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Für die Großh. medizinische Klinik, Frauen- klintk und Klinik für Hautkranke in Gießen soll im Wege der öffentlichen Angebots vergeben werden die Lieferung von:
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Die Bedingungen können nachmittags von 3 bis 5 Uhr auf dem Verwaltung-bureau, Klinikstraße 32, eingesehen werden.
Verschlossene Angebote und Muster sind getrennt mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum Eröffnungstermin Donnerstag, den 5. Oktober 1916, vormittag- 12 Uhr bei der Verwaltung einzureichen. Die Lieferung kann auch geteilt vergeben werden.
Zuschlagsfrist bis zum 10. Oktober 1916.
Gießen, den 25. September 1916.
Großh. Verwaltungsdirektion der medizinischen Klinik,
Frauenklinik und Klinik für Hautkranke.
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i.-ld. Oktober bezw für September findet statt: x- • Reichsunterstühung. ötejemnen, deren Namen beginnen mit: t ™ J? atn5ta9, öe " 30. September o 5 Montag, den 2. Oktober ^7 Z Dwnstag, den 3. Oktober Wettere Unterstützung (Mietszuschust). n dleienigen, deren Namen beginnen mit H Mittwoch, den 4. Oktober J-R Donnerstag, den 5. Oktober ^ ^lkag, den 6. Oktober
c) San Vermieter, die Mictbctrüge abbole». tu* «r . Samstag, den 7. Oktober.
in - ÄQ y urt0en ""den von 8-1 Uhr vormittags
im Stadthaus, Zimmer Nr. 7, statt.
nanniett H" tccjtü 9"tlßClJ dürfen nur Ö» bCtt borge- nannten Tagen «bg ebolt werden. 6997L
WGp''in de" 6. Oktober l. $8. nachmtttagSL Uhr werden versteigert- tm Etlichen Hospital Seltersweg U
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haltungsgegenttande und verschredene Kleidungöstucke.
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markungen Glefien und Schifienberg wohnenden Ver- Wirk- und Strickwaren, besonders solche, die den Verknus ohne offenes Ladengeschäft be> nochmals darauf aufmerksam, das; die Bezugs- i?hnrtL U so r und Strickwaren alsbald nach
nhor V ^ b0t £}i f verzeichnelen Waren mittelst Durch- lochen oder Durchstrelchen zu entwerten sind.
-Gerung der Bezugsscheine an die städtische BekleidunßssteÜe, Stadthaus, Zimmer Nr. 16, muh in ord- niingsmäglger Verpackung mit Namens- oder Jirmen- austchrift und unter Angabe der Stückzahl, am 1. Werktag eines jeden Monats erfolgen. sk„ ® e " , erli c ivetbcnbe, die von Grotzhändlern Stoffe ohne BezugSfcheui einkaufen und zum Gebrauch für sich oder andere Personen verarbeiten, dürfen diese Stoffe nur gegen Bezugsschem abgeben und find verpflichtet, die Bezugsscheine in gleicher Weise wie die Handelsgeschäfte hier abzuliefern. Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat die in obengenannter BundeSrntsverordnung festgesetzte Strafe zur Folge. I7010R
iehen, den 28. September 1916.
Der Oberbürgermeister.
__ I. A.: Dr. Seid.
^Grifft : n ^r C t ® j/^ U v" a *L C * Schöffen- ».Schwurgerichte.
®JL ß lltliste für die Schössen und Geschworenen liegt M September bis Samstag, den 7. Oktober d.Js. auf dem Stadthaus, Znnmer Nr. 8, zu ledermanns Einstcht offen. Innerhalb dieser Frist kann gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Urliste Ein- fvruch erhoben werden. 70118
Zu vergeben sind aus der Elisabeth Schmidt-Stiftung ? ® öt S? 1 ? 17.-^- Mk. an bedürftige, unbescholtene Jcbiße Dienstmädchen un Alter von über 50 Jahren und 10 desgleichen an arme Wltrven. 70128
werden bis 15. Oktober 1916 beim Städtischen Armenamt, Asterweg 9, entgegengenommen.
, ^ch^b-Stiftuna sind am 11 . Dezember
l. Js. die dteSrahrlgen Zinsen m Gaben nicht unter 20.— Mk. an Witwen und Walsen armer Kaufleute, oder an arme Kaufleute selbst, sofern sie unverschuldet in Not gekommen sind, ohne Unterschied der Konfession zu verteilen.
Meldungen nimmt daS Städtische Armenamt, Aster- weg 9, bls zum 15. Oktober 1916 entgegen. 70138


