Ausgabe 
30.5.1916 Zweites Blatt
Seite
2
 
Einzelbild herunterladen

1

re*S Heyen vre aussthllesrlrche Sfexjocgyitg ein seiner ItatfceSteile mit Brferagpriüefci äaamgjm&eH der Scooßenntg der GrvßstiLbe und j IvL«rftrmgebiett. M einer BersorMngsregelmrg m

Chi 5 diien Lmckesteilen sollen nur in dein Umfange zugelassen wer­den, daß unter allen Umständen jede Beeinträchtigung der allgemei­nen LebensmittelveHorgung ausgeschlossen ist. . Ausfuhrverbote für Gegenstände des täglickren Bedarfes, die der nicht öffentlichen Be- W wirtschaftung unterliegen, sollen allgemein unterjagt werden, -tus tz i Reick müsse im Kriege seine Eigenschaft als einheitliches i Wirtschaftsgebiet bewahren, und unter den heutigen Umstanden ' \ dürfe niemand Anspruch auf eine auch nur annalrgrnd den r 5 ne- ' densgewvhnheiten entsprechende Versorgung erheben.

Im Hauptaus-schuß des Reichstages erklärte weiter ein B e r - £ treter des Kr i e g smini st e r i u ms, die Beziehungen des | I L^iegsministerinnis zu dem neuen Kriegsernährungsamt seien be- \ f stimmt durch die Bedürfnisse des .Heeres, das gewiper ^ / feststehender Mengen Lebensmittel unbedingt benötige. An dieser mal Menge werde aber keineswegs starr fest ge halten. Die Sage der Zivilbevölkerung werde auch von dem Kriegsministerium vollaus gewürdigt. Präsident von Batocki sagte dann, was die Land­wirtschaft angehe, so sei jedes Mittel zur Erhaltung und Steigerung der Produktionsfteudig^it anzuwenden. Allerdings müßte das Interesse der Erzeuger in den nach st en zehn Wvchen in den Hintergrund treten. Jetzt sei angesichts der lLag^ im Lände und Mit Rücksicht aus die Wirkung nach außen hin eine besondere Berücksichtigung der Konsumenten am Platze. ';K Die Landwirte brauchten nicht zu glauben, daß die Verhältnisse so bleiben würden, vielmehr werde sehr bald auch von deyt Kriegs- crnährungsamt alles geschehen, um die Erzeuger zu fördern. Ans Anregungen aus dem Ausschuß teilte er ferner \ irtit, er wolle seine Bedenken gegen eine Erhöhung der Zahl der . J' ! Vorftmidsmitglieder von neun auf elf zurückstellen und beim Reichs- kJ kcmzler beantragen, je einen norddeutschen und einen süddeutschen / Vertreter der.Landwirtschaft zu berufen.

/ * . ... . . - . , >

J -- - M - ' -

M§ dem Wche.

Der Kaiser in Elbing.

Elbing, 29. Mai. (WTB.) Der Kaiser hat Elbing besucht. Er kam ganz unvermutet um 9 Uhr 58 Minuten und suhrmitderStraßenbahn nach der S ch i ch a u - jt werft. Da der Besuch gänzlich überraschend kam, fand r ^ keinerlei Empfang statt. Selbst die Schichauwerft war von dem bevorstehenden Kaiserbesuch nicht benachrichtigt. Der Kaiser wandte sich an den Straßenbahnführer mit den Wor- \ ten:Fahren Sie nach der Stadt zur Schichauwerft?" Als

/ "der Wagenführer bejahte, sagte der Kaiser zu dem Gefolge: Gut, meine Herren, steigen wir ein!" Niemand wußte, daß es der Kaiser war. Die übrigen Insassen, Männer und Frauen, leerten den Wagen und traten auf die hintere Mattt- sorm, so daß für den Kaiser und sein Gefolge das Innere des Wagens zur Verfügung blieb. Nachdem der Kaiser und die Herren des Gefolges jeder sein Zehnpfennigstück in den Zahlkasten geworfen hatten, begab sich der Kaiser zum Wagenführer, dankte ihm und überreichte ihm 10 Mark als besondere Belohnung. Auf der Schichauwerft führte Geheim­rat Ziese den Kaiser, der sehr wohl und frisch aussah, durch die Werftcrnlagen. Er fuhr um 3 / 4 II Uhr mit den .Herren der Begleitung in den inzwischen vorgefahrenen Automobilen zur Bahn, um die Weiterreise anzutceten. Es war das erste­mal, daß der Kaiser die Straßenbahn benutzt hat, noch dazu in Gegenwart von vielen anderen Fahrgästen.

Der Wiederaufbau in Ostpreußen.

Berlin, 29. Mai. (WTB.) Dem Landtag ist die auf Grund des Artikels 63 der Versafsuugsurkünde für den preußischen Staat erlassene Verordnung über die Sicher- stelüsvg der zum Wieder au fbau im Erlege zerstörter Ge-

(

bäude gewährten Staatsdarlehen vom 1. Döar 1916 zur verfasfungsnürßigen Genehmigung zugegaugeu. 'Danach find für die unverzinslichen Tilmrgsdarleheu, die der Staat hergibt, Sicherungs-Hypotheken einzutragen, die den Vor­rang vor allen anderen privatrechtlichen Belastungen des Gvurrdsrückes genießen. In der Begründung heißt es u. a, daß bei den Einbrüchen der russischen Truppen während des gegenwärtigen Krieges allein in der Provinz Ost­preußen rund 3 4 000 Gebäude zerstört worden sind. Die Wiederherstellung wird, so wird weiter aus­geführt, in den ostpreußischen Grenzbezirken zunächst durch die Unsicherheit der Kriegslage, dann durch den Mangel an Arbeitskräften und Baustoffen verzögert. Um dem Woh­nungsmangel abzuhelfen, einer Abwanderung der Bevölke­rung vorzuüeugen Und die landwirtschaftlichen und gewerb­lichen Betriebe wieder leistungsfähig zu machen, ist es ge­boten, den Wiederaufbau nunmehr tunlichst zu beschleu­nigen. Die Kosten für den Neubau oder die Instandsetzung in früherem Umfange sollen in der Weise crufAebracht wer­den, daß der Neubauwert der zerstörten Gebäude im Juli 1914 nach Abzug des Restes der Bauwerte und der Ab­nutzung als Kriegsentschädigung gewährt wird, während die Deckung des Restes der Baukosten nach Bedarf durch Staatslehen erfolgen kann. Diese sollen zinsfrei blei­ben und sind nach Ablauf von fünf Jahren jährlich mit drei vom Hundert in halbjährigen Raten zu tilgen.

*

Stuttgart, 29. Mai.' (WTB.) Staatssekretär Dr. S 0 l f besichtigte gestern das Lindenmuseum. Hieraus fuhr er nach Tübingen zum Besuch des Tropenbenesungsheims. Abends war er zum Tee beim Ministerpräsidenten geladen. Heute vormittag 9 Uhr, fährt Dr. Sols nach Frankfurt a. M.

KsVehLiehs Aa-chrrchtsn.

UathoUsche Gemeinde.

G 0 t t e s d i e n st. Mittwoch, den 31. Mai:

Nachm. 5 Uhr und abds. 8 Uhr: Gelegenheit zur heil. Beichte. Donnerstag, den 1. I u n i, F e st C b r i st i H i in in e l f a h r t.

Vorm. 6V 3 Uhr: Gelegenheit zur heiligen Beichte. 7 Uhr:

Hl. Messe. 8 Uhr: Austeilung der hl. ftommutüoii. 9 Uhr: Hoch­amt mit Predigt. 11 Uhr: Hl. Messe mit Predigt. Militärgottesdiensl. Nachm. 2 Uhr: Vesper mit Segen. Freitag 6 Uhr Segensmesse. Freitag abend 6 Uhr ist Biltaudacht.

D i a s v 0 r a-G 0 t t e s di e n st am 1. Juni': In Grüu- berg 9h, Uhr. In Hrrugeu 9 X A Uhr. In Lieh 6 Uhr.

Meteorologische Beobachtungen der Station Siegen.

» - - - -- ' - i. - --

Mai

1916

|o .2

l'|f

0 S

&

S c:

3%

G

'S

s 5

^ S 3

if

JU

SG

JO

i

H t-

-Q «

e

032 ;

COji

L-Z

Wetter

29.! 2

13,1

9,7

86

_

10

Regen

29. ö 7i |

12,4

10,0

93

10

Bed. Himmel

30.! 7 ,fr

13,2

,u

93

10

Regen

Höchste Temperatur am 28. bis 29. Mai 19 IS: -j- 13,5*C. Niedrigste , 28. . 29. , 1916: +11,6*0.

Niederschlag 5,9 mm.

Bekanntmachung.

Auf Grund Art. 27 und 51 des Einkommensteuergesetzes so­wie Art. 47 des Vernh-genssteuergesetzes hat Grvßh. Mimsterrum der Finanzen, Abteilung für Stenerwesen, den Steuerpflichtigen des Bezirks das Recht zum Vorbringen von Einsprüchen um, Be­rufungen gegen ihre >Ltaa 1 ssteuerveranlagung für 1916 bis zum 15. Iuni ds. Is. einschließlich erstreckt. »

Gießen, den 23. Mai 1916. 41101!

Groß!/. Finanzamt, Gießen.

J-.B.: Bar res.

Bekanntmachung

das Gesetz vom 24. Dezember 1915 über vorbereitende Maßnahmen zur Besteuerung der Kriegsgewinne betreffend.

Nach 8 1 des genannten Gesetzes sind die nachstehenden Gesell­schaften, die im Deutschen Reich ihren Sitz haben, nämlich: Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften aus Aktien, Bergge- werksckasten und andere Bergbau treibende Bereinigungen, letztere sofern'sie die Rechte juristischer Personen haben, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und eingetragene Genossenschaften verpflichtet, fünfzig vom Hundert des in einem Kriegsgeschäftsjahr erzielten Mehrgewinns in eine zu bildende Sonderrücklage einzu­stellen. Die gleiche Verpflichtung liegt nach § 6 des Gesetzes Ge­sellschaften der vorbezeichncten Art ob, die ihren Sitz im Reichs­ausland haben, in .Hessen aber einen Geschäftsbetrieb unterhalten.

Demgemäß fordern wir nach §,2 der zu dem Gesetz erlassenen Ausführmlgsbestimmungen die verantwortlichen Leiter der Gesell­schaften, die in unseren Bezirken ihren Sitz haben, auf, bis zum 1. Juli 19 16

1. die Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse nebst den Ge­winn- und Verlustrechnungen der fünf den Kriegsgeschäftsjahren dorangegangenen Friedensgeschäftsjahre und der Kriegsgeschäfts­jahre sowie die darauf bezüglichen Beschlüsse der Generalversamm­lungen,

2. eine Berechnung ihres Mehrgewinns einzureichen, und

3. die Bildung der gesetzlichen Sonderrücklage nachzuweisen, soweit sie nicht ohne iveiteres ans den eingereichten Bilanzen oder Jahresabschlüssen genau ersichtlich ist.

Für diejenigen Kriegsgeschäftsjahve, für welche bis zum 1. Juli ds. Is. Abschlüsse noch nicht vorliegen, sind die vorstehenden Ver­pflichtungen spätestens 4 Wochen nach Feststellung des Abschlusses zu erfüllen.

Tie verantwortlichen Leiter können zur Erfüllung dieser Ver­pflichtungen durch Geldstrafen bis zu 500 Mark angehalten werden. Insoweit sich die Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse der Frie- densgeschästsjahre bereits bei den Akten des Vorsitzenden der Per- anlagungskommission beftnden, kann von ihrer nochmaligen Vor­lage Abstand genommen lverden.

Gießen, Butzback. Grün barg, Hungen, den 24. Mai 1916. Tie Vorsitzenden der Beranlagungskommissionen für die Finanzämter Gießen, Butzbach, Grünberg, Hungen.

I. V.: 4111D

> BerreA. Fla th. Wenzel. Wav.