Ausgabe 
9.6.1916 Erstes Blatt
Seite
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Heute starb unser lieber

Aibrecht

noch nicht 4V 2 Jahre alt.

Dr. Clemens Thaer,

Privatdozent an der Universität Greifswald z. Zt. im Feld

Gertrud Thaer, geb.. Pasch, z. Zt. in Gießen,

8. Juni 1916.

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Bilanz am 3|. Dezember 1A5.

Passiva. Jt

2tktiva. Jt

Kassenbestaud 53506.91

Ausgeliehene Kapitalien:

a. in Hypotheken

891210.97

b. gegen Bürg­schaft 138357.04

c. an Güterkauf­geldern 179574.78

d. in Wert­papieren 121765.50

Fällige Zinsen 15112.31

Mobilien 200.

Kapital­einlagen 1327669.32 Mitglieder­guthaben 13148.02

Reservefonds 49099.56 Spezialreserve 5444.15 Reingewinn 4366.46

Tie der Stadt überwiesenen Mengen Speck, Sckmal», Margarine und Olivenöl sollen von Mittwoch, den 14. &nm ds. Js. ab, jeweils vormittags vou 9 bis und nachmittags von ä bis 6 Uhr bezirksweise au die Einwohner abgegeben werden.

Tic Abgabe erfolgt nur gegen Vorzeigung der Brot- auswelskarte und zwar entfallen aus eine Karte mit 1, 2 und 3 Personen zusammen 1 < Pfund eines Artikels.

4, 5 und 6 -/, M

7 und mehr s / 4 " » w

Sur Abnahme find yeeianete Gefätze mitzubringen. Die Ausgabe erfolgt rn dcu Verkaufsstellen Asterweg 2 und Neustadt 61 und zwar wie folg::

Astcrweg 25.

Bezirk II Niittwoch, den 14. Juni ,/ III Donnerstag, den 15. Juni n IV Freitag, den 16. Juni » V Samstag, den 17. Juni » VI Montag, den 19. Juni XII Dienstag, den 20. Juni Ncnstadt 61 .

Bezirk I Mittwoch, den 14. Juni VII Donnerstag, den 15. Junl VIII Freitag, den 16. Juni IX Samstag, den 17. Juni X Montag, den 19. Juni XI Dienstag, den 20. Juni.

Da die vorhandenen Mengen für alle Ausweiskaru.., genügen, sodatz jedermann seinen Anteil erhält, find Au- ammlungen vor den Verkaufsstellen zwecklos und er- schyicren nur die Abfertigung. 4361ß

BklanntmaÄung.

1399727.51 1399727.51

Die Zahl der Mitglieder betrug Ende 1914 272

In 1915 gingen zu.

In 1915 gingen ab. 7

Daher Stand Ende 1915.265

Kreiling, Direktor. Volkmann, Rechner. Gorr, Kontrolleur.

4357

tliche Bekkurntmachurrgesl der Stadt Gieheri.

Bekannlmachmrg.

Auf Grund des 8 2 der Satzung für die Regelung des Bieheinkaufs in der Provinz Oberhessen vom 11. Februar 11916, des 8 3 der Bundesrarsuerordnung zur Regelung ! der Preise für Schlachtschweine und für Schweinefleisch ! voni 14. Februar 1916 und der AussührungSanweisung 1 Olrofih. Ministeriums des Innern vom 25. Februar 1916 wird mit Genehluiguna Grotzh. Ministeriums des Innern vom 19. dS. Mts. mit Wirkung vom 26. Mai 1916 für den Verbandsbezirk [Provinz Oberhessen) bestimmt:

8 1. Es gelten im Verbandsbezirk die folgenden Stallhöchstpreise für den Zentner Lebendgewicht:

A. Für Rindvieh.

1. Klasse: Bollsteischige Bullen, Ochsen, Stiere,

Kühe und Rinder 100 Mk.

2. Klasse: Nicht vollfleischige Bullen, Ochsen,

Stiere, Kühe und Rinder 75

3. Klasse: Gering genährtes Rindvieh 35

B. Für Kälber:

1. Klasse: Unter 1 Zentner 80

2. Klasse: Bon 1 Zentner und mehr 100

C. Für Schafvieh:

1. Klasse: Hammel und Jährlinge 100

2. Klasse: Schafe und Böcke 85

v. Für Ziegen:

1. Klasse: Ziegenlämmer [Mutterlämmer) und

Bocklümmer bis zum Alter von mer Monaten und Ziegen, die noch nicht gelammt haben 80

2. Klasse: Ziegen 60 *

3. Klaffe: Blöcke 50

§ 2. Für Schweine gelten die folgenden in der Bundes­ratsverordnung vom 14. Februar 1916 Reichs-Gesetzbl. S. 99 festgesetzten StaUhöchstpreise für den Zentner Lebendgewicht.

a) für Schweine über 140 kg 135.00 Mk.

von 120-140 ' 129.60

110-120 124^0

100-110 118.80

90-100 108.00

^ 80-90 98.00

70-80 ^ 88.00

60-70 83.00

n 60 und darunter 78,00

d) für fette früher zur Zucht benutzte Sauen

und Eber über 150 kg 118.00

von 120150 113.00

- 120 und darunter 93.00

8 3. Maßgebend für die Berechnung der Stallhöchst- preisc nach 88 1 und 2 ist in jedem Fall das Lebendgewicht, amtlich gewogen, abzüglich 5 Prozent.

8 4. Bein: Weiterverkauf darf der Käufer zu dem Stallhöchstpreis höchstens einen einmaligen Ausschlag be­rechnen:

a) für Rindvieh, Schasvieh, Ziegen und Schweine von 3 Prozent,

b) für Kälber von 5 Prozent.

Diese Ausschläge schliefien sämtliche Spesen und Handelsgewinne ein.

Bei Tieren, die trotz des Schlachtverüots nach der Schlachtung trächtig befunden werden, darf das Gewicht des Tragsacks mit Inhalt in Abzug gebracht werden.

Anher den obigen Aufschlägen dürfen lediglich die reinen Eisenbahnirachtkosten berechnet werden, soweit sie einwandfrei nachgewiesen sind.

8 5. Die Bekanntmachungen vom 29. März, 22. April und 28. April lsd. Js. werden ausgehoben.

8 0. Uebertrelungen und Umgehungen werden auf Grund des 8 5 der Bundesratsverordnung vom 23. Juli 1915 gegen übermäfiige Preissteigerungen und der 88 5 bis 7 der Bnndesratönerordnung vom 23. Sep­tember 1915 zur Fernhaltnng unzuverläffiger Personen vom -Handel unnachsichtlich strafrechUich verfolgt und haben überdies die alsbaldige Entziehung der Ausweistarte zur Folge.

G i e fi e n, den 22. Mai 1916.

Grotzh. Provinzraldirettion Oberhessen.

E>r. Usinger.

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffent­lichen Kenntnis gebracht.

Metzen, den 1. Juni 1916. 14358B

Ter Oberbürgermeister.

Keller.

Be,1r.: Lieferung von Schlachtvieh zur Fkeischversorgung der Bevölkerung.

Die vom Viehandelsverband beauftragten und legi­timierten Händler haben zunächst zu versuchen, das er forderliche Vieh freihändig anzukaufeu.

Die Viehabuahmen an der Sammelstelle finden all wöchentlich statt.

Schweine brauchen nicht angetrieben zu werden.

Dagegen mus; verlangt werden, datz sämtliche Wiegen sch«ne aller Tiere, die zur Schlachtung geliefert werden sollen, so frühzeitig an den Vertrauensmann abgeliefer: oder abgeschickt werden, datz dieser am Tage vor der Ab­nahme bereits in den Besitz der Wiegescheine und etwaiger Begleitberichte gelangt. Die Tiere sind also 2 Tage vor der Abnahme zu wiegen und die Wiegescheine sofort an bei: Vertrauensmann einzuschicken.

Die Landwirte find berechtigt, das Vieh, das ffe zirr Schlachtung an den BiehhandelSband verkaufen wollen oder sotten, sebst zur Sainmelslelle zu bringen. Hierdurch wird die Provision von 3% für den Händler gespart.

- Die Versicherung für Transportgesahr und Währschaft hat neuerdings derV iehhandelsverband übernommen. Hier­durch werden die Metzger entlastet, ebenso wie die Händler. Die Metzger haben also nur den Kaufpreis nebst 4% Pro­vision als Zuschlag zu bezahlen, falls der erste Händler ansgeschaltet ist, was in den meisten Fällen vorliegen wird. Der Landwirt, der sein Vieh selbst zur Sammelstette bringt, hat lediglich Zlnspruch aus Ersatz der Transport­kosten und Fahrtauslagen. Diese Unkosten fallen gleichfalls den Metzgern zur Last.

Es wird wiederholt betont, datz der -Hächstprets nur für vollwertiges Vieh der betreffenden Wert-oder Gewichts' klaffe bezahlt werden darf, während für minderwertiges Vieh selstverständlich nur ein geringerer Preis vergütet werden kann. Letzteres gilt insbesondere für magere ältere Kühe, die ersahrungsgemätz einen sehr beträchtÜchen Ge wichtsverlust auszuweisen haben, trotzdem sie vielfach ein hohes Lebendgewicht aufweisen.

Sollte ein Landwirt sich bei der Zahlung durch den Devoümächttgten des BiebhandelSverbandeS benachteili u fühlen, so ist der Grotzh. Provinzialdirektion alsbald Mit­teilung zu macheu. Alle Fälle, in denen der Höchstpreis nicht bezahlt worden ist, sind der Bürgermelsterei mit zuteilen. Diese hat uns unter genauer Angabe de^ NamenS des Lieferers, Art und Gewicht des Schlacht riereS und Angabe dssPreifes berichtlich Vorlage zu machen

Wenn die verlangten Viehmengen regelmätzrg ange liefert werden, ist es möglich, auch bie meisten Land gemeinden mit Schlochtvieh zu versorgen.

Gietzen, den 18. Mai 1916.

Grotzherzogliches Kreisamt Gietzen. vr. U s t n g e r.

Vorstehenhe Bekanntmachung wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Die Geburt vo«-bern ist von dem Biehhalter an' dem Stadthaus, Gartenstratze 2, Zimmer Nr. 15, zuw Eintrag in eine Liste binnen 5 Tagen nach der Geburt an zumelden. 4360 fl

Gietzen. den 1. Juni 1916.

Der Oberbürge rme i fte r.

Keller.

Die im Mai 1899 geborenen Landftnrmvftichtigcu

der Stadt Gietzen muffen sich am 15. Juui ds. Js., vormittags von 812 Uhr und nachmittags von 26 Uhr im alten Rathaus am Marktplatz zur Landfturmroslc melden.

Sluswärts Geborene haben bei der Anmeldung ihren Geburtsschein vorzulegen.

Gietzen, den 6. Juni 1916. 4359A

Der Oberbürgermeister.

Keller.

Die Verteilung der Zinsen aus kdrr Wolf vouTodtenwart Stiftung findet stiftungsgemätz am SamStag, den 10. Juni l. Js. morgens um 5 Uhr in der Stadtkirche statt. [4283E

KohlenlicfermiH für 1916.

Die Lieferung des zu 13000Zentner Nutzkohleu II. Grötze. 100 Zentner Anthrazit, 100 Zentner UnwnbrikettS und 100 Zentner Eiformbrikelts veranschlagten Bedarfs iür die Kxiegssürsorge und für die städtischen Anstalten ist für 1916 zrr vergeben. Die Lieferungsbedingungen liegen im Stadchaus, Zimmer Nr. 16, zur Einsicht offen.

Angebote find mit entsprechender Aussäirist versehen bis zum 15. Juni dS. IS., vormittags 11 Uhr, einzu^ reichen. 4308 B

HtMas-ZrHchi'Mg dtt AM tei'.

Dienstag, den 13. Juni. Mtttvoch, den 14. Juni and Donnerstag, den 15. Juni 1916 soll daS Heugras von den städtkschcn Wiesen meistbietend versteigert werden und zwar:

Dicustag, den 13. Juni, uachmtttags 4 Uhr an Ort und Stelle, bei der Aktienbrauerei, am Ohleöerg^ weg bei der Hevligenstädt'schen Fabrik und in der-Stephans- mark. Zusammenkunft an der Schönen Aussich!. Mittwoch, den 14. Juni

a) vormittags 9 Uhr Zuiammcnkunst am Schlachtboi von den Wiesen im Neustädterseld und amElektrizitätswerk.

b) vormittags IO 1 /» Uhr in der Restauration von Melchior Schäfer Wtvc.. Kaifer-Allce 4, von den Wiesen

im Heegstrauch und im Rutzkrnd.

c) nachmittags 2 llhr: im Philosophenwald von den Wiesen am Fürstenbrunnen, im Wieseckertal, von de»

Hosvilalwiesen in der Gemarkung Wieseck.

d) nachmittags 5 Uhr: cm Ort und Stelle von den

Wiesen in der Schwarzlach.

Donnerstag, den 15. Juri.

a) vormittagO> 9 Uhr: an Ort und Stelle von den Ochsen- wiesen, von den Wiesen ün Stolzenrnorgen, am Urers-

brunnen und Al^ntisch.

b) nachmittags 3/o Uhr: an Ort und Stelle von den

Wiesen in der Gemarkung Rödgew

c) nachmittags 3 8 /, Uhr: au Ort und Skulle von den

Wiesen in der Gemarkung Grotzen-Buseck. Steigliebhaber, welche die Wiesen zu besichtigen beab­sichtigen, wollen sich an den städt. Wi^senwärter Beüaf, Wolsitratze 15, wenden.

Die Grotzh. Bürgermeistereien der umliegenden Ge« meinden werden ersucht. Vorstehendes in ihrer Gemeinde > bekannt machen zu laffew , 4478JB