Ausgabe 
9.2.1915
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s

Betr.: Fortbildungsschule

An die Schulvorstände des Kreises.

- EPsehlen Ihnen, dir Fortbildungsschulen, nachdem die leftgesctzte Stundenzahl gehalten worden ist, mit einer durch die Lehrer vvrzunchmendcn Prüfung zu schließen.

Bis spätestens 15. Mär, l. I». sehen wir Ihren Berichten über folgende Punkte entgegen'

1. Zahl der'

a) Klassen, b) Lehrer, c) Schüler, d) Stunden pro Woche, s> Stunden in, ganzen:

2. Betragen der Schüler:

3. Leistungen der Schüler:

4. Zahl der Schüler nach dem Berufe: s> Landwirte, b) Kaufleute, c) Handwerker, d) Fabrikarbeiter:

5. Versäumnisse:

»» erlaubte, b) wegen Krankheit, c) unerlaubte: (ES ist die richtige Anzahl, nicht der Prozentsatz der Versäumnisse an- zugcben.)

6. Vergütung:

a) pro Stunde, b) im ganzen:

7. Unterrichtszeit:

a) Wochentage, b) Lage der Stunden. *

G, eßcn. den 5. Februar 1916.

Großherzoglichc KreiSschulkommissi»» Gießen.

_ I V: Hemmerde.

Bekanntmachung.

d c i r. ' De» Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Inheiden.

Die Seuche ist erloschen: die Sperrmaß regeln werden aufgehoben. Die Gemarkung Inheiden wird dem Beobachtungsbezirk zngeteilt.

Gießen, den 8. Februar 1915.

Großherzoaliches Kreisamt Gießen I V.: Hem werde.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Ausführung des Urkuiidenstempelgesetzes; hier: die Erhebung der Stempelabgaben für Fahrräder.

Da eS einem großen Teil der Besitzer von Fahrrädern infolge der Einberufung zum Heeresdienst in diesem Jahre nicht möglich sein wird, Befreiung von der Stempelabgabe zu beantragen, emp­fehlen wir den Angehörigen oder sonstigen Familienmitgliedern, dafür zu sorgen, daß die Abmeldung unter Rückgabe der Nummer- platte auf dem Bureau der Unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgt.

Wer die Abmeldung bis zum 31. Mär» ds. Js. versäumt, wird zur Steuer herangezogen werden.

An das Großh. Polizeiamt Gießen und

an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie wiederholt veröffent­lichen.

Gießen, den 25. Januar 1916.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen. _ I. V.: Hemmcrde. _

Bekanntmachung.

Betr.: Musterung und Aushebung des unausgebildeten Land­sturms.

Die Musterung und Aushebung der unausgebildeten Landsturmpflichtigcn. die in den Jahren 1884 bis einschließ­lich 1875 geboren sind, findet in Gieße» in der Turnhalle der Stadtknabcnschulc (Nord-Anlage 8 ) wie folgt statt:

Freitag, den 19. Februar 1915. vormittags 8 Uhr. für die Landsturmpflichtigen aus den Gemeinden Albach, Mendorf (Lahn), Mendorf lLumda), >MertSbausen, Alten-Buseck, Annerod, Bellersheim, Beltershain, BerSrod, Bettenhausen. Beuern, Birklar, Burkhardsfelden, Climbach, Daubringen, Dors-Gill, Eberstadt mit Arnsburg, Ettingshausen, Garbenteich und Geilshausen.

Samstag, den 29. Februar 1915. vormittags 8 Uhr, für die in den Jahren 1880 bis 1884 geboreneit Landsturm- Pflichtigen der Stadt Gießen.

Montag, den 22. Februar 1915, vormittags 8 Uhr. für die in den Jahren 1876 bis 1879 geborenen Landsturm- pflichtigen der Stadt Gießen.

Dienstag, den 2g. Februar 1915. vormittags 8 Uhr. für die im Jahre 1875 geborenen Landstn rmpflich- tigen der Stadt Gießen und für die in den «Jahren 18 8 4 bis einschließlich 1875 geborenen Landsturmpflichtigen der Gemeinden Göbelnrod, Großen-Buseck, Groheu-Linden, Grimberg, Grüningen, Harbach. Hattenrod, Hausen und Heuchelheim.

Mittwoch, drn 24. Februar 1915. vormittags 8 Uhr. für die Landsturmpftichtigen aus den Geineinden Holzheim, Hun­gen, Inheiden, Kesselbach, Klein-Linden. Langd, Lang-Äöns, Langsdorf, Lauter, Leihgestern, Ltch und Lindenstrnth

Donnerstag, den 25. Februar 1915, vormittags 8 Uhr.

plLA' Landsturmpflichtigen aus den Gemeinden Lollar, Londorf M«!"Lar, Munster. Muichenhcim, Rieder-Bessingen. Non- !, °c>a^?^cuhofen. Ober-Bessingen, Ober-Hörgern. Odenhause» fo.ii, 0«Arwd. Queckborn. Rabertshausen, Reinhards

iCtVrffoif.fJRodheini. Rodgen. Röthges, Rüddingshausen. Jumtrdgaiifen, Baasen und Stangenrod.

Freitag, den 26. Februar 1915, vormittags 8 Uhr.

auä den Gemeinden Staufenberg, A'' bach S e,he,m. Stockhausen TraiS-Horlofl, DreiS-LumdL -rshch^u'nd ZW' ^babenborn-Steinberg, Weickartshain,

kommenden unausgebildeten Landsturncpflichtig«, in'.!."" M ^°^°^dert, sich an den vorgenannten Tagen rech?. §"^>8 i» dem Musterungslokale einzufinden. Besondere La- den Oberbürgermeister in Gieße« nGroßh. Bürgermeistereien ergehe« "' ^ ^ Bekanntmachung gilt vielmehr al» tabung.

m ^tzllung entzieht, wird niit Freiheitsstrafe bis zu Jahren bestraft, er kann Ä LaLmLL^Ng'n.^'^^ als unsicherer

b°bcn in ordentlichem Anzuge unti reinlich an Körper zn erscheinen. Die von den Ersatzbehö»

de" erteilten Landsturmscheine oder Ersatz, rcserve-Passe sind mitzubringen.

Wer durch Krankheit oder körperliche Gebrechen am Er- scheinen ,m Mustcrungslvkal verhrichert ist. hat ein beglaubigte« bs^klcheS Zeugnis bei der Großh. Bürgermeisterei seine» Wohw- ortes abzugebe». Die Zeugnisse sind von den Bürgermeistern oder deren Vertretern >m Musterungstermine vorzulcgen

Die von der Bahn-, Post- und Telegraphen« Verwaltung als unabkömmlich bezcichncten Be« amten »ndständigen Arbeiter find von der per. fönlichen Gestellung im Musterungstermine be- !s 1 ',U " «cnügt die Einsendung der UnabkSmmi. ltchkeitsbefcheinigungen.

G i e ß e n, den 8. Februar 1915.

Der Zivilvorsitzend« der Ersatz-Kommission de» Kreise« Gieße«. I. B.: Semmerde.

Betr.: Musterung und Aushebung des ,ma»gebildetar Land» sturms.

An den Oberbürgermeister der Stadt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinde» des Kreises.

Obige Bekanntmachung ,vollen Sie mehrmals ortsüblich be­kannt machen lassen^ £ - e '- ' - - "*

tigen der fraglichen

cinlreffen. Die Gr. m uucn «uciuuiwmiiig ote

©r Be,geordnete,,, haben ebenfalls anwesend zu sein, um über etwaige Verhältnisse Landstnrinpflühtiger Auskunft zu geben St« wollen auch dafür sorgen, daß die Pflichtigen ihre Landsturm­scheine oder Ersatzreserve-Pässe mitbringen.

Gießen, den 8. Februar 1915.

Der Zivilvorsitzende der Ersatz-Kommission de« Kreise« Gieße». I. V.: Hemmer de.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Maul- und Klauenseuche im Kreise Friedberg Im Einverständnis mit dem Großh. Kreisveterinäramt werden hiermit folgende Orte und Gemarkungen versuchsweise au« dem Beobachtungsgebie! des Kreises entlassen:

1. Stadt Fricdberg (ohne den Stadtteil Fauerbach), 2 Stadl Bad-Nauheim, 3. Gemeind« Trais-Münzenberg, 4 Gemeind« Münzenberg, 5. Gemeinde Stadt Butzbach, 6. Gemeinde Ostheim. 7. Gemeinde Rödgen, 8. Gemeinde Melbach, 9. Gemeinde Wöl­fersheim, 10. Genieinde Bruchenbrücken, 11 Gemeinde Ober« Rosbach, 12. Gemeinde Medcr-Äöllstadt, 13. Gemeinde Bönstadt. 14. Gemeinde Rodbeim, 15. Gemeinde Holzhausen, 16. Gemeinde Groß-Karben, 17. Gemeinde Kloppenhcim, 18. Gemeinde Klein- Karben, 19. Gemeinde Nicder-Erlcnbach

Diese Geniarkungen werde» für frei erklärt. Beobachtung«« gcbiete werden künftig versuchsweise nur in AuSimhmefällen go> bildet tverden.

Der ganze Kreis Friedberg bleibt bis auf weiteres gefährdet«« Gebiet mit den Wirkungen des ff 168 der BundeSratSvorschriftm zum ReichSviehfcuchengesctz.

Friedberg, den 27. Januar 1915.

Graßherzogliches .Kreisamt Friedberg.

I. V: Walter.

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