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Vereinsabend
Verkündung des Verbands- wettschreib-Ergebnisses.
6802ej Die Vorstände.
In unser Genossenschaftsregister wurde bei dem Vorschuß- und Kreditverein eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Hapftpflicht zu Langsdorf eingetragen:
Das Anfsichtsratsmitglied Philipp Weller, Landwirt in Langsdorf, wurde zum Stellvertreter des Vorstandsmitgliedes Heinrich Roth V. bestellt.
Lich, den 19. September 1916. (8808B
Groß herzogliches Amtsgericht.
In unser Genossenschaftsregister wurde heute bei der Spar- und Darlehnskasse e. G. m. u. H. zu Muschenheim eingetragen: Die Bekanntmachungen erfolgen fernerhin im „Hessenlande" anstatt in der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaftspresse.
Lich, den 19. September 1916. l68078
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Obstversteigerung.
Die Gemeinde Lich versteigert ihre diesjährige Obsternte, feinste Tafel- und prima WirtschaftSnpsel, sowie Birnen und Zwetschen Montag, 25. !fd. Mts. beginnend vorniittags 9‘/j Uhr am Waldeingang an der Hattenroder- stratze und anschliehend an diese Versteigerung an der Nonnenrotherstratze. 6766B
Lich, den 19. September 1916.
Grotzh. Bürgermeisterei Lich.
Obstversteigerung.
Montag, den 25. September, vormittags 8 Uhr, soll das Gemeindeobst versteigert werden. Zusammenkunft vormittags an der Straße nach Hochelheim, nachmittags 1 Uhr an dem Bahnhof. Lang-Göns, den 22. September 1916.
Großh. Bürgermeisterei. 6813
Obstversteigerung.
Das Obst der Gemeinde Holzheim, bestehend in Aepfeln, Birnen und Zwetschen, soll Dienstag, den 26. d. Mts. verkauft werden. Anfang morgens 9 Uhr bei der Lehmkaute.
Das Obst der Feldgemarkung Bergheim, bestehend in Zwetschen, soll Mittwoch, den 27. d. Mts. verkauft werden. Anfang nachmittags 1 Uhr beim Brunnen.
Holzheim, den 21. September 1916.
Großherzogliche Bürgermeisterei Holzheim.
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gietzen.
Kartosfel-Verbrauchsregelnng.
Der Kartoffel-Berkausspreis beträgt bis aus weiteres im .Kleinhandel bis zt: 25 Pfund 5V 2 Pfennig für das Pfund, über 25 Pfund 5 Pfennig. 6797B
Gietzen, den 21. September 1916.
Der Obeftiürgermeister:
Keller.
Belr.: Fabrradbereifling.
Die Frist zum freiwilligen Abliesern der Fohrrad- Reisen und Schläuche ist vom KriegSministerium bis zum 1. Oktober 1916 verlängert worden.
DieAb'.icferilngdernochrlickirändigenFohrradbereir'ung kann Mittwoch, den Ti. und Frei lag. den 29. d. Mts., vor- mirtags von 9—12 und nachmittag:- vo>; 3—6 Uhr in der Turnhalle der Srodtknabenschule, Nord-Anlag8, erfolgen.
Es wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, datz Lnftschläuche ohne Ventile nur mit 0,25 Mk. bezahlt werden können.
Gietzen. den 21. September 1916. 16800B
Der Oberbürgermeister.
Keller.
Bekanntmachung.
Bei der heute vorgenominenen Verlosung der am 1. Januar 1916 znrnckzuzahlenden Schuldverschrcibungen der Stadt Gietzen sind gezogen worden:
n. vom lS93ct All leben:
Lit. L. 16, 87. 167, 193, 207, 282 über 2000 M.
„ M. 7, 74, 163, 171, 229, 306, 341. 387 „ 1000 „
„ N. 47, 103, 131, 151, 234, 244, 267. 305, 325,
451, 504, 596, 637, 663, 709, 791 „ 500 „
„ 0. 3, 28, 81, 130, 187, 256 „ 200 „
„ P. 2, 11, 118, 181, 243, 273, 288, 323 „ 100 „
b. vom 1894er Anlebeu:
T,it. U 315, 356 über 2000 M.
„ M. 416, 492 „ 1000 „
N. 812, 857, 875, 989, 995, 1087 „ 500 „
„ O. 335, 384, 408 „ 200 „
„ P. 458, 512, 537, 551 „ 100 „
c. Vom 1895 ec Anlebeu:
Lit. L. 417 über 2000 M.
„ M. 532 „ 1000 „
„ N. 1160 500 w
„ 0.458,483 ^ 200 „
„ P. 647 ^ 100 „
Die Verzinsung hört mit Ende Dezember 1916 auf. Die Einlösung kann bei der Stadtkasse Gietzen und bei der Mitteldeutschen Creditbank in Frankfurt a. M. und Gietzen erfolgen. 6793B
Von in früheren Jahren ausgelosten Schuldverschreibungen sind noch nicht zur Rückzahlung vorgelegt worden:
Pit. N Nr. 252, 756, 840,1112 über 500 M. und Lit. 0 Nr. 430 über 200 M.
Gietzen, den 21. September 1916.
Ter Oberbürgermeister.
Keller.
Fleisch-Verbrauchsregetu
Mit Rücksicht auf die geringe Zuweisung von Bieh wird auf Grund der Bekanntinnchmrg vom 11. Mai 1916 über die Fleisch- mrd Verbrauchsregelung für den Bezirk der Stadt Gießen folgendes bestimmt:
§ 1. Für die Abgabe von Fleisch, Fleisch- mrd Wurstwaren jeder Art durch die Fleisctzergeschäfte der Stadt Gießen wird die Höchstmenge für die Persml und Woche bis auf weiteres aus 150 g herabgesetzt.
J 2. Die Gültigkeit der Fleischmarten von 25 g aufgehoben.
§ 3. Zuwiderhandlungen Degen vvrstehmde Bestimmungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.
§ 4. Diese Bestimmungen treten am 21. September 1916 in Kraft. 6796B
Gießen, den 21. September 1916.
Der Oberbürgermeister.
Keller.
Auf Grund der BekanntmackMrg Großh. Kreisamts Gießen betreffend Kartoffelversorgung vom 14. September 1916 (Kreisblatt Nr. 115) wird folgendes bestimmt:
1. Jeder Kartoffel erzeuge r, der in der Gemarkung Gießen und Schissenberg ein Grundstück mit Kartoffeln critsgestellt hat, ist verpflichtet, alsbald dem Städtischen Lebensnrittelamt, Ostanlage 39, schriftlich oder gründlich folgende Angaben zu machen:
a) Name des Kartosselerzeugers,
b) Lage und Bezeichnung des (Mundstücks, o) Größe des Grundstücks in gm.
2. Die Aberntung der (Grundstücke ist schriftlich oder mündlich vorher dem Städtischen Lebensmittelamt an- zuzeigen. Die Beendigung der Ernte ist gleichfalls mitzut eilen.
3. Das Ergebnis der Ernte der einzelnen Grund
stücke ist schriftlich oder mündlich alsbald dem Städtischen Lebeusmittelamt zum Eintrag in die Kartoffel- erzeugerliste nritzuteilen. 6795B
Gießen, den 21. September 1916.
Der Oberbürgermeister.
Keller.
D e t r.: Die Versorgung mit Winterkartofseln.
1. Zur Versorgung der Einwohner der Stadt Weßen mit Winterkartoffeln weichen
Samstag, den 23. September vormittags von 8—12 Uhr, nachmittags von 2—6 'Uhr auf den Brvtmarkenbczirken
Kartoffelbezugsscheine
ausgegeben.
BoNr 2 5. Septem berab werden die Bezugsscheine während der üblichen Geschästsstunden aus den Brot 'markenbezirken ausgegeben
2. Der Bezugsschein ist von bdh Haushaltungsvorstand mit deutlicher Schrift auszusüllen. An- zugeben sind
1. Zu- und Vorname,
2. Wohnung (Straße und Hausnummer),
3. die zu beziehende Kartoffelmwrgc.
Die zulässige Hoch st menge für die Zeit vom 1. Oktober 1916 bis 15. August 1917 ist auf fünf Zentner für jede Person festgesetzt. Es ist also die Zahl der HaushaltungÄnilglieder mit fünf zu vervielfachen, um die zulässige Höchstmenge für eine 5>ausl)altung zu erhalten.
3. Es ist jedoch nicht erforderlich, daß die Bezugsscheine unbedingt auf die Höchst menge ausgestellt werden; es empfiehlt sich vielmehr, sie nur auf die Kartoffelmenge auszustellen, die zur ausreichenden Versorgung für notwendig erachtet wird, denn es kann jederzeit ein neuer Bezugsschein auf die an fünf Zentnern für die Person fehlende Menge ausgestellt werden. Dagegen wird jeder Haushaltung die Menge in Anrechnung gebracht, auf die der Bezugsschein lautet, auch wenn diese Menge nicht vollständig gekauft lvorden ist; ein neuer Bezugsschein wird in diesem Falle nicht ausgestellt.
4. Vorhandene Kartvffelvorräte oder eigene Kartoffelernten müssen von der zuläsffgen Hochst- menge in Abzug gebracht werden.
5. Die 5t'artvffelbezugsscheine sind baldig st vorschriftsmäßig ausgesüllt auf den Brotmarkenbezirken zurückzu geben. Sie werden dort geprüft und mit dem vorgeschriebenen Stempel versehen.
Der Zeitpunkt, wann die Kartoffelbezugsscherne auf den Brotmarkenbezirken abgehvlt werden kmmcn, wird besonders bekannt gegeben.
6. Hausl-altungen, die Bezugsscheine nicht in Anspruch nehmen, erhalten Kartosfelmarkeir für jede Person. Wird nachträglich ein Bezugsschein beantragt, so sind die etwa erhaltenen -Kartoffelmarken bei der Berechnung der Höchftmenge in Abzug zu bringen oder bei der Aushändigung des Bezugsscheines znrückzuliefern.
7^ Ich empfehle dringend, daß alle Haushal'- t u n g e n, die dazu in der Lage sind, sich für die Zeit bis 15. August 1917 m'it Wiuterkartoffeln v e r s o r g e u. Gleichzeitig mache ich davauf aufmerksam, daß Haushaltungen, die bereits die Hi ö ch st m e n g e von 5 Zentner für die Person erhallen haben, unter keinen Umständen auf weitere Zuweisung von Kartoffeln r e ch n e n k ö n n e n. Es ist daher auf die Einkellerung und die gute Haltbarkeit der .Kartoffeln die größte Sorgfalt zu verwenden. 6798B
Gieß en,.den 21. September 1916.
Der Oberbürgermeister.
Keller.
B e t r.: Den Verkehr mit Süßstoff (Saccharin).
1. ' Diejenige!: Verbraucher, welche auf Grund der
Bekanntnrachung über den Verkehr mit Süßstoff an- gemeldei haben, daß sie Süßstoff zu erhalten lvünschen, können die auf sie entfallenden Starten nunmehr bei den Bvotmarkenbezirken unter Vortage der Brot- mar k enausw eis ka rte von Montag, den 25. d. Mts. ab wahrend der üblichen Geschäftsstunden entgegennehmen. . .
Die Süßstoffkarte ist alsdann sofort derjenigen der unten angegebenen Süßstoffabgabestellen voMlUlegen, von der der Verbraucher regelmäßig seinen Süßstoff beziehen will. Diese Vorlage dient als Anmeldung und der Verbraucher erhält alsdann nur bei dieser Stelle den aus ihn entfallenden Süßstoff. Die Abgabe von Süßstoff erfolgt erst einige Tage nach der Anmeldung und es wird von mir bekannt gegeben werden, von welchem Tage an dies möglich ist und für welche Mschnitte Süßstoff entnommen werden kann.
2. Als Abgabestellen von Süßstoff sind folgende Apocheken und Drogerien zugelassen worden:
Hermann Dornberger, Pelimn-Apotheke, Kveuzplatz 2.
Theodor Schwieder, UniDersitäts-Apotheke, Schulstr. 1
E. Guth, Viktoria-Drogerie, Aöarktstraße 5.
Emil Karn, Centval-Drogerie, Stallstraße.
Wilhelm Kilbinger, Löwen-Drogerie, Scltersweq 79a
Gebr. Michel, Krouen-Dwgerie, Walltorstr. 29.
August Noll, Kreuz-Drogerie, Bahnhofftr. 51.
Ernst Roll, Kaiser-Drogerie, Roonstr. 2.
Otto Sckaaf, Drogerie, Seltersweg 39.
Karl Setbel, Germania-Drogerie, Frankfurterstr.
Gustav Walter, Drogerie, Mäusburg 13.
Georg Wallenfels, Drogerie, Marktplatz 21.
Otto Winterhoff, Medizinal-Drogerie, Kreuzplatz 9.
3. Diejenigen Verbraucher, die sich bisher noch nicht für' bell Bezug von Süßstoff angemeldet haben, können
auf dem Lebensmittelamt, Ostanlage Nr. 39. Zimitar Nr. 4, nachträglich tun. 6794B
G i >ß e n, den 21. September 1916.
Der Oberbürgermeister.
Keller.
39.
Pser^emusterung und Aushebung.
Aus ''Anordnung des Stellvertretenden Genevalbom- mandc's XVIII. Armeekorps findet Monärg, den 25. dS. Mts., vormittag» 8 Uhr
eine Aushebung von Pferden statt _
Aus erneute Verfügung Großh. Krersamts Gießen fordere ich deshalb alle in den Gemarkungen Gießen und Schiffenberg wohnenden Pferde- bcsitzer auf, ihre s ä m t l i ch e n Pferde zu obengmantaem Termin auf dem Viehmarktplatz Hutter dem Schlachthof an der Rodheimer Straße vor^uführen. .
Von der Vorführung befreit sind nur die Wri*:
1 der Beamten im Reichs- oder Staatsdienst hinsichtlich
der zum Dienstgebrauch, sowie der Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufs notwendigen Pferde; . .
2 der Poschalter hinsichtlich derienigen Pferdczahl, welche von chnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werben muß,
Ueber Pferde, die nicht marschfahig find, ist Mir vor Beginn der Musterung ein tterärzlliches Zeugnis vorzu-
übrigen kann eine Befreiung von der Vorführung nur beim Vorliegen der allerdringendsten Verhältnisse ausgesprochen werden.
Ich mache noch besonders daraus aufmerksam, daß diese Bekannwiackung auch für diejenigen Pferdebesitzer Geltung hat, au die bereits eine Aufforderung zur Vorführung einzelner näher bezeichneter Pferde ergangen ist. Gießen, den 21. September 1916. 6812B
Der Oberbürgermeister.


