Vermischt».
moderne
Marseille, das moderne Babel. Durch seine §<1(16 und seine Bedeutung als einziger großangelegter französischer Mittelmeerhafen ist Marseille in den letzten Monaten des Krieges zu einer Art Zentrum geworden, in dem alle weißen und farbigen Völkerschaften der Alliierten sich ein bunt durcheinaudergewürfeltes Stelldichein geben. „Während im Herbst 1914 Dünkirchen ein solcher Sammelplatz gewesen war, in deni Franzosen, Belgier und Engländer einander auf dem Wege von und nach Calais, begegneten, ist beute Marseille", so berichtet ein Mitarbeiter des „Marin" in einer Schilderung des Öafentreibens, „ein Treffpunkt geworden, dem man mit Recht den Namen eines modernen Babel verleiben darf. Zn den menscheucrfüllten Straßen und auf den vom geschäftlichen Leben wimmelnden Hafenaulagen erblickt man neben französischen und belgischen Urlaubern, neben schwarzen Kolonialsoldaten, die aus phantastischen Fabelländern zur Hilfeleistung herbeigerufen wurden, zahlreiche Engländer. Australier, Inder, Kanadier und selbst Leute aus Jndochina und Neuseeland. Zu allen Stunden kommen Transporte an, die Arbeiter aus allen Teilen der Erde bringen. Alle Raffen sind durcheinauderqemischt, alle Uniformen,
(auch für Sonn- und Feiertage) auf die Dauer von 8 Wochen, eine Beihilfe bis zu 10 Mk. für Hebamniendienste und ärztliche Behandlung, falls solche bei Schwangerschaftsbeschwerden erforderlich werden, außerdem für Wöchnerinnen, die selbst stillen, ein Stillgeld von 50 Pfennig täglich für 12 Wochen. Ter Antrag auf Kriegs-Wochenhilfe ist im vorliegenden Falle bei dem Lieferungsverband (Bürgermeisterei) zu stellen.
Unteroffizier L. Die rückständige Löhnung ist nach der erwähnten Verfügung von dem hiesigen Lazarett zu zahlen. Falls der Anspruch nach dem Soldbuch oder dergl. nichi einwandfrei festznstellen ist, hat das Lazarett eine entsprechende Verhandlung anfzunebmen.
'rächten, Waffen und Farben wirbeln durcheinander und bilden
ein bewegtes GemenWe, dessen Lebendigkeit durch laute Zurufe in den verschiedensten Sprachen noch erhöht wird. Dies ist nicht mehr Frankreich, nicht mehr das Marseille, das man im Frieden kannte — ein Babel ist es, ein Babel der modernsten und merkwürdigsten Art, wie nur der Krieg es zu schaffen vermochte."
* Die zehn Gebote des f r a n z ü s i s ch e n Z i v i l i st e n. Welch große Mühe es noch immer in Frankreich verursacht, die Daheimgebliebenen zur Einhaltung der selbstverständlichen Kriegsgebote und Krieg? pflichten zu bewegen, läßt sich daran erkennen daß immer wieder neue Satzungen aufgestellt werden müssen, die ein auf Vergnügen und Lurns verzichtendes und am die Erfordernisse der Zeit gerichtetes Leben predigen. So fühlt sich auch der ,.Fntransigeant" bewogen, neuerdings wieder einen Mahnruf in Form von zehn Geboten für die Zivilisten zu veröffentlichen. Diese zehn Gebote lauten: l. Unterwerft eure eigenen privaten Interessen dem allgemeinen Interesse des Landes. 2. Vergeudet nicht nutzlos, was für das Land von Wichtigkeit ist. 3. Spart, wo ihr könnt, um das ersparte Geld regelmäßig sofort in Kriegsanleihen anzulegen. 4. Begnügt cucf) in der gegenwärtigen Zeit bei euren Geschäften mit einem bescheideneren Gewinn. 5. Suchet so viel wie möglich, das rein französische Gewerbe zu begünstigen. 6. Laßt euch niemals zu einer Aeußernng verleiten, die einen eurer Mit- bürger schwach machen oder entmutigen fiJhnte. 7. Heget niemals Zweifel irgendwelcher Art. 8. Blicket in die Zukunft. 9. Seid hoffnungssreud^g. IO. Seid schweigsam.
Briefkasten des Redaktion.
Klrrsuhme Anfrage» bleiben rrrrberücksichtigt
l). B. ij. Während nach der Verordnung des Bundesrats vom 3. Dezember 1614 Bedingung war, daß der betreffende Kriegsteilnehmer vor Eintritt tu den Kriegsdienst einer reichsgesetzltchen Krankenkaffe angehörte, erhalten nach der Verordnung' vom 23. April 1915 alle minderbemittelten Wöchnerinnen, deren Ehentann Kriegsteilnehmer ist, die Kriegs-Wochenhilse. Ais Wochenhilfe wird gewährt ein einmaliger Beitrag von 25 Mk. u den Kosten der Entbindung, ein Wochengeld von 1 Mk.
Märkte.
-r- Lich, 26. Avril. Auf dem gestrigen S ch w e i n e m a r k t waren 270 Ferkel anfgetrieben. Die Preise für 6 — 8 Wochen alte Ferkel bewegten sich zwischen 80—90 Mk. das Stück. Der Handel war trotz des hohen Preises sehr lebhaft. Das Angebot genügte kaum der Nachfrage.
F. O. Frankfurt a. M., 26. April. Schweine markt. Zum Verkauf standen 2«8 Schweine (städtische), die zu deit festgesetzten Höchstpreisen schnelle,t Absatz fanden. Ferner waren 300 Viertel Rinder (gefrorenes Fl ei ich) zum Verkauf gestellt.
fc. Frankfurt a. M., 26. April. Frucht- und Futtermitt e l nt n r ft. Der Besuch ist sehr schwach, Angebot klein. Geschäft in Saatartikeln ruht fast ganz, in Fntterartikeln läßt die Nachfrage stark nach. Die angebotenen Artikel, meist Futterntittelersatz. halten die hohen Preise, die auch für die anderen Artikel unverändert fest sind. Getreide gefchättslos.
fo. Frankfurt a.M., 26. April. K a rt o f f e l m a r kt. Kartoffeln im Großhandel in loser Ladung ab Versandstation 6,10 Mk. per 100 Kilo.
Meteorolsaische Beobachtungen der Stclion Eichen.
April
1916
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srraennfche Religionsgesellschast.
Eotterbieirst.
Sabbatfeier am 2 9. April 1916:
Freitag abend 7.15 Uhr. — Samstag morgens 8.00 Uhr. — Nachmittags 4.00 Uhr. — Sabbatausgang 8.30 Uhr. - Wochengottesdienst morgens 6.30, abends 8.30 Uhr.
Amtlicher Teil.
Bekanntmachung.
Betr.: Regelung der Beschaffung, des Absatzes und der Preise von lebendem Vieh.
Nachstehende Bekanntmachung des Oberhesfischen Viehhandelsverbandes wird hiermit veröffentlicht.
Gießen, den 25. April 1916.
Grvßherzogliches^reisamL Gießen.
I. V.: H enn m e r d e.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 2 der Satzung für die Regelung des Dieb- ankaufs in der Provinz -Oberhessen trom 12. Februar 1916 und der Ausführungsanwcisung Großh. Ministeriums des Innern vom 25. Februar 1916 wird mit Genehmigung der Großh. Provinzial- direktion Oberhessen mit Wirkung vom 25. April 1916 für den Berbandsbezirk (Provinz Oberhessen) bestimmt:
^ Als Stallhöchstpreise für den Ankauf von Kälbern und Schafen zu Schlachtzwrcken werden festgesetzt: a) für Kälber:
Lebendgewicht: 100 Mk. für 50 kg Lebendgewicht: 120 Mk. für 50 kg
Höchste Temperatur am 25. bis 26. April 1916: -f 21,0* C.
Niedrigste
Niederschlag" 0,0 mut.
20.
26.
1916; + 7,6' 0.
Nachrrchtsn,
Israelitische AeiigionMMemSe.
GotteLdruist in der Lynagsge (Süd-Anlage).
Samstag, den 29. April 1916; Vorabend: 7.30 Uhr — Morgens: 8.30 Uhr. Abends: 7.5L/und 8.30 Uhr.
bis 50 kg üder 50 kg b) für Sch a fe:
Hammel über 1 Jahr alt, Lebendgewicht: 100 Mk. für 50 kg Schafe und Böcke Lebendgewicht: 85 Mk. für 50 kg
Bei den Tieren, gefüttert gsvvgen, erfolgt ein Abzug von 5 Prozent.
Beim Weitcrverkmls an unsere Vertrauensleute wird zu dem beim Landwirt oder Mäster gezahlten Preise ein Ausschlag von 5 Prozent gewährt.
Außerdem dürfen ledtzchich die reinen Eisenbahnfrachtkosten berech net iverden: im nbrigrn schließt der Auffchlag sämtliche Spesen und Handels.gewiuue ein.
Uebertretmrgen und Umgehungen werden auf Grund ber Bun- desratsverorduungen vom 23. Juli 1915 gegen übermäßige Preissteigerungen und ronr 23. September 1915 zur Fernhaltung un- zuverlässiger Personen twm Handel unnach-sichtlich strafrechtlich verfolgt und staben überdies die alsbaldige Entziehung der Aus- wciskartc zur Folge.
Gießen, den 22. April 1916.
Oberhessischer Vieh!)andelsverband.
Ter Borsitzende: Skalweit.
An Grotzh. Pslizeiamt Gießen, die GroM.Büraermeistercün der Landgemeinden und die Grotzh. Gendarmerie des Kreises.
Borstel>endc Bekanntmachung wollen <oic alsbald ortsüblich veröffentlichen. Tie genannte Einhaltung der Bestimmungen ist zu überwachen und jede Zuwiderhandlung uns anzuz-cig-cn.
Gießen, den 25. April 1916.
Gwßherzvgliches Krcisamt Gießen.
I. V.: Dem m e rde.
VekauÄKaHyAg.
Die Zwischenscheme für die 5°| 0 SchulöVerschreibungeu des Deutschen Reichs von M5 (III. Arzegsanleihe) können vom
1. Mai d. I. ab
m die endgültigen Stücke mit Zinsscheinen umgetauscht werden.
_ Der Umtausch findet bei der „LmtauschstM für die Urieg5M!eUM". Serlm W 8» VetzrerrfirQtzE 22 statt. Außerdem übernehmen sämtliche Reichsbgukanstalten mit Kasseneinrichtung bis zum 22. August d.). die kostenfreie Vermittlung des Umtausches.
Die Zwischenscheine sind mit Verzeichnissen, in die sie nach den Beträgen und innerhalb dieser nach der Nummernfolge geordnet einzutragen sind, während der Dormittags- dienftstunden bei den genannten Stellen einzureichen. Formulare zu den Nummernverzeichnissen sind bei allen Neichsbankanstalten erhältlich.
Firmen und Kassen haben die von ihnen eingereichten Zwischenscheine in der rechtem Ecke oberhalb der Stücknummer mit ihrem Firmenstempel zu versehen.
Solider Student such! gut möstl. Zimmer. Schriftliche Angebote.mit Preis n. 333- n. d. Gießener Anzeiger erb.
Berlin, im April 1916.
Reichsbanl
__ H avenstein.
Bekanntmachung.
Direktorium.
v. Grimm.
3316V
Betrifft: Ber:ehr mit Nerbranchozucker.
Laut Beiordnung des Bundesrals vom 10. April 1916 ist eine Vestandsaufuahine von Zucker über die am 25. April 1916 vorhandenen Vorräte angeordnet.
Demgemäß fordere ich diejenigen, die mit Beginn des 25. April 1916 Zucker in Gewahrsam hatten, auf, binnen 24 Stunoen den Vorrat nach Mengen und Eigentümern auf dem Stadthause, Zimmer 9, nuzuzeigeu.
Die Anzeigepslicht erstreckt sich nicht aus:
a) Zucker, der im Eigentum des Reichs, eines Bundecstiaats, insbesondere im Eigentttm der Heeresverwaltungen und der Marine - Ber- walrungen sieht,-
b) Zucker im Eigentum der Zentral-Einkaufs-Ge- fellschaft-
c) Zucker im Gewahrsam von Zuckerfabriken;
d) Zuckernorrüle, die insgesamt 10 Kilogramm nicht übersteigen.
Gießen, 26. Avril 1916. 3323B
Der Oberbürgermeister.
Keller.
Bekarrntmachung.
Betrifft: Nebelung der Beschaffung, des Absatzes und der Preise von lebendem Vieh.
Es wird darauf hingewiesen, daß die durch § 8yttnb 9 unserer Satzung vom 12. Febr. 1916 den Ankäufern von Vieh auferlegte Anzeige- und Buchungspflicht nach wie vor bestehen bleibt. Die Ankaufsanzeige ist bei Anlieferung von Schlachtvieh dem Vertrauensmann zu übergeben, der die Weitersendung an den Verband bewirkt.
Gießen, 2.5. April 1916.
Oberhrsfischrr Viehandelsvrrband.
Der Vorfitzende: Skalweit. NWv
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