Nr.M Zweites Blatt
tbb. Jahrgang
Erscheint tSzkich mit Ausnahme des Sonntags.
Die „Stetzever ZomMenbl-tter" werden dem .Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, das „rrreirdtstt für den Kreis Gießen“ zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Zeit- frsgeg" erscheinen monatlich zweimal.
General-Anzeiger für Oberhefjen
Lamrtag» 6. Mar
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schea Universitäts - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.
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Die deutsche Antwortnote an Amerika.
Berlin, 5. Mai. Amtlich. Nachstehende Note ist in Bc- ontwortmrg der amerikanischen Nche vom 20. v. Mts. über dre Führung des deutschen U-Bootkrieges dem Botschafter der Bereinigten Staaten von. Amerika gestern abend übergeben worden.
' Der Unterzeichnete beehrt sich, int Namen der Kaiserlich Deutschen Regierung Seiner Exzellenz dein Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika, Herrn James W. Gerard, aus das Schreiben vorn 20. v. ?Nts. über die.Führung des deutschen Unter,eeboot- kriegles Nachstehendes M erwidern: ,
Tie Deirtsche Regierimg hat das ihr von der Regierung der Vereinigten Staaten ch Sachen der „S n s s e x" mitgeteilte Material an die beteiligten Marinestcllen zur Prüfung weitergegebem Auf Grund des bisherigen Ergebnisses dieser Prüfung ver,chtteßt sie sich nicht der Möglichkeit, daß das in ihrer Note vom 10 v Mts erwähnte, von einem deutschen Unterseeboot torpedierte Schiff in der Tat mit der „Sussex" ideiitisch ist. Tie Deutsche Regierung darf sich eine weitere Mitteilung hierüber Vorbehalten, bis einige lisch ausstehende für die Beurteilung des Sachverhalts ausfchlag- gebende Feststellungen erfolgt sind. Falls es sich ertönen sollte, daß die Annahme des Kommandanten, ein Kriegsschiff .vor sich zu haben, irrig war, so wird die Deutsche Regierung die sich heraus ergebenden Folgerungen ziehen. ^ ^ .
Die Regiernüg der Vereinigten Staaten hat an den Fach der „Sussex" eine Reich von Behauptungen geknüpft, die in dem Satze gipfeln, daß dieser Fall nur ein Beispiel für die Vorbedachts Methode unterschiedsloser Zerstörung von Schiffen aller Art, .Na- tioiialität und Bestimmung durch die Befehlshaber der deutschen Unterseeboote sei. Tie Deutsche Regierung muß diese Behauptung mit Entschiedenheit zurückweisen. Aus eine ms Einzelne gehende Zurückweisung glaubt sie indessen mt gegenwärtigen Stadium der Angelegenheit verzichten zu sollen, zumal da die Amerikanische Regierung es unterlassen hat, ihre Behauptung durch konkrete Angaben zu begründen. Die Deutsche Regierung begnügt sich mit der Feststellung, daß sie, und zwar lediglich mit Rücksicht auf die Interessen der Neutralen, in dem Gebrauch der Unterseebootwaffe sich weitgehende Beschränkungen auferlegt hat, obwohl diese Beschränkungen notwendigerwnsc auch deii Feinden Deutschlands zugute kommen, — eine Rücksicht, der die Neutralen bei England und seinen Verbündeten nicht begegnet sind. . .
In der Tat sind die deutschen Seestreitkräfte angewiesen, den Unterseebootkrieg nach den allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätzen über die Anhaltung, Durchsuchung und Zerstörung von Handelsschiffen zu führen, mit der einzigen Ausnahme des Handelskrieges gegen die im englischen Kriegsgebiet betroffenen sernd- lich»n Frachtschiffe, deretwegen der Regierung der Vereinigtes Staaten niemals, auch nicht durch die Erklärung vom 8. Februar d. I., eine Zusicherung gegeben worden ist. Einen Zweifel daran, daß die entsprechenden Befehle loyal gegeben worden sind nick» loyal ausgeführt werden, kann die Deutsche Regierung niemandem gestatten. Jrrtümer, wie sie tatsächlich vorgekvmmen sind, laßen sich bei keiner Art der Kriegführung ganz vermeiden und sind in dem Seekrieg gegen einen Feind, der sich aller erlaubten und unerlaubten Listen bedient, erklärlich. Aber auch abgesehen von Jrrtümern birgt der Seekrieg genau wie der Landkrieg für neutrale Personen und Güter, die in den Bereich der Kämpfe gelangen, unvermeidliche Gefahren in sich. Selbst in Fallen, in denen die Kampfhandlung sich lediglich in den Formen des Kreuzerkrieges abgespielt hat, sind wiederholt neutrale Personen und Güter zu Schaden gebimmen. Aus die Minengefahr, der zahlreiche Schiffe zum Opfer gefallen sind, hat die Deutsche Regierung wiederholt aufmerksam gemacht.
Tie Deutsche Regierung hat der Regierung der Bereinigten Staaten mehrfach Vorschläge gemacht, die bestimmt waren, die unverin-eidlichen Gefahren des Seekriegs für amerikanische Reisende und Güter auf ein Mindestmaß zurückzuführen. Leider bat die Regierung der Vereinigten Staaten nicht geglaubt. auf diese Vorschläge eingehen zu sollen: anderenfalls würde sie dazu beigetragen haben, einen großen Teil der Unfälle zu verhindern, von denen inzwischen amerikanische Staatsangehörige betroffen worden sind. Die Deutsche Regierung hält auch heute noch an ihrem Angebot fest, Vereinbarungen in dieser Richtung zu treffen.
Entsprechend den wiederholt von ihr abgegebenen Erklärungen kann die Deutsche Regierung auf den Gebrauch der Unterseebootwaffe auch, im Handelskrieg nicht verzichten. Wenn sie sich heute in der Anpassung der Methoden des Unterseebootkriegs an die Interessen der Neutralen zu einem weiteren Entgegenkommen entschließt, so sind ffrr sie Gründe bestimmend, die sich über die Bedeutung der vorliegenden Streitfrage erheben.
Die Deutsche Regierung mißt den hohen Geboten der M e n s ch - lichkeit keine geringere Bedeutung bei als die Regierung der Vereinigten Staaten. Sie trägt auch voll Rechnung der langen gemeinschaftlichen Arbeit der beiden Regierungen an einer von diesen Geboten geleiteten Ausgestaltung des Völkerrechts, deren Ziel stets die Beschränkung des Land- und Seekriegs aus die bewaffnete Macht der Kriegführenden und die tunlichste Sicherung der Nichtkämpfenden gegen die Grausamkeiten des Krieges gewesen ist.
Für sich allein würden jedoch diese Gesichtspunkte, so bedeutsam sie sind, ft'ir die Deutsche Regierung bei dem gegenwärtigen Stand der Dinge nicht den Ausschlag geben können.
Denn gegenüber dem AppeU der Regierung der Vereinigten Staaten an die geheiligten Grundsätze der Menschlichkeit imd des Völkerrechts muß die Deutsche Regierung erneut und mit allem Nachdruck feststetten, daß es nicht die deutsche, sondern die britische Regierung gewesen ist, die diesen furchtbaren Krieg unter Mßachtung aller zwischen den Völkern vereinbarten Rechtsnormen auf Leben und Eiaentum der Nicktkämpfer ausgedehnt hat, und zwar ohne jede Rücksicht auf die durch diese Art der Kriegführung schwer geschädigten Interessen und Rechte der Neutralen und Nichtkämpfenden. In der bittersten Notwehr gegen die rechtswidrige Kriegführung Englands, im Kampf mit boß Dasein des deutschen Volkes hat die deutsche Kriegführung zu dem harten, aber wirksamen Mttel des Unterseebootkrieges greifen müssen. Bei dieser Sachlage kann die deutsche Regierung nur erneut ihr Bedauern darüber ausspreästn. daß die Humanitären Gefühle der amerikanischen Regierung, die sich mit iso großer Wärme den bedauernswerten Opfern des Unterseebootkrieges zuwewen. sich nicht mit der gleichen Wärmeauchanfdie vielen Millionen von Frauen und Kindern erstrecken, die nach der erklärten Absicht der englisck^n Regierung in den Hunger getrieben werden lind durch ihre Hnugergualen die siegreichen Armeen der Zentralmächte zu schimpflicher Kapitulation zwingen sollen. Die Deutsche Regierung und Mit ihr das deutsche Volk hat ft'ir dieses ungleiche Empfinden um so weniger Verständnis, als sie zu wiederholten Malen sich ausdrücklich bereit erklärt hat, sich Mit der Anwendung brr Unterseebootwaffe streng an die vor dein Krieg anerkannten völkerrechtlichen Normen zu holten, falls England sich dazu bereit sindet, diese Normen gleichfalls seiner Kriegführung zugrunde M legen. Die verschiedenen Versuche der Regierung der Vereinigten Staaten, die Großbritamrische Regierung hierzu zu bestimmen, sind an der strikten Ablehnung der britischen Regierung gescheitert. England hat auch weiterhin Völkerrechtsbruch auf Volke crechtsbruch gehäuft und in der Vergewaltigung der Neutralen jede Grenze überschritten. Seine letzte Maßnahme, die Erklärung
deutscher Buukerkoche als Bannware, verbunden mit den Bedingungen, zu denen allein englische Bunkerkohle an die Neutralen abgegeben wird, bedeutet nichts anderes als-, den Versuch, die Tonnage der Neutralen durch unerhörte Erpressung" unmittelbar in den Dienst des englischen Wirtschaftskrieges zu zwingen.
Das deutsche Volk weiß- daß es in der Hand der Regierung der Vereinigten Staaten liegt, den Krieg im Sinne der Menschlichkeit und des Völkerrechts auf die Streitkräfte der kämpfenden Staaten zu beschränken. Die amerikanische Regierung wäre dieses Erfolges sicher gewesen, tvenn sie sich entschlo,sen hätte, ihre unbestreitbaren Rechte auf die Freiheit der Meere England gegenüber nachdrücklich geltend zu machen. So aber steht das deutsche Volk unter dem Eindruck. daß die Regierung der Vereinigten Staaten von Deutschland rn dessen Existenzkampf die Beschränkung im Gebrauch nner wirk,amen Waffe verlangt, und daß sie die Ausrechterhaltung ihrer Beziehungen zu Deutschland von der Ersüllung dieser Forde- rung abhängig macht, während sie sich gegenüber den völkerrechtswidrigen Methoden seiner Feinde mrt Protesten begnügt. Auch ist dem deutschen Volke bekannt, in wie weitem Umfange unsere Feinde aus den Vereinigten Staaten mit Kriegs mitte ln aller Art versehen werden.
Unter diesen Umständen wird es verstanden werden, daß die Anruffing des Völkerrechts und der Gefühle der Menschlichkeit im deutschen Volke nicht den vollen Widerhffll finden kann, dessen ein solcher Appell hier unter anderen Verhältnissen stets sicher ist.
_ Wenn die Deutsche Regiermrg sich trotzdem zu einem äußersten Zugeständnis entschließt, so ist für sie entscheidend emmal die mehr als hundertjährige Freundschaft zwischen den beiden großen Völkern, sodanu aber der Gedanke an das schwere Verhängnis, mit dem eine Ausdehnung und Verlängerung dieses grausamen imd blutigen Krieges die gesainte zivilisierte Mensch!- heit bedroht.
Das Bewußtsein der Starke hat es der Deutscher Regierung erlaubt, zweimal im Laufe Idker letzten Monate ihre Bereitschaft zu einem Deutschlands Lebensinteressen sichernden Frieden offen und vor aller Welt zu bekunden. Sie hat damit zum Ausbruch gebracht, daß es nicht an ihr liegt, wenn den Völkern Europas der Friede noch länger vorenthalten bleibt. Mit umso stärkerer Berechtigung darf die Deutsche Regierung aussprechen, daß es vor der Menschheit und der Geschichte nicht zu verantworten wäre, nach, 21 monatiger Kriegsdauer die über den Unterseebootkrieg entstandene Streitfrage eine dem Frieden zwischen dem deutschen und denr amerikanischen Volke ernstlich bedrohende Wendung nehmen zu lassen.
Einer solchen Entwickelung will die Deutsche Regierung, soweit es an ihr liegt, Vorbeugen. Sie will gleichzeitig ein letztes/ dazu beitragen, um — solange der Krieg noch dauert — die Beschränkung der Kriegführung ans'die kämpfenden St reit kr äste zu ermöglichen, ein Ziel, das Nie Freiheit der Meere einschließt und rn bem sich die Deutsche Regierung mit der Regierung der Bereinigten Staaten auch heute noch einig glaubt.
Bon diesem Gedanken geleitet, teilt die Deutsche Regierung der Regiermrg der Bereinigten Staaten mit, daß Weisung an die deutschen See streitkräste ergangen ist, in Beobachttmg der allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätze über Anhaltung, Durchsuchnng und Zerstörung von Handelsschiffen auch innerhalb des Seekriegsgebietes K a u f f a h r t e i s chl i f f e n i ch t o h n e W a r n u n g u n d Rettung der Menschenleben zu versenken, es sei denn, daß sie fliehen oder Widerstand leisten.
Än dem Daseinskampf, den Deutschland zu führen g^wungen ist, kann ihm jedoch von den Neutralen nicht zugemutet werden, sich mrt Rücksicht auf ihre Interessen-im Gebrauch einer wirksamen Waffe Beschränkmigen ausznerlegen, wenn seinen Gegnern gestattet bleibt, ihrerseits völkerrechtswidrige Mittel nach Belieben zur Anwendung zu bringen. Ein solches Verlangen würde nrit dem Wesen der Neutralität unvereinbar sein. Die Deutsche Regierung ist überzeugt, daß der Regierung der Bereinigten Staaten eine derartige Zumutung fernliegt: dies entnimmt sie ans der wiederholten Erklärung der Amerikanischen Recherung, daß sie alten Kriegs führenden gegenüber die verletzte Freiheit der Meere wieder- herzu stellen entschlossen sei.
Die Deutsche Regierung geht demgemäß von der Erwartung aus, daß ihre neue Weisung an die Seestteitkräfte auch in best Augen der Regierung der Vereinigten Staaten jedes Hindernis für die Verwirklichung der in der Note vom 23. Iüli 1615 angebotenen Zusammenarbeit zu der noch während des Krieges zu bewirkenden Wiederherstellung der Freiheit der Meere aus sdem Wege räumt, und sie zweifelt nicht daran, daß die Recherung der Vereinigten Staaten nunmehr bei der Großbritannischen Regierung die alsbaldige Beobachtung derjenigen völkerrechtlichen Normen mit allem Nachdruck verlangen und durchsetzen wird, die vor dem Kriege allgemein anerkannt ivaren und die insbesondere in den Noten der Amerikanischen Regierung an die Britische Recherung vom 28. D^ember 1914 und vom 5. November 1915 dargelegt sind. Sollten die Schritte der Regierung der Vereinigten Sdaaten nicht zu dem gewollten Erfolge führen, den Gesetzen der Menschlichkeit bei allen krieg-führenden Rcationen Geltung zu verschaffen, so würde die Deutsche Regierung sich einer neuen Sachlage gegenübersehen, ftir dre sie fvch die volle Freiheit der Entschließungen Vorbehalten muß.
Der Unterzeichnete benutzt «uch diesen Anlaß, um dem Herrn Botschafter die Versicherung seiner ausgezeichnetsten Hochachtung
zu erneuern.
gez. von Ja-gvrv.
Seiner Erzellenz
dem Botschafter der Vereinigten Staaten von iltmerika
Herrn James W. Gerard.
Lin Hemd unserer Landwirtschaft und seine Bekämpfung.
Der Lehrmeister Krieg, der mrs in so vielen Dingen des wirtschaftlichen Lebens heilsame Erkenntnis gebraßt hat, lenkt die Aufmerksamkeit auch auf ein bisher noch nicht genügend beachtetes Gebiet der Landwirtschaft, das jetzt mit dem Herannahen des Sommers und der Ernte wi^>er besondere Bedeutung gewinnt. Es handelt sich um die Bekämpfung der landwirtschaftlichen Schädlinge aus dem Insektenreich, die bisher in Deutschland noch: nicht mit den notwendigen umfassenden Maßnahmen in Angriff genommen ist. Allenthallen hat Man in jüngster Zeit darauf hingewiesen, daß in dieser Hinsicht rwch sehr viel geschehen muß, um -gewaltige Werte unserm Lande zu erhalten und es vom «Ausland immer unabhängiger zu machen. Hätte man früher bereits den Jnsektenschäden wirksam entgegengearbeitet, so könnte % B. von einer Futternnttelnot, wie sie sich in letzter Zeit so fühlbar machte, nicht die Rede sein. Andere Staaten, vor allem die Bereinigten Staaten von Nordamerika, sind uns in dieser Beziehung weit voraus: man hat in Amerika die Wissenschaft, die allein die Waffen zum Krieg gegen die
Jnsektenschädlinge in die Hand geben kann, die „angewandte Entomologie" großartig aus gebildet und schöne Erfolge erzielt. Auch bei uns mu'ß einer erfolgreichen Arbeit auf diesenr Gebiet eine nähere Erforschung der Jnsekterl- welt vorangehen, denn die Biologie vieler solcher Schädlinge ist noch nicht genügend bekannt, und der Landwirt kennt überhaupt die meisten der Feinde noch gar nicht, deren zerstörendes Werk er so schmerzlich verspüren muß. Zunächst ist es notwendig, der Entomologie besondere Lehrstühle an den Universitäten zu verschaffen, damit geschickte Entomologen zur Bekämpsnng der Schädlinge ansgebildet werden können, und so hat man in Königsberg, wo man jetzt auf die Förderung der schwergeschädigten ostpreußischen LandwirtschasL besonders bedacht sein muß, die Gründung eines sotcheil Lehrstuhles angeregt, mit dem ein Laboratorium für Jnsektenforschung verbunden sein soll. Ein weiteres. Ziel wäre, „fliegende Stattonen" einzurichten, die rasch bei der 5pand wären, in allen Teilen Deutschlands, wo plötzlich Schädlinge auftreten, diese zu erfor- scheu und Mittel zu ihrer Vernichtung anzugeben. Welch ungeheure Schäden durch Insekten angerichtet werden, weist einer der bedeutendsten deutschen Entomologen, der Münchener Professor K. E scher ich, in einem Aussatz der „Monatshefte für den naturwissenschaftlichen Unterricht" nach. Von der Höhe der Summen, die auf diesr Weise verloren gehen, hat man sich bisher noch keinen rechten Begriff gencacht. Den jährlichen Schaden, den die Landwirtschaft durch den Maikäfer erleidet, schätzt man in Frankreich allein auf 250 Millionen Frs. und mehr. Der Schäden, den der Borkenkäfer und andere Insekten jährlich in den Vereinigten Staaten anrichteu, wird mit 240 Millionen Mark berechnet. Der Barrmwolllapselkäfer, der die Barlmwoll- felder heimsucht,- bringt den Pflanzern in Louisiana und Texas'jährlich einerc Verlust v on mindestens 100 Millionen Mark, und die Gelreideschädlinge richten in Nordamerika ein jährlichen Schaden von gegen 800 Millionen Mark an. Der durch die Obstschädlinge verursachte Verlust wird in Nordamerika rnit 120 Millionen Mark jährlich angegeben. Die Gesamtheit der Jnsektenschäden, die bei dem Pflanzenbau der Vereinigten Staaten jährlich angerichtbet werden, berechnet Escherich mit 3 Milliarden Mark. In Deutschland, wo diese Verhältnisse viel weniger erforscht sind, hat rnan für eine Berechnung der Jnsettenschädeu keine so sicheren Anhaltspunkte. Wenn man aber bedenkt, daß der Heu- und Sauerwurm 1897 au der Bäosel und Saar einen Verlust von 40—50 Millionen Mark brachte, daß die Nonne in Bayern in -den Jahren 1890—92 für etwa 100 Millionen Mark zerstört hat und die Getreidefiiegen 'den Ernteertvag um 50, 75, ja 100 Prozent schmäleim, so muß das jedem Deutschen zu denken geben. Im gmrzen muß man für Deutschland einen jährlichen Insekterffchaden von 150—20 0 Millionen Mark annehmen. Daß die In- fetten trotz ihrer Unscheiübarkett so riesige Werte vernichten^ liegt in der großen Zahl ihrer Arien, von denen 250000 beschrieben sind und bve wahrscheinlich eine Million betragen, und in der ungeheuren Schnelligkeit ihrer ^rmehrnng, die sich ins Unglaubliche steigern kann. Man denke an die Wanderheuschreckenzüge, die ununterbrochen 1—2 Tage dauern, an die wandernden Raupenmassen, die ganze Eiserrbahnzüge zum Stehen gebracht haben und nach Milliarden zählen können, dtun sorgt die Natur für die Erhaltung des organischen Gleichgewichtes, indem sie den Jnsettenschädlingen Feinde, zumeist ebenfalls aus der Jnsettenwelt, entgegenstellt, die sie verzehren und so ihre allzu große Vermehrung verhindern. Wird ein Schädling irgendwohin verpfkanzt, ohne daß die ihn in Schach haltenden Jnsetten ebenfalls hinkommen, dann breitet er sich ungeheuer aus, lvie die Einschleppung des Schwannnspinners in Amerika beweist^ den ein Franzose im Jahre 1868 in ganz wenigen Exemplaren hinbrachte und der sich dann zu einer entsetzlichen, das ganze Land- überflutenden Landplage auswuchs. Aufgabe der arlgewandten Entomologie ist es, dafiir zu sorgen, daß die Schädlinge durch die sie vernichtenden Parasiten und Raubinsetten bekämpft werden.
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rb. Darmstadt, 5. Mai. Der Finanzausschuß der Zweiten Kammer trat heute vormittag unter Vorsitz des Abg. Dr. Osann zu einer gemeinsamen Sitzung mit der Großh Regierung zusammen, die durch, die Herren Staatsminister Dr. v. Ewald, Minister des Innern v. Hombergs, Finanzminister Dr. Becker und eine Anzahl Re- gierungskommissare vertreten war. Die Vorstellung der hessischen Bauamtsaspiranten bezüglich ihrer. Dienstverhältnisse nmrde dahin erledigt, daß bei Anstellung von Banamtsasviranten seitens der Kreise nach Anftcht des Finanzausschusses das staatliche Dienstalter berücksichtigt iverden müsse, damit nicht eine Bevorzugung jüngerer gegenüber älteren Anwärtern statt finde, roie sich das in der letzten Zeit in drei Fällen ergäben habe. Die Vorstellung der Gerichtsvollzieher über die Sickerung ihres Diensteinkommens hat die Regierung dahin beant-, wortet, daß sie von Fall zu Fall prüfe, ob und iiüoietveit eine Zulage denjenigen Gerichtsvollziehern, die durch den Krieg an ihrem Einkommen geschmälert worden seien, erstände Bisher habe sich diese Zrllage nicht ülrer einen Betrag des Gesamteinkommens von etwa 2500 Mark erstreckt^ und es iverde auch von ihr für richtig gehalten, nur trq Ausnochmefällen über diesen Betrag hinanszugehen. Aus dem Ausschuß wurde darauf hin gewiesen, daß die Mindereinnahme wohl auch eine Abnahme der Tättgkeit der Gerichtsvollzieher zur Folge gehabt habe und es sich deshalb empfehle, für deren anderweitige Beschäftigung gegen De-- zahlung im Gerichtsdienst Sorge zu tragen Die Beratung über diese Frage konnte nicht abgeschlossen werden, weil die Regierung noch einige Nachweise zu einer erneuten Vorstellung der Gerichtsvollzieher geben nnfl. — Die Regie- rrmgsvorlage bezüglich der Umgestaltung der Bau- Verwaltung im Nttnisteriurn der Finanzen dadurch, daß ständige Hilfsarbeiter, die bereits in vorgerückteren Jahren stehen, in die Klasse der vorttagenden Räte anftücken sollen, faüd in Anerkennung des Umstandes, daß darin eine 9teu- organisation nicht liege, sondern dasr sie lediglich dem Be-


