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10.6.1916 Erstes Blatt
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Wer Hc mllrkLrksche Lage uM vüÄ taeyr sagen Vmre, als die amtlichen Hcxwesbwftcht-e üenr Lande bekamt gegeben haben. Italien verftige Wer mehr als ausreichende Kräfte, irrm die Lage zu be­herrschen. Bissolati schlug daher der Kanonier vor, die Arbeite^ sortzusetzen, bis die Regierung greifbare Vorschläge mache.

MinisterpräsÄcnt Salandra sagte: Wir müssen tms selbst die größte äußere und innere Rühe auserlegen. Ich freue mich!, in öffentlicher Sitzung sagen Mi können, daß es trotz der Schwere des Krieges, die mir vorausgesehen haben, trotz der Kraft des Hemdes Seinen Grund gibt, daß das Land in Aufregung gerät. S-alandra betonte die UnMeckmä-ßigkeit einer übereilten Debatte. Vor allem müssen wir unsere Pflicht erkennen, dem Lande Ruhe gegenüber den Ereignissen einzuflößen, da es über die materiellen uitS moralffchen Kräfte verfügt, die nötig sind, um den Er- eigrrfffen die Stirn zu bieten. Salandra bat Chiesa, auf seinem Vorschlag nicht zu bestehen, und forderte die Kammer auf, ihre Arbeiten fortzusetzen. Die Regierung wünsche, daß die Debatte über die vorläufigen Budgetzwölftel am Montag stattfinde, was somit Gelegenheit biete, die allgemeine und militärrsche Politik der Regierung fin einzeluen zu besprechen. Wenn inan die Abhaltung von außerordentlichen Sitzungen oder die Zusamtnenberuftrng von Sonderausschüssen Vorschlägen sollte, würben diese Vorschläge von der Regierung und Kammer gründlich geprüft werden. Salandra schloß, indem er wiederholte, das Par­lament habe die Wicht, dem! Lande ein Bespiel moralischer Kraft zu geben, wie die Generale und Soldaten an der Front ein Bei spiel materieller Kraft geben.

Chiesa zog seinen Antrag zurück, indem er das Vertrauen aus­drückte, daß die Regierung bald dem Parlament den von ihr ge­wählten Weg rnitteile. Damit war der Zwischenfall erledigt. Die Kammer ging zur Erörterung des Etats der Kolonien über, in deren Verlause der Kolvnialminister Martini erklärte, die Ver­hältnisse in Tripolitanien hätten sich gebessert. Was die Cyrenaika betreffe, so glaube er an deren baldige PaziMerung.

Teilweise Räumung der rrsrdafrikauischeu Gefangenenlager.

Berlru, 9. Ztzni. (WTB. Amtlich.) Die französische Regierung hat durch eine neutrale Botschaft amtlich an- geMndigt, dich sie die deutsche Forderung, die kriegs- und zivilgestrwgenen Deutschen in Rordafrika nach Europa zurück­zuführen, hunr großen Deile erfüllt hat oder in aller- nächster Zart erfüllen wird. Die Zivilgefangenen in Nord asrika werden sämtlich bis zum 10. Juni nach Frankreich verbracht mit alleiniger Ausnahme derer, die gerichtliche Strafen in Strafanstalten verbüßen. Unter den nach! Europa zurückkehvenden Zivilgefangenen befinden sich auch die früher in Dahromey internierten. Bon etwxr 10 000 Kriegs­gefangenen in Roridcfirrka verbleibe diort nur der kleinere Teil, wovon auf Algier und Tunis rund 850 kommen, f sind die kräftigsten und- arbeitsfähigsten Leute: sie sollen die begonnenen Arbeiten zu Ertde führen. Alte übrigen, darunter sämtliche Offiziere einschließlich Feldwe'belleuL- nants, kehren nach Frankreich, zurück. Der erste Transport aus Marokko geht Anfang Juni, ein zweiter Ende Juni ab. Die Räumung von Tunis und Algier ist schon größten teils durchgeführt lvorden. Das Ziel der verantwortlichen deutschen Stellen, nämlich der völligen Räumung Nord­afrikas Vo n allen ftiegs- und zivilgefangenen Deutschen, bleibt sÄbswerMntürch unverändert.

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vre Blofftöe Griechenlands.

APH««., 9 Juni, (WTB.) Das Rertterfthe Bureau meldet: Obwohl noch keine amtliche Kundgebung vorliege, glaube man, daß die Blockade der griechischen Handelsflotte seit dem 7. Juni in Kraft sei. In den Hhiffcchrtsvxffen im Piräus habe der plötzliche Schlag eine niederschmetternde WirArng gehabt. In amtlichen Krei­sen herrsche fieberhafte Tätigkeit.' Es wurden häufige .Kon­ferenzen cckMhalten und der Ministerpräsident sei rn stän­diger FstMung mit dem König.

London, 9. Juni. (WMZ.) Meldung des Reuterschen Bureaus:Daich Telegraph'" meldet aus Saloniki: Lllle griechischen Dampfer, die auf dem Wege nach den grvechffchen Häfen «anyetroffen wurden, werden nach Malta oder in französische Mittelmeerhäfen ge schickt. Man weiß hier nicht sicher, was die Alliierten von Griechenland verlangt hatten, ähe sie die Handelsblockade anwandten. Es wird aber versichert, daß eine sofortige Demobikikier-enug der Armee zu diesen Forderun- gen gehöre.

Amsterdam, 9. Juni. (WTB.) DieTimes" berichtet aus Athen: Die dortigen Blatter berichten, daß die bri­tischen Kriegsschiffe, die bei Phaleron signalisiert wurden, den griechischen Schiffen verwehrt hätten, in den Piraeus und in die Häfen von Sy ros und Milos einAusichren, oder sie zu verlassen- Man glaubt infolgedessen, daß die B l o ck ade schon in Kraft getreten ist

Nach der Besetzung des Forts Rüpel teilten die Gesandten der Entente der griechischen Regierung mit, daß die Fragen ernst würden, wenn den bu^arisch-deutschen Truppen gestattet werden würde, weiter auf griechischem Gebiet vorzudringen.

Amsterdam, 9. Juni. (WTB.) Ein hiesiges Blatt be­richtet aus London, daß 20 griechischen Schiffen in ervglischen Häfen die Lieferung von Bunkerkohle verweigert wmfte; sie mußten die Dockräume verlassen, um für andere Schiffe Platz zu machen.

Sofia, 9. Juni. (WTB.) Die Bulgarische Tebegvaphen- Agentur ist ermächtigt, die Meldung der frarlzösifchen und russischen Presse, Zar Ferdinand habe das Kom­mando über die verbündeten Armeen auf dem Balkan in aller Form übernommen, für unrichtig zu er­klären. In der Organisation des Oberbefehls über tue bul­garische Armee und die deutschen Truppen an der Batkcm- ftont ist feine Aenderung eingetreten.

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Athen, 9. Statt. (WTB.) Meldm^ des Reuterschen Bu­reaus: Ter Mini ft errat hat beschlossen, sofort ein Dekret zu veröffentlichen, durch das die 1 2 ältesten Jahrgänge, die unter den Fahnen stehen, entlassen werden.

Die Ausrüstung des holländische« Heeres.

. Ö a ag, 9. Juni. (WTB. Nichtamtlich.) Das niederlän- dr,che Hauptquartier veröffentlicht eine lange Mit­teilung an die Presse, in welcher die Frage beant­wortet wird, ob die holländische Armee für den Fall eines Kr reges hinreichend vorbereitet sei und die Aus­rüstung der Truppen und das ihnen zur Verfügung stehende Material modernen Anforderungen entspreche. Die Mit­teilung erklärt, daß es zwar nicht ratsam wäre, der Oeffent- lichkett Ausschlüsse zu geben, die einem möglichen zukünftigen Feinde nützen könnten, das; aber nichts dagegen sprechen würde, Daten bekannt zu geben, welche die holländischen Soldaten überzeugen würden, daß sie einem Kriege ver­trauensvoll entgegenblicken können. Sowohl Regierungswerk­statten als private Fabriken würden an der Erzeugmrg von SffZmatexial arbeiten, so daß sich die Lage seit August UH bedeutend gebessert habe. Der Munitionsvorrat für (öe- wehre und Kanonen sei erheblich vergrößert worden imb die

Produktionsfahigkeit der vorhandenen Fabriken biete eine Gvantie für ausreichenden Munitionsersatz. Bedeutende Vorräte von Handgranaten seien vorhanden, in deren Be­nutzung die Truppen geübt würden. Auch Gasgranaten, Stahlhelme, modernes Geniematerial, Laufgrabenschilde usw. würden in großen Mengen hergestellt. Die Zahl der Schein­werfer für die Küstenverteidigung und den Landkrieg, die Stationen für drahtlose Telegraphie, sowie die Lastautos für den Truppen- und Verwundetentransport seien bedeutend vermehrt und die Zahl der verfügbaren Aeroplane bedeutend vergrößert worden. Letztere seien mit Bomben, Maschinen­gewehren und Schnellfeuerkanoncn versehen. Die Geschwin­digkeit der Flugzeuge und ihre Steigkraft seien auf dieselbe Höhe gebracht wie im Auslande. Die Privatindustrie sei mit dem Bau neuer Aeroplane beschäftigt. Holland bleibe aber bei dem Bezug von Flugzeugmotoren vom Auslande ab­hängig. Die größten Schwierigkeiten hätte man bei der Ver­größerung des Geschützmaterials gehabt. Trotzdem sei die Zahl der Kanonen beträchtlich vermehrt worden und die Erzeugung von Maschinengewehren und Gewehren habe im Lande selbst eine hohe Stufe der Entwicklung erreicht.

Zur Seeschlacht in der Nordsee.

London, 9. Zum. (WTB.) Tie Admiralität macht be­kannt, daß der Verlust au Teck-Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften von derQueen Mary" 1200 beträgt.

Bei dem Untergang desHampshire" sind 38 Offiziere umge kommen.

Berlin, 9. Juni. (Priv-Tel.) TieVoss. Ztg." berichtet aus Amsterdam: Mit den unter gegangen en englischen Kriegs­schiffen sind folgende Summen verloren gegangen: Queen Mary" 2 085 000 Pfund,Judefatigable" 1,5 Millionen Pfund, Juvin- cible" 1,75 Millionen Pfund,Desence" 1,5 Mlllioneu Pfund, Warrior" undBlack' Prince" 700 000 Pfund.

Stuttgart, 9. Juni. (WTB.) Der Oberbürgermeister von Stuttgart, Lautenschläger, hat nach einer Mel­dung desNeuen Tagblatts" an das Patenschi ff der Stadt Stuttgart S. M. S.S t u t t g a r t" ein Telegramm gerichtet, in welchem er die Hoffnung ausdrückt, daß Offi­ziere und Mannschaften nach herrlich verbrachter Tat gesund und heil im heimischen Hafen angelangt seien.

Darauf ist von dem Kommandanten des Schiffes, Fre­gattenkapitän Hagedorn, ein Antworttelcgramtn eingelaufen, in welchem mitgeteilt wird, daß das Schiff an der^ Schlacht an der Jütländischen Küste am 31. Mai bis 1. Juni lind insbesondere an den Nachgesechten tätigen und erfolgreichen Anteil genommen hat. Es gelang der Ärttllerie des Schiffes,' einen überlegenen Gegner schwer in Brand zu schießen. In dem Telegramm heißt es weiter: Durch, glück­liche Fügung sind dem Schiffe Verluste erspart geblieben. Die Haltung der Besatzung war in allen Gefechtslagen von Begeisterung getragen.

Der 5eekrieg.

Seegefecht an der standrifchen Küste.

Brügge, 9. Juni. (WTB. Nichtamtlich.) Am! 8. Juni mor­gens fand vor der flandrischen Küste ein Artillcrie- gefechh auf große Entfernungen zwischen deutschen Vor­post enb-ooten und feindlichen Monitoren undZer- 'törern statt. Mehrere unserer Geschiitzsalven rvurden als gut deckend beobachtet. Der Feind zog sich'drrauf in der Richtung Dün­kirchen zurück. Die deutschen Streitkräfte erlitten keinerlei Be- chädigungen. Nachmittags tourde von einem unserer See- lugzenge ein französisches Kampfflugzeug abgeschossen. Me Jn- affen wurdeir von einem unserer in der Nähe befindlichen Untersee­boote ausgenommen und in den Hafen gebracht.

Paris, 9. Juni. (WTB. Nichtamtlich.)Petit Journal meldet: Man befürchtet in Nantes den Untergang des gro­ßen französischen DreimastersEr ne st Re her", der im Februar Südafrika verließ und längst überfällig ist. Aufge- sundene Wracktrümmer lassen vermuten, daß das Schiff bei Quessant auf eine Mine gelaufen ist und mitsamt 35 Mann nnterging.

London, 9. Juni. (WTB.) Lloyds Agentur meldet: Der italienische SeglerRosarie Madre" ist am 21. Mai ver­senkt worden.

vundesratZbeschlüffe in wichtigen Rechtsangelegenheiten.

Berlin, 9. Juni. (Nichtamtlich.) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Juni eine Bekanntma-chung über die Geltendmachung von Hypotheken, Grundschul­den und Rentenschulden beschlossen, die den Schutz der durch den Krieg in Mitleid, tffcha't gzbgenjem Haus- und Grund­besitzer über den bisherigen gesetzlichen Nahmen hinaus errveitert. Tie Bekanntmachung tritt an die Stelle der Verordnung betreffend die Bewilligung von Zahlnngsfiiften bei Hypotheken mrd Grund- schmlden (R.-G.-Bl. 1915, S. 293) und der Verordnung über die Versagung des Zuschlaigs bei der Zwangsversteigerung von ^Gegen­ständen des unbeweglichen Vermögens vom 10. Dezember 1914, die ausgehoben worden sind.

Durch die Verordnung wird zunächst (mit Rücksicht auf die echebltche Dauer des Krieges und ihre Begleiterscheinungen in: städtischen Jmmobiliarwesen) die Länge der vom Gerichte zu be­willigenden Zahlungsfrist ausgedehnt. Sie kann setzt für das Kapital der Hypothek oder Grundschüld oder die Ablösungssumme der Rentenfchuld bis zu einem Jahre, für Zinsen und, andere Neben- lerstungen bis zu sechs Monaten bemessen werden (bisher sechs, bezw. drei Monate). Damit Härten, die sich ans der Verlängerung der Frist für den Gläubiger ergeben mögen, vermieden werden, können, kann die Fristbestimmung von der Erfüllung bestimmter Bedingungen (z. B. Erhöhung des Zinsfußes) abhängig gemacht werden.

Bisher war bei vollstreckbaren H ypivthekensv rdcnnmgen die Frist­bewilligung nur im Wege einer Einsttttung der Zwangs voll- stteckung also durch «ine Maßnahme von vein prozessualer; Bedeutung möglich. Nach der neuen Verordnung kann auch bei vollstreckbaren Hypothekenforderungen eine materielle Zah­lungsfrist gewährt »verdeu, die wie eine vom Gläubiger bewilligte Stundung wirkt, also vor allem den Eintritt von Verzugs folgen verhindert. Tie Entscheidung erfolgt durch das Amtsgericht, in dessen Bezirk das belastete Grundstück belegen ist. Auch bei der Bewilligung von Zahilungsftisten für Hypothekenschulden außer- halb eines Rechtsstreits' soll Luftig der dingliche Gerichtsstand maßgebend sein (bisher das Amtsgericht, bei dem der Gläu­biger seinen allgemeinen Gerichtsstand hat). Das bedeutet «ne erhebliche Erleichterung für den Schuldner.

Die Bewilligung von Zahlungsfristen soll, wenn BMgkeis- giunde vorlregen, m Zukunft auch bei Hypotheken zulässig sein, E nach dem 31. Juli 1914, also nach .Kriegsausbruch entstanden find. In der Hauptsache ist dabei an Fälle gedacht, in denen Per- fotten während des Krieges zur Verhütung eigener Verluste ge­nötigt waren, ein Grundstück zu erstehen, ohne dabei das Bargeld berichtigen zu können.

, Nir Kapitalschulden kann die Bewilligung einer Zahlungs- srrst mehrfache erfolgen, fttt Zinsen und sonstige Nebenleistungm nur ernmal. Der Antrag auf Bewilligung einer ZaUungsfrist darh wie dre Verordnung ausdrücklich, bestimmt, bei Kapitalschul- w n urcht deshalb ab gelehnt werden, well anzunehmeu ist, daß der Beklagte nackt Ablauf der Frist zur Besriedigtarg des Klägers außerstande fcui teuft.

Tie Zwangs Versteigerung kann auf Antrag des Schuldners für die Tauer von längstens sechs Monaten eingestellt werden, auch wenn die _ Bestimmung einer Zahlungsfrist abgelehnt oder nicht zulässig ist. Tie Ellistellung kann mehrfach erfolgen. Sie ist jedoch, (damit ein 'unbegrenztes Anwachsen von Zinsrückständen vermieden wird) aiff Anttag eines Beteiligteir aufzuheben, wenn ihm fällige Ansprüche auf wieder kehre: rde Leistungen für zwei Jahre im Range Vorgehen. Ebenso ist der Antrag <mf Einstellung der ZN>angsversteigerung von voricherein abzulehnen, wenn fällige Ansprüche des betreibenden Gläubigers für zwei Jahre nicht ge­zahlt find.

Zum Schutz der Nachhypotheken ist dit Biettrngsgrenze, bis zu der der Zuschlag versagt werden kann, von bisher (§ 1 der Be­kanntmachung über die Versagung des Zuschlags bei der Zwangs­versteigerung von Gegenständen des unbeweglichen Vermögens) zwei Drittel aus drei Viertel des Wertes erhöht worden.

Die Klostenvorschriften der Verordmrug enthalten die nette Bestimmung, daß das Gericht dem Erleichterungen becrnttagienden Schuldner, die Kostet: auch vann aufbürden kamt, wenn seinem Anträge stattgegeben wird. Dies ist aus Blllig^itsgründen gerecht­fertigt.

Eine andere Bekanntmachung des Bmftesrats vom' 8. Juni, schützt die heimkehrenden Kriegsteilnehmer vor einem für ihr wirtschaftliches Fortkommen bedenklichen Zugriffe ihrer Gläubiger. 2luf Antrag hes Kriegsteilnchm>ers kamt Zahlungsfrist bis zu sechs Monaten bewilligt werden auch für nach dem 31. Juli 1914, aber vor oder während der TeilTurhme dos Schuld­ners am Kriege entstandene Forderimgeu. Aus diese Forderung^ findet auch die Verordnung über die Folgen der nicht rechtzeitigen! Zahlung einer Geldsorderung (Reichs-Gesetzblatt 1915 S. 292) Anweirdung. Tie Zahlungsvollstreckung kann aus seck)s Monate ein­gestellt werden: die Einstellung kann mehrfach erfolgen und ist auch zulässig, wenn eine Zahlungsfrist bereits bestimmt ist. Vor­aussetzung für die Zahlungsfrist, sowohl wie für die Einstellung der Zwan gsvollstt eckung ist, daßdie wirtschaftliche Lage des Schuldners^ durch die Teilnahnre am Ktckege so lvesenllich ver­schlechtert ist, daß sein Fortkommen gefährdet erscheirtt.

Tie Einstellitng der Zwangsvollftreckmtg kann ansgehoben wer­den,^ wenn sie infolge ttacksträglicher lvesentticher Veränderungen der Umltände dem Gläubiger einen verhältnismäßigen Nachteil brin­gen würde, insbesondere, wenn die spätere Befriedigung des Gläu­bigers durch andere Zwangsoollst-recknugen erheblich gefährdet wird.

Als Kriegstsilnehmec gelten auch die Personen, die vermöge ihres Dienstverhältnisses) AMes oder Berufs zu den immobilen Zeilen der Land- oder Seemacht gehören.

Eine dritte Bekanntmachung des Bundesrats vom 8. Juni än­dert die Vorschriften der Verordnung über die gerichtliche Bewilli­gung von Zahlungsfristen und Über die Folgen der nicht rechtzeiti­gen Zahlung einer Geldsorderung (Reichs-Gesetzbl. 1915 S. 290, 292) in einigen Punkten ab, uM sie mit der Sonderregelung der ersten der vorstehend geschilderten Verordnungen (über Geltend- rnachung von Hypotheken, ölrundschulden und Rentenschulden) in Einklang zu bringen, bezw. UM Unstimmigkeiten der Interpretation zu vermeiden.

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NAZ dem Reiche.

Bayern und das Kriegsernährungsamt,

München, 9. Juni. (WTB. Nichtamtlich.) Die Kowe- spondenz Hoffinann schreibt:

Dem Wunsche des Präsidenten des .KriegseMräHrungA- amtes, von Batiocki, sich über die Verhältnisse der Volks ernahrnng Bayerns durch persönliche Aussprache KU unter­richten, erttsprechend, hat gestern nochimittag in seiner Än- wcsertheil unter dem Vorsitz des Ministers des Innern, von Edden, mit Vertretern der Mrigen beteiligten StMrts- Ministerien, Stellvertretenden Generalkommandos, der Städte, Landwirtschaft, des Handels, der Konsument«; und der Presse eine mehrstündige Besprechung sätntlicher ein­schlägigen Punkte stattgefutiden, die geeignet ist, die ver­schiedenen Besorgnisse, die sich Mt die Errichtung des Kriegß- ernährungsanrtes bezüglich, der Verscmgung Bayern ge­knüpft haben, zu zerstreuen. Vor allem wird nicht kxrrän gedacht, die Ausfuhrbeschränkungen, die durch die Sonderre gelunlg bezüglich einzelner Lebens­mittel in Bayern geboten sind und die von dem Präsi­denten B-atocki im gMtzen als richtig anerkannt wnrften, zu beseittgen. Vorerst gelte es nur, die aus ihrer Nnhtlltrmy in den Grenzbezirken entstandenen Hörten zu mildern. Jedenfalls iväre es durchaus unzloeckmäßig, die bestehenden Ausfnlftbeschränkungen auftuheben, bevor nicht eine ent­sprechende allgemeine Preisregulierung durchgcfthrt ist Eine zwingende NotwendigMt sei, daß die wontiu- gente der Schlachttengen für die einzelnen Bundes­staaten fiir die nächsten Monate möglichst verringert werden. Bon Bedeutung sei die Frage der MassenspeLsuttK lchrsichtlich deren jepoch nirgends ein Zwang ausgeübt, son­dern den jeweiligen Verhältnissen Rechmrng getragen wer­den solle. Der Wirtschastsplan für das kommende Ernteüchr sei die erste Aufgabe, und die Preisregulieruna, besonders^ der Futtermittel, spiele dabei die wichtigste Rolle. Minister v. Soden drückte seine Befriedigung darüber aus, daß nach den Ausführungen des Präsidenten v. Batocki die Zei­tungsnachricht unrichtig sei, daß sein Besuch der A«f- hebung der Ausfuhrbeschränkungen gelte. Der ^aats- minister benutzte diese Feststellurrg, um Herrn v. Batocki ans 5-erz ztu legen, die bayerischen Sotll>erei7trichttrngen fiir die Volksernährung, soweit immer möglich, zu er­halten., Bayern sei dagegen bereit, die entbehrüchen Lebens­mittel -notleidenden Gebieten zuzttwcnden. Jnsbiesondeve werde er versuchen, für eine baldige Bereitstellung von Kartoffeln zu sorgen. Herr v. Batocki äußerte seine Uebereinstinrmung mit dem Minister und brachdv die Änsicht zürn Ausdruck, baß ein Hineinregieren in d«e W«f- gaben der btrndesstaatlichen Behörden, soweit irgend mög­lich, mit Rücksicht auf die bundesstaatliche Selbständigst vermieden werden müsse. Zu einer gedeihlichen Tätigkeit des Kriegsernähamngsamtes sei dieses auf die fveiwällige Mit­arbeit aller Bundesregierungen angewiesen.

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Berlin, 9. Juni. (WTB. RichtanrtLich.) Wie nunmehr bestimmt verlautet, ist gegen den seit 1. Mar in Hast be- findlicherl Reichstags- uno Landtagsabgeordnetetk" Siechts- anwalt Dr. Karl Liebknecht AnÄage wegen ver­suchten Kriegsverra tes im Krieae auf Grund des 8 89 des Strafgesetzbuches erhoben worden. Die Verhand­lung dürfte in nächster Zeit vor dem Berkiner Kvrmnan- danturgericht in der Lehrter Strafte stattftnden.

Aus Stadt nnb £anb.

Gießen, 10. Juni^1S16.

Sonntagsgedartken.

Pfingsten, das liebliche Fest es trifft uns diesmal in ,Sturm und Wetter. Alles Gere-e votr nahem Frieden ist wie weggeblasen von den krästigen (üewitterregelt der letzten Wochen. Und wenn der Himmel uns fteundlich blauen sollte in diesen Tagen, wir würden wissen, daß feine Sonne leruhtet über wildem Kampf auf allen Fronten. Man kann -auch (nicht sagen, daß es in der Heimat seßber ganz friedlich sei. Auch da brodelt es in den G-eistevtt und Gemütern, und nicht nur vor allerlei Läderr drängen sich Ungeduld rmd llu-