Ausgabe 
2.3.1916 Erstes Blatt
Seite
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(Vierte Kriegsanleihe).

Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden 4^/g % Reichsschatzauweijungeu und 5 % Schuldverschreibungen des Reichs hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt.

Die Schttldverschrcibnngcu find seitens des Reichs bis zum 1. Oktober 1924 nicht kündbar; bis dahru kann also auch ihr Zinsfuß nicht herabgesetzt werden. Tie Inhaber könne» jedoch über die Schuldverschreibungen wie über jedes andere Wertpapier jederzeit

(durch Verkauf, Verpfändung usw.) verfügen.

Bedingungen.

ZeichnuugSstelle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden .

von Sonnabend, den 4. März, an bis Mittwoch, den 22. März, mittags 1 Uhr

Lei dem Kontor der Nelchshailptdank srir Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99) und bei allen Zweiganstalten der Reichsbank mit Kassenemrichtung eutgegengenommeu. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der Königlichen Seehandlnng (Preußischen Staatsbank) und der Preußischen Central-Gcuossenschastskasse in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten, sowie fiimtlicher deutschen Banken, Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher deutschen öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbände, jeher deutschen Lebensversichernngsgesellschast und jeder deutschen Kreditgenossenschaft erfolgen.

Zeichnungen auf die 5 % Rcichsanleihe nimmt auch die Post an allen Orten am Schalter entgegen. Aus diese Zeichnungen kann die Vollzahlung am 31. März, sie muß aber spätestens am 18. April geleistet werden. Wegen der Zinsberechnung vgl. Ziffer 9, Schlußsatz.

2. Die Schatzanweisungen sind in 10 Serien eingeteilt und ausgefertigt in Stücken zu: 20000, 10000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit Zinsscheinen zahlbar am 2. Januar und 1. Juli jedes Jahres. Der Zinsenlauf beginnt am 1. Juli 1916, der erste Zinsschein ist am 2. Januar 1917 fällig. Welcher Serie die einzelne Schatzanweisunq anqehört, fft aus ihrem Text ersichtlich.

Die Reichsfinanzverwaltung behält sich vor, den zur Ausgabe kommenden Betrag der Reichsschatzanweisungen zu be­grenzen; es empstehlt sich deshalb für die Zeichner, ihr Einverständnis auch mit der Zuteilung von Reichsanleihe zu erklären.

Die Tilgung' der Schatzanweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Serie in den Jahren 1923 bis 1932. Die Auslosungen finden im Januar jedes Jahres, erstmals im Januar 1923 statt; die Rückzahlung geschieht an dem au die Auslosung folgenden 1. Juli. Die Inhaber der ansgerostcn Stücke können statt der Barzahlung viereinhalb­prozentige bis 1 . Juli 1932 unkündbare Schuldverschreibungen fordern.

Die Reichsanleihe ist ebenfalls in Stücken zu 20000, 10000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit dem gleichen Zinsenlauf und den gleichen Zinsterminen wie die Schatzanweisungen ausgesertigt.

Der Zeichnungspreis beträgt:

für die 4*/, % Reichsschatzanweisungen 95 Mark,

5 % Reichsanleihe, wenn Stücke verlangt werden, 98 , 50 Mark,

" 5 % , wenn Eintragung in das Reichsschnldbuch mit Sperre bis 15. April

1917 beantragt wird, 33 ,30 Mark

für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stückzinsen (vgl. Ziffer 9).

Die zugeteilten Stücke werden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin b,s zum 1. Oktober 1917 vollständig kostenfrei aufbewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niederlequna nicht bedingt; der Zeichner kann sein Depot jederzeit auch vor Ablauf dieser Frist zurücknehmen. Die von dem Kontor für Wertpapiere ausgefertigten Depotscheine werden von den Darlehnskaffen wie die Wertpapiere selbst belieben Zeichnungsscheme sind bei allen Reichsbankanstalten, Bankgeschäften, öffentlichen Sparkassen, LebenSverficherungSgesellschasten und Kreditgenossenschaften zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungsschernen brieflich erfolgen. Die Zeichnungsscheme für die Zeichnungen bei der Post werden durch die Postanstalten ausgegeben.

Die Zu^ilung findet tunlichst bald nach der Zeichnung statt. Heber die Höhe der Zuteilung entscheidet die Zeichnunas­stelle. Besondere Wunsche wegen der Stückelung sind in dem dafür vorgesehenen Raum auf der Vorder eite des Heich- nungsschemes anzugeben. Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Ver­mittlungsstellen nach ihrem Ermessen vorgenommen. Späteren Anträgen auf Abändernnq der Stückelung kann nickt stattgegeben werden. » ^

Die Zeichner können die ihnen zugeteilten Beträge vom 31. März d. I. an jederzeit voll bezahlen.

Sie sind verpflichtet: ^ .

300/ 0 des zugeteilten Betrages spätestens am 18. April d. I.,

20o/o.24. Mai d. I..

35 °/° ° » » » A J.mi d. I.,

zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen sind zulässig, jedoch nur in runden durch 100 teilbaren Betragen des Nennwerts Auch d,e Zeichnungen b,s zu 10»« Mark brauchen nicht bis zum ersten Einzahlungstermin vn« bezahlt zu

werde». Zellzählungen sind auch auf sie jederzeit, indes nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen-des Nennwertes

100 Mark °Ergibt * ^ 3^ Un9 etft Mistet J u werden, wenn die Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens

Beispiel: Es müssen also spätestens zahlen: die Zeichner von Ji 300: M 100 am 34. Mai, M 100 am 33. Juni. Jt 100 am 80. Juli-

ote Zeichner von Ji 200: Ji 100 am 24. Mai, 100 am 20. Juli- ° '

die Zeichner von ^ 100: Ji 100 am 20. Juli.

< 5)tc Zahlung hat bei derselben Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung angemeldet worden ist

i01 b 3 ( ; tr Rückzahlung fälligen 80000000 Mark 4% Deutsche Reichsschatzanweisungen von

d ^/^ 1 ? ,ne ~ 6et ber Begleichung zugetellter Kriegsanleihen zum Nennwert unter Abzug

der Stuckzmsen bis 30. April m Zahlung genommen. ö a

Dw 'm Laufe befindlichen nnverziuslichen Schatzscheine des Reiches werden unter Abzug von 5 »/ Diskont vom Zahlungstag-, frühestens aber vom 31. März ab. bis zum Tage ihrer Fälligkeit - in Zahlung genommen.

Da der Zinsenlauf der Anleihen erst am I.Juli 1916 beginnt, werden auf sämtliche Zahlungen für Reichsanleihe 5%, für Schatzanwcisungen 4i/ 2 % Stückzinsen vom Zahlungstage, frühestens aber vom 31. März ab. bis zum 30 Juni 1916' u gunften des Zeichners verrechnet; auf Zahlungen nach dem 30. Juni hat der Zeichner die Stückzinsen vom 30. Jni bis zum Zahlungstage zu entrichten. Wegen der Postzeichnungen siehe unten. ^

Frauenbund dev Deutschen Kolonralgesellschast Mlg. Mße»

Borimg

Donnerstag, 2 . März 181«. abends 87, Uhr in der Aula der Universität

Herr Tr. G.Vöhringer

Meine Erlebnisse während des Krieges in Kamerun und in der englischen Kriegs* gesangenschast.

Der Vortrag ist susrnnteit der durch den Krieg in Aot geratenen Anficdlcrfamilicn unserer Kolonien.

Eintritt Mk. 1.00. Mitglieder gegen Vorzeigen der Einladungskarten 50 Pfg. Schüler und Militär vom __ Feldwebel abwärts 30 Pfg. [1447

3.

4.

5.

8 .

I. bei Begleichung von Reichsanleihe

Tatsächlich zu zahlen­

der Betrag also nur

für<

Stücke

Schnldbuch-

eintragung

> a) bis zuin

b) am

c) am

81. Wiärz

18. April

24. Mai

90 Tage

72 Tage

36 Tage

I 1.25/«,

i - 7«

0,50 0 / n

| 97,25 X

97,50 u / 0

98,- 7«

97,05/,

97,30 7»

97,80%

H. bet Begleichung v.RcichSschatzanw.

_ 4V, °/o Stückzinsen für

Tatsächlich zu zahlenderBetrag also nur

ä)biszum 31. März 90 Tage

1 . 12 ° %

e) am [ f) am 18. April | 24. Mai

72 Tage 36 Tage 0,90% I 0,45 %.

93,87» %

Hio*/o

94,55°;

U S. i r zu zaytenoe-öctraa tue iede 18 Tage, um die sich die Einzahlung weiterhin verschiebt um 25

b» den Schatzanwersungen snr jebe 4 Tag- um 5 Psennig sür je 100 L Nennwert. ver,chievt, um 25 Ps-imig,

... d°^'Enungen (siehe Ziffer 1, letzter Absatz) werden auf bis zum 31. März geleistete Bollzahlunqcn Zinsen

^Beispiel a), ans alle andern Vollzahlungen bis zum 18. April, auch wenn sie vor diesem Tage ge­leistet werden, Zinsen für 72 Tage (Beispiel Ib) vergütet. 9 8

1U ' b \?°° SW#tI , Utt a ?.*** ' erbei1 ^ die Reichsanleihe sowohl wie sür die Schatzanweisunqe.. auf Antrag

vom Re-chsb°nk-D'rekt°r,um ausgestellte Zw,sche:.schei..e ausgegeben. über deren Umtausch in endgültige Stlüke das Erforderliche spater ostentl.ch bekanntgemacht wnd. Di-Stücke unter 1000 Mark, zu denen Zwischenscheine nicht vorgesehen stnd. werden mit größtmöglicher Beschleunigung fertiggestellt und voraussichtlich im August d I. ausgegeben werden.

Berlin, im Februar 1916.

Reichsbank - Direktorium.

Havensiein. v. Grimm.

Lase Ernst Ludwig

Meute Donnei^ttts

KONZERT

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Sprechstunden nachmittags v. 36 Uhr. Giessen, den L März 1916. [08048

Peters, Rechtsanwalt

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Bekanntmachung.

Die Auszahlung der Familien-Umerstützungen für 1.15. März 1916 bezw. für Februar 1916 an die An­gehörigen der zum Heeresdienst Einberufenen findet statt a) Reichs- und Kreisunterstützung.

An diejenigen, deren Namen beginnen mit AH Dienstag, den 29. Februar JR Mittwoch, den 1. März SZ Donnerstag, den 2. März.

b) Städtische Unterstützung (Mietszufchntz).

An diejenigen, deren Namen beginnen mit:

AH Freitag, den 3. März JR Samstag, den 4. März SZ Montag, den 6. März.

c) An Vermieter, die Mietbeträge abboken.

'Dienstag, den 7. März.

Die Auszahlungen finden von 81 Uhr vormittag- im Stadthaus, Zimmer Nr. 7, statt.

Die Unterstützungen dürfe» uur au den vor­genannten Tagen abgebolt werden. 1444 B

Giehen, den 23. Februar 1916.

Der Oberbürgermeister.

Keller.

Städtischer Seefischmarkt.

Donnerstag, den 2. März 1916, nachmittags 3 Ubr beginnend, in den Marktlauden.

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Freitag, 3. März 1916, abends 8 Uür:

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