Nr. 254
Erscheint IL-lich mit A »» n ah,ne deS Sonntag-.
Beilagen: „Sießever ZamMendlStter" und ^Rreirdlatt für den Rrek Gießen".
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166. Jahrgang
Samstag, 28. Oktober 1616
Zwillingsrunddruck und Verlags
B r ü hl'sche UniversilätS-Btlch-u.Strindrrlckerer
' R.^L an g e, Gießen.
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Mb. Deutscher Reichstag.
68. Sitzung, Freitag, den 27. Oktober 1816.
Am Tische des BiundoSrntS: Dr. Helfferich, Graf
Roedern. LrSco.
Vizepräsident Dr. Paasche eröffnet die Sitzung um 3 Uhr 16 Minuten.
Das Haus Art das Andenken des verstorbenen Abgeordneten Hofr»ch4er-Koln (Soz.).
Keine Anfragen.
Der diplomatische Dienst.
Abg. Dr Rietzer (natl.) weist in einer Anfrage darauf hin, datz gewisse Reformen zur Vereinheitlichung der Prüfung der Anwärter auf den Konsular- und diplomatischen ;p ^En st in Aussicht gestellt find, ferner eine erhebliche Erweiterung der PrufungSgegenstände sowie die Zuziehung von zwei Vertretern des praktischen Wirtschaftslebens zu den Examinatoren. Dr. Rietzer fragt an, ob diese Reformen bereits durch- g e führt sind und ob der Reir^kanzler gewillt tst, sie. soweit dies noch mchL geschehen ist, auch während des Krieges zu verwirklichen. °
NnterstaatSfekretär im Auswärtigen Amt Zimmermann: Um die Prüfung der Anwärter auf den Konsular- und diplomatischen Dienst im Sinne des Reichstags zu vereinheitlichen und auf eine breitere Basis zu stellen, sind bereits im Jahre 1914 neue Be- stimmungen ausgearbeitet worden. Es ist dabei auch auf die Zuziehung von Vertretern des praktischen Wirtschaftslebens Bedacht genommen. Die neuen Bestimmungen können jederzeit in Kraft gesetzt werden, auch während des K r i e g e s, sobald sich ein Bedürfnis dazu zeigt. Einstweilen wird bei der Besetzung von Stellen auf die Beamten zurück- gegriffem die bisher im feindlichen Auslande tätig waren und frei geworden sind, so daß jetzt neue Stellen nicht erforderlich sind. Die Prüfungsanwärter stehen zurzeit im Felde. Der Krieg hat hier die Durchführung neuer Einrichtungen verzögert; wir haben ober auch wertvolle Erfahrungen gemacht. (Hort! hört! und Heiterkeit.) Wir werden sie bei der Ausbildung der Anwärter nicht unbenutzt lasten. (Erneutes Hört! Hort! und Heiterkeit.) Die Erfahrungen sollen bei der künftigen Reform berücksichtigt werden, daher werden die Vorarbeiten noch einer eingehenden Nachprüfung unterzogen. (Hört! hört! Heiterkeit, Unruhe links.)
Beamterifursorge.
Wg. Dr. Rießer (ntlb.) fragt an, was geschehen soll, um den Reichs- und Staatsbeamten, besonders den mittleren und unteren, die durch die Lebensmittel- tenernng in Bedrängnis geraten sind, zu helfen.
Direktor rm Reichsfchatzamt Schröder: Infolge der' außergewöhnlichen Teuerungsverhältniste Heck die Reichsleitung mit Wirkung vom L Oktober 1916 den geringer besoldeten Beamten eine Kriegszulage gewährt. Diese ist wegen der gesteigerten Kosten aller Lebensbedürfnisse fortgesetzt ausgebaut worden, insbesondere hat die Regelung vom 1. Juli 1916 den beteiligten Beamten wesentliche Erhöhungen gebracht. Tie Maßnahmen sind jederzeit im Einvernehmen mit der königlich preußischen Regierung erfolgt inti> auch den übrigen Bundesstaaten zur Kenntnis gebracht .vordem Tue Angelegenheit ist hiermit aber nicht als abgeschlosten anzusehen, zur Zeit schweben Erwägungen, ob nicht mit Rücksicht aus die weitersteigenden Preise der notwendigen Lebensbedürfnisse eine erneute Erhöhung der Sätze erfolgen soll. Für die im Ruhestand befindlichen Beamten ist auf diese Weise nicht der gewünschte Erfolg zu erreichen. Deshalb ist ein entsprechender Betrag in dem neuen Etat ausgeworfen, um den im Ruhestand befindlicher Beamten und den Hinterbliebenen von Beamten die nötige Unterstützung zuteil werden zu lasten.
Gegenstände des notwendigen Lebensbedarss.
Abg. Keinath (Natl.) bittet um eine klare Auslegung des Begriffs «Gegenstände des täglichen Bedarfs" und «Gegenstände des notwendigen Lebensbedarss".
Direktor im Reichsamt des Innern Müller: Der Begriff „Gegenstände deS täglichen Bedarfs" kommt zuerst in dem Gesetz über die Höchstpreise von 1914 vor. Der Zweck der Vorschrift ist, chm eine möglichst weitgehende Auslegung zu geben. Er umfaßt alle Gegenstände, die zur Lebensführung gehören und beschränkt sich nicht nur auf Lebensmittel. Das Reichsgericht hat am 12. Mai 1916 dem Begriff eine Auslegung gegeben, in der gesagt wird, daß der Begriff sich nicht nur auf Nahrungsmittel im engeren Sinne beschränkt, sondern auch auf andere Gegenstände des täglichen Bedarfs. Die Gegenstände müßten jedoch solche sein, durch welche die Bedürsniste der Ge- samtheit des Volkes befriedigt würden. Man wird abwarten müssen, ob diese Auslegung die genügende Klarheit schafft.
Deutsches Eigentum in Portugal.
Abg. Bassermann (natl.) fragt nach den Gegenmaßnahmen, die der Reichskanzler anläßlich der Beschlagnahme deutschen Eigentums i-n Portugal getroffen hat.
Ministerialdirektor im Auswärtigen Amt Dr. Kriege: Die portugiesische Regierung bat in ihren Verordnungen vom 20. und 23. April d. I. jeden Handel mit Deutschland verboten und außerdem die zwangsweise Sequestrierung und Iwangsveftvaltung des dort befindlichen deutschen Eigentums angeordnet. Die portugiesischen Behörden sind noch über diese Maßnahme hinausgegangen und haben in verschiedenen Fällen deutsches Eigentum zwangsweise verkauft und mehr oder weniger verschleudert. (Hört, hörtl) Deutscherseits wurde dagegen nachdrücklicher Protest erhoben, welcher zunächst zur Einstellung deS Zwangsverkaufs führte. Er wurde jedoch auf Grund - der Beschlüsie der Pariser Wirtschastskonferenz wieder ausgenommen. ohne daß der dagegen nochmals eingelegte Protest wieder Er- folg gehabt hätte. Die deutsche Regierung ist sofort beim Dekannt- iverden dieses Vorgehens zur Vergeltung geschritten. Die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 14. Mai bestimmt, daß Zahlungen an Portugal verboten sind, portugiesisches Vermögen der Sperre unterliegt und unter Zwangsverwaltung gestellt werden kann. lieber die Beschlagnahme portugiesischen Vermögens in Deutschland hat sich die kaiserliche Regierung die Entschließung Vorbehalten, bis die Ergebnisse des letzte» Proteste» sich üärrsehen lasier».
Deutschland und Spanien.
Abg. Schifter-Magdeburg (Natl.) stellt folgende Anfragen: In Spanen rsi wegen der Versenkung von Frucht-
schiffen durch deutsche U-Boote eine gewisse Erregung entstanden, obgleich diese Maßnahme sich durchaus im Rahmen der völkerrechtlichen Bestimmungen hält.
Ist der Herr Reichskanzler m der Lage, darüber Mitteilung machen, ob die königlich spanische Regierung wegen dieser rgänge vorstellig geworden ist. und wenn dies der Fall gewesen ist, welche Antwort ihr gegeben wurde?
Unterstaatssekretär Zimmermann vom Auswärtigen Amt: Am 26. September d. I. übergab der königlich spanische Botschafter dem Auswärtigen Amt eine Protestnote wegen der Versenkung des spanischen Dampfers „Louisa Da West". Der Protest wurde damit begründet, daß der Dampfer ausschließlich mit Früchten, Zwiebeln und Pflaumen beladen gewesen sei. Außerdem wurde Protest erhoben gegen die der Schiffsmannschaft angeblich widerfahrene Behandlung.
In der Antwort des Auswärtigen Amts cm den königlich spanischen Botschafter wurde zunächst darauf hingewiesen. daß die Versenkung des Schiffes nach den Regeln deS Kreuzerkrieges, den von den Großmächten Unterzeichneten Deklarationen und der deutschen Prisenordnung erfolgt ist; sodann wurde die Einholung näherer Auskunft bei den zuständigen deutschen Marinebehörden in Aussicht gestellt. Inzwischen war der spanische Botschafter im Aufträge seiner Regierung auf die Versenkung spanischer Schiffsladungen generell zurückgekommen; er führte aus, daß der spanischen Volkswirtschaft hierdurch schwerer Schaden zugefügt und Tausende von Familien, die von der Früchteproduktion leben, ruiniert würden. Die kaiserliche Regierung hat im Einvernehmen mit dem Admiralstab der Marine durch den Botschafter in Madrid ihre Bereitwilligkeit erklärt, mit Rücksicht auf die ärmere Bevölkerung Spaniens die von Spanien ausgehenden Früchteladungen nach England durch unseren Botschafter, bzw. unsere Konsulate feststellen und zutreffendenfalls Begleitscheine ausstellen zu lassen, die von unseren Seestreitkräften respektiert werden würden. Die kaiserliche Regierung ging dabei von der Voraussetzung aus. daß die spanische Regierung unverzüglich bei der englischen Regierung das Durchlässen spanischer Fruchtsendungen nach Deutschland durchsetzen und bewirken würde. Diese Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Die Neichswochen Hilfe.
Abg. Gothein (Vp.) fragt an wegen der Verweigerung der Reichswochenhilse an Ehefrauen von See- leuten, deren Ehemänner durch dre kriegerischen Ereignisse nn feindlichen oder neutralen Ausland zurückgehalten sind, durch das Versicherungsamt Rostock und das Oberversicherungsamt Schwerin.
Ministerialdirektor Dr. Caspar vom Reichsamt des Innern: Ob die Erhöhung der Reichswochenhilse auch auf die Ehe- frauen von im Ausland zurückgehaltenen Seeleuten zutrifft, kann zweifelhaft erscheinen. Der Staatssekretär hat aber gegen wohlwollende Auslegung nichts einzuwenden und damit stimmt die Haltung der zuständigen Behörden überein. Nur daS Versicherungsamt Rostock hat sich auf den entgegengesetzten Standpunkt gestellt. Eine Beschwerde der Seeberufs- genosienschaft Ijcrt unö diese Sachlage zur Kenntnis gebracht. Wir verhandeln darüber mit der Großherzoglich Mecklenburgischen Regierung.
Liebknecht und Rühle.
Es folgt der Bericht der Geschäftsordnungskommission über ein Schreiben des Gouvernementsgerichts in Thorn um Genehmigung zur Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Dr. Liebknecht (wild) wegen Vergehens gegen die Paragraphen 110 und 130 St.G.B. Die Dresdner Staatsanwaltschaft verlangt die Genehmigung zur Fortsetzung eines bereits eingeleiteten Strafverfahrens gegen den Abg. Rühle (wild, Soz.). Bei Dr. Liebknecht handelt es sich um Teilnahme an einer polizeilich nicht angemeldeten Sozialdemokratischen Jugendkonferenz in Jena zu Ostern 1916. Dr. Liebknecht war damals bereits Armierungssoldat und soll sich durch Teilnahme an dieser Konferenz, die Beschlüsse im Sinne des internationalen Sozialismus gefaßt hat, strafbar gemacht haben.
Abg. Rühle soll sich der Beleidigung des General- aouberneurs von Belgien Frhrn. v. B i s s i n g schuldig gemacht yaben. Die Kommission beantragt in beiden Fällen, die Genehmigung zur Einleitung bzw. Fortsetzung der Strafverfahren zu versagen.
Abg. v. Payer (F. Dp.) begründet die Anträge der Kommission. Das Schreiben des Gouvernemcntsgerichts Thorn läßt nicht erkennen, inwieweit Dr. Liebknecht persönlich an der Beratung oder an der Verbreitung der Resolution teilgenommen hat. In der bloßen Teilnahme an der Konferenz aber konnte die Mehrheit der Kommission nicht ein so schweres Vergehen erblicken, Hatz sie deswegen von ihrem alten Grundsatz, die Genehmigung zu versagen, abweichen zu müssen glaubte. D e r B e l e-i ü i g u.n g d e s F reihe r r n v. Bissing soll der Abg. Rühle sich durch einen Feldpostbrief schuldig gemacht haben. Die Täterschaft soll durch Schriftvergleichung angeblich bewiesen sein. In dem Brief wird nach Form und Inhalt stark übertrieben, ein Urteil über das Verhalten der deutschen Regierung und ihrer Organe gegen den belgischen Staat und die belgische Bevölkerung gefällt, in dem man zweifellos eine Beleidigung des Antragstellers und seiner Untergebenen finden kann. Trotzdem hat sich die Kommission auf den Standpunkt gestellt, auch wenn man die Täterschaft des Abg. Rühle als genügend erwiesen unterstellt, die Genehmigung zur Durchführung deS Strafverfahrens zu versagen.
Der Z w e ck des Briefes ist offensichtlich in erster Linie nicht die Beleidigung des Antragstellers und seiner Untergebenen, sondern eine Bloßstellung der sozialdemokratischen Reich stagsfraktion vor der deutschen Arbeiterschaft. Die Angriffe gegen den Antragsteller erscheinen nur als Mittel zur Durchführung dieses Zweckes. So ungerechtfertigt und kr'tiklos an sich die Angriffe des Abg. Rühle erscheinen, so stellt sich das in ihnen liegende Verschulden doch nicht so schwer dar. daß es gerechtfertigt erscheinen könnte, den Abg. Rühle durch das gegen ihn einzuleitende Strafverfahren möglicherweise an der Ausübung seiner Mandatspflichten zu verhindern. Die Kommission bcanr.agt daher einstimmig, die Genehmigung zu versagen.
Ohne Aussprache stimmt das Haus in beiden Fällen den Anträgen der Geschäftsordnungskommission zu.
Es folgt der Bericht der Geschäftsordnr.ngS- k o m m i s s i o n über den Antrag Bernstein (Soz. Arb.) auf Aufhebung des gegen den Abg. Dr. Liebknecht bei dem
Militärgericht anhängigen Strafverfahrens und A ns heb u n g der Untersuchungshaft für die Dauer der srtzurrgs- Periode.
Die Kommission beantragt, den An t tag abzu lehnen.
Abg. v. Payer (Dp.): Das militärgerichtliche Erfahren gegen Dr. Liebknecht hat den Reichstag phon
einmal beschäftigt. Damals hat der Reichstag einen
Antrag auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt und dar militärgerichtliche Verfahren hat inzwischen seinen nommen und Dr. Liebknecht ist vom Kriegsgericht zu zwei Jahren sechs Monaten Zuchthaus und Ausstoßung aus dem Heer, vom Oberkriegsgericht aber zu vier Jahren einem Monat Iuchrh^s. Entfernung aus dem Heer und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte für sechs Jahre verurtilt worden. Es schwebt gegenwärtig das Revisionsverfahren beim Reichsmilitärgericht. Zweifellos wäre der Reichstag formell befugt, auch jetzt noch eine Aussetzung des Verfahrens zu beschließen, wenn die Sac^ge sich wesentlich geändert hätte. Darüber gingen in der Kommisstoa die Meinungen auseinander. Die einen sagten, die wesentliche Erhöhung der Strafe durch das Oberkriegsgericht und vor allem die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte sei ein Beweis für die Notwendigkeit, die Erledigung des Verfahrens einer wenig« erregten Zeit zu überlassen. Die Mehrheit sagte jedoch, daß durch die beiden Urteile jetzt eine viel sicherere Beurteilung des Tatbestandes möglich sei. Die Differenz zwischen dem ersten und zweiten Urteil bestehe nur in der Frage der Straszumepung und sei nicht so erheblich, daß der Reichstag den einmal gefaßten Beschluß aufzuheben eine Veranlassung hätte.
Abg. Landsberg (Soz.): Wir stimmen für den Antrag Bern- stein. Im Interesse des Reichstages und des Reichs hatten txnt gewünscht, daß der Reichstag schon das erstemal den Antrag auf Einstellung des schwebenden Verfahrens angenommen hätte. Das Oberkriegsgericht hat dadurch, daß es bei Liebknecht ehrlose Gesinnung annahm, zweifellos die Persönlichkeit des Angeklatzsten falsch beurteilt. Darüber sind sich alle einig, die die politische Laufbahn dieses komplizierten Charakters verfolgt haben. Liebknecht wollte das Deutsche Reich nicht schädigen, son- dern er wollte die Massen in Bewegung sehen, um einen FriAen zu erzwingen, der zu einer Versühnung der Völker führt. Das ist keine ehrlose Handlung. Hoffentlich kommt das Reichs- militärgcricht zu dem Ergebnis, daß die endgültige Entscheidung über den Fall Liebknecht in Friedenszeiten gefällt wind.
Abg. Sladthagen (Soz. Arb.): Der Reichstag mutz dafür sorgen, daß seine Mitglieder unter allen Umständen cm Sitzungen teilnehmen können, ohne Rücksicht auf ihren politischen Standpunkt. Liebknecht hat seine Tat eingestanden, eine Verdunkelung des Tatbestandes war also nicht zu befürchten. LnD- knecht'ist ein Ehrenmann durch und durch. Er wollte den Frieden herbeiführen, aber nicht die Kriegsmacht deS Deutschen Reiche» schädigen. Man will Liebknecht aus dem Reichstage txr• drängen. Es ist eine unerhörte Fälschung, wenn man der Oeffentlichkeit sagt, Liebknecht habe den Landesverrat ern- gestanden.
Abg. Rühle (wild, Soz.): Liebknecht wird die Ablehnung
dieses Antrags als höchste Genugtuung empfinden. (Unruhe.) Seine Politik wird fortgesetzt trotz aller Verfolgungen, seine De- fteiung wird das Wenk der Arbeiiermassen und der Erfolg de» Klassenkampses sein, ans den sich die ^Arbeiter wieder besinnen werden. Dieses Parlament unterstützt den Raubzug des Imperialismus.
Vizepräsident Dove ruft den Redner zur Ordnung, ebenso den Abg. Vogtherr (Soz. Arb.), der diese Aenßervng billigt.
Llbg. Rühle: Im Sinne Liebknechts appelliere ich an die Massen, ihre Pflicht zu tun. (Abg. Kreth (Kons.): War sehr schön!)
Der Ausschußantrag wird gegen die Sfimmen beider sozialdemokratischer Fraktionen und der Polen angenommen
Der neue ZwölsmiNirdenttedil.
Auf der Tagesordnung steht dann die erste Beratung ' eines Gesetzes über die Feststellung eii&3 zweiten Nachtrags zum
- Reichshaushalt. Die Vorlage fordert einen neuen Kredit i von 12 Milliarden Mark.
Staatssekretär des Reichsschatzamts Graf Rödern leitet den : Gesetzentwurf ein. Die bisher vom Reichstag der Finanzverwaltung für die Kriegszwecke bewilligten Kredite belaufen sich i m . ganzen auf 62 Milliarden Mark. Die Finanzverwal-
- tung ist zunächst stets mit der Ausgabe kurzfristiger Schatz- : anweisungen vorgegangen, um regelmäßig im März nnd Sep-
- tcmber jedes der drei letzten Haushaltjahre eine Fundierung in
- langfristige Anleihen folgen zu lassen. Die Summe von über
- 47 Milliarden Mark, die auf diese Anleihen gezeichnet und mit . 45 Milliarden Mark heute bereits eingezahlt ist. beweist den Er-
- folg dieser Anleihepolitik in bisher ungeahnter Weise.
- Das deutsche Volk hat diese Milliardensummen aus eigener ' Kraft ausgebracht. Die ersten vier Anleihen zeigten im > wesentlichen denselben Typus, denselben Zinsfuß und alle fast den- , selben Ausgabekurs.
! Nachdem aus diese Weise rund 36 Milliarden Mark aus- , gebracht waren, konnte man sich wohl fragen, ob auch die fünfte ) Anleihe zu denselben Bedingungen nnterzubringen sein würde. t Der. Reichsbankpräsident, dessen energischer Unterstützung die'
- Finanzverwaltung auch bei dieser Anleihe den größten Dank . schuldet, hat wiedmholt erklärt, daß besondere Anreizmittel nicht
notwendig sein würden, und daß die ethischen Momente . auch heute beim deutschen Volke entscheidend für den Erfolg der Anleibe sein würden. Die Erwartung deS Reichsbankpräsidenten hat sich nicht getäuscht. 10 652 Mill. Mark find gezeichnet worden ^ und die Zeichnungen werden sich, wenn man die noch ausstcchenden, Feld- und Ueberseezeichnungen mit hinzurechnct, auf annähcrndi ' 4 Millionen Zeichner verteilen. Bei dieser Verteilung zeigt sich kein großer Unterschied gegenüber den früheren Anleihen. Es ' handelt sich auch hier um eine Volksanleihe. Allen diesen l Kreisen gilt an erster Stelle unser Dank.
In hohem Maße siiid bei der Werbe- und Aufklärungsarbeit ' auch diesmal die Beamten der Bundesstaaten durch die Geist- i lichen und Lehrer unterstützt worden. Wertvolle Hilfe, haben neben allen Banken wieder die Sparkassen, die Krodit- genossenschaften und insbesondere auch die Landschaften trotz ihres verminderten PersonallwstandeS unS zuteil werden lassen.
1 Besonders dankbar möchte ich aber beute auch der verständnisvollen Mitarbeit der Presse gedenken,
- die sich in allen Bundesstaaten wieder in den Dienst der Sache f gestellt bat. Wenn manche der Anleihe abträglichen Gerüchte x nicht den Zweck ihrer Urheber erreicht hüben, so ist die» nicht


