis 1881 geborenen Landsturmpflichtigen der Stadt Gießen.
Montag, den 22. Februar 1915, vormittags 8 Uhr, für die in den Jahren 1876 bis 1879 geborenen Landsturm- pflichtigen der Stadt Gießen.
Dienstag, den 23. Februar 1915. vormittags 8 Uhr. für die im Jahre 1875 geborenen Landsturmpflich- t, g e n d e r S t a d t G i c ß e n und für die in den >Jahren 1881 bis einschließlich 1875 geborenen Landsturmpslichtigcn der Gemeinden Göbelnrod, Großen-Buseck, Großen-Linden, Grünberg Grüningen, Harbach. Hattenrod, Hausen und Heuchelheim.
Mittwoch, den 24. Februar 1915. vormittags 8 Uhr, für die Landsturmpflichtigen aus den Gemeinden Holzhcim, Sun- aen, Inheiden, Kesselbach. Klein-Linden, Langd. Lang-Göns. Langsdorf, Lauter, Leihgestern, Lich und Lindenstruth.
Donnerstag, den 25. Februar 1915. vormittags 8 Uhr, für die Landsturmpflichligen aus den Gemeinden Lollar, Londorf, Lumda, Mainzlar, Münster, Muschcnheim, Rieder-Bessingen, Non- nenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Ovenhausen mit Appenborn, Oppenrod, Queckborn, Rabertshausen, Reinhardshain, Reiskirchem Rodheim, Rödgen, Röthges. Rilddingshauscn, Ruttershausen, Saasen und Stangenrod.
Freitag, den 26. Februar 1915. vormittags 8 Uhr.
für die Landsturmpflichtigen ans den Gemeinden Staufenberg, Stcinbach, Steinheim, Stockhausen, Trais-Horloff, Treis-Lumda, Trohe, Utphe, Villingen, Watzcnborn-Steinberg, Weickartshain, Wettcrshain und Wicseck.
Die m Frage kommenden unausgebildeten Landsturmpflichtigen wcrven hiermit a usgesordcrt, sich an den vorgenannten Tagen rccht- zcrttg >n dem Musterungslokale einzuffnden. Besondere Ladungen durch den Oberbürgermeister in Gießen 11 "J! " " I A bi« Großh. Bürgermeistereien ergehen nicht. Diese vckanntmachung gilt vielmehr alz Ladung.
Wer sich der Gestellung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestrafl, es kann auch nn Falle der Tauglichkeit sofortige Einstellung als unsicherer Landsturmpslichttger erfolgen.
Die Landsturmpflichtigen haben in ordentlichem Anzuge und reinlich an Körper zu erscheinen. Die von den Ecsatzbchör« b«n erteilten Landsturmschcine oder Ersatz« rescrve-Pässe sind mitzubringen.
Wer durch Krankheit oder körperliche Gebreche» am Er- scheinen im Musterungslokal verhindert ist, hat ein beglaubigtes ärztliches Zeugnis bei der Großh. Bürgermeisterei seines Wohnortes abzugcben. Die Zeugnisse sind von den Bürgermeistern oder deren Vertretern im Musterungsterminc vorzulcgen
Die von der Bahn-, Post- und Telegraphen« verwalt»ng als unabkömmlich bezeichneten Be« amten und ständigen Arbeiter sind von der per« sönlichcn Gestellung im Musterungsterminc b e «
! 15 i.es aeI,ügt die Einsendung der UnabkömM« lichkcitsbescheinigungen.
Gießen, den 8. Februar 1915.
Der Zivilvorsitzende der Ersatz-Kommission des .Kreises Gießen. I. V.: H e m m c rde.
Betr.: Musterung und Aushebung des unausgelnldeten Landsturms.
An de» Oberbürgermeister der Stadt Gictzen und an die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Obige Bekanntniachung wollen Sie mehrmals ortsüblich bekannt machen lassen und dafür sorgen, daß die Landsturmpilickz- tigen der fraglichen Jahrgänge rechtzeitig im Musterungslokale nntressen. Die Gr. Bürgermeister, in deren Verhinderung die Gr. Beigeordneten, haben ebenfalls anivescnd zu sein, um über etwaige Verhältnisse Landsturmpflichtiger 'Auskunft zu geben Sic wollen auch dafür sorgen, daß die Pflichtigen ihre Landsturm scheine oder Ersatzrescrvc Pässe mitbringen.
Gießen, den 8. Februar 1915.
Der Zivilvorsitzende der Ersatz-Kommission des Kreises Gießen.
I. B.: H e m m c r d c.
Rotationsdruck der Brühl'scheu Univ.-Buch- und Steindruckerei. R. Lang», Gießen.


