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Individueller Unterricht in kleinen Klassen Sexta-Oberprima. Arbeitsstunden unter strenger Aufsicht. Vorbereitung auf
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Kinder nnt. 14 Jahr, sind durch d. Besuch des Paedagogiu ns von der öffentlichen Schulpflicht lt minister. Verfüg, befreit. Schülerheim in groß. Park. — Nur geprüfte akadem. gebild. Lehrkräfte. Drucksachen Nr. 55 durch Direktor Brackemann, Giessen, Ludwigstr. 70, in d. Nähe d. Universität. Fernruf 633.
Im vergangenen Jahre bestanden von den nur im Paedagogium unterrichteten Schülern 1 die Reifeprüfung, 3 die Primureifeprüfung, 6 die Ein.j&hrigenprül ung und 5 die Aufnahmeprüfung in eine öffentliche Schule, das heisst siimtliche Prüflinge. [1633
Holzsrtbnrission.
Aus den Waldungen der Gemeinde Oppenrod oll folgendes Holz auf dem Submissionsweg vergeben werden.
Los 1.
1 Kiefernstamm 4. Kl. ----- 0,49 Fstm.
3 Kiefernstämme 5. Kl. ----- 1,11 Fstm.
Los 2.
1 Fichtenstamm 3. Kl. ----- 1,06 Fstm.
6 Fichtenstämme 4. Kl. = 4,08 Fstm.
74 Fichtenstämme 5. Kl. — 18,87 Fstm.
Der Kaufpreis ist pro Festmeter anzugeben. Die Gebote sind nach Sortimenten und Klassen, sowie nach Losen getrennt zu halten, da keine Zusammenrechnung stattfindet.
Die Angebote sind verschlossen, mit entsprechender Aufschrift zu versehen, bis zum Donnerstag, den den 6. April, nachmittags 1 Uhr, auf Großh. Bürgermeisterei Oppenrod einznreichen, wo alsdann der Eröffnung stattfindet. Kleine Abweichungen werden nicht berücksichtigt.
Oppenrod, den 31. März 1916. 2666
Großh. Bürgermeisterei Oppenrod. Balser.
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Die Hauptversammlung
soll
Mittwsilj, De« 5. Avril d. Z., nodunittagS 0 Uhr,
im derzeitigen Geschäftszimmer des Zweigvereins
in der alten Klinik, Liebigftratze, stattfinden, wozu die Vereinsmitglieder hiermit ergebenst ein geladen werden.
Tagesordnung:
1. Bericht über die Tätigkeit des Zweigvereins
2. Rechnungsablage für 1915
3. Beschlußfassung über Anträge des Vorstandes oder der Mitglieder
4. Borstandswahl.
Gießen, den 18. März 1916.
Der Vorsitzende: Wiener. 2202 c
Bekanntmachung.
Der Voranschlag der Gemeinde Nieder-Bessingen für 1916, liegt vom 5. dieses Monats an eine Woche zur Einsicht der Beteiligten auf unserem Amtszimmer offen. Während dieser Zeit können Einwendungen schriftlich oder zu Protokoll vor gebracht werden. Es wird Umlage erhoben, zu der auch die Ausmärker beizutragen haben.
Nieder-Bessingen, den 2. April 1916. 2701
Großh. Bürgermeisterei Nieder-Bessingen.
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Holzversteigerung
Freitag, den 7. April l. Fs., vormittags
9 Uhr beginnend, kommt in den Distrikten Heeg wald, Burghain und Appelspeck folgendes Holz zur Versteigerung:
Scheit : 109 Rm. Buche, 2 Rm. Kiefern, 4 Rm Fichte; Knüppel: 184 Rm. Buche, 12 Rm. Eiche, 19 Rm. Kieser, 3 Rm. Aspe, 59 Rm. Fichte Reiser: 228 Rm. Buche. 172 Rm. Kiefern; Stock 53 Rm. Buche, 40 Rm. Kiefer, 71 Rm. Fichte Zusammenkunft auf der Kreisstraße Beuern Geilshausen.'
Beuern, den 3. April 1916.
Großh. Bürgermeisterei Beuern.
I. B.: Otto._ 2721
Holzversteigerung
Montag, den 10. Avril l. Fs. werden von vormittags 9 Uhr an in der Gastwirtschaft „Zum Frankfurter Dos" in Göbelnrod versteigert: 1) aus Distrikt Breiteloh, Schutzbezirk Saasen: Stämme: 3 Kiefern =■ 2,22 Fstm.
1 Fichte — 1,22 Fstm., 20 Rm. Kiesern-Scheit und 4 Rut Kiefern-Knüppel: 2> aus den Distrikten Zuhaag, Koppe Grauwtnkel, MöSgesrod und Breiteloh, Schutzbezirk Har bach: Stämme: 1 Buche 4. Kl. — 0,60 Fstm., 28 Fichten = 12,13 Fstm. Derbstangen: 11 Fichten = 1,92 Fstm. Rm. Scheiter: 376 Buche. 18 Eiche, 28 Kiefer, 4 Fichte Knüppel: 128 Bliche, 100 Eiche, 24 Aspe. 20Fichte. Knüppel reisig: 6 Buche. Gewöhnliches Reisig: 342 Buche 42 Eiche. 5 Fiäite. Stöcke: 44 Buche.
Das Holz ist vorher einzusehen; auch erteilt Forstwart Kinkel, Harbach nähere Auskunft. Die unteritrichenen Nummern kommen nicht zum Ausgebot. __ _
Grünberg, am 31. März 1916. 2723
Groklierzoglidie Obersörsterei Grünberg
Holzversteigerung
Versteigert werden: Freitag, den 7. TÄril l. Js., vormittags 9'/, Ubr, aus den Distrikten WeiKedriesch 100 u. a, Hupbach 20 u. Sdilemperwald 10, 20, 25 it, 26 des Markwaldes Grüningen—Dorf-Gill:
Stämme: Buche 2. Kl. 1 St. -1,72 Fstm., Kiefern: 3. Kl. 1 St. = 0,98 Fstm., 4. Kl. 4 St. = 2,63 Fstm., 5. Kl.
1 St. — 0,34 Fstm.: Scheiter Rm.: 159,7 Buche, 10,8 Buche 2. Kl., 6,7 Eiche. 6 Kiefer: Knüppel Rm: 59,3 Buche.
2 Eiche, 4,6 Kiefer, 8.6 Fichte. Reisig Rm.: 254 Buck^, 30 Eiche, 13 Kiefer, 65 Fichte: Stöcke Rm.: 43,2 Buche,
3 Eiche, 14,7 Fichte. Ä ^
Zusammenkunft aus der Welffedrccsch-Schneise bet Brennholz Nr. 267. Das zerstreut sitzende Holz aus dem Dtstr. Schleruperivald 19, 20, 25, 26, sowie Hupbach 29 wird nicht vorgezeigt und kommt am Schlüsse der Versteigerung zum AtlSgebot. ^ ^
Gletzen, den 3. April 1916. . 2719D
Der Mnrkvorstand.
Trautwetn, Grotzh. Forstmeister.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen.
Alle noch rückständigen Rechnungen über die für städtische Gebäude im Rechnungsjahr 1915 fl. April 1915 bis 31. März 1916) ausgenihrteu Arbeiten u. Lieferungen sind bei Meidling der Nichtberlicksichtiguug bis spätestens den 1. Mai ds. IS. in doppelter Ausfertigung unter Beifügung der Bestellscheine an das Hochbauamt einzureichen. >26696
LesfentlilheBtrpMüiill! der Wtisteil Marktlagen.
Samötar«. den 8. April, vormittags ! 1 Ubr, werden die städtischen Marktlauben für das Rechnungsjahr 1916 an Ort und Stelle anderweit verpachtet. 27106
Alle noch rückständigen Rechnungen über Arbeiten und Lieferungen, die in der Zeit vom 1. April 1915 bis 31. März 1916 für das Tiefbauamt erfolgten, sind bei Meldung der Nichtberücksichtigung vis spätestens den 1. Mai ds. Fs. in doppelter Ausfertigung unter Beifügung der Bestellscheine an das Tiesbauamt einzureichen. <26686)
Bei dem Oberbürgermeister der Stadt Gictzcn sind seit der letzten Veröffentlichung weiter cingegangen:
») für die allgemeine Kriegssürsorge (Liebes gabenfonds):
Sonntags-Skatgesellschaft iu der Wirtschaft Jaskomsky 11,60 Mk., Kt. 10 Alk.. Oberbürgermeister Keller 100 Mt., Hrch. A. Junker 3 Mk., Oberstleutnant Naumann 30 Mk. Ertrag der Wohltätigkeitsvorstettung im Stadttheater an Kaisers Geburtslrg 7-3,35 Mk., Stadtverordneter Krumm für Oktober, November, Dezember, Januar und Februar 500 Mk., I. m. K. 2« Mk., D. W. 5 Mk., von einem Gerichts zeugen 10 Mk., H. Di. Burkhardt-Nem Britain Mord anterika) 100 Mk., Kt. 10 Mk., Justizrat Grünewaid 8. Rate 2-0 Dif., Frau E. 10Dck., aus einem Sühncversuch 25Aik. Hauvtmann und Bezirksrichter Bruel-Wielun lPolen) hX) Mk., Wklh. Hornberger f. d. Vorstand des Vereins der fortschrittlichen Lolksvartei 64,50 Mk., auS einer Gewerbe strettigkeit 2 R>k., Landgertchtsdirektor Prätorius 20 Mk., aus der Sammelbüchse der Stadtkaffe 12,07 Mk., zusammen 857,05 Mark.
b) für die Sammlung für erblindete Krieger:
L. R. 2 Mk., Gesammelt in der Stadtmädchenschule
19.10 Mk., C. H. 50 Mk., Donnerstagskränzchen auf der LiebigShöhe durch Frau Auguste Walter 10 Mk., Frl. Dehaahel 5 Mk-, Damen-Skatklub 20 Mk., zusammen
106.10 Mk.
c) für die Hinterbliebenen der im Felde gefallenen Gietzener Krieger:
Oberst Svohr 50 Mk., Hrch. A. Junker 3 Mk., C. H. 50 Mk., Vogesenklub Sektion Grotzer Belchen 100 Mk-, N. di. 3 Mk., zusammen 206
d) für die Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen:
Kommerzienrat Müller 100 Mk., Schwesternkranz durch Frau Kommerzienrat Heyligenstaedt 60Mk., Vogesen- klub und Vogelsberger Höhenklub, Zweigverein Taufstein 100 Mk., zusammen 260 Mk. l26986
Für alle diese Gaben sei hiermit herzlich gedankt.
Das Umlage kataster der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Groffherzvgtttm Hessen für das Jahr 1915 liegt 2 Wochen lang, näm- lich vom 4. bis 18. April dieses Jahres, auf dem Stadt- Hause, Garten straffe 2, Seitenbau, zur Ein fickst der Beteiligten offen. Etwaige Widersprüche dagegen, daß ein Betrieb in das Kataster ausgenommen oder' nickst ausgenommen, sonne dagegen, wie er veranlagt ist, sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der O f f e n l e § un g s f r i st bei dem Vorstände der land- und forstwirtschaftlichen Berufs genossen schuft in Darmstadt zu erheben. Später eingehende Widersprüche können keine Berücksichtigung mehr finden. 27118
Rckchsieyknde Bekanntmachung bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis.
Gießen, den 26. März 4916.
Der Oberbürgermeister Keller.
Bekanntmachung
Schlachtverbote betreffend. Vom 15. März 1916
Auf Grund des § 4 Abs. 2 der VeLarmtmackMng des Reichskanzlers Aber ein Schlachtverbot für trächtige Kühe and Sauen vom 26. August 1915 (Reichs-Gcfttzbl. S. 515, Regierungsblatt S. 185) bestimmen nnr:
8 1. Das Sckstaüsten und der Verkauf #wn Schlachten folgender Tiere ist verboten: .
2 ) Kühe, Rinder, Kalbinnen und Sauen, die ftch m einem derart vorgeschrittenen Zustand der Track>- tigkeit beftnden, daß diese den mit ihnen beschafttg- ten Personen erkennbar ist;
b) Milchkühe; ^
c) männliche und weibliche Jungrinder von 2 Monaten bis 2 Jahren; ,
d) männliche Kälber unter 4 Wochen und werbliche Mlber;
6) Schaflämmer. ^ .
8 2. Im Fall anderer Verkäufe von dem Verbot m Ziffer 1 unterliegenden Tieren ist, wenn sie nicht unmittelbar zwischen Landwirten des Grostherzogtums stattftnden, der Verkäufer verpflichtet, sich z« verlassr- gen, datz die Tiere nickst zur Schlachtung weiterverkauft werden. Auch hat der Verkäufer in solchen Fällen den Verkauf unter Namhaftmachung des Käufers der Ortspolizeibehörde anzuzeigen, die diese Anzeige alsbald dem Kreisamt leinzusenden hat. ,
Der Verkauf von Tieren, die dem Schlackstvervvt unterliegen, nach außerhalb des Groffherzogtums ist nur an Landwirte gestattet. Der Verkäufer hat in solchem Fall eine beglaubigte Bescheinigung des Käufers, daß die Tiere nickst zur Sckstackstung bestimmt sind, vor Ueberlieferung der Tiere dem zuständigen Kreisamt vor- zulegen. , ^ „
§ 3. Für Kälber gilt die Altersgrenze von 4 Wochen als errleicht, wenn die acht Milchschneidezähne vollständig aus dem Zahnfleisch hervorgetreten sind und das Zahnfleisch so weit zurückgewickien ist, daß der Zahnhals deutlich sichtbar ist. ^ v
Für Jungrinder gilt die Mtersrente von 2 Jahren als erreicht, ioenn wenigstens 2 Schneidezähne gewechselt und so weit vorgeschoben sind, daß sie annähernd dem oberen Rand der Milchschneidezähne gleichstehen.
8 4. Ausnahmen von dem Verbot in Ziffer 1 können in Einzelfällen beim Vorliegen eines dringent^n wirtschaftlichen Bedürfnisses vom Kreisamt zugelassen werden. Sie sind zu beschränken auf nickst trächtige Mhe und auf Jungrinder, die nach sachverständigem Ermessen zur weiteren Haltung und zur Aufzucht ungeeignet sind, sowie auf männliche Kälber, die der Besitzer wegen Platzmangels oder wegen Mangels an Milch infolge Erkrankung oder Verlust des Muttertieres nicht weiter zu halten vermag. -
Für trächtige Kühe, Rinder und Kalbinnen. sowie für weibliche Kälber ist der Verkauf zum Schlachten nur dann zu gestatten, wenn der Verkauf an einen Landwivt zur wetteren Haltung auch durch die Vermittelung der Landwirtschaftskammcr nicht möglich ist und letztere dies bescheinigt.
8 5. Die Verbote in Ziffer 1 ffnden keine Anwendung auf Verkaufe zum Schlachten und auf Schlachtungen, die erfolgen, weil zu befürchten ist, daß die Tiere an einer Erkrankung verenden oder wenn sie infolge eines Unc^lückssalles sofort getötet werden müssen. Solche Verkäufe und Schlachtungen sind innerhalb dreier Tage dem Kreisamt anzuzeigen.
8 6. Die Verbote in § 1 ffnden keine Anwendung «uf Schlachtvieh, das aus dem Ausland in das Reichsgebiet eingeführt worden ist.
Die Verbote in 8 1b) bis e) finden keine Anwendung auf Schlachtvieh, das aus einem anderen Bundesstaat in das Landesgebiet eingesührt worden ist.
8 7. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Bekannttnacknmg werden rrack) § 5 der Bekanntmachung des Reichskanzlers voni 26. August 1915 mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark oder mit GefängTris bis zu 3 Monaten bestraft.
8 8. Unsere Bckanntmachimgen über Schlachtverbote vom 22. Dezember 1914 (Ngsbl. S. 499), vom 12. Februar 1915 (Rgsbl. S. 11), vom 30. August 1915 (Rgsbl. S. 186), vom 25. Januar 1916 (Rgsbl. S. 27) und vom 25. sftbruar 1916 (Rgsbl. S. 41) sind mit folgenden Ausnahmen aufgehoben.
In Kraft bleiben die Ausfuhrbeschränkungen in Ziffer 6 der Bekanntmachung vom 25. Januar 1916 und die Strafbestimmung in Ziffer 7 daselbst hinsichtlich des § 17 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 25. September 1915, sotvie die Ziffer 2 der Bekanntmachung vom 25. Februar 1916. 27066
Darmstadt, den 15. März 1916. Groffherzogliches Ministerium des Innern, v. Homberg k.
Die nachsteherrde Bekanntmachung wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Gießen, den 31. März 1916.
Der Oberbürgernreister Keller.
Bekanntmachung.
Betr.: Aufruf der jüngsten Jahresklasse des nichtgedienten Landsturms I. Aufgebots (Geburtsjahr 1899).
Nach den Bestimmungen der Wehrordnung werden alle, die deutsche Reichsangel-örigkeit besitzenden männlichen Personen mit dem vollendeten 17. Lebensjahr wehrpflichtig.
Ick) sordeve daher alle in Bettacht konrmendetr Wehrpflichttgen auf, sich bei der Bittgermeisterei ihres Aufenthaltsorts zur Landsturmrolle anzumelden.
Wer bis zum 31. ds. Mts. 17 Jahre alt wird, hat sich ant 15. April anzumclden, und wer nach dieser Zeit 17 Jahre alt wird, hat sich an: 15. des auf den Geburtsmonat folgertden Monats anzimrelden.
Befreit ist, wer sich bereits angemel- dct hat. Rickstanmekdmrg hat Besttaffmg zur Folge.
Gieffen, den 28. März 1916.
Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommiffion des Kreises Gieffen. 27126
I. V.: Hemmerde.
Vom 1. Avril 1916 bis dahin 1917 hat die Kamiu- reiniaung anszuftthren:
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