........ || „ M | nnr . m M„„„ T | ,,„,.n,L t | t Lii.u^u-uui.iuuu
Heute starb unser lieber
Aibrecht
noch nicht 4V 2 Jahre alt.
Dr. Clemens Thaer,
Privatdozent an der Universität Greifswald z. Zt. im Feld
Gertrud Thaer, geb.. Pasch, z. Zt. in Gießen,
8. Juni 1916.
Carl Ä. Hartmann asr“?
beinste :: Verarbeitung
Wohnzimmer- Schiafzimmer- Speisezimmer-
Anfertigyng
von
Gardinen
Bei Verwendung v. nur allerbestem Materiai
:: und ::
Dekorationen
modernster Art
■ ©<3> ö<&■" .y *
kipereio« Ms Inn, liste
ßrAQQpc f AfTPr ' n: Leinenen Uebergardinen, doujo Lu. 0 ul Stores, V 2 Stores, Tüllbettdecken
Messing- und Zug-Einrichtungen mit allem Zubehör.
und
4353a
Äliee-FraiitJH-fereia, Mn
Alte Klinik, Liebigstrasse.
Unsere Geschäftsräume, Auskunftsstelle, Kasse (Geburtstagsspende), Abteilung für Liebesgaben,
sowie der
SezirkZcmsschlch für vermißte und kriegsgefüngene Deutsche
sind v»m «,
tO. bis 13. Zimi einschließlich geschlossen.
und Sfeii<iÄ
in nur bester Qualität. [3776a
Scuscnbäume aus Holz und Stahlrohr, Wetzsteine, Grasscheeren und Rasenmäher empfiehlt
Edgar Borrmann, Eisenhandlung, Giessen.
waschecht, baut t* X A gemustert. . . .
Dieselbe aus gutem gestreift. Schürzen-J zeug, sehr solide
Qf /qdehaus Qa lomcn
9b* ß v Giessen Schulsln/Pc
§»mm«rftische honigmShle
im $ teilen m il^ I e fit q I bei Wetzlar
Schönster Ausflugsort Westdeutschlands Erstklassiges Restaurant, prima Kaffee und Gebäck, feine Verpflegung, gute günstige Pensionsbedingung =
Zum Besuche ladet freundlichst ein 4354D
C. Michlberger (Neuer Inhaber).
Königsteiner boi 'lUs Bes. Eduard Stern
tJ W t w i iwm i Miwwi mw ffimy > Tm.. vni riaww.nvw i nfl ; i(. i fln iii iv»:tfi 7»frtf.v.?ffnis
pund um Hiefleo
Frei« 1 Mark
Das Büchlein kommt einem wirklichen Bedürfnis nach, wie schon eine kurze Einsichtnahme in das Inhaltsverzeichnis aufweist Es sind zasam menge stellt und in knapper Form behandelt:
Wanderungen in Gießens nächster Umgebung mit Sonntagsfahrkartenverzeichnis. Weg3- bezeichnungeu Inder Umgebungvon Gießen 20 Hauptiinien des V. H. G.
Wanderungen in Kurhessen, im Vogelsberg, im Westerwald und im Taunus Mehrtägige Wanderungen h'chneeschuhwanderungen im Vogelsberg und Westerwald 4051
= Karte dos WaBderongsgebietes -----
Verlag derBrlihi’schenUniversitäts- Buch- und Steindruckerei ■ R. Lange
Fernsprecher 5) • Gießet! • SchulstraSe 7
Gasherde
einflammig u. mehrflammig sowie tlasbratöfen in bester Ausführung und in allen Grössen empfiehlt zu billigen Preisen [1761
Edg. Borrmann
Eisenhandlg., Neustadt 11
autogen geschweißt. Be ster E rsatz, f. K upfer kessel. Ei nziger für die Lan dwirtsehaft brauchbarer Kessel. Eignet sich für alles Zu beziehen durch alle größer en Eisen w areiibandlungen.
Lieferung in einigen Tagen.
Heinrich Ämend
G. m. b. H. „ W D
Hanau a. W..
lillUJtJAintniimi[ij 11 »f 11 f * 1 f f 11 /*,_i i_i «
i
iijim J-I
Täglich von morgens 9 Uhr ad frische
Erdbeeren
empfiehlt in prima Qualität zu bitligfien Tagespreisen _ W. Hantel, 4835 Telefon 612. Neuen Baue 7.
hflnrifeäktaLliLl.
Bilanz am 3|. Dezember 1A5.
Passiva. Jt
2tktiva. Jt
Kassenbestaud 53506.91
Ausgeliehene Kapitalien:
a. in Hypotheken
891210.97
b. gegen Bürgschaft 138357.04
c. an Güterkaufgeldern 179574.78
d. in Wertpapieren 121765.50
Fällige Zinsen 15112.31
Mobilien 200.—
Kapitaleinlagen 1327669.32 Mitgliederguthaben 13148.02
Reservefonds 49099.56 Spezialreserve 5444.15 Reingewinn 4366.46
Tie der Stadt überwiesenen Mengen Speck, Sckmal», Margarine und Olivenöl sollen von Mittwoch, den 14. &nm ds. Js. ab, jeweils vormittags vou 9 bis und nachmittags von ä bis 6 Uhr bezirksweise au die Einwohner abgegeben werden.
Tic Abgabe erfolgt nur gegen Vorzeigung der Brot- auswelskarte und zwar entfallen aus eine Karte mit 1, 2 und 3 Personen zusammen 1 < Pfund eines Artikels.
4, 5 und 6 „ „ -/, „ „ „ M
7 und mehr „ „ s / 4 " » w
Sur Abnahme find yeeianete Gefätze mitzubringen. Die Ausgabe erfolgt rn dcu Verkaufsstellen Asterweg 2 und Neustadt 61 und zwar wie folg::
Astcrweg 25.
Bezirk II Niittwoch, den 14. Juni ,/ III Donnerstag, den 15. Juni n IV Freitag, den 16. Juni » V Samstag, den 17. Juni » VI Montag, den 19. Juni „ XII Dienstag, den 20. Juni Ncnstadt 61 .
Bezirk I Mittwoch, den 14. Juni „ VII Donnerstag, den 15. Junl „ VIII Freitag, den 16. Juni „ IX Samstag, den 17. Juni „ X Montag, den 19. Juni „ XI Dienstag, den 20. Juni.
Da die vorhandenen Mengen für alle Ausweiskaru.., genügen, sodatz jedermann seinen Anteil erhält, find Au- ammlungen vor den Verkaufsstellen zwecklos und er- schyicren nur die Abfertigung. 4361ß
BklanntmaÄung.
1399727.51 1399727.51
Die Zahl der Mitglieder betrug Ende 1914 272
In 1915 gingen zu.—
In 1915 gingen ab. 7
Daher Stand Ende 1915.265
Kreiling, Direktor. Volkmann, Rechner. Gorr, Kontrolleur.
4357
tliche Bekkurntmachurrgesl der Stadt Gieheri.
Bekannlmachmrg.
Auf Grund des 8 2 der Satzung für die Regelung des Bieheinkaufs in der Provinz Oberhessen vom 11. Februar 11916, des 8 3 der Bundesrarsuerordnung zur Regelung ! der Preise für Schlachtschweine und für Schweinefleisch ! voni 14. Februar 1916 und der AussührungSanweisung 1 Olrofih. Ministeriums des Innern vom 25. Februar 1916 wird mit Genehluiguna Grotzh. Ministeriums des Innern vom 19. dS. Mts. mit Wirkung vom 26. Mai 1916 für den Verbandsbezirk [Provinz Oberhessen) bestimmt:
8 1. Es gelten im Verbandsbezirk die folgenden Stallhöchstpreise für den Zentner Lebendgewicht:
A. Für Rindvieh.
1. Klasse: Bollsteischige Bullen, Ochsen, Stiere,
Kühe und Rinder 100 Mk.
2. Klasse: Nicht vollfleischige Bullen, Ochsen,
Stiere, Kühe und Rinder 75 „
3. Klasse: Gering genährtes Rindvieh 35 „
B. Für Kälber:
1. Klasse: Unter 1 Zentner 80 „
2. Klasse: Bon 1 Zentner und mehr 100 „
C. Für Schafvieh:
1. Klasse: Hammel und Jährlinge 100 „
2. Klasse: Schafe und Böcke 85 „
v. Für Ziegen:
1. Klasse: Ziegenlämmer [Mutterlämmer) und
Bocklümmer bis zum Alter von mer Monaten und Ziegen, die noch nicht gelammt haben 80 „
2. Klasse: Ziegen 60 *
3. Klaffe: Blöcke 50 „
§ 2. Für Schweine gelten die folgenden in der Bundesratsverordnung vom 14. Februar 1916 — Reichs-Gesetzbl. S. 99 — festgesetzten StaUhöchstpreise für den Zentner Lebendgewicht.
a) für Schweine über 140 kg 135.00 Mk.
„ „ von 120-140 „ ' 129.60 „
„ „ „ 110-120 „ 124^0 „
„ „ „ 100-110 „ 118.80 „
„ „ „ 90-100 „ 108.00 „
„ ^ „ 80-90 „ 98.00 „
„ „ „ 70-80 ^ 88.00 „
„ „ 60-70 „ 83.00 „
n „ „ 60 „ und darunter 78,00 „
d) für fette früher zur Zucht benutzte Sauen
und Eber über 150 kg 118.00 „
von 120—150 „ 113.00 „
- „ 120 „ und darunter 93.00 „
8 3. Maßgebend für die Berechnung der Stallhöchst- preisc nach 88 1 und 2 ist in jedem Fall das Lebendgewicht, amtlich gewogen, abzüglich 5 Prozent.
8 4. Bein: Weiterverkauf darf der Käufer zu dem Stallhöchstpreis höchstens einen einmaligen Ausschlag berechnen:
a) für Rindvieh, Schasvieh, Ziegen und Schweine von 3 Prozent,
b) für Kälber von 5 Prozent.
Diese Ausschläge schliefien sämtliche Spesen und Handelsgewinne ein.
Bei Tieren, die trotz des Schlachtverüots nach der Schlachtung trächtig befunden werden, darf das Gewicht des Tragsacks mit Inhalt in Abzug gebracht werden.
Anher den obigen Aufschlägen dürfen lediglich die reinen Eisenbahnirachtkosten berechnet werden, soweit sie einwandfrei nachgewiesen sind.
8 5. Die Bekanntmachungen vom 29. März, 22. April und 28. April lsd. Js. werden ausgehoben.
8 0. Uebertrelungen und Umgehungen werden auf Grund des 8 5 der Bundesratsverordnung vom 23. Juli 1915 gegen übermäfiige Preissteigerungen und der 88 5 bis 7 der Bnndesratönerordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltnng unzuverläffiger Personen vom -Handel unnachsichtlich strafrechUich verfolgt und haben überdies die alsbaldige Entziehung der Ausweistarte zur Folge.
G i e fi e n, den 22. Mai 1916.
Grotzh. Provinzraldirettion Oberhessen.
E>r. Usinger.
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Metzen, den 1. Juni 1916. 14358B
Ter Oberbürgermeister.
Keller.
Be,1r.: Lieferung von Schlachtvieh zur Fkeischversorgung der Bevölkerung.
Die vom Viehandelsverband beauftragten und legitimierten Händler haben zunächst zu versuchen, das er forderliche Vieh freihändig anzukaufeu.
Die Viehabuahmen an der Sammelstelle finden all wöchentlich statt.
Schweine brauchen nicht angetrieben zu werden.
Dagegen mus; verlangt werden, datz sämtliche Wiegen sch«ne aller Tiere, die zur Schlachtung geliefert werden sollen, so frühzeitig an den Vertrauensmann abgeliefer: oder abgeschickt werden, datz dieser am Tage vor der Abnahme bereits in den Besitz der Wiegescheine und etwaiger Begleitberichte gelangt. Die Tiere sind also 2 Tage vor der Abnahme zu wiegen und die Wiegescheine sofort an bei: Vertrauensmann einzuschicken.
Die Landwirte find berechtigt, das Vieh, das ffe zirr Schlachtung an den BiehhandelSband verkaufen wollen oder sotten, sebst zur Sainmelslelle zu bringen. Hierdurch wird die Provision von 3% für den Händler gespart.
- Die Versicherung für Transportgesahr und Währschaft ’ hat neuerdings derV iehhandelsverband übernommen. Hierdurch werden die Metzger entlastet, ebenso wie die Händler. Die Metzger haben also nur den Kaufpreis nebst 4% Provision als Zuschlag zu bezahlen, falls der erste Händler ansgeschaltet ist, was in den meisten Fällen vorliegen wird. Der Landwirt, der sein Vieh selbst zur Sammelstette bringt, hat lediglich Zlnspruch aus Ersatz der Transportkosten und Fahrtauslagen. Diese Unkosten fallen gleichfalls den Metzgern zur Last.
Es wird wiederholt betont, datz der -Hächstprets nur für vollwertiges Vieh der betreffenden Wert-oder Gewichts' klaffe bezahlt werden darf, während für minderwertiges Vieh selstverständlich nur ein geringerer Preis vergütet werden kann. Letzteres gilt insbesondere für magere ältere Kühe, die ersahrungsgemätz einen sehr beträchtÜchen Ge wichtsverlust auszuweisen haben, trotzdem sie vielfach ein hohes Lebendgewicht aufweisen.
Sollte ein Landwirt sich bei der Zahlung durch den Devoümächttgten des BiebhandelSverbandeS benachteili u fühlen, so ist der Grotzh. Provinzialdirektion alsbald Mitteilung zu macheu. Alle Fälle, in denen der Höchstpreis nicht bezahlt worden ist, sind der Bürgermelsterei mit zuteilen. Diese hat uns unter genauer Angabe de^ NamenS des Lieferers, Art und Gewicht des Schlacht riereS und Angabe dssPreifes berichtlich Vorlage zu machen
Wenn die verlangten Viehmengen regelmätzrg ange liefert werden, ist es möglich, auch bie meisten Land gemeinden mit Schlochtvieh zu versorgen.
Gietzen, den 18. Mai 1916.
Grotzherzogliches Kreisamt Gietzen. vr. U s t n g e r.
Vorstehenhe Bekanntmachung wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Die Geburt vo« Kä-bern ist von dem Biehhalter an' dem Stadthaus, Gartenstratze 2, Zimmer Nr. 15, zuw Eintrag in eine Liste binnen 5 Tagen nach der Geburt an zumelden. 4360 fl
Gietzen. den 1. Juni 1916.
Der Oberbürge rme i fte r.
Keller.
Die im Mai 1899 geborenen Landftnrmvftichtigcu
der Stadt Gietzen muffen sich am 15. Juui ds. Js., vormittags von 8—12 Uhr und nachmittags von 2—6 Uhr im alten Rathaus am Marktplatz zur Landfturmroslc melden.
Sluswärts Geborene haben bei der Anmeldung ihren Geburtsschein vorzulegen.
Gietzen, den 6. Juni 1916. 4359A
Der Oberbürgermeister.
Keller.
Die Verteilung der Zinsen aus kdrr Wolf vouTodtenwart Stiftung findet stiftungsgemätz am SamStag, den 10. Juni l. Js. morgens um 5 Uhr in der Stadtkirche statt. [4283E
KohlenlicfermiH für 1916.
Die Lieferung des zu 13000Zentner Nutzkohleu II. Grötze. 100 Zentner Anthrazit, 100 Zentner UnwnbrikettS und 100 Zentner Eiformbrikelts veranschlagten Bedarfs iür die Kxiegssürsorge und für die städtischen Anstalten ist für 1916 zrr vergeben. Die Lieferungsbedingungen liegen im Stadchaus, Zimmer Nr. 16, zur Einsicht offen.
Angebote find mit entsprechender Aussäirist versehen bis zum 15. Juni dS. IS., vormittags 11 Uhr, einzu^ reichen. 4308 B
HtMas-ZrHchi'Mg dtt AM tei'.
Dienstag, den 13. Juni. Mtttvoch, den 14. Juni and Donnerstag, den 15. Juni 1916 soll daS Heugras von den städtkschcn Wiesen meistbietend versteigert werden und zwar:
Dicustag, den 13. Juni, uachmtttags 4 Uhr an Ort und Stelle, bei der Aktienbrauerei, am Ohleöerg^ weg bei der Hevligenstädt'schen Fabrik und in der-Stephans- mark. Zusammenkunft an der Schönen Aussich!. Mittwoch, den 14. Juni
a) vormittags 9 Uhr Zuiammcnkunst am Schlachtboi von den Wiesen im Neustädterseld und amElektrizitätswerk.
b) vormittags IO 1 /» Uhr in der Restauration von Melchior Schäfer Wtvc.. Kaifer-Allce 4, von den Wiesen
im Heegstrauch und im Rutzkrnd.
c) nachmittags 2 llhr: im Philosophenwald von den Wiesen am Fürstenbrunnen, im Wieseckertal, von de»
Hosvilalwiesen in der Gemarkung Wieseck.
d) nachmittags 5 Uhr: cm Ort und Stelle von den
Wiesen in der Schwarzlach.
Donnerstag, den 15. Juri.
a) vormittagO> 9 Uhr: an Ort und Stelle von den Ochsen- wiesen, von den Wiesen ün Stolzenrnorgen, am Urers-
brunnen und Al^ntisch.
b) nachmittags 3‘/o Uhr: an Ort und Stelle von den
Wiesen in der Gemarkung Rödgew
c) nachmittags 3 8 /, Uhr: au Ort und Skulle von den
Wiesen in der Gemarkung Grotzen-Buseck. Steigliebhaber, welche die Wiesen zu besichtigen beabsichtigen, wollen sich an den städt. Wi^senwärter Beüaf, Wolsitratze 15, wenden.
Die Grotzh. Bürgermeistereien der umliegenden Ge« meinden werden ersucht. Vorstehendes in ihrer Gemeinde > bekannt machen zu laffew , 4478JB


