Nr. Z8A -
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.
Beilagen: ^Gietzen« KamMeadkätter" m»d ^«reirblaft für den «reis Tietze»".
postjcheGonto: Zranfturt am Main Hr. um. Vmttveriehr: »«verbebmtt Sieh«.
166. Jahrgang SOuÄwg^ Ä. Dezember 1O16
General-Anzeiger für Gberhefftn
Zwillingsrunddruck und Verlag:
Brü hl'sche UniversilälS-Buch-u.Stüildruckereü R. Lang e, Giestem
5chrlftleitung. Geschäftssteve und Druckerei:
Schulstraße?. Geschäftsstellen. Vermag: L-sKSl, Schriftleitung: 112.
Arsschriftfur Trohtnachrlchten:AnzeigerGießen.
Mb. Deutscher Reichstag.
n. Sitzung, Donnerstag, den 30. November 1910.
Am Tische des Bundesrats: Staatssekretäre Dr. Helfferich, Lrsco, General Gröner. "
Präsident Dr. Kampfs eröffnet die Sitzung nach 1214 Uhr.
Aus der Tagesordnung steht zunächst die zweite Beratung des
Gesetzentwurfs über den vakerländifchen hilfsdieusk.
Der^ in der vorbereitenden Ausschuhberatung fertiggestelltc neue Gesetzentwurf liegt bei Beginn der Beratung noch nicht vor. sondern nur ein 14 Paragraphen umfassender, von den Konser- vatrven eingebrachter Gesetzentwurf, der einige Bestimmungen des Kommissionscntwurfs nicht enthält.
Bei § 1 findet ttne gewöhnlich eine allgemeine Aussprache
statt.
Er lautet.
Jeder männliche Deutsche vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 60. Lebensjahre ist, soweit er nicht zum Dienste in der bewaffneten Macht einberusen ist, zum vaterländischen Hilfsdienst während des Krieges verpflichtet.
Abg. Bauer (Soz.): Wir behalten uns unsere endgültige Stellung nach jeder Richtung iioch vor. Den sittlichen Zwang zur Arbeit erkennen wir an. Aber bei den Arbeitern bedarf es eines solchen Zwanges an sich gar nicht. Das Gesetz ist für die Müßiggänger in anderen Gesellschaftsschichten bestimmt. Das Gesetz ist notwendig; es bringt nicht nur Entrechtung, Unfreiheit und Zwang, sondern auch mancherlei Vorteile, gerade für die Arbeiterschaft. Wir vermissen vor allem noch eine Schutzbestimmung zugunsten der Reklamierten.
Abg. Gothein (Fortschr. Vp.): Wir haben noch keine Gelegenheit gehabt, den völlig neuen Entwurf eingehend zu studieren. Selbstverständlich haben alle Parteien das Recht, Anträge einzubringen. Aber eine gewisse Selbstbeschränkung ist geboten. Die neue Fassung des Gesetzes bringt schon einen weitgehenden Schutz für die dem Hilfsdienst Unterworfenen. Weitergehende Anträge werden wir gründlich prüfen, doch können wir vieles den Ausführungsbestimmungen überlassen, da an ihnen ja ein Ausschuß, in dem sämtliche Fraktionen des Hauses entsprechend vertreten sind, Mitwirken soll.
Die Zusammenlegung von gleichartigen Betrieben ist am besten durch Freiwilligkeit zu erreichen. Der dahinter siebende Avang wird die Sache natürlich erleichtern. Eine Probe für die Stilllegung könnte man bei den Übervielen Kaliwerken machen. Das Gesetz kann nicht allen EinzelunternBsmungen jeden schaden ersetzen. Die Textilindustrie kann jetzt ihre Arbeiter nicht ausnutzen. Das ist eine Arbeitsvergeudung. Die zuständigen amtlichen Interessenvertretungen, Handels-., Handwerks- und Landwirtschaftskammern müssen vor der Still- oder Zusammenlegung gehört werden. Neben der Stärkung der Industrie zu Rustungsarbeiten darf die Erzeuguugsfähigkeit für die Ausfuhr nicht verkümmern. Von einer Entschädigung für entgangenen Gewinn muß in diesem Gesetz unbedingt Abstand genommen werden. Die ungefangenen Fisthe sind immer teurer als die gefangenen. Jetzt ist reine Zeit, G^vinne zu machen. Deshalb fordert eine Entschließung deS Ausschusses, die Gewinne der Rüstungsindustrie und alle arideren Gewinne dem Vaterlande nutzbar zu machen, um die Volkswirtschaft nach dem Kriege wieder auf. zubauen. DaS gilt namentlich für diele Mittelstandsexistenzen.
Leiter des Kriegsamw General Grüner: Das Kriegsamt wird darauf hinwirken, daß bestehende Tarifverträge auch bestehen bleiben. Die Reklamierten werden grundsätzlich entlassen und scheiden damit während ihrer Zurückstellung aus dem Dienst m der bewaffneten Macht aus. Es ist daher nicht angängig, aus dem Arbeitswechsel eines Reklamierten oder aus andern Streitigkeiten aus dem Ärbeitsverhältnis die Veranlassung zur Einziehung zum Waffendienst zu finden. Solche Streitigkeiten sind ebenso wie bei andern Arbeitern durch die Schlichtungsstellen zu beseitigen. Auch der Reklamierte holt sich seinen Abkehrschein und sucht sich Arbeit oder er wird, wie alle anderen, nach dem Urteil eines Ausschusses zur Arbeit überwiesen Entspricht er dem nicht, so entfällt die Voraussetzung der Reklamation und er wird wieder zum Dienst in der bewaffneten Macht eingezogen. Der Arbeitgeber hat keinen Einfluß darauf. Die Einziehung darf lediglich aus mili. tärischen Rücksichten erfolgen. Militärische Ueberwachung ist geboten, damit die Kontrolle über den Aufenthalt des Wehrpflichtigen nicht verloren geht. Selbstverständlich wird das Recht der Militärbehörden nicht berührt, in den Betrieben lieber, flüssige einzuziehen.
Abg. Dr. Stresemann (natl.): Der endgültige Wortlaut der Beschlüsse des Ausschusses liegt uns noch nicht vor. Daher ist es schwer, über die Kompromißvorschläge zu sprechen und ganz unmöglich, Anträge, wie den Wnserdativen Antrag Arnstadt, der sich auf alle Paragraphen bezieht, in seiner vollen Bedeutung zu erfassen. Die Wirkungen dieses Gesetzes auf die deutsche Industrie bedeuten eine neue wirtschaftliche Umstellung des gesamten deutschen Wirtschaftslebens Md werden deshalb besonders einschneidend wirken, weil die verschiedenen Gruppen der Industrie noch mehr differenziert werden als früher.
Bei Kriegsausbruch stellte sich ein großer Teil unserer Industrie auf den Kriegsbedarf um, und nur dieser Anpassung verdanken wir es, daß wir uns im Kriege behaupten konnten. Aber in noch höherem Maße, als wir es zu Beginn des Krieges er- lvarten dursten, konnte ein Teil unserer Industrie weiter für den heimischen Bedarf und den Austauschhandel mit den Neutralen aicheiten. Dieser bisher schon blutarmen Wirtschaftsgruppe wird immer mehr Blut entzogen und dieses Blut wird an die Rüstungsindustrie übergeleitet. General Gröner hat unS viele wohlmeinende Zusicherungen für die stillzulegende und gusammenzulegende Industrie gegeben. DaS Vertrauen dieses Teiles unserer Industrie gilt aber nicht den Worten, sondern der Persönlichkeit des Leiter? des neuen KriegsamtcS, der in der kurzen Zeit seiner Wirksamkeit es verstanden hat, das Vertrauen zu erwecken, daß er von praktischen Gesichtspunkten auSgeht und daß er von unserer nicht zur Rüstungsindustrie gehörenden Industrie so viel als möglich erhalten will. Vorausschauend wurde schon Fühlung genommen mit dem Kriegsausschutz der deutschen Industrie und den deutschen Fachverbänden und eS wurde das Versprechen gegeben, die einzelnen Fachverbände nach Berlin einzuberufen und darüber zu verhandeln, wie die Stillegung ohne brutale Eingriffe in unser Wirtschaftsleben erfolgen kann.
Unsere Ausfuhr muß nach Möglichkeit aufrecht erhalten werden. Während des Krieges, hat sich ein merkwürdiger internationaler Tauschhandel entwickelt, der an die primitiven Zeiten der Völker erinnert. Wir tauschen Waren, die wir brauchen, gegen Waren ein, die die arxderen entbehren müsien. Wir haben unsere AuSfuhrtätigkett
trotz großer Schwierigkeiten, die zum Teil auch in unserem Behördenorganismus lagen, aufrecht erhalten können. Wenn aber die Fäden jetzt auf lange ZeU zerrissen würden, so würden sie vielleicht nicht wieder anzuknüpfen sein. Erscheinen deutsche Waren nicht mehr in neutralen Ländern, so wird die Entente ein leichtes Spiel haben, schon während des Weltkrieges einen Teil ihres Wirtschaftskrieges durchzusetzen. Deshalb müssen in gewissem Sinne auch die für die Ausfuhr arbeitenden Industrien zum vaterländischen Hilfsdienst gehören und man muß sie arbeitsfähig erhalten, damit wir nicht vollkommen von den neutralen Markten verschwinden.
Wir müssen jetzt von der Streckung der Arbeit zur Intensität der Arbeit übergehen. Das ist nur auf genossenschaftlicher Grundlage von Zwangs Syndikaten möglich. Die vollbeschäftigten Werke müssen die stillgelegten Werke unterstützen. Ich unterstreiche, was gestern General Gröner gesagt hat, man muß die Arbeit zum Arbeiter bringen. Die Errichtung zahlreicher neuer Munitionsfabriken ist geplant, bestehende sollen erweitert werden. Da erinnere ich an ganz Mitteldeutschland, an Sachsen und Thüringen, wo Hunderte von Fabriken zum Stillliegen kommen werden. Ick» würde es nicht verstehen, wenn das Munitionshilfs.material in neuen Betrieben geschaffen würde uttd man nicht diese stillgelegten Fabriken hierfür benutzen würde. Man muß dafür sorgen, daß der Mensch auf seiner Heimatsscholle bleibt.
Wenn in der einen Gegend eine Hypertrophie an R ü st u n g s i n d u st r i e n entsteht, während andere Gegenden von der Industrie entvölkert werden, so schafft man zwei Arten von Deutschland, eines der Rüstungsindustrie und eines der stilliegenden Industrien; vom Standpunkt des wirtschaftspolitischen und geistigen Durchhaltens eine schlimme Weiterentwicklung des Wirtschaftstcnnpfes. Deshalb nur im äußersten Notfall Verpflanzung von Arbeitern, die den Uebecgang zur Friedenswirtschaft erschwert und vielleicht alles umstößt, was wir uns als solchen bisher vorgestellt haben. Wenn von Hamburg dre deutschen Schiffe einmal wieder ausgehen sollen, dann müssen die Fabriken auch Arbeiter haben, um den Kampf aufnehmen zu können. Man sollte eine Aufforderung an die ftillgelegte Industrie richten, um feft- zustellen, wo Betriebsräume vorhanden sind, die zur Munitionsfabrik umgeftaltet werden können. Beauftragte des neuen Kriegsamts könnten Deutschland zu dem Zwecke bereisen.
Zur Entschädigungsfrage schlagen wir vor, daß in Fällen besonderer Härten für die durch das Gesetz herbeigeführten wirtschaftlichen Nachteile eine Entschädigung in Aussicht zu nehmen ist- Der Vorredner scheint von seinem im Ausschuß vertretenen Standpunkt abgekommen zu sein. Dort tvar er geradezu der Vorkämpfer für den Härteparagraphen. Heute Hörte ich von allem nur das Nein. Die Anerkennung der Entschädigungspflicht des Staates als Grundlage würde allerdings weitgehende Folgerungen Haben. Aber wo besondere Härten nachweisbar sind, muß die Möglichkeit der Entschädigung gegeben sein. Ziehen wir deshalb auf steuerlichem Gebiete die Folgerungen. Zu dem bisherigen faktischen Monopol der deutschen R ü st u n g s i n d u - st ri c schaffen wir jetzt auch deren offiziell beglaubigte Monopolstellungen, indem wir ihr die Arbeiter zuweisen, um ihre Erzeugung zu vervielfachen, wodurch sie ihr Kapital mehrfach umsetzt. Damit müssen die Gewinne automatisch steigen. Einen Vorwurf konnte man daraus nur herleiten, wenn die Rüstungsindustrie sich weigerte, von den Mehrgewinnen dem Reiche zu geben, was es fordern kann. Wir müssen unS erneut mit den Kriegssteuern beschäftigen und dabei diesen Gesichtspunkt in der staatlichen Monopolstellung der Rüstungsindustrie bei der Neufestsetzung der Höhe der Steuer berücksichtigen. Aus dieser größeren Gewinnausschüttung können dann die Fonds zur Entschädigung der Nöte bereitgcstellt werden, die dem einen dadurch erwachsen, daß der andere zu größerem Prosperieren kommt. Unsere Industrie wird einer neuen Belastungsprobe ausgesetzt. Ihre oft bewährte Anpassungs- und Leistungsfähigkeit wird sie auch über diese schwere Zeit hinweg der wirtschaftlichen Zukunft entgegentragen, aus die sie zu hoffen das Recht hat, trotz aller Rückschläge, die ihr das vorliegerrde Gesetz auch wieder bringen mag. (Lebhafter Beifall.)
Präsident Dr. Kacmpf teilt mit, daß der Kompromißantrag jetzt vorliegt. Er umfaßt 18 Paragraphen. Er entspricht den Beschlüssen des Hauptausschuffes, die nur unwesentliche Aenderungen erfahren haben.
Der besondere Antrag der Konservativen schlägt mehrere wesentliche Veränderungen dieser Vereinbarung vor. So sind in dem konservativen Anträge die Arbeiteraus- schüsse ausgcmerzt, die nach dem Vorschläge des Ausschusses in allen für den vaterländischen Hilfsdienst tätigen Betrieben bestehen sollen. Alle Bestimmungen über die Tätigkeit dieser Arbeiterausschüsse lehnen die Konservativen ab. Auch den vom Hauptausschuß gewünschten fünfzehnköpfigen Ausschuß aus Reichstagsabgcordneten, der bei allen wichtigen Entscheidungen mitwirten soll, wollen die Konservativen streiche n.
Eine Entschließung des Zentrums regt die Bildung ciijer eigenen Abteilung für das Handwerk im Kriegsamt an. Das Handwerk soll möglichst geschont werden. Bei der Schließung oder Zusammenlegung von Geschäften des Detailhandels soll vorher die zuständige Handelskammer gehört werden. Die Inhaber der Betriebe sollen zur Inventur- und Vermügens- aufiiahme beurlaubt werden.
Die so zialde in akratische Arbeitsgemeinschaft beantragt, die Verpflichtung zum Hilfsdienst nur bis znm 46. Lebensjahre festzusetzen uiid in dem Gesetz sestzulegen, daß der Hilfsdienst nur innerhalb deS Deulschen Reiches geleistet werden darf.
, Abg. Freiherr v. Gamp (Dffch. Fr.) vcrloeist auf eine Eingabe verschiedener Fra neu vereine, wonach auch die Franen- tätigieit als vaterländischer Hilfsdienst anerkannt werden soll. Die Bürgermeister der kleinen Städte sind unersetzlich. Auch sie sind zu befreien. Kann nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes noch die Kategorie arbeitsverwendungsfähig aufiecht erhalten werden? Es bedeutet doch eine gewaltige Vergeudung, qualifizierte Leute als Arbeitssoldaten zu verwenden. (Sehr richtig!)) ) Das wird vielfach als Diskreditierung der geistigen Arbeit angesehen.
Abg. Dittmaun (Soz. Arb.-G.): Trotz unserer ablehnenden Haltung wollen wir doch das Gesetz möglichst verbessern. Warum sagt man im § 1 nicht gleich: Die Hilfspflicht dauert von der
Wiege bis zum Grabe. Die Ausdehnung des Arbeitszwanges auf die Frauen wird nur von solchen Damen verlangt, die Arbeit nur vom Hörensagen kennen.
Abg. Gicsberts (Ztr.): Das Gesetz ist ein Gesetz der Kriegsnot. Kein Gesetz bat je so in die Interessen der Industrie und der Arbeiter eingegriffen. Deshalb müssen wir dem Gesetz die
Garantien einverleiben, die zum Schutz der Arbeiter nötig sind. Dieser Forderung entspricht im wesentlichen der Kompromißent- wurf. Zu begrüßen ist die Erklärung General Gröners über die reklamierten Arbeiter. Bei Stillegungen »nuß man die Vertretungen der betroffenen Betriebe hören. Dazu ist kein großer Beamtenapparat nötig, cs genügt die Anhörung von^Vertrauens- männern. Die Stillegung wird zu einer weiteren Stärkung der großkapitalistischen Produktionsweise durch die Zwangssynrnzie- rung führen. Daher müssen wir nach dem Kriege für einen Schutz der kleinen Betriebe sorgen.
Abg. Schiffer (rtl.): Die Erklärungen be§ Generalleutnants Gröner Haben aufklärend und beruhigend gewirkt. D»e Vorlage ist im Volk sehr gut aufgenoinmcn worden. Durch die in Aussicht gestellte Aufgabe wird eine Auffrischung unseres ganzen Volkes erreicht, eine Mobilmachung des Geistes ur.2 der Seele. Bei der Ausführung des Gesetzes muß mit Schonung aller Menschen und Tinge verfahren werden. In seiner heutigen Gestalt ist das Gesetz etwas bunfcl für den- der die Vorgänge nicht kennt. Mehr noch als bei anderen Gesetzen ist die Ausführung d>e Hauptsache. Dir Paragraphen sind häufig das Geringste. Auch noch über die Ausführungsbestimmungen hinaus hat die Ausführung dafür zu sorgen, daß alle Ziele erreicht, alle Rücksichten genommen werden, deshalb kommt es auf die Auswahl der Per-, sonen an. (Zustimmung.) Hier können nicht Stellen geschaffen werden, wo man Offiziere unterbringt, die anderwärlS nicht zu gebrauchen sind, weil nicht nur objektiv, sondern auch für die Stimung der Allgemeinheit zu viel davon abhängt.
Vielfach hört man Klagen, daß im Verkehr mit dem Volk n i ch t d e r r i ch t i g e T o n innegehalten wird, auch schon von den Kriegsgesellschaftcn. Die Vestimmung zugunsten der Landwirtschaft soll nicht eine Besonderheit schaffen sondern berücksichtigt lediglich die tatsächlich bestehenden Verhältnisse. Dre Tätigkeit unserer Justizbehörden ließe sich erheblich einschränken, um Kräfte freizumachen. Im heutigen Umfang ist sie ein kaum zu rechtfertigender Luxus. Die Vergeudung von Ar. beitskräften infolge der Hunde rttau sende von Priv a i - klagen über Klatschereien u n d Zänkereien wäh- rcnd des Krieges ist ein Skandal. Auch die Verfolgung der kleinen strafrechtlichen Verstöße ist sinnlos. Man könnte Beamte und Aergernis sparen und damit zugleich erzieherisch wirken. Die Zu- ständigkeit der minderbesetzten Gerichte könnte man ansdehnen, die Besetzung der Kollegialgerichtc könnte man beschränken, die Durchführung eines Prozesses, wie des Prozesses Schiff- mann, der monatelang einen ungebenren Apparat erfordert, verträgt sich nicht mit den Interessen der Allgemeinheit. (Lebh. Zustimmung. Fort mit all diesem Ballast.! (Beifall.)
Staatssekretär Dr. Helfferich: Die Zustimmung zu dem
erst heute vormittag erteilten Antrag kann ich unmögbch bereits in der Tasche haben. Die Reichsregierung ist von Anfang an bereit gewesen, die Folgerungen zu ziehen, die sich aus dem Ein. dringen des. Gesetzes in die persönliche Freiheit und wirtschaftlichen Verhältnisse der einzelnen ergeben. Für die Zuweisung der Arbeit und die Erschwerung des ArbeNswechsels, wo am stärksten eingegriffen wird, waren Beschwerdeinstanzcn vorgesehen, die ähn- lich zusammengesetzt waren wie die jetzt in Vorschlag gebrachten. Die Anträge gehen darüber hinaus mit der Einsetzung von Arbeiterausschüssen, die für alle Betriebe obligatorisch geinacht werden und durch die Einführung der Schiedsgerichte. Angesichts der dadurch hervorgerufenen wesentlichen Komplika- tionen des bestehenden Zustandes wird die Reichsregierung die Anträge genau prüfen müssen. Ich kann aber die Hoffnung aus- sprechen, daß wir auf Grund der vorliegenden Anträge eine Eini. gung herbciführen werden.
Mit der Herabsetzung der Altersgrenze von 60 auf 45 Jahre würde der Zweck des Gesetzes vereitelt werden. Die Bestimmung zugunsten der Landwirtschaft soll ihr keine Vorzugsstellung schaffen. Sie ist das größte Saisongewcrbe. Wenn man im Winter, wo sie weniger Hände nötig hat, ihr Kräfte entzieht, sind sie nicht da für die Frühsahrsarbeit. (Zustimmung.)
Die Ausführungen des Vorredners über die Ersparnis von Arbeitskräften in der Justizverwaltung haben mich außerordentlich interessiert und werden aufs genaueste geprüft werden. Ich halte die Anregungen für sehr dankenswert.
Was den.Umschichtungsproeztz anlangt, so steht weder in den Richtlinien der Regierungsvorlage, noch in dein Entwurf, wie er jetzt vorliegt, an irgendeiner Stelle, daß irgendeine Instanz bc- rechtigt wäre, irgendeinen Betrieb zum Tode zu verurteilen. Eine ganze Reihe von Betrieben, aus denen Arbeitskräfte her- ausgenommen werden, werden trotzdem weiter bestehen können, und auch hier wollen wir zunächst cs mit freiwilligen Vereinbarungen mit den Betrieben versuchen. So gibt es heute in der Textilindustrie eine Reihe von Betrieben, die bei ihren Aufträgen weder leben noch sterben können; werden diese Aufträge in einer Hand vereinigt, so entsteht wenigstens ein leistungsfähiger Betrieb. W i r wollen keineswegs alles auf den Kopf stellen. Es kommt für uns darauf an, die großen Reservoire für die Arbeitskräfte zu erschließen, nicht die kleinen Existenzen zu vernichten. Die Entschädigungs- frage mutz mit großer Vorsicht behandelt werden. Warum soll man denjenigen, der auf Grund dieses Gesetzes vielleicht in der Schreibstube gegen angemessene Bezahlung beschäftigt wird, besser stellen als denjenigen, der auf Grund des Wehrpflicht, gesetzes im Schützengraben sein Leben in die Schanze schlägt. Die Hypertrophie der Kriegsindustrie wird durch dieses Gesetz zweifellos beschleunigt. Sie wird bedingt durch unseren Munitionsbedarf. Ungleichheiten, die hieraus entstehen, müssen wir in den Kauf nehmen. Einen Ausgleich herzustellen, ist sehr schwierig. Er ist vielleicht nur möglich durch eine allge- meine Besteuerung der K r i e g s g e w i n n e. Auch in England, wo nran ursprünglich einen anderen Weg einschlagen wollte, ist man schließlich zu demselben Ergebnis gekommen.
General Gröner: Die behördlichen Einrichtungen und auch die g e sa m t c .© c c I f o r q c gehören zum vaterländischen Hilfsdienst, aber auch andere Dinge, die nicht unmittelbar zur Ernährung des Volkes erforderlich sind, so die S ch n I e, d i e Presse, nicht nur die Tagespreise, sondern auch die religiöse Presse, die >L> o n n t a g s b l ä t t e r und die Fachpresse. Auch die Tätigkeit der Rechtsanwälte — ohne dadurch die Bevölkerung auffordern zu wollen, recht viele Prozesse zu machen. (Heiterkeit.) Gerade die jetzige Fassung des § 2 gt&t dem Kriegs amt in der Auslegung eine gewisse Freiheit. Von den technischen Hochschulen «vollen wir die Dozenten und Studenten in die Betriebe hinaus- bringen, und wir hoffen, zu erreichen, daß die Zeit der Tätigkeit der Studierenden in den Betrieben ihnen auf das Studium wird angerechnet werden können. Aebnliches gilt für die Universitäten.' Wir Wunen gerade die Studenten bei militärischen Behörden gut verwenden?
Die Aussprache s ch l i e ßl.


