Ausgabe 
18.3.1916 Viertes Blatt
Seite
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6/y Dciiffdfc Hei(^$ön!ei^e f uMndbar w$ $24 \l % Deutsche Reichzjchatzailweisungen

(Die Tilgung erfolgt durch Auslosung, in den Jahren 1923 bis 1932).

Bedingungen:

Die Zeichnungen werden von den Unterzeichneten bis zum 22 » März, mittags 1 Uhr, entgegengenommen.

Der Zeichnungspreis beträgt:

für L"/« Reichsaulcihe, wenn Stücke verlangt werden, B8,5<>%

wenn Eintrag in das Reichsschuldbuch mit Sperre bis 15. April 1917 beantragt wird, 98,3 # /o für 4 % °/ 0 Neichsfchatzauweifungeu 95 °/o.

Die Zeichner können die ihnen zugeteilten Beträge vom 31. März d. I. an jederzeit voll bezahlen. Sie sind verpflichtet:

30% des zugeteilten Betrages spätestens am 18.April d. I.,

20 % 24. Mai d.I.,

25% . , m 23.Juni d.I.,

257« , . . 20.IM d.I.

zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen find zulässig, jedoch nur in runden, durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts. Auch die Zeichnungen bis zn 1000 Mark brauchen nicht bis zum ersten Ginzahlungstermin voll bezahlt zu werden. Teilzahlungen find auch auf sie jederzeit, indes nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts gestattet; doch braucht die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 M. ergibt.

Beispiel: Es müssen also spätestens zahlen: die Zeichner von M. 300: M. 100 am 24. Mai, M. 100 am 23 . Juni, M. 100 am 20. Juki;

die Zeichner von M. 200: M. 100 am 24. Mai, M. 100 am 20. Juli; die Zeichner von M. 100: M. 100 am 20. Juli.

Die Zahlung hat bei derselben Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung angemeldet worden ist.

Da der Zinsenlauf der Anleihen erst am 1. Juli 1916 beginnt, werden aus sämtliche Zahlungen für Reichsanleihe 5%. für Schatzanweisungen 4% % Stückzinsen vom Zählungstage, frühestens aber vom 31. März ab, bis zum 30. Juni 1916 zugunsten des Zeichners verrechnet; auf Zahlungen nach dem 30. Juni hat der Zeichner die Stückzinsen vom 30. Juni bis zum Zahlungstage zu entrichten.

Beispiel: Don dem genannten Kaufpreis gehen demnach ab:

I. bei Begleichung von Reichrmrleihe

a) bis zum 31. März

b) am

18. April

c) am

24. Mai

II. bet Begleichung v. Setchrschatzanw.

6) bis zum 31. März

s)am

18. April

f) am

24. Mai

5/<> ötückzinsen für

90 Tage

72 Tage

36 Tage

4 1 /» % Stückzinsey für

90 Tage

72 Tage

36 Tage

1.25»/»

i'-°'»

0.50°/»

1,12"/»

0.90°/»

0,45%

Tatsächlich zu zahlen-

für

der Betrag also nur

Stücke

97.25 0/0

97,50%

98,-»/»

Tatsächlich zu zahlender Betrag also nur

93,87"/»

'

94.10»/»

94,55%

Schuldbuch­

eintragung

97,05 »/,

97,30%

97,80 %

Bei der Reichsanleihe erhöht sich der zu zahlende Betrag für jede 18 Tage, um die sich die Einzahlung weiterhin verschiebt, um 25 Pfennig, bei den Schatzanweisungen für jede 4 Tage um 5 Pfennig für je 100 Mb. Nennwert.

Es ist demnach auch dem kleinen Sparer Gelegenheit geboten, sich unter bequemen Zahlungs­bedingungen zu beteiligen.

Metzen, im März 1916.

Sank für Handel und Industrie, Niederlassung Giehen Vezirkssparkafse Gießen - Gewerbebauk zu Giehen G.G.m.b.h.

Mitteldeutsche Creditbank, Filiale Gießen Jakob Grünewald B. Strauß Nachs.

1701V