Ausgabe 
7.2.1916 Zweites Blatt
Seite
116
 
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m. W, fit COO/IL 16. K. R. A.

Nachtrag

zu -er Bekanntmachung, betreffend Bes a dserhebung von tierischen und pstanzlichen Spinnstoffen und daraus hergestellten Web-, Wirk- und Strickgarnen.

(Nr. W. M. 58/9. 15. K. R. A.)

Vom 1. Februar 1916.

Nachstehende Anordnungen werden hierdurch auf Ersuchen des KnegSministeriums mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß Zuwiderhandlungen gemäß der Bekanntmachung über Borratserhebungeu vom 2. Februar 1915 (RGBl. S. 54) in Ver­bindung mit den Erweiterungsbekanntmachungen vom 3. Sep­tember 1915 (RGBl. S. 549) und vom 21. Oktober 1915 (RGBl.

S. 684) bestraft werden.

Art. I. Meldepflichtige Gegenstände.

§ 3 der Bekanntmachung Nr. W. M. 58/9. 15. K. R. A. vom 28. September 1915 erhält folgende Fassung:

Meldepflicht?ge Gegenstände.

Meldepflichtig sind:

a) sämtliche unverarbeiteten und in Verarbeitung befindlichen Vorräte der nachstehend näher bezeichneten tierischen und pflanzlichen Spinnstoffe,

b) alle aus diesen tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen her­gestellten Web-, Trikot-, Wirk- und Strickgarne, und zwar in der in den amtlichen Meldescheinen vorgesehenen Ein­teilung :

Gruppe 1.

f Meldeschein 1 |

A. 1. ungefärbte und gefärbte reine Schafwolle, Kamelhaar, Mo­

hair, Alpaka, Kaschmir, ungewaschen, rückengewaschen, fabrik­mäßig gewaschen, karbonisiert,

2. ungefärbte und gefärbte Spinnstoffe aus reiner Schafwolle, Kamelhaar, Mohair, Alpaka, Kaschmir, also Kamm^ug, Kämmlinge und Abgänge jeder Art dieser Spinnstoffe aus Wäscherei, Kämmerei, Kammgarn- und Streichgarnspinnerei, Weberei, Strickerei und Wirkerei,

3. Zickel-, Zieger-, Kälber-, Rinder-, Fohlen- und Pferdehaare, mit Ausnahme von Schweif- und Mähnenhaaren.

B. Webgarne, Trikotgarne und Wirkgarne (Kammgarn, Streich­garn, Kammgarn mit Streichgarn gezwirnt), gleichviel, ob diese

Garne hergestellt sind aus :

1. reiner Wolle, Kamelhaar, Mohair, Mpaka, Kaschmir, un­gewaschen, rückengewaschen, fabrikmäßig gewaschen, karboni­siert, ohne oder mit einem Zusatz von Kunstwolle,

2. Spinnstoffen aus reiner Schafwolle, Kamelhaar, Mohair,

Alpaka, Kaschmir, also Kammzug, Kämmlingen, Abgängen

jeder Art aus Wäscherei, Kämmerei, Kammgarn- und

Streichgarnspimrerei, Weberei, Strickerei und Wirkerei, ohne oder mit einem Zusatz von Kunstwolle,

3. aus Mischungen der unter 1 und 2 genannten Spinnstoffe ohne oder mit einem Zusatz von Kunstwolle.

0. Strickgarne (Hand- und Maschinen-Strickgarne aus Kammgarn, Streichgarn, Kammgarn mit Streichgarn gezwirnt), gleichviel, aus welchen der unter 6 genannten Spinnstoffe diese Garne hergestellt sind, ohne oder mit einem Zusatz von Baumwolle oder anderen pflanzlichen Spinnstoffen.

Gruppe 2.

I Meldeschein 2 {

A. Rohbaumwolle und Baninwollabfalle einschließlich Linters (Kunstbaumwolle ausgeschlossen). Die besondere Anordnung be­treffend Beschlagnahme uüü Meldepflicht von Linters an die Kriegs-Chemikalien-Aktiengesellschaft, Berlin, Mauerstraße 63,

bleibt bestehen.

Wegen der Meldepflicht von Baumwolt-Lunipen und neuen baumwollenen Stoffabfällen wird auf die Bekanntmachung Nr. W. II. 285/5. 15. K. R. A., ünd die zu diesem Bekanntmachung erlassene Nachtrags-Verordnung Nr. W. II. 4379 8 15. K. R. A. verwiesen.

B. Webgarne, Trikotgarne, Wirkgarne, Strickgarne ganz oder vor­wiegend aus Baumwolle, einfach oder gezwirnt.

_ Gruppe 3.

| Meldeschein 3 |

A. Bastfaserrohstoffe, im Stroh (ungerüstet und geröstet) geknickt, geschwungen, gebrochen, gehechelt und als Werg oder spinn­fähiger Abfall.

B. Webgarne und Zwirne, ganz oder teilweise aus Bastfasern hergestellt.

___ Gruppe 4.

| Melveschelii J |

A. Rohe und unversponneue Bourette-Seide (Seidenabfälle).

B. Rohe Bourette-Webgarne.

Meldepflichtig sind nicht nur die frei erworbenen, sondern

auch die von der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlichen Kriegs­

ministeriums zugewiesenen Bestände.

Vorräte, die durch Verfügung der Militärbehörden bereits beschlagnahmt worden sind, unterliegen ebenfalls der Meldepflicht. In diesem Falle ist im Meldeschein zu vermerken, daß und durch welche Stelle eine Beschlagnahme erfolgt ist.

Wolle auf dem Fell und ungeschnittenes Bastfaserstroh auf dem Felde ist nicht zu melden.

Für Bastfaserstroh besteht eine Meldepflicht nur, trenn bie Gesamtvorräte einer meldepflichtigen Person mindestens 100 Klg. betragen.

Bei den übrigen Spinnstoffen besteht eine Meldepflicht für jede Menge ohne Rücksicht auf Mindestvorräte.__

Eine schätzungsweise Angabe des Gewichts ist bei Spinnstoffen nur für in Verarbeitung beffndliche Mengen und für Bastfaser­stroh zulässig, bei allen anderen Spinnstoffen und bei Garnen nur in Ausnahmefällen und mit Genehnrigung des Webstoff- meldeamts. In solchen Fällen ist im Meldeschein anzugeben, daß es sich um eine Schälung handelt.

Auch im Spinn- oder Zwirnprozeß befindliche Garne sind meldepflichtig.

Dagegen sind nicht meldepflichtig:

1. Garne, die nach vollendetem Spinn- oder Zwirnprozeß im Vorbereitungsverfahren auf Scher- oder Zettellnafchiüen gelangt sind.

2. der Schuß an Webstühlen für das im Webprozeß befind­liche Stück der im Stuhl liegenden Kette,

3. Garne, die ausschließlich als Nähgarne, Nähzwirne und Maschinenzwirne zu verwenden sind, sowie Stickgarne in handelsfertiger Aufmachung.

4. Garne im Besitze von Haushaltungen für den Hausgebrauch.

Art. II. Inkrafttreten.

Diese Bekanntmachung tritt nfit ihrer Verkündung in Kraft. Mit ihrem Inkrafttreten wird der ^ad)trag zu der Bekannt­machung W. M. 58/9. 15. K. R. A. vom 31. Dezember 1915 (W. M. 428/12. 15. K. R. A.) aufgehoben.

Die Meldung nach der neuen Fassung des 8 3 erstmalig für den Bestand vom 1. Februar 1916 zu erstatten.

Frankfurt (Main), den 1. Februar 1916.

Stellv. Generalkommando 18- Armeekorps. _

Betr.: Nachtrag zu Ser Bekanntmachung, betreffend Bestands- crhebung von tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen und daraus hergestellben Web-, Wirk- und Strickgarnen.

An die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Indem wir auf die Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos des 18. Armeekorps von heute in obigem Betreffe verweisen, beauftragen wir Sie, folgendes alsbald orts­üblich zu veröffentlichen:

Am 1. Februar 1916 ist ein Nachtrag zu der Bekannt­machung des stellvertretenden Generalkommandos des 18. Armee­korps: Bestandserhebung von tterischen und pflanzlichen Spinn­stoffen und daraus hergestellten Web-, Wirk- und Strickgarnen erlassen worden. Der Nachtrag der Bekanntmachung betrifft: Art. I meldepflichtige Gegenstände, Art. II Jnkrafttteten. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist auf unserer Amtsstube ein­zusehen."

Der Gießen er Anzeiger, der obige Bekanntmachung enthält, ist von Ihnen auf Wunsch den Interessenten vorzulegen, letzteren auch auf etwaige Fragen eingehende Auskunft zu geben.

Gießen, den 1. Febrttar 1916.

Grvßherzogliches Kreisamt Gießen.

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Dre Holzverstctgerung am 11. Februar beginnt vor- tmttags 9 Uhr in dem Distrikt

Nabenpsuhl 49

und nicht Rabenpfuhl 94, wie in Nr. 30 des Gießener Anzeigers infolge eines Druckfehlers angekündigt wurde.

Holzverfteigerung

Freitag, den 11. Februar 1. F., vormittags 9 Uhr . werden bei G a ü w i r t Lenz in Atzenhain aus den Distrikten Timmeibcrg 2, Vorderster Winkelkopf, Slreit- hainskovf 3, Schmtdtbusch 2 und 3, Heegberg 1 und Sau­platz der Forstwartei Atzenhain versteigert: Stämme, Fichte: 9 Stück 3. Kl. = 11 Öftm., 28 Stück 4. Kl.--23 Fstm., 43 Stück 5a SU. = 22 Fslm., 27 Stück 5b Kl.^8Fstm. Nutz' knnvvel: 42 Rm. Fichte (3Mtr. lang». Ferner Brennholz: Scheiter, Rm.: 243 Buche. 8 Eiche (rund), 12 Birke (rund), 10 Kiefer (rund), 11 Fichte. Knüppel, Rm.:48 Buche. 6 Hain­buche, 4 Eiche, 4 Birke, 2 Kiefer, 41 Fichte. 29 Rm. Fichten- knüvvclreistg «in Schichten«. Gewöhnlich Reisig. Rin.: 426 Buche. 94 Eiche, Birke, 122Fichte «Schichthaufenj. Stöcke, Rm.: 120 Buche, 7 Eiche, Birke. 4 Kiefer, 133 Fichte.

Auskunft erteilt Großh. Forstwarl Edelmann zu 'Merlan (Post Mücke).

Grünberg, den 3. Februar 1916.

Grotzh. Oberförsterei Rieder-Ohmen.

Schneider. 936B

Das unten bezeichnet Stammholz aus den Hospital- Waldungen soll schlagmeiie, das Kiefernnutzbolz beson­ders aus der Hand vergeben werden. Schriftl. Angebote sind verschlossen bis zum 10. Februar mir der Aufschrift Hospitalholz" bei der Hospitalverwaltung einzureichen. Distrikt Laugebuchen 11.

Nr. 16. 6 Eichenstämme 1. SU. von 12,08 Kbm. Inhalt und Nr. 7 und 8 2 desgl. 4. Kl. von 1,70 Kbm. Inhalt. Distrikt Streitbeck 61».

Nr. 96104. 7 Eichenstämtne von 9.85 Kbm. Inhalt. Nr. 105-108. 4 desgl. 3. Kl. von 4,30 Kbm. Inhalt und Nr. 109. 1 desgl. 4. Kl. von 1,08 Kbm. Inhalt.

Distrikt HörnSbeimerecke 1 fi>.

Nr. 102- 5 Ftchienstangen 1. Kl. von 0,45 Kbm Inhalt. Nr. 103-10*». 40 desgl. 2. Kl. von 2,40 Kbm Inhalt. Nr. 107-115. 135 desgl. 3. Kl. von 4,05 Kbm. Inhalt und Nr 116122 140 desgl. 4. Kl. von 240 -Kbm. Inhalt. Distrikt HörnSbeimerecke 1».

j(v. i - 22. 22 Kiesernstämme 3. Kl. von 14,07 Kbm. Inhalt. Nr. 2364. 42 desgl. 4. Kl. von 13,29 Kbm. Inhalt und 'Nr 6582. 45,8 Fstm. Kiefcrnnutzbolz.

Wetzlar, den 1. Februar 1916.

Der Vorsitzende

(925D1 Dr. Kübn.

Holzversteigerungen

der Gräflichen Oberfvrsterei Laubach.

I. Montag, den 14. Februar 1916 nach Zusammen­kunft 11 Uhr ant Pflanzgarten des Reviers Freienieen aus: 1 . Tränkbach 1 und 2, Buchen Rm.: 382 Sckieit 1. und II. Kl.. 216 Knüppel I. und II. Kl.. 45 Stöcke I. Kl., 46 Reiserknüppel. 1 Rm. Erlenscheit, 4 Rm. Eichenknüupel.

1 Rm.Jichtenknüvpel, 0,9Rm.Kirschbaumknüppel. 2.Hcrrn- zipfen. Buchen Rm.: 61 Scheit I. und II. Kl, 67 Knüvvei I. und II. Kl., 7 Stöcke I. Kl., 9 Reiserknüppel. 2 Rm. Eichenknüvvel, 1,1 Fichtenknüvvel. 3. Kreuzseenerbcrg 2 b. Buchen Rm.: 63 S lieft I. und II. S?L 130 Knüppel I. und U. SIL, 22 Reiserknüppel. 10 Rm. Eichenknüppel, 0,8 Eichen- Nutzknüvvel «2 Mtr. lang.)

iS. Dienstag, den 15. Februar 1916 nach Zu­sammenkunft IO 1 / 4 Uhr am Eingang zum Lenzesberg von Billingen aus: 1. Lenzesberg, Buchen Rm. 135 Scbeit, 242 Knüppel, 4 Knüvvel (absldg.), 14 Stöcke. 230 Zopfreiser, 23 Rm. Eichenknüppel. 2. Hubberg, Buchen Rm.: 73 Scheit, 180 Knüppel, 5 Stöcke, 230Zopfreiser. 44 Rm. Eichenknüppel,

2 Rm Kirschbaumknüvpel. 3. GlaSbau, Buchen Rm.: 135 Scheit, 48 Knüppel, 21 Stöcke, 18 Reiserknüppel. Das Holz unter 2 und 3 wird nnvorgezeigt versteigert.

Kohlreiser und Leseholz flächenweise. Blau unterstri­chene Nummern werden nicht versteigert. Das Holz sitzt meistens an chauffierten Wegen oder in deren Nähe.

Die Versteigerungen in Flensungen, auf der Sckrei- nersntühle und dem Jägerhaus folgen am Ende der Holz- Hauerei. 947 B

Brennholzverfteigerung

im Fürstlich Stolberg-Wernigerödischen Bezirk Gedern. Dienstag, den 15. Februar aus den Distrikten Schäser- köpfchen. GaulSkopf und Freiloh. Eichen Rm.: Scheit 2: Knüppel 13; Reiserknüppel 3'/,. Buchen Rm.: Scheit 1024; Knüppel 364; Astreiser 779. Sonstiges Laubbolz Rm.: Schell 68; Knüppel 40; Astreiser 64. Nadelholz Rm.: Scheit 1 1 * * A. B. * * * * * * / 2 ; Knüppel 6.

Zusammenkunft 9 1, 2 Uhr im Bergwirtshaus in Gedern. Auskunft erteilt Holzhauermeister Hof in Gedern. 954

Holzversteigerung.

_ Donnerstag, den 10. d. Mts. sollen im Distrikt Stanaenwald versteigert werden:

3 Eichen-Stämme v. 2025 Ztm. Durchm. mit 0.67 Kbm. 3 Buchen-Stämme v. 3640 Ztm. Durchm. mit 1.67 Kbm. 700 Ftchtcn-Derbstangen I., II. und III. Kl. und 1000 Stück Fichten-Bohnenstangen, sowte IM Rm. Buchen-Scheit und Knüppel,

4770 Buchen-Wellen (meistens 2. Durchforstung) und 15 Rm. Buchen-Stöcke.

Zusammenkunft vormittags 9*/ 2 Uhr auf der Marburger Straße an der HoheitSgrenze.

Friedelhuufen, am 5. Februar 1916.

Freih. v. Nabenau'fches Revier Friedelhauien.

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