Ausgabe 
1.9.1916 Erstes Blatt
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4
 
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Auslosung.

3. Zeichmmgr- preis.

4. ZuteUuvg, Stückelung.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Rabbiner Dr. Levi-Stistung.

Aus obiger Stiftung sind am 1. Oktober d. Js. die Jahreszinsen mit 156 Mk. zu einem Drittel an zwei Arme der israelitischen Religionsgemeinde Gießen, zu einem Drittel an zwei arme Israeliten der Provinz Oberhessen,

zu einem Drittel an zwei christliche Arme der Stadt Gießen zu verteilen.

Bewerber um diese Gaben wollen sich bis zum 15. September lfd. Js. hierher wenden.

Gießen, den 30. August 1916.

Der Borstand

der israelitischen Relrgionsgemeinde Gießen.

S. Heichelheim. 6195V

Amtliche Bekarmtmachunge« der Stadt Gießen.

Etädt.Wohnuugsnachweis Metzen, AsterwegS

Es lind zu vermieten: _ I6206B

t herrschaftliche Wohnung von 7 Zimmern mit Zentral- Heizung, 1 herrschaftliche Wohnung von 7 Zimmern, 8 herrschaftliche Wohnungen von 6 Zimmern, 3 Woh­nungen von 5 Zimmern, 8 Wohnungen von i Zim­mern. 7 Wohnungen von 3 Zimmern, 1 Wohnung von 3 Zimmern mit oder ohne Laden, 1 Wohnung von 2 Zimmern, 3 Wohnungen von 1 Zimmer, 3 Ladenraume mit je 1 Zimmer, 3 Lagerräume mit 1 Arbeitszimmer, 1 gröberes Fabrikgebäude, 20 möblierte Zimmer. 2 davon nebeneinanderliegend, 1 leeres Zimmer, 2 Stallräume mit Burschenzimmer, 1 Stall mit Lager, 1 Wohnung von 23 Zimmern in Bellersheim.

Zu mieten neluckt: 25 Wohnungen von 16 Zimmern.

Betrifft: 'ftoismcrjientol Heiltiesheim-Ttistuilg

Aus der Kommerzienrat Heichelhetm-Siistuna sind am 1 November 1910 949 Mark zu verteilen. Nach 8 3 der Stistungsurkunde können zur Bewerbung nur zugelassen

Tüer !o Vertonen, die während des Feldzugs 1870/71 im Militärverhältnis gestanden haben und b) Frauen und Kinder solcher Personen, vorausgesetzt, das; sie einer derartigen Unterstützung mür big und bedürftig sind nnb vom Tage der Bewerbung ab rückwärts gerechnet mindestens zwei Jahre ununterbrochen in Glesien gewohnt haben. ^ ^

Bewerbungen sind bis zum 29. September vd. Jl im Stadthaus, Zimmer Nr. 15, schriftlich oder mündlich einzureichen unter Vorlage der die Erfüllung der Be dinaungen nachweisenden Papiere und ärztlicher Be schemigungen über etwa behauptete Krcuckdeiteu. Ö212B

5. Ein­zahlungen.

5°|o Deutsche Reichsanleihe, unkündbar bis 1924.

4!| 2 °|o Deutsche Reichsschatzanweisungen.

Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden weitere 5'/» Schuld­verschreibungen des Reichs und 4 l / 2 % Reichsschatzanweisungen hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt.

Die Schuldverschreibungen sind seitens des Reichs bis zum I. Oktober 1924 nicht kündbar: bis dahin kann also auch ihr Zinsfutz nicht herabgesetzt werden. Die Inhaber können jedoch über die Schuldverschreibungen wie über jedes andere Wertpapier jederze t (durch Verkauf. Verpfändung usw.) verfügen.

Bedingungen.

Zeichnurigsstelte ist die Reichsbant. Zeichnungen werden

von Montag, den 4. September, bis Donnerstag, den 5. Oktober, mittags 1 Uhr

bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99) und bei allen Zweiganstalteu der Reichsbank mit Kasseneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung .. ,

der Königlichen Seehandlung (Preußischen Staatsbank) und der Preußischen Central-Genossenfchasts- kasse in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten, sowie sämtlicher deutschen Banken, Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher deutschen öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbände, jeder deutschen Lebensversicherungsgesellschaft, jeder deutschen Kreditgenossenschaft und

jeder deutschen Postanstalt erfolgen. Wegen der Postzeichnungen siehe Ziffer 7.

Zeichnungsscheine sind bei allen vorgenannten Stellen zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen brieflich erjolgen.

Die R-ichsanleihe ist in Stücken zu 20000, 10000, 5000, 2000, 1000, 500. 200 und 100 Mark mit Zinsscheinen zahlbar am 1. April und I. Oktober jedes Jahres ausgefertigt. Der Zinsenlauf degumt am 1. April der erste Zinsschein ist am 1. Oktober 1917 fällig. - OAnn

Die Schatzanweisungen sind in 10 Serien eingeteilt und ebenfalls in Stücken zu: 20000, 10 (X) 0 , 5000, ^?uuu, 1000, 500, 200 und 100 Mark, aber mit Zinsscheinen zahlbar am 2. Januar und 1. Juli jedes Jahres auSgefertrgt. Der Zinsenlauf beginnt am 1. Januar 1917, der erste Zinsschein ist am 1. Juli 1917 fällig. Welcher Serie die einzelne Schatzauweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich.

Die Tilgung der Schatzanweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Serie in den Jahren 1923 bis 1932. Die Auslosungen finden im Januar jedes Jahres, erstmals im Januar 1923 statt; die Rückzahlung geschieh an dem auf die Auslosung folgenden 1. Juli. Die Inhaber der ausgelosten Stücke können statt der Bar­zahlung viereinhalbprozentige bis 1. Juli 1932 unkündbare Schuldverschreibungen fordern.

Der Zeichnungspreis beträgt:

für die 50/0 Reichs an leihe, wenn Stücke verlangt werden ... Mark,

50 / wenn Eintragung tn das Reichsschuldbuch mit

Sperre bis zum 15. Oktober 1917 beantragt wird 97,so Mark,

4 1 / 2 °/o Reichsschatzanweisungen .*5, Mark.

für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stückzinsen (vergl. Zister 6 ).

Die Zuteilung findet tunlichst bald nach dem Zeichnungsschluß statt. Die bis zur Auteüuug schon bezahlten Beträge gelten als voll zugeteilt. Im Uebrigen entscheidet die Zeichnungsstelle über die Höhe der Zutettun g. Be- sondere Wünsche wegen der Stückelung sind in dem dafür vorgesehenen Raum aus der Vorderseite des ZerchrmugS' fcheines anzugeben. Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Ber- nlittlungssteklen nach ihrem Ermessen vorgenommen. Späteren Anträgen auf Abänderung der Stückelung rann nicht stattgegeben werden.*)

Zu den Stücken von 1000 Mark und mehr werden für die Reichsanleihe sowohl wie für die SchatzEeisungen auf Antragvmn Reichsbank.Direktorium ausgestellte Zwischenscheine ausgegeben, über deren Umtausch l"/ndgMttye Stücke das Erford«üch später öffentlich bekanntgemacht wird. Die Stücke unter 1000 Mark, zu denen Zwtschenscheme nicht vorgesehen sind, werden mit grotzt möglicher Beschleunigung fertiggestellt und voraussichtlich im Februar n. F. ausgegeben werden.

Die Zeichner können die gezeichneten Beträge vom 30. September d. I. an voll bezahlen.

Sie sind verpflichtet: 30% des zugeteilten Betrages spätestens am 18. Oktober d. I.,

200/0 , 24. November d. I.,

25°/, 9. Januar n. J

25% 6 . Februar n. I , _

zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen sind zulässig, jedoch nur in runden durch 100 teübaren Betragen des Nennwerts. Auch auf die kleinen Zeichnungen sind Teilzahlungen jederzeit, indes nur m runden durch 100 teübaren Betragen des Nennwerts gestattet; doch braucht die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Summe der fällig gewordener Teilbeträge wenigstens 100 Mark ergibt.

-- E«. »°*>- °.. 3^"" °°" F * >» £ £ "fr, i Z am l SET * " 6 '

" Jt 100: Jt 100 am 6. Februar.

bruar;

6. 5tückzinjen

Die Zahlung hat bei derselben Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung angemeldet worden ist.

Die im Laufe befindlichen unverzinslichen Schatzscheine des Reichs werden unter Abzug von 5% Diskont vom Zahlungstage, frühestens aber vom 30. September ab, bis zum Tage ihrer Fälligkeit m Zahlung genommen.

Da der Zinsenlauf der Reichsanleihe erst am 1. April 1917, derjenige der Schatzanweisungen am 1. Januar 1917 beginnt, werden vom Zahlungstage, frühestens vom 30. September 1916 ab,

a) aus sämtliche Zahlungen für Reichsanleihe 5°/ 0 Stückzinsen bis zum 31. März 1917 zugunsten des

Zeichners verrechnet. .

b) auf die Zahlungen für Schatzanweisungen, die vor dem 30. Dezember 1916 erfolgen, 4*/,% Stuckzinsen bis dahin zugunsten des Zeichners verrechnet. Auf Zahlungen für Schatzanweisungen nach dem 31. Dezember hat der Zeichner 4 1 / 2 °/ 0 Stückzinsen vom 31. Dezember bis zum Zahlungstage zu entrichten.

I. bei Begleichung von Reichs- anleih e.

a) bis zum 30. Sep­tember

b) am 18. Ok­tober

c) am

24. No­vember

5% Stückzinsen für

180 Tage

162 Tage

126 Tage

2.50 °/<>

2,25 »/,

1,75 »/,

95,50 %

95.75»/«

96,25 »/,

Tatsächlich zu l-

der Bettag also nur [ Tagung

95,30 %

95,55 »/,

96,05 »/ 0

II. bei Begleichung von Reichs­schatzanweisungen .

d) bis zum 30. Sep­tember

e) am 18. Ok- tober

f) am 24. No- vember

4 1 /,°/ 0 Stückzinsen für

90 Tage

72 Tage

36 Tage

1»12 5 °/ 0

0,90»/,

0,45»/,

Tatsächlich zu zahlender Bettag also nur. .) .

93,87"/,

94,10»/,

94,55 »/

7. Postzeich­nungen.

die Einzahlung weiterhin verschiebt, um

Bei der Reichsanleihe erhöht sich der zu zahlende Bettag fllr jede 18 Tage, um dre sich 25 Pfennig, bei den Schatzanweisungen für jede 4 Tage um 5 Pfennig für \t 100 Jt Nennwert.

Die Postanstalten nehmen nur Zeichnungen aus die 5% Reichsanleihe entgegen j»uf bie * c faitti die Bollzahluna am 30. September, sie muß aber spätestens am 18. Oktober geleistet werden. Auf bis zum 30. September geleistete Vollzahlungen werden Zinsen für 180 Tage aus alle andern ^°"iah'ungen dr« zum 18. Oktober, auch wenn sie vor diesem Tage geleistet werden, Zinsen für 162 Tage vergütet. (Vgl. Z ff Beispiele Ia und 1b.)

papierc au&geferttgten Depotscheine werden von den Darlehnskassen wie die Wertpapiere selbst beliehcn.

Berlin, im August 1916.

R^eichsbank Direktorium.

tzavenstcin. v. Grimm.