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b) Die Einwilligung d e i gesetzlichen Vertreters mit der Erklärung, dass für die Dauer dcS einjährigen Dienstes die Kosten des tlntcrhatts, mit Einschlust der Kaste» der Ausrüstung. Bctleidung und Wohnung, von dem Beivcrber getragen werden solle» : statt dieser Erklärung genüg! die Erklärung des gesetzlichen Vertreters oder cineS Drillen, dast er sich den, Bewerder gegenüber zur Tragung der bczcichnetc» Koste» verpflichte und dass, soweit die Kosten von der' Militärverwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpslichl des Bewerber- als Sclbstschuldncr verbürge.
Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des Dritten, sowie die Fähigkeit des Bewerbers, des gesetzlichen Vertreters oder des Dritten, zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinigen. Ucbcruimmt der gesetzliche Vertreter oder der Dritte die in vorstehendem Absätze bc- zcichnctcn Verbindlichkeiten, so bedarf seine Erklärung, sofern er nicht schon krast des Gesetzes zur Gewährung des Unterhalts vervslichlet ist, der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung.
Der Regel »ach ist dem Schulzeugnis ein entsprechendes Formular beigcjügt, aus welches atisdrürklich Bezug genommen wird.
o) Ein lln beschalle nheitszeuguis, welches für Zöglinge von höheren Schulen lGymnasieu, Realgymnasien, Ober Realschulen, Progymnasien, Realschulen. Realpro- ghmnasicn, höheren Bürgerschulen und sonstigen inilitär- bcrcchligten Anstaltcnl durch den Direktor der Anstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre Vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist. ck) Das Schulzeugnis.
Sodann wird noch besonders bemerkt: zü pos. d) dast die E ch u l z e u g n i s s e, mit AuSnahinc der Reifezeugnisse, für die Universität und die derselben gleichgestellten .Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymuasien, Realgymnasien und Ober-Realschule», sowie Reijczcngnissc (Zeugnisse über die bestandene Schluhprüsung) der Progymiiasieii, Realprogvmnasicn und Realschulen, sämtlich nach Muster 18 zur Wehr- Ordnung vom 22. November 1888 — Neuabdruck Neg.- Bl Nr. 68 von 1901 — ausgestellt sein müssen.
Im übrigen wird aus die Bcstimmiiugen der 8§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Webrordnung verwiesen.
Grostherzogliche Prüflings - Kommission für Einjahrig-Freiwillige zu Darmstadt,
Der Vorsitzende: von S t a r ck, RegicrungSrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1915.
Die jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im F r ü h j a h r 19 15 stattsindcnden Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch ausgcsordert, ihre Gesuche um Zulassung bei Mciftiing deS Ausschlusses von dieser Prüfung
spätestens bis zum 1. Februar 1915 bei der untcrzcichnctcn Kommission cinzureichcn.
Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird das Folgende bemerkt:
1. Das Gesuch ist bei der Unterzeichneten P r ü s u n g s - Kommission nur dann e i n z u r e i ch e n, wenn der sich Meldende im G r o s, hc rz o g t n m Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort bat.
Bei Einsendung durch die Post ist die Sendung an die Kommission, nicht an den Borsitzcndcu zu richten.
2 . Die Zulassung zur Prüsung kann in der Regel nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.
3. Das Gesuch must von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint cs zweckdienlich, wenn stets dienähercAdrcsse angegeben wird.
4. Dem Gesuche sind sokgendc Pavierc bciziisügen:
a) Gcburtszeugnis (Auszug aus dem ZivilstnndS- Register, nicht Taufschein).
bjDie Einwilligung des gesetzlichen Vertreters nach folgendem Muster:
Erklärung
des gesetzlichen Vertreters zu dem Dien st - cintritt alS Eiujährig Freiwilliger.
Ich erteile meinem Sohne (Mündel) .... geboren am
.zu. meine Einwilligung zu seinem Dienst-
Eintritt als Einjährig Freiwilliger und erkläre gleichzeitig
a) da st sür die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts mit Eiujchlust der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen werden solle» ;
b) da st ich mich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der Koste» des Unterhalts mit Einscküust der Kosten
der Ausrüstung. Bekleidung und Äubnung sür die Tauer dcS einjährigen Dienstes verpflichte, und dast, soweit die Kosten vo» der Militärverwaliung bcsttiltei, iverdeii. ich mich dieser gegenüber sür die Ersatzpslichl des Bewerber-? als Selbstschuldner verbürge.
.. den.19 . .
Vorstehende Nnlcrschrist de.und zugleich, dass
der Bewerber d . . . . Aussteller . . der obige» Erklärung
nach . . . cn Vcrmögrnsverhält nissen zur Bestreitung der
Kosten fähig ist, wird hiermit obrigkeitlich bescheinigt.
., den.19 . .
(L. S.)
Je nachdem von dem Bewerber selbst oder seinem gesetzlichen Vertreter die Kosten getragen werden, ist in der Erklärung Satz a oder b und sinb dementsprechend in der Beurkundung cnttveder die Worte „der Beivcrber" oder „der Uusstellcr der obigen Erklärung" anzmvcnden, das Ntcht- zutressendc dagegen zu streichen, c) Ei» Unbcscholtenhcitszcugnts, toelchcs von der Polizei Obrigkeit oder der Vorgesetzte» Dienstbehörde auS- zuftellcn ist.
ck) Ein selbstgeschriebener Lebenslauf.
5. In dcni Gesuche ist ferner anzugcben:
a) Ob, wie oft und wo der sich Meldende sich der Prüfung vor einer Prüiuiigs Kommissko» bereits unterzogen hat, und von denienigen, loctchc sich der wissenschaftlichen Prüfung unterziehen wolle», »och weiter:
b) In welckcn zwei fremden Sprachen (wahlweise von
t canzösisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch und an teile des Englischen Russisch) die Prüfung erfolgen soll.
6. Ist bereits früher ein Gesuch nni Zulassung zur Prüfung cingcrcicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur rin U »beschältenheitszeugniS beizulegen.
7. Es ist nur zweimalige Teilnahme an der Prüsung gestattet, eine dritte Zulassung kau» ansnahmstveise von der Ersatzbehörde 3. Instanz genehmigt werden.
Im weiteren weisen wir darauf hin, dast Gesuche um Zulassung zu einer späteren, als der im Frühjahr deS ersten Militärpflichtjahres — d i. des Jahres, in Ivclchcm das 20. Lebensjahr vollendet tvird — statt- sindendin Prüfung der Gencbiuigung der Ersatzbehäidc 3. Instanz bedürfen und bei den Ersatz-Kommissionen des AnsenthaitsortS, nicht hei unS, cinzureichen sind, welche die Gesuche der Ersatz- behöide 3. Instanz vorlegen loerdcn.
Da die Erledigung derartiger Gesuche eine längere Zelt beansprucht, so cinpsichlt sich im Interesse der Nachsuchenden, niit Einreichung derselbe» nicht bis zum äußersten Termin zu warten, sondern dieselben alsbald anhängig zu machen, andernfalls unter Umständen eine Zulasiung zur bevorstehenden Prüfung nicht mehr möglich ist.
Ueber die Ansorderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüsuugs Ordnung (Anl. 2 zur Webr- Orduuiig vom 22. Navember 1888 — Reg.-Bl. Nr. 68 von 1901) Aufschlutz.
Bezüglich des P r ü f» n g s t e r m i n s, sowie des Lokals, in welchem die Prüfung statlsindet, erfolgt weitere Bekanntmachung. oder cS ergeht besondere Ladung zur Prüfling.
Bemerkt tvird »och, dast während dcS Krieges erleichterte Pritsnngeii nicht abgchalten werden. Darmstadt, de» 15. Januar 1915.
Grostherzogliche P rüfn » g s - Ko in mi ss i o n sür Einjährig-Freiwillige.
Der Borsitzendc: von S t a r ck, Regicrungsmt.
Meteorologische Beobachtungen der Station Gießen.
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Höchste Temperatur am 20. bt» 21. Januar 1915 — 0,5‘C. Niedrigste „ . 30. „ 21. „ 1915 - .
Niederschlag: 0,0 mm.
Drucksachen aller Art
. — .. — ■ ,i ■ die BrührscheUniv. -Druckerei.
Rotationsdruck der Brüht'scheu Univ.-Buch« und Steiridruckerri. R. Lanae, Giehen.


