'Befaurrtmachmrg.
Betr.: KcÄKsHrs - KonttoPdcrsamMlunyen 1916 im Kreis« Oieß-en, _
Es haben, ohne Nieiteren Befehl, in
Gießen, Hsf der Zeughauskaserne,
zu erscheinen.
Dienstag, den 11. April 1916, vormittags 9 Uhr.
Sämtliche Untffz. n. Mannschaften der Reserve, Landwehr I und II aller Waffen und der Seewehr I und II.
Sämtliche Ersatz-Reservisten.
Sämtliche als Ersatz-Rekruten ausgehobenen Militärpflichtigen, die in den Jahr^m 1895 u. 1894 geboren sind.
Militärpflichtige, die die Entscheidung: „zurück bis zur nächsten Musterung" erhalten haben, brauchen nicht zu erscheinen.
Sämtliche bereits eingestellten Mannschaften des Heeres und der Marine, die sich zur Erholung wegen Krankheit, auf Grund häuslicher Verhältnisse oder aus anderen Gründen auf Urlaub befinden, soweit sie marschfähig sind, daß sie den Kontrollplatz erreichen können.
Dienstag, den 11. April 1916, nachmittags 2Vs Uhr.
Säintliche Untffz. u. Mannschaften des ausgebildeten Landsturms aller Waffen.
Sämtliche zur Verfügung der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften.
Es sind dies Mannschaften, die als Ersatz-Rekruten zur Enr- stcllnng gelangten und als dienstuntauglich entlassen worden sind. % Sämtliche als Ersatz-Rekruten ausgehobcnen Militärpflichtigen, die im Jahre 1896 geboren sind.
Militärpflichtige, die die Entscheidung: „zurück bis zur nächsten Musterung" erhalten haben, brauchen nicht zu erscheinen.
Mittwoch, den 12. April 1916, vormittags 9 Uhr.
Sänrtliche n n a u s g c b i l d e t e n L a n d st u r m p f sichtigen, die im Jahre 1 89 7 geboren und in der Stadt Gießen rnrd in den Genreinden Mbach, Allendorf a. d. Lahn. Allendors a. d. Lda., Allertshausen, Alten-Buscck, Annerod, Bellersheim, Beltershain, Bersrod mit Winnerod, Bettenhausen. Beueru, Birklar, Burkhardsfelden, Climbach, Daubringcn, Dorf-Gill, Eberstadt mit Arnsburg. Ettingshausen, Garbenteich, Geilshausen, 'Göbelirwd. Großcn-Buseck, Großen-Linden, Grünberg, Grüningen wohnhaft sind.
Landstr-nrrvflichtige dieses Jahrgangs, welche die Entscheidungen: „zurück bis zur nächsten Musterung" oder „zeitig untauglich" erhalten haben, brauchen nicht zu erscheinen. *
Mittwoch, den 12. April 1916, nachmittags 2V2Uyr.
Sämtliche unausgebildeten Landfturmpflich- t i g e n, die im Jahre 1 8 9 7 geboren und in den Gemeinden Harbach, Hattenrod, Hausen, Heuchelheim, Holzheim, Hungen, Inheiden, Kesselbach, Klein-Linden, Langd, Lang-Göns, Langs- dors. Lauter, Leihgestern, Lich mit Hof Albach, Kolnhansen und Mühlsachsen, Lindenstruth, Lollar, Londorf, Lmnda, Mainzlar, Münster, Muschenheim nrit Hof-Güll, Rieder-Bessingen, Ronnen- roth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Odenhausen mit Appenborn, Oppenrod, Queckborn, Rabertshausen mit Ringelshausen, Reinhardshain, Reiskirchen, Rodheim mit Hof Graß, Rödgen, Röthges, Rüddingshausen, Ruttershausen mit Kirchberg, Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und Wirberg, Stangenrod, Staufenberg mit Friedelhausen, Stein bach, St ein heim, Stockhausen, Trais-Horloff. Treis a. d. Lda., Trohe, Utphe, Villingen, Watzenborn mit Steinberg, Weickartshain, Weitershain und Wieseck wohn- haft sind.
Landsturmpflichtigc dieses Jahrgangs, welche die Entscheidungen : „zurück bis zur nächsten Musterung" oder „zeitig untauglich" erhalte:: haben, brauchen nicht zu erscheinen.
Donnerstag, den 13. April 1916, vormittags 9 Uhr.
Sämtliche unausgebildeten Landsturmpflichti- g e n, einerlei, welche Entscheidung sie erhalten haben, die in den Jahren l 8 9 4 bis einschließlich 1878 geboren sind.
Es sind dies Personen, ivelche im Besitze eines weißen Landsturmscheines sind.
Donnerstag, den 13. April 1916, nachmittags 2Vs Uhr.
Sämtliche unausgebildeten Landsturmpflichti- g c n, einerlei,, welche Entscheidung sie erhalten haben, die in den Jahren 1877 bis einschließlich 187 3 geboren sind.
Es sind dies Personen, welche im Besitze eines weißen Lcmd- sturmscheines sind.
Freitag, den 14. April 1916, vormittags 9 Uhr.
Sämtliche unausgebildeten L a n d st u r m p f l i ch t i- g e n, einerlei, welche Entscheidung sie erhalten haben, die in den Jahren 1872 und 1871 geboren sind.
Es sind dies Personen, welche im Besitze eines weißen Landsturmscheines sind.
Freitag, den 14. April 1916, nachmittags 2Vs Uhr.
Sämtliche' unausgebildeten Land stur m Pflicht i- g c n, einerlei,, welche Entscheidung sie erhalten haben, die in den Jahren 1870 und 1869 geboren sin-.
Es sind dies Personen,' welche im Besitze eines weißen Landsturm scheines sind.
Samstag, den 15. April 1916, vormittags 9 Uyr.
Sämtliche früher Treust untauglichen, sowert sie seid- her gemustert worden sind, ohne Rücksicht darauf, ob sie gedient haben oder nicht und welche Entscheidung sie erhalten haben.
Tie ungedienten Mannschaften sind inr Besitze eines gelben Aus musterun g s scheines.
Ausgenommen bleiben diejenigen, welche die Entscheidungen: „dauernd ineder feld- noch garnisondienstfähig", ,^ertig untaugliche und „dauernd untauglich" erhalten haben.
Allgemein:
Es haben sämtliche bis auf weiteres oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkte vom Heeresdienste befreiten oder zurückge- stellten Personen teilzunehmen.
Tie bei der Bahnverivaltung beschäftigten als unabkömmlich anerkannten Personen sind von der Teilnahme an den Kontroll- versammlungen befreit.
Mannschaften, welche die Entscheidungen: „dauernd wcher feld- noch garnisondienstfähig" oder „dauernd untauglich" erhalten Habe::, sind zum Erscheinen nicht verpflichtet.
Es wird besonders darauf hingewiesen, daß mit ihrer Jahresklasse oder Waffengattung alle diejenigen Personen zu erscheinen haben, die auf Grund von Reklamationen oder als dienstuntauglich von den Truppenteilen in die Heimat eittlassen sind. Das Glerchc gilt für die Landsturmpflichtigen, die infolge ihres Afters — über 45 Jahre — von den Truppenteilen zur Entlassung gekommen sind.
Kriegsrentenempfänger, welche dauernd garnisondienstunfähig sind, haben nicht zu erscheinen, dagegen haben alle diejenige:: zu erscheinen, die zeitig garnifvndrenftimfähig oder ar- bcitsverwendungsnnsähig sind.
Erscheinen in bürgerlicher Kleidung; Stöcke, Schirme, Pfeifen, Zigarren usw. sind vorher wegzulegen.
Tie sich aus Urlaub in der Heimat befindlichen Unteroffiziere und Mannschaften erscheinen in Uniform. Die Militärpässe und Führungszeugnisse, sowie sonstige. Ausweise (Landsturm- oder Aus- mufterungsscheine uswtt sind mitzubrinaen.
Wer über sein Militärverhältnis oder über die Bestimmungen im Zweifel ist, hat sich im eigenen Interesse vorher bei seinem Bezirksfeldwebel zu erkundigen.
Unpünktlichkeit oder Versäumnis der Konttollversammlnngen werden nach den Kriegsgesetze:: auf das Strengste bestraft.
G i e ß e n , den 26. März 1916. 2473 B
Großherzogliches Bezirkskommando Gießen.
N a u m a n n,
Oberstleutnant und Bezirkskommandeur.
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Holzversteigerung.
Freitag, den 14. ds. Mts. wird :m hiesigen Gemeindemalde folgendes Holz versteigert: a) Nutzholz.
5 Eichen-Stämme — 3,03 Fstm.
17 Nadel-
= 4,59
8 Nm. Erchen-Nutzscheit
9 , Nadel
b) Brennholz.
89 Nm. Eichen-Scheit 28 „ Birken- „
25 „ Nadel- „
66 „ Eichen-Knüppel
14 „ Birken- „
22 „ Nadel- „
87 „ Eichen-Stdcke
23 „ Nadel- ,
2400 Eichen Wellen
600 Nadel
Die Zusammenkunft ist mittags 1 Uhr beim Lirrdeudanrn am Ruhberg.
Großen-Linden, den 8. April 1916.
^roßh. Bürgermeisterei Grosten-Linden.
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Im vergangenen Jahre bestanden von den nur i o Paedagogium unterrichteten Schülern 1 die Reifeprüfung, 3 die Priittareifoprttfnng;, 6 die Einjälirigenprüfung und 5 die Anfrahmeprüfung in eine öffentliche Schule, das heisst sämtliche Prüflinge. [1633
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Bekanntmachung.
Der von den: Gemeinderat durchberatene Voranschlag der Gemeinde Stockhausen für 1916 Rj. liegt vom 13. lsd Mts. ab eine Woche lang zur Einsicht der Interessenten offen. Während dieser Frist können Einwendungen schriftlich oder zu Protokoll bei uns vorgebracht werden. Zu der vorgesehener Umlage haben auch die Ausmärker beizutragen.
Stockhausen, den 10. April 1916.
Großh. Bürgermeisterei Stockhausen.
I. V.: Carle.
292 :
Bekanntmachung.
Die Holzversteigerung vom 7. t. M. im Stadtwald ist genehmigt Abgabe der Abfuhrscheine von Samstag IS. l. M. ab. Holzüberweisungund erster Fahrtag am gleichen Tage.
Gießen, den 8. Avril 1910.
Der Markoorstand. 29028
Tr aut wein, Großh. Forstmeister.
Holzverstergenrng
Montag, den 17. Avril 1916, nach Zusammenkunft vormittags 10 Uhr auf der Suhlschneise für Nutzholz, desgl. vormittags IO 1 /« Ubr auf der Hattenröderstraße am Vstanzgarten für Brennholz, in den Distrikten: Fichten- köpf, Mauerkasverskops, Kleinhäuserberg und Mönchköpfe.
Scheiter Rm.: Buche 260, Eiche 4, Fichte 30:
Kniivvel Rm.: Buche 260, Eiche 90, Fichte 20: Stöcke Rm.: Buche 170, Eiche 60, Fichte 120: Reisig Wellen: Buche 3500, Eiche 150Ü Fichte 600: Fichten-Derhstaugev Film.: 30: Fichten Nutzreisig Rm.: 100.
Lich, den 7. Avril 1916.
Großh. Bürgermeisterei Lich:
Dörmer.
Holzversteigerung.
Donnerstag, den 13. Avril 1916, werden nach Zusammenkunft um 9 1 /* Ubr, am Hof Appenborn, aus den Disiriken Noll «Röderloch) Odenderg und Hörnes
(Rangen» versteigert:
Scheiter Rm.: 150 Buche, 15 Fichte: Knüvvel Rm.: 128 Buche, 9 Eiche, 8 Kieler, 18 Asve, 34 Fichte: Reiser Rm.: 290 Buche, 6 Eiche, 10 Aspe: Stöcke Rm.: 30 Buche.
Das zerstreutsitzende Holz aus den Distrikten Hörnes und Noll wird nicht vorgezeigt und kommt in Distrikt Odenberg zur Versteigerung.
Nähere Auskunft erteilt Frecherrltcher Forstwarl Leyerer Odenhausen.
Londorf, den 6. April 1916.
Freiherrliche Oberförsterei Rabenau.
I. B.: T r a u t w e i n. 129018
Nutz- und Brennholzversteiqerung.
Im Markwald der Gemeinde Lützellinden werden am Donnerstag, den 13. Avril ds. IS. versteigert:
Eichen: 6 Rin. Scheitholz, 59 Nm. Knüppelholz, 31 Rm. Stockholz und 2470 Wellen: Buchen: 38 Rm. Knüppelholz, 6 Rm. Stockbolz und 3800 Wellen: Birken: 1 Rm.
Knüppelholz und 150 Wellen: Kiefern: 4 Stämme 3. Kl. --2,52 Fstm., 4 4. Kl. - 2L1 Fstm., 16 5. Kl.--5P2 Fstm., 6 Rm. Scheitholz, 8 Rm. Stoekholz und 340 Wellen: Fichten: 650 Wellen.
Zusammenkunft vormittags 9 Uhr an der Main- Weserbahn.
Großrcchtenbach, den 8. April 1916.
Der Bürgermeister. [2909B
[23711
Holzversteigerung.
Mittwoch, den 12. April, vormittag» von
9 Uhr an, soll im hiesigen Gemeindewald in den Distrikten Unter und Schwalbenwald nachverzeich- neteS Holz versteigert werden:
3 Buchen-Stämme mit 2,58 Fstm.
3 Eschen-Stämme mit 0,41 Fstm.
4 Fichten-Derbstangen mit 0,33 Fstm.
4 Nm. Fichten-Nutzknüppel, 2,50 Mtr. lang 123 Rm. Buchen-, 14 Rm. Eichen-, 2 Rm. Fichten» Scheiter
111 Rm. Buchen-, 56 Rm. Eichen-, 17 Rm. Fichten-, 20 Rm. Kiefern-Knüppel 32 Rm. Buchen-, 18 Rm. Eichen-, 47 Rm. Fichten-, 34 Rm. Kiefern-Stock
2700 Wellen Buchen-, 19MWellenEichen-,900Wellen Kiefern- und 1830 Wellen Fichten-Reiser.
Der Anfang ist im Distrikt Unter. Großen-Buseck, am 7. April 1916.
Großherzogl. Bürgermeister« Eirsßen-Buseck.
Schwalb. ^


