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Gieß en, 4. April 1916.
Maßnahmen bei der Bestellung im Frühjahr 1916 .
Am Sanistag, den 1. d. M. raub im Hotel Grvßherzog vvn z-u Gretzen unter bent Vorsitze des Rcmners August Klein des landwirtschaftlichen Bezirks Vereins Gießen
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r <ü \ J 1 1 unra HMvrqun ^r. wie berge r, gemachte
oer ^vpfitzende der letzigen ernsten und schweren, doch auch großen o^.Lns unserem lieben Vaterlande lastet und forderte zur Opfer-Willigkeit und zum Tnrchhalten auf.
Hieraus erhielt Professor D»r. Kleberger das Wort, der »uver Fragen der <vrikhjahrsbesteltung einen Vortrag erstattete und rin wesentlichen ansführte:
Die Früh; a hr Söestellun g, die zweite ivährend des grotzeu Völker- rmgench stellt grvtze Ansprüche an den Landwirt. In erster Linie ijt die <yrage des Getreidebaues von Wichtigkeit. — Ter Haferbau mutz NN Interesse unserer Wehrhaftigkeit unter allen Umständen un. vollen Umfang aufrecht erhalten bleiben. Wichtig ist, da das Meiste selbsterzeugte Saatgut mir von geringem Wert ist, die Be- brauchbaren Saatguts von zuverlässiger Stelle. Saatgut unter 60 Prozent Keimfähigkeit sollte nicht verwendet werden. Ebenso wie der H a f e r b a u mutz der G e r st e n- bau aufrecht erhalten werden, da die Gerste als Material für Gr au p e ngewinn u n g, Malzkaffee, Bicrbevcitung und ähnliche Zwecke unentbehrlich ist. Saatgut ist hier meist genügend vorhanden. Hinreichende Düngung, besonders mit Thomasmehl und KaiNit darf hier nicht versäumt werden. Die Stickstoffdünminq geschieht am besten als leichte Ueberdüngung mit Jauche. ' Auf ^bhm baden ist der So m m e r in ei z e n b a u dringend zu emmehlen. Die Kultur ist im wesentlichen dieselbe wie die der Die Aussaat erfolgt ant besten im Laufe des Monats April, die Düngung kann wie t^e der Gerste gestaltet werden, ^eben^ dem Getreide verdienen die H ü l se n f rü ch t c, als Erbsen und Bvhneri, beim Anbau berücksichtigt zu werden. Die Bohnen ftnd als Pferdebohnen so früh als inöglich zu säen, die Saat ist -^Usaat aus oö Zentimeter Neihenentfernung. Ist Verlausung zu beobachten, so breche man die verlausten Stengel aus und r n ^ T ^Sc it"r Alle Ameisenhaufen in der Nähe der Bohnenäckcr sind durch Uebergretzeri mit Holzteer zu entvölkern. Die Aussaat der Erbsen sei Drillsaat auf etwa 25 Zentimeter Reihenent- fcntmfg. Die Saatzeit sei etiva Mitte April. Als Stützpflanze ist eme geruige Beimengung von Hafer (etwa 1 Prozent) emp- fehlenswert Das ^aataumrtum von Erbse u,id Dohne beträgt Etwa 80_ Kilo pro Morgen. Die Ernte von Erbse und Bohne bte oberen Hülsen reis sind. Von den Hackfrüchten ^tdumen die Kartoffeln «und Möhren unsere größte Aufmerksamkeit. Bei Kartoffeln ,oll dem Frühkartoffelbau keine zu große flache enigeraumt werden, da der Ertrag unsicher und das Produkt Uoar r,t. w—15 Prozent der Gesamtfläche sollte als iy fFhtartzoffelanbausla-che nicht überschrrtterl werden. Als Sorte Wahle man bekannre gute Formen, wie Kaiserkrone, frühe Rosen Sckfueegllickchen u a. Die grüßte Bedeutung für Volks- und -andnmchchast haben dre mittelspäten gut haltbaren und ertragreichen Kartonelfvrten, die wie Ella, Industrie, Up to date, drc *? Spme^ioü» MüteMeckc» gleich gut eign.-n. Für technische Z.vecse. wie ^rvrkmmg, Svlrmissabkikation wähle man spätrrife ?!-. Blaue Riesen, Weltwunder u, a. Das
Saatjnit belteht in al.m Fällen am besten aus kleinen Kriwllm.
' fej cw *^' rr B ^ n Stallnust ist die Verwendmrg
^)N Kali und Thoinasmehl dringend empfehlenswert. Für die
^ ^ A^aben die Möhren eine nvchl größere Bettung wie dre Kcrrtoffeln. Die Möhre bringt fast denselben NM ine Runkelrübe, entMt dabei beträchtlich mehr Räh^
1 ^ Schweine- und Rmdvichhaltung die Kartoffel w't vollständig ersetzen. Empfehlenswerte Sorten sind üreu^ßfleischtgen, grünkopfigen Möhren, die Nieseiipferdenrühreti, g^dgelbe Lanker u. a. Dre Kultur der Mähre, die auf etwa 40 Zentimeter gedE wird, ist der brr Runkelrübe sehr ähnlich Ne im Anmnqsftadium der Entwicklung möglichst reck! gehalten wett>en, weshalb es sich enrpfiehlt, etwa 10 Pfund Hafer Um bre Reihen früher zu sehen und die Hacke mogllchsr frühzeitig zu beginnen. Tie Düngung der Möhre sei wie die der Kartoffel. Hum Schrch sei nicht versäumt, darauf hm- Mweifen^atz die mit Frühkartoffeln bestellten Flächen im August allen Umständen mit Raps bestellt werden follte^wvzu^das L>aatgut vom Landwirtschaftlichen Verein für rSl bergen werden kann. Mit bau Rapsbau werden
o euerseits und der Futternvt andererseits steuern
-roiAvZ? Of’erntete für seine sehr interessanten und lehr- rerchm Ausführungen großen Beifall. Der Ersitzende sprach ihm den Tank der Versammlung aus.
mrh^l kreien Aussprache wurden noch
Fragen geitellt, die Professor Tr. Kle- berger bereitwilligst und emgehend beantwortete.
daß etwa 30—40 Prozent im Felde stehen. Bon den rund 62 000 Mitgliedern der Hajsia stehen hiernach etwa 20000 z. Zt. unter dev Fahne.
Landkreis Gießen.
W e i t e r s h a i li, 3. April. Wiederum hat der Krieg zwei Opfer gefordert in unserer Gemeinde. Nach Mitteilung seines Kompagniesührers ist der seit Anfang des Krieges im Felde stehende Gefreite Wilh. Theiß gefallen. Der seit 25. vor. Mts. vermißte Musketier Gustav Hoch ist nach setzt eingetroffener Nachricht ebenfalls den Heldentod gestorben. Theiß mar Inhaber der Hessischen ffapferkeitsmedaille. — Sehr rege war hier die Beteiligung an der vierten Kriegsanleihe. So zeichneten allein die Schüler den Betrag von 3000 Mark.
u "ang- G ö n s , 3. April. In den Kämpfen bei Verdun
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erhielt der Einfähr. Kriegsfreiw. Hermann Roth die Hessische TapferkeitS mcdaille. Hermann Roth ist der Sohn des Lehrers Roth dahier.
e. W i e s e ck, 4. Llpril. Die Schulkinder der hiesigen Gemeinde sammelten auf Anregung ihrer Lehrer für die Osterhasenspende 71,86 Mk. und 343 Eier. Die Gaben wllrden zur Verteilung an die einzelnen Lazarette an Großherzogliches Kreisamt Gießen abgeliefert.
Kreis Schotten.
El Wetterfeld, 3. April. Der 17jährige Sohn des Landwirts D e s ch von hier ist einem schweren Unfall znm Opfer gefallen. Er war mit seinem Later bei Fuhrwerk und Pferden beschäftigt, als diese plötzlich scheu wurden und davonraslen. Während der Later beiseite geschleildert wurde und mit leichteren Verletzungen davoickam. ging dem Sohne der Wagen über die Brust und brachte ihm schwere Quetschungen bei, die in wenigen Stunden den Tod herbeiinhrten
Kreis Friedberg.
Q. B a d - N a u h e i in , 3. April. Die hiesige F l e i s ch e r- Innung hält ihre Verkaufsstellen, die früher an den Sonntag Nachmittagen geöffnet waren, seit gestern in diesen Stunden geschlossen. — Das Note Kreuz zahlte im Monat März 2863 Nik. Arbeitslohn für Näh- und Strickarbeit ans. — Fräulein Gertrnde Weckling konnte vorgestern ihr 40jähriges Dienstjnbiläum als Haushälterin der Frau 6öeneralin v o n H i n d e n d n r g , die seit zwei Jahren in Bad-Nauhenn Wohnung genommen, feiern. Die Kaiserin verlieh der Jubilarin das goldene' Verdienstkrenz. - Veranlaßt durch das prachtvolle Frühlingswetter fanden die Nachmittags-Konzerte der Kurkapelle auf der Kurhaus-Terrasse statt. - Auf dem Johannisberg in der Nähe des Aussichlsturmes entstand gestern ein geringfügiger Waldbrand, der etwas Gestrüpp und trockene Gräser vernichtete. Nach viertelstündiger Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr war der Brand gelöscht.
emer Geldstrafe von 50 Mark, hikfswerse 10 Tage Gefängnis und Tvagung der Kvst-en beider Instanzen verurteilt. Der Verteidiger, '
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rC r’ rN 1 . . *i luu^'ui lauiuuil. JiSCl IC IUI l^CL,
Justizrat K a tz, beabsichtigt, dir Frage, ob im vorliegenden Fall das Krersamt innerhalb seiner Zuständigkeit eine Verordnung zu Recht erlassen hat oder nicht, vor das Oberlastdesgericht zur Ent- Ichevdnng xu bringen. _
Märkte.
Gießen, 4. April. Marktbericht. Ans dem heutigen Wochenmarkte kostete: Butter das Pfd. 1,90-0,00, Hühnereier das Stück 17-00 Pfg., Käse das Stück 8-10 Psg,, Kasematte 1 Stück 3-0 Pfg., Kartoffeln der Zentner 0,00 bis 0,00 Mark, Viilch das Liter 23 Psg., Spinat 25—30 Psg. das Pfd., Gelberüben 00—00 Pfennig das Pfd., Rosenkohl 25—30 Pfg. d. Pfd., rote Rüben 0-0 Pfg., Zwiebeln das Pfund 30—35 Pfg., Nüsse 100 Stück 00 -00 Pfg., Blumenkohl 00-00 Pfennig. Sellerie 0-00 Pfe:n'iz das Stück. Grünkohl 20-25 Psg., Feldsalat 10-12 Psg. - Marktzeit von 8 bis 2 llljr.
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Kreis Wetzlar
ra. Wetzlar, 4. April. Lehrerin Fräulein M. Helmers hier ist von der deutschen Zivilverwaltung des französischen Okkupationsgebietes als Lehrkraft in das von uns besetzte französische Gebiet berufen worden.
ä. D o r n h o l z h a n s e n, 3. April. Wegen der durch die Post getroffenen Kriegsmaßnahinen erhält unser Ort vom 1. April ab täglich nur noch einmal Landbestellung und zivar am Bor- inittag. Die Nachnnttagsbestellnng fällt von diesem Tage an fort.
1. April.
S t a b s a r z t Dr. B r ü e l vom Reserve-Lazarett II wurde zum Gouvernement Warschau versetzt.
nhltn Z ? 1 5 r n f , Unb r e l e . naUn i e V id ^ t - Morgen, Mittwoch, abends i/i Uhr, findet im o l d a t e n h e i m ein weiterer Vortrag mit anschließender Aussprache, über die Ansprüche der .Kriegstecknehiner und deren Angehörigen aus der reichsgesetzlichen Invaliden- und Hlnterbliebenenversicheruiig statt
27 o«^!, f s! ntI ^ e ,- 93 S d,e ^ aIlc * 3 m März wurden ow * tilio c • i e } en - Davon kommen auf: Erzählende
§ ett fcfinfteit 331, Jugendschrifken 211 , Literaturgeschichte 6 Gedichte und Dramen 57, Länder-und Völkerkunde 38 Kulturgeschichte 27, Gesänckste und Biographien 157, Kunstgeschichte 45.' Naturwipenschaft niid Technologie 82, Heer- und Seewesen 27 va;.s- und Landwirtschaft 18. Gesnndheitslehre 13, Religion und Philosophie 41 Staatswmeiischaft 12, Sprachivissenschast 27, Fremd- sprachllches 40 Baiide. Nach ariswärts kameii 60 Bände
V aketeinfamml u ng durch die Post. Es ist g?nügenb bekannt, das; die Post abzusendende Pakete mrs Bestellung aus den Wohnungen aühvlen lätzt. Mün brauckK nur E, Karte oder einen Zettel mit den Worten. Paket abzuholen bzi (Name und Wohnung) unfran-, rrert m den näckfften Briefkasten zu werfen oder eiiiem Brief- ilud; Jcmn Me Säeftethmg auf MHMl-ng tun 4,<i..icn c/ern Poftamt durch/ »zermprecher mitgeteilt werden Hierauf dre Sendung bei bn nächsten Paketbestellfahrt gegen eine Gebühr von 10 Pfg. vom L>ause des Absenders abgeholt. Das Verfahren ist einfach uird bequem und besonders solchen Personen m empfehlen denen ein Dienstbotd nicht zur Verfügung steht
Die hessische Lazarett-Zeitung Nr. 17/die ^ ^?em neuen künstlerisch eiitmorsenen Titelkopf erscheint, bringt eure ckbl-andiung „Was unll die Lazarett-Zeitung . Es folgt ern Stuck Goethe „Tie kluge Frau", ein Auffatz über „Einarmige in der Landwirtschaft^ von Oekononrierat Dr. ^lleger Berlin, die FwNsetzung der Betrachtung über den „Stein der Wersen und Aufklärungen über die Ansprüche der K-riegsteil- nehmer auf Grund der Kraiikew, Invaliden- urch Angestellten- a^ 1 K^itZmarft , aajarrtt-öeratttni und die wwtyv&t Du G-iefeentr Beilage bringt einen Lluffatz „Feldmarschall Blücher m Gießen" von Herviann Haupt Et- was von der Ausstellung der bayerischeir Invatiderisürsorge zu Munchen Obft- und Gemusebaukurs für die Verwundeten und Kriegsbeschädigten m Gießen, sowie bie üblicfjen Ankündigungen.
Kriegerkameradschaft Hassia. In ber letzten dräffdialfftznng des LandeLverbaiides der Kriegervereine Hessens der Kriegerkameradschaft Hassia wnrde unter anderem bekannt gegeben, daß in 1915 vom Verband, — abgesehen von den Leistungen der einzelnen Vereine — rund 32 000 Mark Unterstützung an alte bedürftige Mitglieder und an Angehörige von im Felde iteheiideil .gaineraden znr Auszahlung gelangt ,'ind und von der Verbanosu er blasse „Friedrich Wilhelm" über 80 (100 Mark Sterbegelder bezahlt tvurdeil. Mit 100 000 Mark hat sich der Der- band an der vierten Kriegsanleihe beteiligt. Aus verschicdüneii Vereinen ^oldatenverein) wurde berichtet, daß alle Mitglieder znr ^ahne emgerusen sind, von den Veteranen- und Wlit'ärvereinen,
Gicßcner StraflEmer.
LH. Gießen
^ Ein Butterschwindler.
^er 20 Jahre alte Kaufmami Rudolf R. von Schöneberg bei Berlin gründete in verschiedenen Städten nach einander sonderbare Handelsniederlassungen. Er zog in Gasthäusern, annoncierte unter pomphaften Firinen b i l l ig e Butter und Margarine, die er in Postsendungen gegen Boch?rsendung des Geldes anbot er befatzte sich aber iiur dcmut, die eiirgehmden Gelder anzunehmen, er Nicht liefern, weil er keins hatte wkd wemi ihm der Boden in einer Stadt zu heiß imter den Füßen wurde, verschwand der Mensch und betrieb in einem andern Ort den gleichen ^ckstvindel. — Von Gießen aus hat der Angeklagte den Schwindel Firma R o l f von Kaldern betrieben und zwar un Oktober und November 1915. In Stettin wurde der Ange- klagte aufgegriff'en. Als Ausgleich für die Schwindelei, die der Angeklagte betrieb, haben bereits verschiedene Gerichte im ganzen 2 Jahre Gefängnis für angemessen gehalten. Wegen des Gast- spiels m Hetzen erkannte unsere Strafkammer gestern aus eine Zusatzstrase, die sich in einer Gesamtstrafe von 2 Jahren 9 Monatw ausdrückt.
Als gefährlicher P o st m a r d e r erwies sich der während des Krieges von der Post beschäftigte Heinrich O. in Butzbach, der beim dortigeir Postamt tätig war und s i e b e n P o st a n w e i s u n g e n mit falschen Quittungen versah und lich deren Beträge in Höhe von rund 100 Mk. an- eignete. In 17 Fällen hat der Angeklagte sich Feldpoftsen um zu berauben, weiter ist er geständig, 40 Briefe und Postkarten sowie 13 Drucksachen nicht bestellt, sondern unterdrückt zu haben, weil ihm die Arbeit des Austragens zu Mel war. Außerdem lagen noch einige einfache Unterschlagungen vor Die Strafkammer erkannte wegen Amtsunterschlagnng in mehreren Fällen sowie wegeii der übrigen Straftaten unter Zubilligung mildernder Umstände auf eine Gefängnisstrafe von acht Monaten. Der Staatsanwalt hatte vier Monate beantragt, doch wurde die höhere Strafe für augenlessen gehalten, weil der Angeklagte rw Dienste des öffentlichen Verkehrs durch sein ge- meingerahrliches unredliches Handeln das Ansehen der Post geschädigt hat.
< .< Als schlechte Taxatoren
itycex Getreideernte an Roggen, Weizen uiid Gerste haben sich 10 Landwirte von Rodheim an der Horloff und Trais-Horloff er- wieien. Sie haben ihre Ernte im ganzen um runb 250 Zentner bet ber AufnaMe zu gering angegeben und auch trotz der Aufforderung des Kr^eisaurts, die an alle Landwirte des Kreises ergangen war, sich nicht überzeugt, ob ihre früheren Angaben richtig waren Das Schöffengericht Hungen hatte bie Landwirte wegen Verfehlung gegen die Kriegsanord-nung des Kreisamts frcige- gechrochen mit der Begründung, daß nicht das Kreisamt, sondern mich iret Bundesvatsverordnung, welche diese Ernährungs-Maßnahmen betnTrt, lediglich das Ministerium als Zentralbehörde des Landes im vorltegendeii Falle im Wege der Verordnung hätte Maßnahmen treffen können. Im übrigen habe den Landwirten bet Einbringung und beim Dreschen des Getteides Leutemangel geherrscht und es sei ihnen nicht möglich gewesen, die Körncrmenqe benau ^stzustellen. Der Staatsanwalt verfolgte gegen den Frm- spruch Berufung unb führte ans, daß, wenn das schöffengerichtliche Urteil Mit ferner Begründung bestohm bleiben würde, die bisherige Praxis und die Rechtsprechung in diesen Fragen direkt aur den Kopf .gestellt werde. In zahlreichen gleichen Fällen, wo Verurteilung erfolgt sei, wäre den Leuten Unrecht geschehen Der Verteidiger trat der Rechtsauffassung des Schöffengerichts in allen Punkten bet er interpretierte die betrefsende BnndesratSverord- nung rvonach allerdings die Landeszentralbehördc-, hier das Gr Ministerium als ditteiiige bezeichnet wird, die int Verordnunqs- wege betreffend die Aufnahme der ORtteidebestände Bestimntungen hatte erlassen müssen. .Habe sie dieses Recht an das Kreisamt abwetzen wollen, so hätte sie dies öffcntlicf» bekMnt geben müssen. Dres sei nicht geschel-en und deshalb sei die hier in Frage kommende Verordnung des Kreisamts Gießen ungülttg und die Angeklagten mußten straffrei ausgehen. Die Sttafkammer kam aber ^ langer Bergung zu dem Ergebnis, daß das Kreisamt zu Recht die m Rede stehende Berordnirng kraft der rhm vom Ministerium übertragenen Befugnis erlassen hat. Deshalb müßten die Angeklagten vernrt^lt imrtbni. Jeder Mensch im deutschen Reich nniRfce, wvvauf es bei der Bestandsaufnahme von Brorgetreide ankomme, es gelte drm AushungerungsVlan unserer Feinde zu Nichte zu machen. Es sei auch nichts Unmögliches, was das Kl 7 eisamt in ferner Verordnung van bm Landwirten verlangt habe. Ihnen sei von der Behörde Gelegenheit gegeben worden, ihre ersten An- ^rben^ spatzer zu berrchttgen. Die Angekkagtm sind lsterzu auch offeiitlich ausgefordert und haben es nicht getan. Es mag dahin- gestzellt blerben, ob die Angekcagtm absick-tlich Wchc Angaben ge- macht haben, sre haben noch Vlnsichl des Gerichts jeden so kks im hohen Maße grob fahrläsftg gehandelt. Es wurde daher jeder zu
Mekroroiorifche veodacht ungen der Station Gietzen.
April
1916
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Höchste Temperatur am 2. bis 3. April 1916: -ff 19,7*6. Niedrigste „ 2. „ 3. , 1916: -f 3,2*6.
9liederschtgg 0,0 mm.
Auch als Liebesgabe im Felde begehrtl _ Qm Feldpostbrief portofrei.)
Amtkicher Teil.
Bekanntmachung.
über die Acnderuug des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, und der Verordnung gegen übermäßige Preissteigerung.
' w — 00 März 1916.
Vom 23.
Der Bundesrat hat auf Grund des L 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirlfchastlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: J
. JÄrtifcI I § 6 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 m der Fassung vom 17. Dezember 1914, ergänzt ? der Verordnung vom 23. Sevtember 1915 (Reichs- Gefttzbl1914, S. 339, 516^1915, S. 603) erhält folgende Fassung:
Mit Gesangius bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntau, cnd Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:
1. wer die nach § 1 festgesetzten Höchstpreise überschreitet;
3. wer einen anderen zum Abschluß eines Verttags auffordert, durch den die Höchstpreise überschritten werden, oder sich zu einem solchen Vertrag erbietet;
3. wer einen Gegenstand, der von einer Aufforderung (§§ 2, 3) betroffen ist, beiseite schafft, beschädigt oder zerstört;
4. wer^ der Aufforderung der zustäiidigen Behörde zum Der-, kaufe von Gegenständen, für die Höchstpreise festgesetzt sind (8 4), nicht nachkommt;
5. wer Vorräte an Gegen st äiiden, für die Höchstpreise festgesetzt sind, dem zuständigen Beamten gegenüber verh.änckicht;
6. wer den nach § 5 erlassenen Aussührungsbestunnrungen zuwiderhandelt.
Bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen gegen Nr. 1 oder 2 ist die Geldstrafe mindestens auf das Doppelte des Betrags zu be- messen um den der Höchstpreis überschritten worden ist oder in den tf allen der Nr. 2 überschritten werden sollte; übersteigt der Min- Restbetrag zehntausend Mark, so ist auf ihn zu erkeiuren. Im Falle mildernder Umstände kann die Geldstrafe biÄ auf die Halste des Mindestbetrags ermäßigt werden.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Nr. 1 und 2 kann lieben der Strafe angeordnel werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekannt zu machen ist; auch kann neben ^Gefängnisstrafe auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
Artikel II. §§ 5 und 6 der Verordnung gegen übermäßige Preissteigerung vom 23. Juli, 22. August 1915, ergänzt durch 87 der Verordnung vom 23. Septentzber 1915 (Reichs-Gesetzbl. Ä. 467, 514, 603), erhalten folgende Fassung:
8 5. Mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Märk oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:
1. wer für Gegenstände des täglichen Bedarfs, insbesondere für Nahrungs- und Futtermittel aller Art, für rohe Natur- erzeugnisse, Heiz- und Leuchtstoffe, sowie für Gegenstände des Kriegsbedarfs Preise fordert, die unter Berücksichtigung der gesamten Verhältnisse, insbesondere der Marktlage, einen übermäßigen Gewinn enthalten, oder wer solche Preise sich oder einem anderen gewähren oder versprechen läßt;
2. wer Gegenstände der unter Nr. 1 bezeichneten Art, die von
. ihm zur Veräußerung Erzeugt oder erworben sind, znrück-
hält, um durch ihre Veräußerung einen übermäßigen Gewinn zu erzielen;
3. wer, um den Preis der Gegenstände der unter Nr 1 be- zeichneten Art. zu steigern, Vorräte vernicklet, ihre Erzeugung oder den Handel nrit ihnen einschränkt oder andere unlautere Machenschaften vornimmt;
4. lver an einer Verabredung oder Verbindung teilnimmt, die eine Handlung der in Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art zum Zwecke hat;
5. wer zu Handlungen der in Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art auftordert, anreizt oder sich zu Handlungen solcher Art erbietet, soweit nicht nach den bestehenden Gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist.
Bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen gegen Nr. 1 ist die Geldstrafe Mindestens auf das Doppelte des übermäßigen Gewinns zu bemessen, der erzielt worden ist oder erzielt werden sollte! Wer- steigt der Mindeflbetrag zehntausend Mark, so ist auf ihn zu er- kennen Im Falle mildernder UNistcmde kann die Geldstrafe bis auf die Hälfte des Mindestbetrags ermäßigt werden.
Neben der Strafe kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, auf die sich die sttafbare Handlung bezieht, ohne' l^ter- schied, ob ffe dem Verurteilteii gehören oder nicht. Neben G>Ung- nisstrafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt iverden.
Neben der Strafe kann ferner angevrdnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bckamrt zu machen ist. . *
«V J 0- Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Die Vorschrift^ der 88 1 bis 4 ftndeti keine Amvendüna owert Höchstpreise bcstz^h'en.
Der Reichskanzler bestimtzüt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Artikel III. Diese Verordnung tritt am 1. Aprü 1916 in Kraft.
Berlin, dm 23. März 191.6.
Der Stellvertreter des Reichslanzl-erS Deldrwck.


