Ausgabe 
29.6.1916 Zweites Blatt
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Dre ©tctilif iferirttg bezweckt die Vernichtung der vor- KaLene» Zersetzungserreger (Liefen und Bakterien), sowie die 'VerKndervng des! Eindringens weiterer derartiger Kleinlebewesen. Infolgedessen kommen für die Sterilisierung im Haushalt Gefäße 'mit entsprechendem Verschluß (Weckgläser, Glasflaschen mit gut schließenden verlackten oder verpichten Korken, sowie mit Gummi- verschlLssen sog. Patentflaschen) in Betracht. Ms Korke können auch alte, zunächst in kaltem Wasser eingeweicht und alsdann kurze Zeit (eventuell unter Zusatz von etwas Salzsäure) gekochte Korke Verwendung snü>en; lange Korke z. B. von Weinflaschen> können in mehrere dicke Scheiben zerlegt werden und so zum gleichzeitigen Verschließen mehrerer Flaschen dienen. Zum Ver­lachen ist nicht nur Flaschenlack, sorchern auch Pech und Harz geeignet.

Ms chemisches Konservierungsmittel kommen nur solche in Betracht, deren Genuß in den zur Haltbarmachung er­forderlichen Mengen die menschliche Gesundheit zu gefährden nicht geeignet ist.

Es sind dies Be n z o e s 2 u r e und auch Ameisensäure. Benzoe­säure wird am zweckmäßigsten als beuzoesaures Natron benutzt, ein weißes Pulver, das sich leicht dosieren läßt und von dem 1 Gramm aut 1 Kilvgrantm Fruchtmus, ungezuckerten Fruchtsaft und dergleichen zur Haltbarmachung genügt. Mehr als 1,5 Gramm auf 1 Kilogramm Mus usw. sollten jedenfalls vermieden werden. Es ist zweckmäßig, sch die von Fall zu Fall erforderlichen Mengen an benzoesaurem Natron in der Apotheke beim Einkauf abwiegen zu lassen, weil hierfür im allgemeinen im Haushalte geeignete Wagen nicht zur Verfügung stehen.

An Ameisensäure ist mehr erforderlich 'als an Benzoe­säure und zwar etwa 0,25 Prozent. Hierbei ist zu beachten, daß die Ameisensäure des Handels eine wässerige Lösung von Ameisen­säure darstellt. Tie in den Apotheken erhältliche Arzneibuchware ist 25 prvz-entig. Von dieser ist demnach 1 Prozent erforderlich. Es kommen demnach auf 1 Pfund Mus, ungezuckerten Fruchtsaft usw. 5 Gramm, auf 1 Kilogramm 10 Gramm der Arzneibuchware. Much bei diesem Mittel ist es das Zweckmäßigste, sich di« von Fall zu Fall erforderliche Menge in der Apotheke genau abwiegen zu lassen.

Die chemische Haltbarmachung ist allerdings nur da zu empfehlen, wo die übrigen Verfahren aus Mangel an geeigneten Gefäßen oder aus anderen Gründen nicht anwendbar smd, weil es erstrebenswert ist, Obstdauerwaren möglichst natur­rein herzustellen.

Zum Sterilisieren dürfen nur sehr sorgfäktigte gerei­nigte Flaschen und Flafchenvmchlüsse Verwendung finden. Tie Korke werden wie bei Weißbierflaschen lest verschnürt, und das Erhitzen der Flaschen irrrt Inhalt erfolgt in einem Wasser bade. Zu dem Zweck weiden die Flaschen mit Papier/ etwas Holzwolle oder Stroh umwickelt, fest nebeneinander in einer: Kochtops ac- stellt, der so viel Wasser enthält, daß die Flaschen etwa zu 3 / 4 im Wasser stehen und dann der Tops zugedeckt und aufs Feuer ge­bracht. .Sobald das Wasser kocht mtb auch der Flafcheninhalt ent­sprechend erhitzt ist, läßt man noch etwa 10 Minuten kochen, stellt alÄxurn den Tops beiseite, bis Abkühlung erfolgt ist. Bei säure- armen Früchten (z. B. Himbeeren) ist es zweckmäßig, die angegebene Erhitzung nach zwei Tagen nochmals für kurze Zeit zu wieder­holen. Unmittelbar nach der endgültigen Sterilisierung werden die Flaschenköpfe sorgfältig getrocknet und verlockt.

In der angegebenen Weise lassen sich verschiedene Früchte, Fruchtmus, Säfte, Rhabarber und dergleichen haltbar machen. Die Flaschen müssen demnächst möglichst kühl, also tunlichst in einem Keller oder in einem anderen kühlen Raum, aufbewah-rt werden. Pflaumenmus, Birnenmus, Aepfelmus aus reifem Obst laßt sich z. B. kurz einkochen (so fest, bis es sich schneiden läßt) und in gut mit dichtem Papier über- wrundenen Tontopfen ausbewcch-ren, loeatn diese unmittelbar nach dem Ein füllen des heißen Muses kurze Zeit in einen Bratofen gestellt werden, bis sich aus der Oberfläche durchs Ein­trocknung eine Kruste gebildet hat. Zweckmäßig ist es allerdings, diese Kruste mit einer dünnen Harzschicht zu überziehen.

Bemerkt wird noch, daß die Bevölkerung in der Lage ist, sch ungezuckerte Obstdauerware demnächst beim Genuß nach Belieben mit den ihr regelmäßig zur Verfügung stehenden Zuckermengen

nach zusüßen und daß sich insbesondere auch gemischte Konserven ohne feglichen Zuckerzusatz recht schmackhaft Herstellen lassen. '

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** Eine Volks spende für d ie deutschen Kriegs- und Jivilgefangenen soll unter dem Schutze der Kaiserin in ganz Deutschland stattfinden, an der sich auch unser Hessenland unter dem besonderen Schutze der Großherzogin von Hessen beteiligen w-ird. Es gilt, unsere fern dem Vaterland in Unkenntnis der wahren Kriegslage, in ungewohntem Klima und oft bei schwerer Arbeit und unter harter Behandlung ihr Leben fristenden deutschen Brüder vor dauernder Schädigung zu bewahren und ihre Gesundheit zu erhalten, daß sie nach Beendigung des Krieges ungeschwächt zu ihren Angehörigen zurück- kehren und ihre Arbeit wieder aufnehmeu können. Wir ver­weisen auf den durch Anschlag und Aushang zur Veröffent­lichung kommenden Aufruf des Reichsausschusses und des hessischen Landesausschusses für die Volkssvende, sowie auf den im Anzeigenteil abgedruckterr Aufruf des Ausschusses für Stadt und Kreis Gießen.

** Die SammlungVa t e rl an ds da n k" zugunsten der Nationalstiitung der Hinterbliebenen der im Krieg Gefallenen hat in Darmftadt besonders durch die eifrige Sammelarbeit der höheren Lehranstalten einen glänzenden Erfolg gehabt. Kasten und Schränke find durchsucht worden nach entbehrlichen Gold- und Silbersachen, die für den Bejitzer wertlos, für die Waisen und Witwen unserer Gefallenen aber, zu deren Gunsten sie eingeschmol­zen werden sollen, eine namhafte Hilfe sind. So kamen über dreieinhalblausend Gold fachen zusammen, deren Feingoldertrag gegen Zahlung des Geldwertes der Reichsbank zu­geführt wird; über oieri ausend Gegen st ände aus Sil­ber, darunter viele von stattlicher Größe (Tafelaufsätze, Pokale, Kannen usw.) und viele Barspenden. Das Bewußtsein der Dankes­schuld gegen die Tapferen, die ihr Leben für uns! gelassm haben, hat bei Unbemittelten wie bei Wohlhabenden eine Opferwllligkiert cmsgelöst, die ein glänzendes Zeugnis für den vaterländischen Sinn unserer Bevölkerung bietet. Aber auch von weither sind der Samm­lung Gaben zugeflossen. Feldgraue an der Front haben Barspenden, Deutsche, die im neutralen Ausland leben, haben Goldsachen geschickt. In rührender Begeisterung hat eine junge Hessin, die irgendwo in Schweden als Kinderfräu­lein tätig ist, und den Aufruf zur SammlungBaterlandsdank" zufällig in einer Darmstädter Zeitung las. ihr e i n z i g e s g o l - den es Armband gestiftet, an dessen Stelle sie den vom Vaterlandsdank" ausgegebenen eisernen Erinnerungsring tragen möchte,um", wie sie schreibt,ein Zeichen der Erinne­rung an Deutschlands schwere, ernste Zeit zu be­sitzen." Die SammlungVaterlandsdank" ist nunmehr aus das ganze Großherzvgtum.Hessen ausgedehnt worden: außer den Schu­len sind auch die neu errichteten Goldankauf- und Goldankauf­hilfsstellen in den Dienst der Sammlung getreten, die der Reichs­bank ja nicht weniger zugute kommll als den Hinterbliebenen der Gefallenen. Wer also entbehrliche Gold- und Silbersachen nicht seinen Kindern für die an den Schulen errichteten Sammelstellen mitgeben will, der kann sie an den Goldankaufstellen abliefern und sich dort Maß nehmen lassen für den von ihm gewünschten, nur für denVaterlandsdank" hergestellten ^eisernen Erinnerungsring. Gs ist zu hoffen, daß der Ertrag der Sammlung in Gießen und Oberhessen hinter dem in der Landeshauptstadt erzielten im Ver­hältnis nicht Zurückbleiben fuirb.

** Unentgeltliche Unterrichtsknrse r kricgs- verletzte ehemalige Schüler höherer Lehranstal­ten. Ans Anregung Großh. Ministeriums des Jmrern, Abtellung für Schulangelegeirheiten, sind in Darmstadt, Gießen und Mainz durch die Oberlehrer-Vereine dieser Städte unentgeltliche Unter­richtskurse für kriegsverletzte ehemalige Schiller höherer Lehranstal­ten ins Leben gerufen worden. Alle aus dem Felde verwundet oder krank zurückgekehirten Primaner (Sekundaner) können in diese Lehrgänge aufgenomnien werden, einerlei, vb sie bereits als In­

valide ihre Entlassung aus dem Heeresdienste erhalten haben, rm Garnisondienste tätig sind oder in Lazaretten behandelt werden. Es soll diesen Kriegsbeschädigten dadurch die Möglichkeit geboten-

werden, sich die erforderlichen Schulkenntnisse für die Maturrtäts- prüsung oder die Versenungsv rüfnng für eine bestimmte Klaste aneignen zu können. Wer die Ablegung einer solchen Prüfung nicht beabsichtigt, aber seine Kenntnisse vervollständigen möchte, kann ebenfalls zu den Kursen zugelassen werden. Auf die Teilnehmer an den Kursen kann schon währeiid des Kriegs die zwischen den deutfchen Schulverwaltungen vereinbarteK r i e g s^r e i f e Prü­fung s - O r d u u n g" 2lnwendunq stachen, die nach Friedensschluß fürKriegsprimaner" bestimmt ist, welche in besoridcren Lehr­gängen narb vereinfachten Lehrplänen unterrichtet werden sollen. Kriegsbeschädigte, die nicht in Darmstadt, Mainz oder Gießen in Garnison sind, können beim Künigl. Generalkommando um Ver­setzung ..in eine dieser Städte nachsuchen. Anmeldimge^ für die Unterrichtskurse sind schriftlich an die Vorsitzenden der genannten Oberlehrer-Vereine zu richten. Darmstadt: Prof. Dr. Roller, Gießen: Prof. Dr. Dittmar, Mainz: Prof. Dr. Fr. .M r p e r. _

Gerrehtssaal.

Liebknecht zu 2 1 / 2 Fahren Zuchthaus verurteilt.

Berlin. 28. Juni. (WTB. Nichtamtlich.) Das Urteil im Prozeß Liebknecht lautet auf 2 Iahre, 6 M o n a t e,

3 Tage Zuchthaus und Entfernung aus dem Heere, wegen versuchten Kriegsverrats, erschwertenUu- gehorsams und Wider st andes gegen die Staats­gewalt. Das Urteil wurde mit Gründen nach Wiederher­stellung der Oeffentlichkeit heute gegen 4 Uhr nachmittags verkündet. Bei der Strafbemessung war das Gericht von der Ansicht ausgegangen, daß Liebknecht nicht aus ehrloser Gesinnung gehandelt habe, sondern derpolitischeFana- t i s m u s die Triebfeder bei seinen Verfehlungen gewesen sei. Aus diesem Grunde hat sic auf die mindest zulässige Strafe erkannt und auch von der Aberkennung der. bürger­lichen Ehrenrechte abgesehen. Gegen dieses Urteil steht Lieb­knecht das Rechtsmittel der Berufung zu.

Berlin, 28. Juni. (WTB.) Die kriegsgerichtliche Hänpt- verhandlung des Prozesses gegen Karl Liebknecht begann nm 9 Uhr vormittags im Militärgerichtsgebäude in der Lehrter Straße. Das Gericht ist besetzt mit einem Major als Vorsitzenden, zwar Kriegsgerichtsräten. im Zioilberuf Rechtsanwälte, von denen einer die Verhandlung führt, ferner einem Hauptmcmn und einem Ober­leutnant. Dem Angeklagten steht Rechtsanwalt B racke-Braun- fchweig als von ihm gewählter Verteidiger zur Seite. Nach dem Aufruf der Zeugen und Dolmetscher, Vereidigung der Richter und Feststellung der Personalien deS Angeklagten wird die Auklagever- fügimg verlesen, die in der Hauptsache, wie bekannt, auf versuchten Landesverrat, begangen im Felde, d. h. ivährend des Kriegszu­standes, und Widerstand gegen die Staatsgeivalt lautet. Hieraus beantragte der Vertreter der Anklage, während der gesamten Dauer der Sitzung, auch während der Verhandlung über diesen Antrag, die Qeffentl ick ke it a u sz u schlie ßen. Der Angellagte protestierte gegen den letzten des Antrages. Nach! § 285 der Militär-StrafgerichtS-Ordüung musste jedoch die Verhandlung über die Ausschließung der Oessentlichkeit in nichtöffentlicher Sitzung stattsinden. Ter ^Saal wurde dementsprechend tw>n den Zuhörern geräumt. Nach erfolgter Beratung wurde die Öffentlichkeit wie­der her gestellt und ein Gerichtsbeschluß dahin verkündet, daß die Oessentlichkeit wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, ins­besondere der Staatssicherheit, für die weitere Verhandlung aus- zuscklietzen sei. Auch die Zulassung von Vertretern der Presse ko in nicht in Frage, da nach 8 18 des Einführungsgesetzes zur Mllitär-Strafgerichts-Ordüung Berichte über eine Verhandlung durch die Presse nicht veröff entlicht werden dürfen, wenn die Oeffent- lichkeit der Verhandlung wegen Gefährdung der Staatssicherheit ausgeschlossen war. i

Die Verkündung des Urteils hat nach dem Gesetz in öffent­licher Sitzung stattzufinden. _ ^ _

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