Ausgabe 
26.4.1916 Zweites Blatt
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'«wvetcht nxntvm 'Utont erntet iefet die Früchte dieser Arbeit urtb Samt mit Ruhe dem Frühling entgegensehen. Daß, die Russen, je !inehr die Entscheidung bei Verdun näher rückt, umso stärker den "Druck der BmldcsgenossM, die Entlastung heischen, spüren werden, Kst wohl anMnehmen. Sobald die Weglosigkeit es irgend erlaubt, .'toerbeu sie noch einmal den Einsatz, den furchtbar blutigen Einsatz, %i einem Spiel wagen, das doch nicht mehr für sie zu gewinnen ist.

Anders als bei!ims geht der Frühling durch- die Nussiscl>e Armee. )Tee gütige Hoffnung Pomlnt von Lern so sehnsüchtig blauen Himmel, v To*ran4 von den brarmen schnellenden Blattknospen, von den feucht" >-gnün schimmernden Feldern zu uns. Es gibt keinen Mann, der nicht -Ln der Nässe des Schützengrabens gerade Lärm besonders mit heißen Lind zärtlichen Gedanken an die Heimat denkt, an zärtliche liebe -Dinge Und an die glückliche Arbeit, die der Landmann unter dem Frühlrngshimmel leisten könnte. In der russischen Armee löst der ^.Frühlrng eine dumpfe und gefährliche Stimmung aus. Der Bauer, der den zweiten Frühling im Felde erlebt, zum zweiten Male weiß, d- seine Felder Hause verderben Iwnd verkommen, ist nie ein schlechterer Soldat, als in den Tagen und Wochen, da er zu Hause das Sormnar^orn in die Furckr-en streuen würde, da seinem dumpfen Dmd gehorsamen Wesen dunkel und schwer das ganze Unglück des -russischen Bauern, das Unglück Rußlands aufgeht.

Vckrn darf das mm auch nicht überschätzen. Der Generalfeld- iMarsckjall Hindenburg äußerte im Winter zu uns, den Kriegsbericht- «wstattern seiner Armeen, daß er von Hoffnungen auf innere rus­sische Schiri erigier den nicht viel halte. Air wenig wüßte der Mann in Kiew von dem in Petersburg. Zu wenig gleich seien die Nöte, die sie litten, die Hoffnungen, die sie hegten. Der Feldmarschall Meinte damals, daß er itur mit den Faktoren rechnete, die er selbst bestimmen könne. So Wird auch diese besondere Beschaffenheit der riffsischcn Armee faum in ernstliche Rechmmg gestellt w-erden. Mer daß zum mindcn'ten die militärische Tüchtigkeit des russischen Vauernsoldaben in dieser sonst überall Kräfte erweckenden Früh-

BekanuLmachung

(Nr. W. IV. 249/3. 16. K. R. A.),

betreffend Bestandserhebung von Reißmaschinen.

Vom 26. April 1916.

Nack,stehende Anordnungen werden hiermit auf Grund des jGesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juli 1851 in Bayern aus Grund des 'Gesetzes über den Kriegszustand vom 5. No­vember 1912 in Verbirrdung mit der Königl. Verordnung vom AI. Juli 1914 den U-ebergang der vollziehenden Gewalt betref­fend zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Jede Zuwiderhand­lung worunter auch verspätete oder unvollständige Meldung fällt wird, soweit nicht nach den allgemeinen Sttafgesetzen lw- Here Strafen verwirkt sind, gemäß der Bekanntmachung über Vor- ratserhebung vom 2. Februar 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 54) in Verbindung mit den Erweiterungsbekanntmachungen vom 3. Sep­tember 1915 i Reichs-Gesetzbl S. 549) und vom 21. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 684) bestraft *).

§ 1.

Inkrafttreten.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem 26. April 1916 in Kraft.

*) Wer vorsätzlich die Auskunft, zu der ec auf Grund dieser .Verordnung parpflichtet- ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehn- ' Lausend Mark bestraft, auch können Vorräte, die verschwiegen sind, ßm Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden.

Wer fahrlässig die Auskunft, zu der er.' aus Grund dieser Ver­ordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder un­richtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldsttafe bis zu dreitausend Mark oder im Unvermögens falle mit Gefängnis bis zu sechs Monaden bestraft.

lingszeit nicht zunimvtt, scheint nach den Erfahrungen des ver­gangenen Jahres sicher.

Tie Russen hatten in den Stellungen bei Plack, in denen ich damals zur Osterzeit weilte, hübsche Osterkörbe voll bunten Eiern und bunten Wünschen an die vordersten Posten gesckMUggelt: Wir wünschen Euch und uirs den Frieden!"

GleiclHeitig nahm die Zahl der Ueberläufer in ganz auffälligem Maße zu, die Armee hatte an Spannkraft verloren, was auch dies­mal 'kaum anders fein dürfte.

Rolf Brandt, Kriegsberichterstatter.

Wöcherrü. Aedersicht der Todesfälle I. d. Stadt Sietzerr.

18. Woche. Vom 2. bis 8. April 1916. Einwohnerzahl: angenommen zu 33100 (ür'l. 1300 Mann Militär). Sterblichkeitsziffer^ 18,45 °l 0l .

Nach Abzug von 5 Ortsfremden: 10,99°/*,.

ES starben an

Zuj.

Er­

wachsene

Kmder

im 1 . LebcnS- > vom 2 IiU jatir 15. Jahr

Ltmgentuberkidose

1 (1)

1(1)

Lungenentzündung anderen Krankheiten der

5(2)

2(2)

2

1

?Itmringsorgane

1

1

Gehirnschlag

1

1

Magen-Tarmkatarrh

1

1

Krebs

anderen benannten Krank-

2(1)

2(1)

heiten

1(1)

-

1 (1)

Summa:

12(5)

6(4)

3

3(1)

Anm.: Die in Kammern gesetzten Ziffern geben an, wie viel der Todesfälle in der betreffenden Krankheit aus von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen.

8 2 .

Meldepflichtige Gegenstände.

Sämtliche im Jnlind befindlichen Maschinen, die zum Reißen oder Auflösen von Lumpen, Gegenständen oder Abfällen aller Ar­ten dienen können.

1. Kunstwoll- bzw. Vorreißmaschinen (Reißwöfte),

2. Nachreiß- (Effiloche-)' Maschinen (auch mehrtamburige),

3. Naßreißmaschinen,

4. Troussetten,

unterliegen einer Meldepflicht (§§ 4 bis 6).

§ 3.

Meldepflichtige Personen.

Zur Meldung verpflichtet sind alle natürlichen und juristischen Personen (einschließlich derer des öffentlichen Rechtes), die Eigen­tum oder Gewahrsam an meldepslidstigen Gegenständen >8 2) haben oder bei denen bzw. für die sich Meldepflichtige Gegenstände unter Zollaufsicht befinden.

8 4

Stichtag. Meldefrist.

Maßgebend.für die Ndeldcpslichlt ist der bei Ablauf des 28. Avrll 1916 tatsächlich vorhandene Bestand. Tie bis zu diesem, Zeitpunkt fest in Auftrag gegebenen Maschinen sind ebenfalls aufzuführen, jedoch gesondert unter Angabein Auftrag".

Tie Meldung ist bis zum 10. Mai 1916 an das Webstosfmelde- amt der Kriegs-Rohstofi-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin SW 18, Verl. Hedemannstr. 11, zu erstatten.

8 5.

Inhalt der Meldung.

Tie Meldungen haben ausschließlich unter Benutzung des amtlichen Meldescheins (§ 6) indoppelter Ausfertigung (Schein A und B) zu erfolgen. __

Meleorolsgische Be ob achtungen der SraüM Eletzeu.

April

1916

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7

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7,8

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Sonnenschein

Höchste Temperatur am 24. bis 25. April 1913: -ft 17,9'0. Niedrigste * . 24. , 25. . 1913: -4- 2,7* C.

Niederschlag 0,0 mm.

Amtlicher Teil»

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Gießen.

Tie Seuche ist erloschen: die Sperrmaßregeln werden hier- durch aufgehoben. f , ,

Der Kreis Gre ßen ist wieder sevchenfreß

Gießen, den 25. April 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Hemm erde.

Tie Meldepfficht erstreckt sich auf die Beantwortung folgender Fragen:

1. Zabl der vorhandenen bzw. fest in Auftrag gegebenen Kunst- woll- bzw. Borreißmaschinen, Nachreißmaschinen .auch mehr­tamburige), Naßrei ßmaschinen und Troussetten.

2. Hertunftsbezeichnung der Maschftren.

3. 3.) Anzahl 8er Reservetambure,

b) bei mehrtamburigen Maschinen Anzahl der hintereinan­derliegenden Tambure.

4. Tamburdurchmesser und Arbeitsbreite.

5. Belag und Teilung der Stifte. '

6. Erreichbare durchschnittliche Monatserzeugung (10 Sttrnoea an einem Tag) bei der Verarbeitung von altem bzw. neuem Material.

8 6 .

Meldescheine.

Die amtlichen Meldescheine sind bei dem W e b sto f f m el d e - amt der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin SW 48, Verl. Hedemannsttaße 11, au'- einer Posttarte anzufordern. Tie Anforderung ist mit deutlicher Untersckrift, g e n a u-e r A d re s s e und Firmenstempel zu versehen: sie hat die Auffchrift zu tragenBetrifft Meldeschein für Reißma­schinen".

8 7-

Anfragen.

Anfragen sind an die Sektion W. IV der KriegS-Rohstoff-AL- tmlung des Königlich! Preußischen Kriegsministeriums, Ber­lin SW 48, Verl. Hedemann straße 10, zu richten.

Frankfurt a. M., -den 26. April 1916.

Stellv. Generalkommando des 18. Armeekorps.

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Gießen, 22. April 1916.

Der Oberhessische Mchandelsverband.

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