Ausgabe 
15.8.1916 Zweites Blatt
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Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Abgabe der Sdeuererllärungen für das Steuer jahr 1917.

A. S taatssteuer-Veranlagung.

Nach Artikel 20 des Einkommensteuergesetzes vom 12. August 1899 hat' jeder Steuerpflichtige, der ein steuerbares Jahreseinkommen von 2600 Mark oder mehr besitzt, über den Jahresbetrag seines Einkommens und der etwa zum Zlbzug geeigrceten Lasten eine schriftliche Erklärung abzugeben.

Von der Abgabe dieser Einkommenssteuererklärung ist nach Art. 21 des genannten Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall besondere Mfforderung des Vorsitzenden der Veranlagungskom- mission ergeht, derjenige Steuerpflichtige befreit, welcher im un mittelbar voraus gegangenen Steuerjahr bereits zur Einkommen flauer 1. Abteilung (Einkommen von 2600 Mk. und mehr) veran­lagt lvar, auch inztoischen seinen Wohnsitz nicht gewsckffelt und keine Einkontmensverbessung erfahren hat, die seine Versetzung in eine höhere Klasse bringt.

Nach Art. 2 Abs. 3, Art. 15 und 21 Abs. 1 des Einkommen flcuergesetzes sind die Vorstände der nach Art. 2 der Einkommen­steuer unterworfenen Gesellschaften usw. verpflichtet, über deren E i n kon eme n alljährlich vollständigen Aufschluß zu erteilen

Diejenigen Steuerpflichtigen, welche Einkommen aus "JTEtien usw. der untenstehenden, mit einem Teil ihres Einkommens schon für sich der Einkommensteuer in Hessen unterliegenden Gesellschaf­ten beziehen, dürfen die Einkommenbezüge aus diesen Aktien usw. nicht mit dem vollen Betrag, mit dem sie als Einkommen unter I Ord.-Nr. 9 der Steuererklärung aufzuführen sind, sondern nur mit den nach den unten verzeichneteir Prozentsätzen zu berechnen­den Beträten urrter II Ord.-Nr. 1 der Erklärung in Abzug bringen.

Nach Artikel 19 des Vermögens steuergesetzes vom 12. Ajuguft 1899 hat jeder von der Kommission für die Einkommen­steuer erster Llbteilung zu veranlagende, ein jährliches Einkommen von .2600 Mk. und mehr besitzende Betriebsunternehmer (Per­sonen, die Land- und Forstwirtschaft oder ein Gewerbe betreiben), der zum ersten Male mit Anlage- und Betriebskapital zur Ver­mögenssteuer veranlagt wird, eine schriftliche Erklärung über das int land- und fmwirtschaftlichen oder gewerblichen Unternehmen r*erwendete Anlage- und Betriebskapital und die es lielastenden Schulden ak^ugebcn.

Weiter ist nach Arti^l 25 desselben Gesetzes ^eder, dessen sonstiges Vermögen (Kapitalvermögen usw.) nach Abzug der daraus lastenden Schulden einen Wert von 3000 Mk. und mehr hat, bei seiner erstmaligen Veranlagung zur Vermögeus- itcuer zur Mgabe einer schriftlichen Erklärung über dieses Ver­mögen verpflichtet.

L. GcMek^rdesteuer-Beranlagung.

Nach Art. 15 des Genieindeumlagengesetzes vom 8. Juli 1911 sind diejenigen Personen, deren Anlage- und Betriebs­kapital mindestens 3000 Mk. beträgt, verpflichtet, bei ihrer erst­maligen Veranlagung zur Gemeindsgewerbesteuer eine Erklärung 'über das Anlage- und Betriebskapital abzugeben.

Ferner hat xusvlge Art. 44 jeder Pflichtige, dessen Kapital­vermögen mindestens 3000 Mk. beträgt, bei seiner erstmaligen Veranlagung zur Gemeindekapitalsteuer eine. Erklärung über sein Kapitalvermögen cinzkrreichen. Hat sich das Kapitalvermögen gegen den bereits zur Steuer veranlagten Betrag um mehr als 3000 Mk. erhöht, fb ist von dem Pflichtigen eine neue Erklärung über sein Kapitalvermögen abzugeben.

Diejenigen Steuerpflichtigen. welche Aktien oder Geschäfts­anteile jeder Art der untenstehenden, mit einem Teil ihres An­lage- und Betriebskapitals in hessischen Gemeinden zur Gewerbe­steuer veranlagten Gesellschaften usw. besitzen, dürfen diese Aktien oder Geschäftsanteile nicht mit denr vollen Betrag, mit dem sie als Vermögen luntey Biss. 4 der Angaben über das Kapitalvermögen aufzufichven sind, sondern nur mit 'den nach den unten an-> ?egÄ»enen Prozentsätzen zu berechnenden Beträgen wieder in Abzug

^§i denjenigen Fällen, in denen bereits nach den für die Staatsstsuer geltenden Grundsätzen die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung über das Anlc^e- und Betriebskapital oder über das .Kapitalvermögen besteht, ist eine besondere Erklärung für die Ver­anlagung desselben Vermögens zu den Gememdeumlagen nicht mehr abzugcben. 1

Soweit Ein kommen zu den Gememdeumlagen, nicht aber gleichseitig zur Staatssteuer heranzuziehen ist, -gelten d« Vorschris- ren für die Abgabe von Erklärungen zur Staatssteuer sinngemäß für Erklärungen über mrr gemeindesteuerpflichtiges Einkommen.

6. Gemeinsame Vorschriften.

Tie noch Vochkehendem erforderlichen Staats- oder Gemeinde- steuererklärungen sind abzugeben:

1. für Minderjährige, Abwesende sowie für Personen, die aus anderen Gründen unter Vormundschaft oder Pflegschaft ge­stellt sind, von deren gesetzlichen Vertretern;

2. für juristische Personen (Gemeinden, Körperschaften, Stif­

tungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Genossenschaften und sonstige juristische Personen, Gantmassen, Erbmassen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht kommt, van den gesetzlichen oder bestellten Vorständen oder Ver­waltern; ,

3. in allen anderen Mlen von dem Steuerpflichtigen selbst und zwar hinsichtlich des gesamten eigenen wie des Ern-

tommens und Vermögens seiner nicht selbständig besteuerten dingehörigen, bewert sie nach Artikel 5 des Einkommensteuer­gesetzes, Artikel 10 des Vermligenssteuergesetzes und Artikel 46 des Genreindeumlagengesetzes bei der Besteuerung mit ihm als eine Person anzuseheu sind.

Zu diesen Erklärungen sind die vom Gvoßh. Ministerium der Finanzen festgesetzten und von den Bürgermeistereien zu beziehen­den Formulare zu verwenden: sie sind je nach der Wahl des Ver­pflichteten offen oder verschlossen

1. in den Landgemeinden der Finanzämter Butzbach, Gießen, Grünberg und Hungen spätestens bis 15. September,

2. in den Städteiz., Butzbach, Gießen und Grimberg spätestens bis zum 1. Oktober ds. Js.,

unmittelbar bei dem Finanzamt oder bei der zur Weitergabe an das Finanzamt verpflichteten Bürgermeisterei abzuliefern, ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Llufforderung ab­zuwarten hätte.

Tic Einsendung der Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des 2lbsenders und deshalb zweckmäßig mittelst Einschreibebriefs.

Unter Bezugnahme auf die obigen Mitteilun­gen fordern wir die zur Abgabe von Steuer­erklärungen VerpflichtctenhierMit auf, ihre Er­klärungen bei Meldung der gesetzlichem Nachteile und der verwirkten Strafen (Hinterziehungs- strafeuin.hedes 4 bis 20fachen Betragsder Hin­terz vgenen Steuer, Ordnungsstrafen bis zu 100 Mark) biszu denangegebenen Zeitpunktenandie Bürgermeistereien oder unmittelbar an uns ge­langen zu lassen.

Ten Steuerpflichtigen, die nicht zur Abgabe von Steuer­erklärungen verpflichtet sind, bleibt die Abgabe freiwilliger Steuer-? erklärungen unbenommen.

Tie Großh. Finanzämter sind im übrigen bereit, über etwaige Zweifel an den bekannten Amtstagen Auskunft zu erteilen.

Gießen, Butzbach, Grünberg, Hungen, den 14. August 1916.

Tie Vorsitzenden der Veranlagungskommissionen für die FinanzMnter

Gießen, Butzbach, Grünberg, Hungen,

I. V.: Berres. FlatH. Wenzel. May.

Verzeichnis

der in Hessen mit einem Teil ihrer Heberschüsse zur EinkomUren- steuer und mit einem Teil ihres Anlage- und Betriebskapitals zur Gewerbesteuer veranlagten Gesellschaften usw.

Ml gemeine Deutsche Kleinbahn-Aktiengesellschaft in Berlin

Allgemeine Elsässische Bankgesellschaft in Straß­burg

Mlgemeine Versicherungsgesellschaft für See-,

Fluß- und Oandtranchwrt in Dresden Badische Asscknrationsgesellschaft in Mannheim Badische Feuervcrsicherungsbank Karlsruhe Bank für Handel mrd Industrie in Darmstadt Baseler Versicherungsgesellschaft gegen Feuer­schäden in Basel

Bayerische Elektrizitätswerke München-Landshich Berlinische Feuer Versicherungsanstalt in Berlin Binding'schc Brcmercigeftllschast in Frankfurt am Main

Biosonwerk Bensheim, G. m. b. H., in Frank­furt a. M.

Bonner Bergwerks- und Hüttenperein-Zen«nt- sabrik in Oberkassel bei Bonn Brauerei Stern, A.-G. in Frankfurt-O) bervad Buderussche Eisenwerke in Wetzlar Chemische Fabrik Griesheim, Elektrvn-A.-G. zu Frankfurt a. M.

Chemische Werke, vorm. H. «. >E. Albert, A.-G.

zu Mainz-Kaste!

Cluß. Aktienbrauerei Heilbrrmn Cölnische Glasversicherungsakticngesellschaft in Cöln

Cölnische LebensversicherungsgesellschaftCon- cordia", Cöln

Tampffchissahrtsgeseflschaft für den Nieder- Und Mittelrhein zu Düsseldorf Teutsche Kunstleoer-Ä.-G. in Kötitz Deutsche Vereinsbank zu Frankfurt a. M.

Diskontogesellschaft zu Berlin Dyckerhoff und Söhne, G. M. b. $>., Portland- Zementiverke in Mainz-Kastel Filter- und brmi technische Maschinerrfabrik, dorm.

L. A. Enzinger, Worms Frankfurter Lokalbahw-A.-G. zu Frankfurt a. M.

Tie Ueberschüsse.unterliegen der Eiükvmmensdeuer mit den in dieser Rubrik angegebenen Prozenten. (Die Dividende ist also bei dem Einkommen des Besitzers abzugssährg mit den gleichen Prozenten.)

2 ) Das Auflage- und Betriebskapital ist in Gemeinden des Großherzogtums zur Gewcrbsteuer herangczogen mit den in dieser Rubrik angegebenen Poozenten. (Der Geschäftsanteil ist also an dem Kapitalvermögen W Besitzers abzugsfähig mit den gleichen Prozenten.)

o/o 1 )

0,7

°/o 2 )

1,3

7,19

5,10

0,69

1,61

1,35

7,26

1,82

1,46

1,64

6,9

1,14

Ü4

0,93

1,74

1,09

3,330

0,691

45

21,48

12,93

1,8

10,6

1,55

3,4

12,1

23,9

27,8

48,32

21,19

1,15

1,07,

0,95

1,54

0,99

26.6

3.2

5.2 , 1,94

18,83

3.7

5,3

0,68

89,88

89,88

64,32

16,87

57,32

5.6

Frankfurter Vorort-Terraingcsellschaft, A.-G.

Friedrichl Wflhelm", Preußische Lebens-, und Oüarantieversicherung, A.-G. Berlin Goldschmidt Th., A.-G.

Harloff, Adolf, G. M. b. H., Kassel, Kohlenhand- lung und Spedition in Gustavsbuvg Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutsche Kabelwerke, A.-G. in Gustavsburg Hessische Kunstmühle A.-G. in Mannheim Hofbierbrauerei Dchöfftrhos und Frankfurter Bürgerbrcmerei

Ho fb van Haus Hanau, vorm. G. Ph. Nicolay, A.-G. zu Hanau Kaisers Kaffeegeschäft Viersen Kempsflche Brauerei, A.-G. Frankfurt a. M. Kunstledersabriken 5barl Bockhacker, G.m. b. H. in Gummersbach

Landgräfl. Hess, konzessionierte Landesbank, A.-G. zu Homburg v. d. H.

Mainzer Aktienbrauerei

Mannheim - Bremer Petroleum - Aktien - Gesell­schaft zu Mannheim

Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg, A.-G., Werk Gustavsburg

Mitteldeutsch e Hartsteinindustrie A.-G. zu Frank­furt a. M.

Mitteldeutsche Kreditbank Niederländische Dampfschiff-Rhederei Rotterdam North British Mercantil Insurance Compagnie Feuerversicherimg Berlin Oberrheinische Eisenbahngeftllschast in Mannheim Odenwälder Hartstein-Jndustrie A.-G.

Oelsabrik Gvoß-Gerau-BreMen A.-G.

Olex", Petvoleum-Gesellschuft m. b. H. Berlin Pfälzische Bank, LudlvigsHafen Portland-Zementwerke Heidelberg und Mann­heim A.-G. M Weisenau Preußisch - Rl/einische TcrMpffchiffahrtsgesell schaff ä'u Köln

Providentia, Frankfurter Bersicherungsgesell- sckxlft in Frankfurt a. M.

Rheinische Petrolemn-Mtiengesellschaft Köln, Zweigniederlassung Mainz Rheinisckie Schiucker tgeftllschaft A -G Rbein- und Seeschiffahrtsgesellschaft in .Köln Rhenus" Transportgesellschaft m. b. H. Röderbergbrauerei A-G- M Frankfurt a. M. Salamander" G. m. b. H. in Berlin Schaffstädt H., G. m. b. H., Gießen Scheidhauer und Gießing zu Duisburg-Wan­heimerort

Schlesische Feuerversicherungsgesellschoft in Bres­lau

Schrammsche Lack- Und Farben fabrikeri vorm.

Christoph Schramm A.-G. zu Offenbach Julius Sichet & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien

Spieß Joh. & Co., G. m. b. H., Gießen Spiritus-Zentrale ^Berlin, G. m. b. H. Stadeinnann, Friedrich, G. M. b. H. Offenbach am Main

Stahl und Nölke A.-G. für Zündwarenfabri­kation in Cassel, Werk Kvstheim Stellawerk A.-G. vorm Wfllisch & Co. Hom­berg a. Rh.

Strauß, David jr. G. m. b. H., Zigarvenfabrik Au Kleirr-Steinheim

Süddeutsche DiskontogesÄlschaft :A.°G. in Mann- heinv

Süddeutsche EisenbahngeseNchaft Tietz Leonhard, A.-G. in Köln Vaterländische und Rhenania, Beremigte Vev- sicherungsgesellschaft, U-G.

Beithwerke A.-G. in Sindbach Verein chemisck)er Fabriken zu Mannheim Verein für ck-emische Industrie zu ^Nuin^-MvM- bach -

Vereinigte Kapselfabrik-m Nackenheim, Bayerbach Nachf., A.-G. in Nacken heim Vereinigte Kunstseidefabriken A.-G. in Frank­furt a. M.

Bereinigte Malzfabriken G. m. b. H. Worms Vereinigte Spediteure und Schiffer. Rheinschrff- fahrtsgesellsck>aft m. b. H. zu Mannheim Vereinigte Strohstoffabriken in Dresden Bereinigte Ultramarinfabriken P.-G. vorm.

Levcrkus, Zeltner Und Kons, in Köln Viktoria", Mlgemeine Versicherungs-Aktienge­sellschaft in Berlin

Württembergis che Trans po rtvecsichernngsgesell- schaff in Heilbrvnn

Zimmer, Georg Karl, Chemische Fabriken, G. m b. H., Kastel-Amöneburg Zuckerfabrik Frankenthal

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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen.

1. Die der Stadt Gießen überwiesenen

Kartoffeln

werden von den Kartoffelhändlern zu folgenden Preisen abgegeben;

a) bei Menget: unter 25 Pfund für 7/t Psg das Pfund,

b) bei Mengen von 25 Pfund und mehr für 7 Pfg. das Pfund.

2. Die Abgabe von Kartoffeln darf nur gegen Kar­toffelmarken der Stadt Gießen die für die laufende oder die nächste folgende Woche gültig sind, erfolgen.

3. Die unter 1) angegebenen Preise sind nach der

Marktlage zurzeib als angemessene Kartoffelpreise zu bezeichnen, das Fordern höherer Preise erscheint als übermäßige Preissteigerung, die strafrechtliche Versol- gung nach sich ziehen kann. ___ 58428

Nachstehende Bekanntmachung brffrge ich hiermit zur

öffentlichen Kenntnis.

Gießen, den 11. August 1916. 58346

Der O berbürge rmeister,

Keller.

Beir.': Bekanntmachung über BrvigeLreide und Mehl aus bn Ernte 1916. Vom 29. Juni 1916. Gemäß jj 63 obengenannter Bekanntmachung (Kreis- blatt Nr. 80- bleiben die Besliurmjungen, die von den flinnmAiralverÜMiden oder Gemeinden auf Grund der Verordnung vom 25. Januar und "om 28. Juni 1915 über die Verbrauchsregelung getroffen sind, in Kraft,

soweit sie nicht geändert oder ergänzt worden sind oder werderi. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen, soweit sie in Kraft bleiben, werden nach 8 57 genannter Verordnung bestraft, also mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark.

Gießen, den 7. August 1916.

Gooßl^rzoglickses Kreisamt Gießen.

I. V.: Lang ermann.

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16,02

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12,57

34,496

9,44

38,15

8,76

5,40

1,72

1J1

1,86

1,95

33,33

6,77

8,01

3,47

Grummetgras-versteigerung

der Stadt Gießen.

Samstag, den 19. August, Montag, den 21. August und Dienstag, den 2 2. August 1916 soll das OftmTnmetgras von den städtischen Wiesen meistbietend versteigert werden und zwar:

Samstag, den 19. August, nachm. 4 Uhr an Ort rurd Stelle, bei der Aktienbrauerei, am Ohleberg- weg bei der Heyligenstäldt'schen Fabrik und in der Stephansmark.

Zusammenkunft an der Schönen Aussicht.

Montag, den 21. August

a) vormitta gs 9 Uhr. Zusammenkunft am S ch l a ch t h o f

von den Wiesen im Neustädtersckld und am Elek­trizitätswerk.

b) vormittags 10'/2 Uhr in der Restaura­tion von Melchior Schäfer Wtw, Kai­ser-Allee 4, von den Wiesen im Heegstrc^uch und im Rußland.

0 ) nachmittags 2 Uhr, im Philosophenwald, von den Wiesen am Fürstenbrunnen, im Wiesecker Tal, von den Hospitalwiesen in der (ÄemarkuNA Wieseck.

ck) nachmittags 5 U hr, an Ort und Stelle von lden Wiesen in der Schwarzlach.

Dienstag, den 2 2. August

a) vormittags 9 Uhr: an Ort und Stelle voi^ den Ochsenwiessn, von den Wiesen im Stolzenmor- gen, am Utersbrunnen und Altentisch.

b) nachmittags3V« Uhr: an Ort und Stelle von den Wiesen in der Oxmarkung Rödgen.

e) n a ch m i t t a g s 3 *L U & r: att Ort und Stelle von den Wiesen in der Gemarkung Großen-Buseck.

Steigliebhaber, svelche die Wiejen zu besichtigen be­absichtigen, woUen sich an den städt. Wiesenwärter Bellof, Wolfstvaße 15, wnrdeu.

Die Gwsch. Bürgermeistereien der, umliegendeir Ge­meinde weiden ersucht, Vorstehendes in ihrer Gemeinde bekmmtmachen zu lassem 58446

Der letzte diesjährige ö ffentli cbeJmpf- termin für die Erstimpflinge der Stadt Gießen wird nächsten Mittwoch, den 16. August, nachmit­tags von 4 bis 4 Vd (Pünktlich) in der Turnhalle detz Stadtmädchenschule, Sckflllerstraße 8. abgehaltem Wer den Dermin nicht benutzt, muß sein rmpfpflichtiges Kind auf eigene Kosten, impfen lassen.

Geunvfte Kinder, welche zur Nachschau noch nicht vorgestellt worden sürd, miffsen bei Meidung von Strafe ebenfalls zu dem Termin gebracht werden.

Gießen, den 10. August 1916. 57566

Der Oberbürgermeister.

I.B.: Emmelins.

Aus der Stiftung der Friedrich Textor Ehe­leute sind am 23. September l. Js. 240.' Mk. Jah­reszinsen in Gaben nicht unter 40. Mk. an verschämte Arme, ohne An sehr.rg der Religion, zu vergeben.

Meldungen ninrmt das Städtische Arnrenarnt, Äster- weg9, bis 31. August 1916 entgegen. 58336

Die Friedhöft sind in der Zeit vom *6. August 1916 bis 16. Oktober 1916 von 6 Uhr morgens bis 8 Uhr abends geöffnet._ 58436

Erdauffüllimgdarcheiten.

Die Lieferung und Anfuhr von ca. 300 ebm gutem Auffüllgrund zur Herstellung einer Zufahrt von der .Hammsttraße nach dem Elektrizitätswerk soll vergeben werden.

Angebotsformulare sind auf dem Ties bauamt erhält­lich und sind mit entsprechender Auffchrist versehen bis! zum Samstag, dm 19. August 1916, vormittags 11 Uhr, <mf vorgenanntem Amt abzugeben. 58326

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