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29.7.1916 Zweites Blatt
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Nr. U6 Zweites Blatt

Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntags.

DieGiehener Zamilienblatter" werden dem »Anzeiger* vierinal wöchentlich beigelcgt, das Nreirdlatt für den Ureis Siehen" ziveima: wöchentlich.. Dierandwinjchaftlichen Zett- fragen" erscheinen monatlich zwermal.

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166. Jahrgang

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für Oberheften

5am§tag, 29. Juli l9l6

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'fchea Universität? - Buch- und Steindruckerei.

R. Lang e, Gießen.

SchrÜtleftung,Geschäftsstelleu.Druckerei: Schul» straße 7. Geschäftsstelle «.Verlag: ^GH51,Schrift« Leitung: e^ll2. Adresse für Drahtnachrichten Anzeiger Gießen.

Reichshulsensruchtstelle.

Berlin, 27. Juli. Die Neuregelung, die der Verkehr in Hülsen fruchten durch die Verordnung vom 29. Juni d. I. gefunden hat, umschließt neben belangreichen anderen Ver­änderungen Aenderungen organisatorischer Natur. Dem Reichskanzler blieb die Bestimmung einer neuen Stelle Vor­behalten, bei der der Verkehr in Hülsenfrüchten zentralisiert und an die die lieferungspflichtigen Mengen anzuweisen seien. In einer neuerlichen Entschließung hat der Präsident des KriegAernährungSamtes in Wahrnehmung der ihm über­tragenen Befugnisse bestimmt, daß die Bewirtschaftung von Hülsenfrüchten, Buchweizen und Hirse einer Reichshülsen­fruchtstelle übertragen wird, die als selbständige Abteilung der Z. E. G. einzurichten ist. Mit dieser Entscheidung ist der Wirtschaftsplan für Hülsenfrüchte organisatorisch abge­schlossen.

Ueber die Bedeutung der Hülsenfrüchte im Rahmen un­serer Kriegsnahrungswirtschaft seien einige Anhaltspunkte gegeben. Der Friedensbedarf von 300350 000 Tonnen setzte sich drrrchschnittlich zusanrmen aus rund 200 000 Ton­nen deutscher Erzeugung und einer gleich großen Menge von Einfuhr, abzüglich einer Ausfuhrmenge. Sind schon diese Zahlen am Verbrauch anderer Erzeugnisse gemessen gering, so sind die jetzt im Kriege verfügbaren Bestände am Bedarf gemessen noch wesentlich geringer. Im vorigen Jahre, unter der Wirkung der Einfuhrsperre und einer schlechten Inlands- ernte, genügten die vorhandenen Mengen nicht den Anforde­rungen, 'zumal das'Heer reichlich versorgt werden mußte. Gewisse Mengen konnten eingesührt werden, aber immerhin war nur ein Bruchteil für die Ernährung der Bevölkerung vorhanden.

Im laufenden Jahr hat sich die Anbaufläche der Hülsen­früchte gegen das Vorjahr gehoben; auch verspricht der neue Ernteertrag eine nicht unerhebliche Besserung. Das ist lUm so mehr zu begrüßen, als der Mangel an Fett und die -Notwendigkeit, den Fleischverbrauch stark einzuschränken, die großstädtische und insbesondere arbeitende Bevölkerung auf den Verbrauch der sehr nährwertreichen eiweißhaltigen Hülsenfrüchte hinweist. Darum ist es wünschenswert, daß -aus unserer eigenen Ernte recht umfangreiche Mengen dem allgemeinen Verbrauch zur Verfügung gestellt werden. Dem trägt ja schon die Verordnung vom 29. Juni weitgehend Rechnung: Die Verfütterung von Hülsenfrüchten (vorbehalt­lich besonderer Regelung der für Futterzwecke angebauten -Arten) ist verboten, von der Anzergepjlicht sind nur Mengen unter 25 Kilo (nach der früheren Regelung bis zu einem Doppelzentner) ausgeschlossen, die Vorschriften über Saat­gutverkehr und Verarbeitung sind verschärft worden, es wurde die Bestimmung getroffen, daß die Mengen zum Selbstvcrbrauch und fikr die Abgabe an Naturalberechtigte vom Reichskanzler beschränkt werden können, und aller Voraussicht nach auch beschränkt werden; für den Erzeuger besteht bezüglich der abgabepflichtigen Mengen Lieferzwang! an die Reichshülsenfruchtstelle. Mit diesen Bestimmungen ist die möglichst restlose Erfassung und weitgehende Bewirt­schaftung von einer zentralen Stelle her gewährleistet.

Es steht zu hoffen, daß jeder Erzeuger von Hülsenfrüch­ten, was irgend entbehrlich ist, der Reichshülsenfruchtstelle überweift; das ist vaterländische Pflicht im Hinblick auf die Versorgung unserer gesamten Bevölkerung, vor allem der arbeitenden Schichten.

Line holländische RegierungserUärung über die heringrsischerei.

Haag, 28. Juli. (WTB. Nichtamtlich.) Zweite Kam­mer. Spiekmann (Sozialist) richtete an den Minister des Aeußern die Frage, was für Sckritte die Regierung in der An­gelegenheit der Anhaltung einer Anzahl Schisse der niederlän- discheu Heringsfischerslotte durch die englische Regierung unternommen habe. Der Minister des Aeu- ßern antwortete: Die britische Regierung bat mir unlängst durch ihren hiesigen Gesandten inftgeteilt, daß sie sich gegen die Lieferun­gen der Heringsfischer an Deutschland zur Wehr setzen müsse. Wenn sie sortdauerten, würde sie sich für verpflichtet halben, die nieder­ländischen Fischerfahrzeuge vor den Prisenrichter zu bringen. Hörten die Lieferungen aus, so würden die Schiffe, die teils lvegen Fischens in der sogenannten gefährlichen Zone, teils wegen soge­nannten Führens von Kontvebande (Fische) ausgebracht worden seien, wieder frei gelassen werden und in Zukunft unbelästigt bleiben, wenn sie sich nicht wieder in die genannte Zone begeben. Gegen die­ses Auftreten hat die Niederlande'che Regierung Widerstand an ge­kündigt. Ick habe dem britischen Gesa «dt» schriftlich zur Kenntnis gebracht, daß die Fordern ngnach Nichtausfuhrnieder­ländischer Fische nach Deutschland den ausdrück­lichen Bestimmung n zw ier Haager Verträge vom Jahre 1907 widerspreche, denen zufolge ein neutraler Staat nicht verpflichtet ist, die Ausfuhr von Gütern, welcher Art immer, nach kriegführenden Ländern zu verbieten. Was die Auf­bringung der Schüfe betrifft, inachte ich ernstlich geltend, daß die britische Regierung dadurch, daß sic einen Teil der Nordsee als ge­fährlich bezeichnet habe, keineswegs der Verpflichtung enthoben wird, in dieser Zone das Durchsuchungsrecht nur unter Einhaltung all­gemein anerkamrter völkerrechtlicher Bestimmungen über diese Punkte auszuüben hat. Das Recht, die Schiffe nach ihren Häfen aufzubringen, bat sic nicht. V>is die jetzt stattfindendcn Aufbrin-, gungen wegen des Führens von Konterbande betrifft, so habe ich an meine früheren Proteste erinnert, daß bedingte Konterbande, nämlich Nahrungsmittel, die sich an Bord neutraler Schiffe auf dem Wege nach neutralen Häfen befinden, der Beschlagnahme durch Kriegführende nicht unterliegen und daß diese Art Konterbande nur dann weggcnommeir werden darf, wenn sie für eine kriegführende Negierung oder deren Streükräfte bestimmt ist. Niederländische Fischer bringen ihre Fische ausschließlich nach niederläirdischen Häfen. Die Fischer werden es stets sorgfältig vermeiden, einen Teil ihrer Ladung Kriegsschiffen lliegfüLrender Mächte abzugeben. Ich habe ferner darauf hingewiesen, daß die niederländische Nordseejischerei nicht dem internationalen TranÄporthandel gleichzustellen sei, der durch ein besonderes Bedürfnis eines der Krieg führeirden entstanden ist, sonderrr daß sie eine -rationale Industrie sehr alten Datums dar­stelle, die ihre Entstehung Leineswegs' dem Kriegszustand verdankt. Die beabsichtigte (Lahmlegung! dieser Industrie würde die Vernichtung der Existenz eines wichtigen Teiles der niederländischen Bevölkerung darstellen, nicht nur der Reeder und Fischer, sondern auch aller an­deren Delriebe, die von der Fischerei abhängen. Wenn die britische Regierung gegen den Verlaus eines größeren Teiles der Arsche Be­schwerde erhebt, steht es ihr frei, auf offenem Markte hierzulande mitzubielen. (Zivischenrufe: Sehr richtig!) Sodann liabe ich den

Gesandter! auf die Erbitterung im ganzen Lande hrw- gewiesen, die durch den Bericht über die Forderungen hervorgerufen worden ist, die an die zur Bespreckmng der Angelegenheit nach London eingeladenen Vertreter der nieder­ländischen Interessenten gestellt worden sein sollten. Weml diese Forderungen sich verwirklichten, würde dies fast auf die völlige Lahmlegung unserer Nordseesischerei und der damit verwandten Betriebe hinauslausen. Ich habe hinzugefügt, daß die niederländische Regierung noch kerne amtliche Bestätigung dieses Berichtes empfangen hat, daß sie aber darauf baue, daß die britische Regierung nicht zu einem ungerechten Vorgehen ihre Zuflucht nehmen werde. ScyliMich habe ich zu verstehen gegeben, daß die niederländische Regierung aus den oben angegebenen Gründen berechtigt sei, zu erwarten, daß die aufgebrachten Schiffe ohne Verzug frcigelassen werden würden. Ich kann der Kammer versichern, daß die Regierung dieser für einen wichtigen Teil unserer Bevölkerung so wesentlichen An­gelegenheit dauernd ihre volle Außnerksamkeit schenken wird.

Aus dem Räche.

Berlin, 28. Juli. (WTB. Nichtamtlich.) DasKrieg s- ernährungsamt macht darauf aufmerksam, daß die Verordnung vom 19. Juni 1916 über die Beschränkung des Kartoffelerzeugers beim Verbrauch von Speise­kartoffeln zur Ernährung der Angehörigen seiner Wirtschaft mit dem 31. Juli ihre Geltung verliert. Ab 1. August dürfen die Kartoffeterzeuger für sich und ihre Angehörigen Kar­toffeln ohne Einschränkung zu Speisezwecken verwenden. Selbstverständlich unterliegt auch dieser Verbrauch nach dem 1. August der Bestimmung, daß die Landwirte nach wie vor verpflichtet sind, den an sie herantretenden Anforderungen der Kommunalverbände auf Lieferung von Speisekartoffeln an Bedarssverbände nachzukommcn.

Ans Stadt und Land.

Gießen, 29. Juli 1916.

Erntehilfe.

Aus dem Kriegsernährungsamte wird geschrieben: Bei der Wichtigkeit, die die rechtzeitige und rasche Einbringung der Ernte jetzt für uns hat. ist Bereitstellung der notwendigen Erntehüfs- kräfte in diesem Jahre von besonderer Bedeutung. Kriegsgefangene haben wir gewiß, aber nicht zu allen Dingen sind sic zu gebrauchen. Und wirklich geeignete und dabei willfährige Leute sind darunter doch, wohl weniger, als man vielleicht anzunehmen geneigt ist. Es wird also gut sein, auch an Erntehilfe aus dem eigenen Lande zu denken. Viel kann schon geleistet werden durch gegenseitige Aus­hilfe der Besitzer. In manchen Bauerngegenden hat schon zu Friedenszeiten bei bestimmten Arbeiten eine Art Sparsamkeitsarbeit sich herausgÄnldet, so z. B. beim Ansdreschen des Getreides!, wobei die sämtlichen Arbeitskräfte benachbarter Höfe zusammenge- legt wurden irrtö© gemeinsam die Maschinen und den Ausdrusch in den einzelnen Höfen der Reibe nach besorgten. Auch sonst war auf dem Lande nachbarliche Hisse, z. B. Aushilfe mit Gespannen und Maschinen, noch recht häufig: dies alles gilt es nun zu nützen, um die Arbeit der Ernte möglichst vorteilhaft einzurichten. Wenn die Sache recht in die Hand genommen wird, wild sichs leicht machen lassen. Die Ortsgruppen der landwi.rtschast1ick)en Vereinigungen können da manches Gute schaffen, wenn sie sich dieses Gedankens tatkräftig aunehmen. Aber auch sonst laßt sich noch an manches denken. Eine ganze Reihe von Industrien sind weniger gut beschäftigt, andere liegen vielleicht ganz still. Da gibt es Arbeitslose, Männer und Frauen. Von ihnen sind sicher manche bereit, in der Erntaarbeft mitzuschaffen und damit eine Besserung des Austommens zu erlangen. Im Vorjahre und auch bei der diesjährigen >Bestellungsarbeit hat man, wie eine Erhebung hierüber feststellte, in manchen Gegenden reckst gute Erfahrungen mit solchen städtischen Helfern gemacht. Notwendig ^väre natürlich, daß iür Unterkunft imb Verpflegung entsprechend gesorgt ist. Auch Fahr­preisermäßigungen für die Reise werden sich nicht umgehen lassen. Tie zuständigen Stellen werden sicher geneigt fern, diesbezüg­lichen Wünschen entgegenzukommen. Auch die Ferien-Ansiedelungen der Kinder lassen sich dein Gedanken der Erntehilfe einordnen. Natürlich kommen hierbei keine schwerlastenden Beschäftigungen in Frage. Doch für mancherlei Handreichungen und Gänge sind die jungen Feriensiedler sehr leichl zu haben. Es wird gut sein, wenn die einflußreichen Pcrsönlichkeietn auf dem Lande und ins- besondere die landnürtschaftlichen Bereinigungen sich frühzeitig mit diesen Anregungen befassen und sich über ein in ihrem Kreise zweckmäßiges Vorgehen schlüssig werden. Das umsomehr, als bei den allseitigen Angriffen, die gegen die deutschen Kampflinien gerichtet werden, kaum die Aussicht besteht, daß Ernteurlauber in ansreichender Zahl vom Felde in die Heimat kommen können.

*

** Amtliche Personal Nachrichten. Der Groß­herzog hat ain 26. Juli den ordentlichen Professor in der juristischen Fakultät Tr. Hans Albrecht Fischer und den ordent­lichen Professor der Geschichte in der philosophischen Fakultät der Landesunivcrsität Gießen Tr. Robert Holtzmann auf ihr Nach­suchen mft Wirkung vom 1. Oktober 1916 aus dem Staatsdienst entlassen. Der Großher-og hat am 26. Juli den außer­ordentlichen Professor bei der juristischen Fakultät der Landes- Universität Gießen Dr. Leo Rosenberg zum ordentlichen Pro­fessor in dieser Fakultät mft Wirkung vom 1. Oktober 1916 ernannt. In den Ruhestand persetzt wurde am 22. Juli der Lehrer an der Volksschule zu Klein-Steinheim. im Kreise Offenbach. Otto Leinweber wegen geschwächter Gesundheit vom 1. August 1916 an. Das Ehrenzeichen für Mitglieder freiwilliger Feuerwehren wurde vom Großherzog verliAen Heinrich Nauth II., Georg Vogelsberger II. und Georg Vogelsberger HI. zu Zornheim.

* Auszeichnungen. Dem Wachtmeister d. Landw. Ludw. Baiser, Fußartillerie-Batl. 36, Munitionskolonne 1, wurde am 27. Juni 1916 das Eiserne Kreuz 2. Klasse verliehen. Das Eiserne Kreuz 2. Klasse erhielt in Galizien der Krankenträger Hemr. L e y am 21. Juli 1916. Ley ist Werkmeister in der Gießener Gummifabrik von Poppe & Eo.

** Oberhessischer Kun st verein. Die graphische Ausstellung ist nur noch morgen, Sonntag, geöffnet. Von Montag an bleibt die Ausstellung einige Wochen geschlossen. Erfreulicherweise konnte der Kunstverein, trotz den schwie­rigen Verhältnissen jetziger Zeit, die bereits rm September vorigen Jahres vereinbarten Sammlungen und Sonder­ausstellungen von Kiinftlervereinigungen und einzelnen Künstlern der Reihenfolge nach zur Ausstellung bringen. Es wurde von Oktober v. I. bis heute jeden Monat eine neue Ausstellung gebracht, von denen aber jede in der drei- bis vierwöchentlichen Dauer immer eine teilweise Aenderung erfuhr. Me Ausstellungen wurden sehr gut besucht, was als Beweis dafür gelten darf, daß das Gezeigte das Inter­esse der Kunstbeschauer fand. Zu den neuen Ausstellungen liegen wieder bis zum Juli 1917 Aahlreiche Anmeldungen

zur Beschickung unserer Ausstellung vor. Zu der Eröffnungs­ausstellung im Herbst sind die Verhandlungen soweit ab­geschlossen. Es werden dann Werke von M. Liebermann, Corinth, Leistikow, Trübener, Habermann, Maröes, Roeßler, Beckmann usw. zur Ausstellung gelangen. Auch der Aus­steller-Verband Münchener Künstler und die Freie Gruppe Düsseldorfer Künstler, an deren Spitze Prof. Reifferscheid steht, werden mit ausgewählten Werken an unseren Aus­stellungen teilnehmen.

** Fleischverbrauchsregeluna. Auf die Fleisch - marken im Nennwert von 25 Gramm, gültig vom 31. Juli bis 6. August (31. Woche) können 75 Gramm Fleisch und Fleischwären jeder Art abgegeben werden.

** Kartofselverbrauchsregelung. Wir ver­weisen auf die im heutigen Blatte enthaltene Bekannt­machung des Oberbürgermeisters über die Versorgung mit Speisekartoffeln. Die Kartoffelmarken werden Montag, den 31. Juli, in den Brotmarkenbezirken in der üblichen Weise

e vaterländische Pflicht ist es, mit allen n zu strebe::, daß der Umlauf an Banknoten und anderem bare.: Geld auf das notwendigste Maß beschränkt mu> der bargeldlose Zahlungsausgleich gefördert wird. Diesem Ziele dient auch der P o st s ch e ck v e r k e h r , der zugleich den Zahlungs­verkehr vereinfacht, verbilligt und beschleunigt. Die Beteckigung an dieser zum Nutzen der Allgemeinheit geschaffenen Einrichtung wird daher eindringlich empfohlen.

**. Ein Verbot an Soldaten. DerReichsanzeiger^ ' meldet: Hiermit wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß den Unteroffizieren und Mannscl>aften der Armee dienstlich ver­boten ist, inn«rhalb ihrer eigenen oder einer fremden Truppe oder Behörde Zivilpersonen oder den Handwerksmeistern der Truppen und der militärischen Anstalten usw. zur Ausübung des Gewerbebetriebes Beihilfe zu leisten, insbesondere durch Vermittlung oder Erleichterung des Abschlusses von Kaufgeschäften, Versiche- rungSanttägen und dergleichen. Den Unteroffizieren und Mann­schaften ist befohlen, von jeder an sie ergehenden derartigen Auf­forderung ihren Vorgesetzten Meldung zu machen.

** Postanweisungen an deutsche Kriegsgefan­gene in Rußland. Der bei der Umrechnung der Postanwei­sungen an deutsche Kriegsgefangene in Rußland zurzeft in Malmös zugrunde gelegte Umrechnungskurs von 175 schwedische!? Kronen = 100 Rubel ist bei der gegenwärtigen Bewertung des Rubels für die Gefangenen sehr unvorteilhaft. Vom 1. August ab sind daher bis aus weiteres Postanweisungen an die Gefangenen in )lftißland zur Umschreibung nicbt mehr an das Postamt Malmö 1, Upa, zu richten, sondern an die Oberpvstkontrolle in Bern. Diese rechnet 172p» Schweizer Franken = 100 Rubel. Bei der Umschreibung von Postanweisungen an deutsche Kriegs­gefangene in Frankreich werden zurzeft 92 Schweizer Franken = 100 französische Franken gerechnet.

Landkreis Gießen.

e. Birklar, 29. Juli. Dem Wehrmann Heinr. Müller, Sohn des Schreinermeisters Müller, im Res.-Jns.-Rgt. 364, wurde die Hessische Tapserkeilsmedgille verliehen.

Klein-Linden, 29. Juli. Gefreiter Wilhelm Jung, Sohn der Witwe W Jung II., der seit Kriegsbegmn bei einer Eisenb.-Bau-Komp. im Felde steht, wurde zum Unteroffizier be­fördert und erhielt die Hessische TapferkeitSmedaille.

Lang-Göns, 27. Juli. Ein Einwohner von Gießen kaufte bei einem hiesigen Händler ein Ferkel. Ms er nach Grohen-Linden mit 'dem Wagen kam, wollte er es seinem Freund zeigen, aber als er den Wagen öffnete, war sein schönes Borstentier rächt mehr drin. Schnell ging die Fahrt zurück zu dem Händler, um nach dem! Tierchen zu suchen, doch glücklicherweise war es zwischen Lang-Göns 'und Großen-Linden gefangen und der hiesigen Polizei abgeliefert worden. Mit vergnügtem Gesicht trat der Käufer den Rückweg an. Feldhilfsarzt Pb. Frey, vom Res.-Jnf.-Regt. 70, Sohn des Konr. Johs. Frey II., Landwirt, wurde mit dem Eisernen Kreuz 2. Kl. ausgezeichnet.

CD Leihgestern, 29. Juli. Den Heldentod fürs Vaterland starb am 15. Juli der Gefreite Ludwig Sei pp, Vater von 6 unmündigen -Kindern. Er stand zuletzt in der -7. Komp, des 160. Jnf.-Regt. Bei .Kriegsausbruch rückte er mit der 5. Komp des all. Jnf.-Regt. 116 ins Feld. Sein Kompagnieführer Leutnant der Reserve Pohlmann schreibt:Er war allen ein treuer und guter Kamerad und kämpfte treu und tapfer für sein Vaterland." Die Sammlung für die deutschen Kriegs- und Zivilgefangenen ergab hier die stattliche Summe von 668,20 Mark.

k. Villingen, 29.Juli Die Sammlung sür die Kriegs­gefangenen ergab hier 156 Mk., in Nonnenroth 180 Mk. AuS Nonnenroth fiel bei Verdun der Landwirt und Wehrmann Karl Nagel. Es ist das aus derselben Familie der zweite ver-' heiratete Sohn, der den Tod fürs Vaterland starb.

Kreis Büdingen.

§ Bleichenbach. 29. Juli. Hier starb der Kriegsoeteran von 1870/71 Ferdinand Karl Völker.

A Kohden, 29. Juli. ^>chlossergeselle Heinrich Fev von hier, stand seit Kriegsbegmn bei einem Infanterie-Regiment im Westen und wurde seit einiger Zeit nach einem schweren Gefecht vermißt. Nun hat er an seine Frau geschrieben, daß er unverwundet in englffcbe Kriegsgefangenschaft geraten und im Lager von Dor- chester untergebracht sei.

na. Nidda , 29. Juli. Sanitäts-Unterofffzier Will: Kal m!a nn - Nidda, Sanftäts-Konft». Nr. 18, erhielt das Hessische SamtätSkreuz. Mit den: Rade verunglückt ist am Donnerstag vormittag aus einer dienstlichen Tour der hier stattonierte Gen­darmerie-Wachtmeister P o r t h. Auf dem Wege nach Wallern - Hausen, dicht bei der dortigen Molkerei, stürzte er während der Fahrt vom Rade und zog sich unter anderen Verletzungen einen Bruch des linken Oberarmes zu. Die Ursache des Sturzes soll ein leichter Sonnenstich gewesen sein.

4- Ortenderg, 29. Juli. In den bei unserer letzten Zu­sammenstellung .noch fehlenden ^Gemeinden Bellmuth und Schwickartshausen gingen für die Sammlung der Volks spende für die Kriegsgescurgenen ferner iwch ein: in Bellmuth 50,40 Mk.. in Schwickartshcaffe!: 221,75 Mk., so daß die Sammlung unseres Zwergvererns un ganzen die schöne oinnrnc von 2168.78 Mk. ür rab. und damft das Ergebnis des Opfertags an Grvßherzogs Geburtstag noch um ein Erhebliches übertros,en wurde, gewiß ein schönes. Zeichen für die steigende Opferrvftligkeit unserer Landgemeinden. Tie hiesigen Schulen stellten unter der Leitung ihrer Lehrer auch in d:esem Jahre ihre Kraft imd Zeit schon wiederholt in den Dienst der vaterlarcküschen Sache, vor kurzem versahen sie unsere ErnTnackstette reichlich^mft .Hänbeeven, jetzt sind sie eifrig an der Arbeft, in den freien LÄnnden Brennessel und Teekräuter m suchen

Kreis Alsfeld.

Ehringshausen. 29. Juli. Seit 18 Monaten galt der Sohn der hiesigen KaufmannSfamilie Philipp D i e h l als kriegs- verfchollen. Vor einigen Tagen erhielten nun die Ellern die amt­liche Nachricht, daß ihr Sohn sich als Kriegsgefangener im Gouver- nement Nifchny-Nowgorod befindet und sich guter Gesundheit erfreut.

02 . G r o ß - F e l d a, 29. Juli. Zur Volksspende für ^ deutschen Gefangenen konnten aus hiesiger Gemeinde 180 Mk. ah.

aus ge geben.

** E i n Mittel:: dahi