Nr. 86
Erscheint täglich mit Ausnahme des TonntagS.
Die ..Sletzencr FamlltendlStter" werden dem »Anzeiger^ viermal wöchentlich beigelegt, das »Arelrblatt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Die ..Landwirtschaftlichen Seitfragen" erscheinen monatlich zweimal.
166 . Jahrgang
General-Anzeiger für Oderhesjen
Dienstag, 1t. April
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.
Schristleitung, Geschäftsstelle «.Druckerei: Schul- straße?. Geschäftsstelle u.Verlag:e«51, Schrift- leitung: S^112. Adresse für Drahtnachrichten: Anzeiger Gießen.
Mb. Deutscher Reichstag.
43. Sitzung, Montag, 10. April 1916.
91m Tische des Bundcsrats: Kriegsminister Wild v. Hohenborn, Helfferich.
Präsident Dr. Kaempf eröffnet die Sitzung um 3 Uhr 16 Minuten.
Die Genehmigung zur Strafverfolgung des Abg. Wald-
n (F.. Vp.) wegen Beleidigung wird nach einem Bericht der Abg. Dr. Junck (Natl.) nicht erteilt.
Das kapilalabfinbungsgesetz.
Als erster Punkt steht auf der Tagesordnung, das Gesetz uberKapitalabfindunganStellevonKriegsver- s o r g u n g. Als Abfindungssumme ist unter Berücksichtigung des Lebensalters das Vielfache der Versorgungsgebühren zu zahlen u.nd zwar beim 21. Lebensjahre das 16fache usw., beim 65. Lebensjahre das 7/Lfache. Der Berechnung der Abfindungssumme wird das Lebensjahr zugrunde gelegt, das der Antragsteller in demjenigen Jahre vollendet, das auf den Tag der Antrygstellung folgt.
Preußischer Kriegsminister Wild v. Hohenborn:
Meine Herren, es ist das erstemal, daß ich als preu- ß i s ch e r K r i e g s m : n i st e r die Ehre habe, in diesem Hause zu erscheinen, nachdem ich bisher durch die Tätigkeit im Großen Hauptquartier verhindert war, an Ihren Beratungen teilzunehmen. Es liegt vielleicht die Erwartung nahe, daß. wo ich das erstemal hier spreche, ich mich über unsere militärische Lage äußere. Aber ich glaube. Ihres Einverständnisses sicher zu sein, wenn ich davon Abstand nehme, einmal mit Rücksicht auf die Darlegungen, die der Reichskanzler vor kurzem hier gegeben hat, und dann mit Rücksicht darauf, daß die Veröffentlichungen der Obersten Heeresleitung Sie, meine Herren, und das ganze Volk in die Lage setzen, die gute Entwickelung unserer militärischen Lage auf allen Fronten selbst zu verfolgen. (Beifall.) Diese Veröffentlichungen-der Obersten Heeresleitung sind ja kurz, soldatisch knapp abgefaßt, aber sie sind, im Gegensatz zu denen unserer Gegner, stets wahr. (Lebhafter Beifall.) Ein siegreiches Land braucht nichts zu beschönigen, und daß wir bisher siegreich waren, das lehrt ein Blick auf die Landkarte, und daß wissen auch unsere Feinde, auch wenn sie es nicht zugestehen wollen. Und daß wir weiter siegreich sein werden bis zum glorreichen Ende, restlos siegreich, dafür bürgt uns das bisher Gele i st e t e (Beifall) , dafür bürgt uns der Heldenmut, der einheitliche geschlossene Wille und die überlegene sittliche Kraft unseres Volkes (Beifall), und dafür bürgt uns auch, das möchte ich als sorgsamer Hausvater des großen Heereshaushalts betonen, das Vorhandensein von allem und jedem, dessen wir zur weiteren Fortführung des Krieges bedürfen. (Beifall.) Meine Herren, was wir in der letzten Zeit erlebt haben, die Zu.rück- weisung der russischen Offensive im Osten und unsere Kämpfe bei Verdun, das sind nicht, wie unsere Gegner glauben oder zu glauben vorgeben, die äußersten Anstrengungen einer erschöpften und ihr Letztes hergebenden, Nation, sondern daS sind Hammerschläge eines mit Menschenreserven und allen Hilfsmitteln versehenen kräftigen, gesunden und unüberwindlichen BolkSheereS (Beifall), Hammerschläge, die sich wiederholen werden, bis die andern mürbe sind. (Stürmischer Beifall.) Für dieses Ziel, für den Sieg, weiterhin in meinem Amt als Kriegs- minister alles was ich kann, einzusetzen, das verspreche ich hier und vor kein Lande. (Beifall.) Meine Herren, ich möchte nun nicht in den Fehler meiner Ministerkollegen im feindlichen Ausland verfallen und allzuviel von zukünftigen und verflosienen Siegen reden. Mit Kriegsmini st er-Siegesreden wird dieser Krieg nicht beendet werden (Sehr richtig!), sondern mit starken Schlägen draußen und mit dem starken Willen zum Durchhalten. (Sehr richtig!) _ Hundert Meter Schützengraben sind mir noch lieber als die schönste Rede in Paris oder London. (Beifall.) Aber, meine Herren, ein kurzes Wort erlaube ich mir über das Durchhalten. Meine Herren, ich liebe das Wort nicht für die da draußen, da paßt es nicht. Es paßt nicht zu unserem Können, und es paßt nicht zu unserem Wollen, es paßt nicht zu unserer ganzen Kriegsführung, es paßt nicht zu dem Vorwärtsdrang unserer Leute. Wir wollen mehr. Wir wollen
eine siegreiche Entscheidung
erzwingen. (Lebhafter Beifall.) Aber für daheim, da gilts, und unser Heer kann nur das Höchste leisten, wenn zu Hause durchgehalten Mird und wenn zu Hause alles pro patria geschieht. Gott, lob, so ist's, und für dieses Durchhalten erscheint es mir Pflicht, den Dank der Armee dem deutschen Volke auszusprechen. (Beifall.) Meine Herren, die Armee weiß, daß die Heimat es schwer hat, die Armee weiß, daß die Minderbemittelten mit schweren Sorgen zu kämpfen haben, daß manches Lebensmittel nicht gerade in Fülle vorhanden ist. Das weiß auch das Ausland. Aber freilich, wenn ich das einschließen darf, aushungern, dieser Lieblingsgedanke, unserer Standesvettern, aushungern, das gibt es nicht, wie unf neulich der Reichskanzler hier ausgeführt hat. Es ist doch tatsächlich niemals unter Kulturnationen der Kampf, der zwischen den Heeren auszufechten war, in so verbrecherischer Weise auf das Leben von Weibern und Kindern ausgedehnt worden, wie von England. (Beifall.) Gottlob, vergebens! Wir haben noch zu reiche Hilfsmittel, und unser Wille ist doch zu stark, als daß die .Hoffnung Englands Erfüllung finden könnte. Und woher kam das? An die Seite des Heeres ist in diesem uns aufgezwungenen Kampfe mitkänipfend das unbewaffnete Volk und die unbewaffnete Heimat getreten. Ich wüßte kein Beispiel in der Geschichte, wo Volk und Heer sich so innig zum Kampf verbunden haben. Mitleidend ist Deutschland im langen Laufe seiner Geschichte in vielen Kriegen verwickelt worden, aber mitkämpfend in so idealem Sinn« wie jetzt ist es wohl noch nie geschehen. Das ist das Erhebende in dieser Zeit, daß, während draußen die Feldgrauen in Kampf und Not die Heimat schützen, die Dahsimg^bliebenen nicht bloß mit rastlos schaffender Arbeit, sondern auch mit von Ernst getra- gener Entsagung den Kämpfern da draußen die Vorbedingungen zum Erfolg schaffen und erhalten. Ich meine, daß der Mitkampf der Heimat in diesem Kriege eine Erscheinung ist von geradezu gewaltiger geschichtlicher Größe. (Beifall.) Mag draußen die Gefahr größer sein und mögen draußen die Anstrengungen oft kaum zu ertragen sein, mag es draußen täglich gelten, das Leben einzusetzen, so muß deshalb das stille Heldentum der Heimat nicht minder bewertet werden. (Beifall.) Für den entsagungsfreudigen und Willensstärken Heldenmut der Heimat
stattet das Heer seinen Dank ab. (Beifall.) Es weiß aber auch, gestützt auf diesen Heimotsgeist, zu kämpfen und wird seine Pflicht
tun, und gestützt auf diesen Heimatsgeist weiter alle? hingeben für des Landes Wohl, für die Heimat und für einen Frieden, der den gebrachten Opfern entspricht und uns und unseren Enkelkindern in aller Zukunft vor derartigen Ueberfällen, wie wir sie jetzt erlebt haben, sichert. (Beifall.) Meine Herren, bis dahin Geduld! Die Signatur dieses Krieges ist es, daß alle Entscheidungen langsam reifen, langsam aber sicher! Der volle Sieg wird schon kommen; wann, kann niemand sagen. Aber daß er kommt, des wollen wir gewiß sein! Meine Herren, schon jetz^während des Ringens um den Erfolg wird es zur vaterländisch^ Pflicht, für diejenigen zu sorgen, die in diesem Kampfe an ihrer Gesundheit Schaden genommen haben. (Beifall.) Da sind wir gern der in einer Resolution des hohen Hauses gegebenen Anregung gefolgt und legen Ihnen heute das Kavitalsabfindungsgesetz vor. Ich bin selbst hierhergekominen. Ihnen Ten Entwurf zu unterbreiten, weil er mir ganz besonders am Hcrzen liegt. Ich empfehle ihn aufs wärmste. Kriegsbeschädigte und Kriegerwitwen sollen Kapital- abfrndungen an Stelle eines Teiles ihrer Bezüge erhalten. Wir können es als ein Zeichen gesunder Verhältnisse ansehen. daß mitten in den Kämpfen eine planvolle, umfassende und, wie wir wohl sagen dürfen, erfolgreiche Organisation durchgesührt worden ist mit dem großen Ziele, die Kriegsbeschädigten alle wieder in unser wirtschaftliches Leben, jeden an seinen Platz, zurückzuführen. Man wird wohl nicht zu viel sagen, wenn man in der Ansässigmuchung der Kriegsteilnehmer und der damit zusammenhängenden Wohnungsfürsorge den Schlußstein oder doch ein ganz besonderes wichtiges Glied dieser ganzen Fürsorge erkennt. In unserem deutschen Vaterlande, von der Wasserkante bis zu den Alpen, ist das eigene Heim der Inbegriff alles Schönen und Erhebenden. Es ist eine Quelle der Kraft und, wie wir für den Frieden hoffen wollen, ein Hort ruhiger Entwicklung. Das ist der Sinn des Gesetzentwurfes. Wir wollen denen, die in Verteidigung des Vaterlandes verwundet sind, und den Witwen derer, die ihre Treue mit dem Tode besiegelt haben, es ermöglichen, ein solches Heim sich zu schaffen oder zu erhalten. Dazu ist die Kapitalisierung eines Teiles der Versorgungsgebührnisie erforderlich, die nach den bisherigen Gesetzen in Renten auszuzahlen sind. Wir sind an den Gedanken der Kapitalsabfindung nicht ohne Bedenken herangetreten. Die Heeresverwaltung betrachtet es als eine ihrer wichtigsten Aufgaben, daß die Kriegsteilnehmer dauernd in den gesicherten Besitz ihrer Gebührnisse kommen. Aber diese Bedenken müssen höheren Gesichtspunkten weichen, und sie können dies um so mehr, als das Gesetz sich bemüht, nach Möglichkeit die entstehenden Gefahren abzuschwächen. Das kann auf zweierlei Weise erreicht weren. Einmal kann der Abfindung eine gewisse Prüfung vorausgehen, und zweitens kann die Abfindung auf sogenannte Zulagen, die Krankheitszulagen, Verstümmelungszulagen und Tropen^ulagen, beschränkt werden. Der übrige Teil der Gebührnisse bleibt, auch wenn dieses Kapital verloren geht, den Kriegsbeschädigten erhalten. Von Einzelheiten sei auf folgedes hingewre- sen. Die Abfindung wird beschränkt auf ländliche Ansied e- l u n g e n und auf das eigene Heim. Aber diese Ansiedlung ist im weitesten Sinne gedacht. Sie umfaßt ebenso die Ansiedlung als Landwirt wie als Handwerker und Arbeiter. Nach den bisherigen Erfahrungen -ist hierbei die Gefahr des Kapitalverlustes als ganz gering anzusehen. Anders liegen die Verhältniffe bei gewerblichen und sonstigen Unternehmungen, wo alle Verhältnisse noch in Fluß sind, und wo mit weitgehenden Verschiebungen in der Industrie zu rechnen ist. Bei der Beschränkung dieser Abfindungen auf die Begründung eigener Heimstätten ist wohl die zuversichtliche Hoffnung berechtigt, daß die Kriegsbeschädigten in gesunde wirtschaftliche Verhältnisse kommen und in ihnen erhalten bleiben. Namentlich in der Landwirtschaft bietet sich mannigfache Gelegenheit, diese Kräfte nutzbringend zu verwenden. Dann ist hierbei etwas Wesentliches, daß durch daS Gesetz in Stadt und Land die Begründung von Familien gefördert und dadurch die Heranbildung eines gesunden, kräftigen, wehrfähigen Nachwuchses gesichert wird. Es erscheint mir als er- treulicher Gedanke, daß, nachdem der Aushungerungsplan an dem einmütigen Willen d^s deutschen Volkes gescheitert ist, nun gerade die Kriegsbeschädigten berufen sein sollen, dazu beizutragen, daß die Ernährung unseres Volkes durch den erhöhten Anbau von Getreide und Gemüse gesichert wird. Gewisse Ein- schränkungen sind aber geboten. Einmal wird man den
jugendlichen Kriegsteilnehmern,
den Kriegsfreiwilligen, vor Erreichung der Volljährigkeit eine für ihr künftiges Leben so bedeutungsvolle Entscheidung nicht überlasten können, auf der anderen Seite werden Kriegsteilnehmer, die das 66. Lebensjahr schon überschritten haben, meist nicht in der Lage und auch nicht gewillt sein, ihre ganze Lebensführung auf eine neue Grundlage zu stellen. Im übrigen wird jeder einzeln eAntrag unter Hinzuziehung von Sach-. verftändigen-Organisationen eingehend hinsichtlich der nützlichen Verwendung des beanspruchten Kapitals geprüft werden. Im Jntereste der Kriegsbeschädigten und der Allgemeinheit muß die Heeresverwaltung sich die Ueberzeuguna zu verschaffen s u ch e n , d a ß d i e Hingabe des Kapitals die Existenz des Kriegsbeschädigten keineswegs beeinträchtigt, sondern fördert. Die Verschiedenheiten der hierbei in Betracht kommenden Verhältnisse schließen es aus. in dem Gesetze einen Rechtsanspruch auf Kapitalabfindung feftzusetzen Daß aber die Heeresverwaltung von ihren Befugnissen den wohlwollendsten Gebrauch machen wird, soweit es das eigene Interesse der Kriegs- beschädigten irgendwie erlaubt. bedarf wohl keiner besonderen Hervorhebung. Ebenso ist es ja selbstverständlich — aber ich muß eS doch betonen —, daß die in dem Gesetz vorgesehenen Kapitalien allen Kriegsbeschädigten ohne Rücksicht auf ihre Nationalität, ihre Konfestion oder ihre Parteizugehörigkeit gewährt werden wird. (Beifall.) Es widerstrebt mir eigentlich, diesen Gedanken hier auszusprechen, denn das. was daS Gesetz erreichen will, ist ein so schönes und edles Ziel, daß es nur von dem Gedanken getragen sein kann, den Interessen der braven Kriegsbeschädigten zu dienen. WaS die Ausführung der Ansiedlung selbst betrifft, so besteht nicht die Absicht, Jnvalidenkolonien zu begründen. Die Kriegsbeschädigten müssen innerhalb des gesamten Volkes angesiedelt werden, sie müssen von ihren Nachbarn mit Rat und Tat Unterstützung erfahren. Den Wünschen deS Reichstages entsprechend ist auch eine Abfindung der Witwengelder vorgesehen worden. Nun ergeben sich aber gewisse Schwierigkeiten im Falle der Wiederverheiratung. Hier können besondere Bedingungen übel die Rückzahlung nicht entbehrt werden. Da es aber durchaus nicht erwünscht erscheint, die Wicderverheiratung zu erschweren, so muh hier mit größter Nachsicht verfahren werden. Was die Hohe der Abfindungen anlangt, so bauen sich die in dem Gesetze enthaltenen Sätze auf versicherungstechnischer Grundlage auf. Das sind im wesentlichen die Grundlagen des Gesetzentwurfs, denen zuzustiu>
men ich Sie bitte. Ich zweifle nicht, daß gerade dieses Gesetz von unseren braven Kämpfern zu Wasser und zu Lande mit besonderer Genugtuung begrüßt werden wird. Indem wir so einen Teil der Dankesschuld an diejenigen abtragen, die in den Tag der Not und Gefahr mit Leib und Seele für das Vaterland eingetreten sind, dürfen wir zugleich hoffen, daß der Segen dieser Neuordnung unserem ganzen Daterlande zugute kommen wird. (Anhaltender Beifall.)
Abg. Hofrichtcr (Soz.):
Den Zielen des Gesetzes stimmen wir zu. Die Fürsorge für die Kriegsbeschädigten und ihre Angehörigen ist eine unserer wichtigsten Aufgaben nach dem Kriege. Das Gesetz ist nur eine Abschlagszahlung auf unsere Danßesschuld. Weitere Maßnahmen müssen folgen. Der Redner beantragt Verweisung der Vorlage an die Budgetkommission.
Abg. Liesching (Fortschr. Vpt.):
Wir danken dem Kriegsminister für seine Worte über den Gei st des Heeres. Auch die Heimat wird durchhalten. Das versprechen wir der Heeresverwaltung. (Beifall.) Für die Kriegsbeschädigten und die Hinterbliebeiren der Gefallenen müssen wir ausreichend sorgen. Wir werden den Kriegern gern helfen, sich eine neue Existenz zu schaffen. Was gibt es schöneres für sie als ein eigenes Heim, eine eigene Scholle? Dem Grundgedanken der Vorlage stehen wir freundlich gegenüber. (Beifall.)
Abg. Dr. Pansche (Natl.):
Auch meine politischen Freunde begrüßen das Gesetz, das der Kriegsminister mit so beredten Worten eingeleitet hat. Wir werden gern mittun, das Gesetz so schnell wie möglich zur Verabschiedung zu bringen. Wir sehen darin einen guten Schritt sozialer Fürsorge für unsere Invaliden und Kriegswitwen. Die Kriegsbeschädigten sollen aus engen Vorstädten hinaus in die frische Luft, auf eine eigene Scholle kommen. So wird ein gesundes' Geschlecht heranwachsen. Gefährlich wäre es aber, den größten Teil der Rente zu kapitalisieren. Hier müssen Sicherungen geschaffen werden.
Abg. Giesbcrts (Ztr.):
Es ist eine Ehrenpflicht des Volkes, für die Kriegsverletzten nach besten Kräften zu sorgen. Die Vorlage hat bei allen Parteien freudigen Widerhall gefunden. Der Reichstag ist bereit, den Kriegern zu helfen. Sie sollen nicht von der Wohltätigkeit leben, sondern einen Rechtsanspruch haben. Sie sollen eine Heimstätte gewinnen. Die bisherige Dnsiedlungspolitik wird, durch das Gesetz eine starke Förderung erfahren.
Abg. Graf Westarp (Kons.):.
Die Worte des Kriegsministers werden draußen und daheim ein freudiges Echo finden. (Beifall.) Der Wille zum Durchhalten wird — wenn es noch nötig sein sollte — dadurch noch gestärkt und belebt werden. Verschiedene große Organisationen bemühen sich, den Kriegsbeschädigten die Rente dauernd zu sichern. Manche Kriegsbeschädigte glauben, wenn sie sich um Arbeit bemühen, daß dann ihre Rente später einmal gekürzt wird. Diese Unsicherheit muß beseitigt werden. Die Re- giexuug hat allerdings erklärt, daß eine endgültige Regelung der Versorgungsfragen erst nach Friedensschluß kommen soll. Hoffentlich leistet der Hauptausschuß schnelle, gründliche, und wirksame Arbeit.
Abg. Behrens (Dtsch. Fraktion):
Das ist der erste praktische Schritt auf dem Gebiete der Kriegsfürsorge. Die Vorlage hat an der Front große Freude ausgelöst.
Abg. v. Trampczpnscki (Pole):
Wir verlangen Sicherheiten, daß das Gesetz nach allen Richtungen hin gerecht gehandhabt wird.
Abg. Henke (Soz. Arb.°Gem.):
Hinter dem Gesetzentwurf stehen handgreifliche materielle Interessen. (Unruhe.) Eine oberste Spruchbehörde muß über alle Falle entscheiden. Man soll uns nicht kommen mit Redensarten wie „Dankbarkeit des Vaterlandes".
Präsident Dr. Kaempf:
Derartige herabsetzende Wendungen dürfen Sie von der Tribüne des Reichstags aus nicht gebrauchen. Ich rufe Sie zur Ordnung.
Ein Schlußanttag wird angenommen.
Abg. Liebknecht (Wild)
meldet sich zur Geschäftsordnung.
Präsident Dr. Kaempf:
Angesichts der Vorkommnisse in der letzten Woche, wo Sie bewiesen haben, daß Sie das Wort zur Geschäftsordnung dazu benutzen, um zur Sache zu sprechen, obwohl die AuSspracbe geschlossen war, fühle ich mich nicht iu der Lage,J?nen das Wort noch weiter zu geben. (Lebhafte Zustimmung.) Der Gesetzentwurf geht an den Hauptausschuh.
Me Herabsetzung der Allersgrenze bei den Invalidenversicherungen.
ES folgt die erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes le- treffend die Alters- ued Waisenrente in der Invalidenversicherung. Durch die Vorlage wird die Altersgrenze vom 70. Lebensjahre a»f das 66. herabgesetzt.
Ministerialdirektor Caspar:
Die Erhöhung der Leistungen bedingt auch eine Erhöhung der Beiträge. Die Höheren Leistungen sollen schon am 1. Januar 1916 also mit tud&mrfenber Kraft — beginnen- bic Beiträge dagegen erst am 1. Januar 1917 erhöht werden.
Abg. Molkenbuhr (Soz.):
Die Vorlage entspricht einem langjährigen Wunsche meiner Partei.
Der Entwurf geht «n einen Ausschuß von 21 Mitgliedern.


