m. W, fit COO/IL 16. K. R. A.
Nachtrag
zu -er Bekanntmachung, betreffend Bes a dserhebung von tierischen und pstanzlichen Spinnstoffen und daraus hergestellten Web-, Wirk- und Strickgarnen.
(Nr. W. M. 58/9. 15. K. R. A.)
Vom 1. Februar 1916.
Nachstehende Anordnungen werden hierdurch auf Ersuchen des KnegSministeriums mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß Zuwiderhandlungen gemäß der Bekanntmachung über Borratserhebungeu vom 2. Februar 1915 (RGBl. S. 54) in Verbindung mit den Erweiterungsbekanntmachungen vom 3. September 1915 (RGBl. S. 549) und vom 21. Oktober 1915 (RGBl.
S. 684) bestraft werden.
Art. I. Meldepflichtige Gegenstände.
§ 3 der Bekanntmachung Nr. W. M. 58/9. 15. K. R. A. vom 28. September 1915 erhält folgende Fassung:
Meldepflicht?ge Gegenstände.
Meldepflichtig sind:
a) sämtliche unverarbeiteten und in Verarbeitung befindlichen Vorräte der nachstehend näher bezeichneten tierischen und pflanzlichen Spinnstoffe,
b) alle aus diesen tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen hergestellten Web-, Trikot-, Wirk- und Strickgarne, und zwar in der in den amtlichen Meldescheinen vorgesehenen Einteilung :
Gruppe 1.
f Meldeschein 1 |
A. 1. ungefärbte und gefärbte reine Schafwolle, Kamelhaar, Mo
hair, Alpaka, Kaschmir, ungewaschen, rückengewaschen, fabrikmäßig gewaschen, karbonisiert,
2. ungefärbte und gefärbte Spinnstoffe aus reiner Schafwolle, Kamelhaar, Mohair, Alpaka, Kaschmir, also Kamm^ug, Kämmlinge und Abgänge jeder Art dieser Spinnstoffe aus Wäscherei, Kämmerei, Kammgarn- und Streichgarnspinnerei, Weberei, Strickerei und Wirkerei,
3. Zickel-, Zieger-, Kälber-, Rinder-, Fohlen- und Pferdehaare, mit Ausnahme von Schweif- und Mähnenhaaren.
B. Webgarne, Trikotgarne und Wirkgarne (Kammgarn, Streichgarn, Kammgarn mit Streichgarn gezwirnt), gleichviel, ob diese
Garne hergestellt sind aus :
1. reiner Wolle, Kamelhaar, Mohair, Mpaka, Kaschmir, ungewaschen, rückengewaschen, fabrikmäßig gewaschen, karbonisiert, ohne oder mit einem Zusatz von Kunstwolle,
2. Spinnstoffen aus reiner Schafwolle, Kamelhaar, Mohair,
Alpaka, Kaschmir, also Kammzug, Kämmlingen, Abgängen
jeder Art aus Wäscherei, Kämmerei, Kammgarn- und
Streichgarnspimrerei, Weberei, Strickerei und Wirkerei, ohne oder mit einem Zusatz von Kunstwolle,
3. aus Mischungen der unter 1 und 2 genannten Spinnstoffe ohne oder mit einem Zusatz von Kunstwolle.
0. Strickgarne (Hand- und Maschinen-Strickgarne aus Kammgarn, Streichgarn, Kammgarn mit Streichgarn gezwirnt), gleichviel, aus welchen der unter 6 genannten Spinnstoffe diese Garne hergestellt sind, ohne oder mit einem Zusatz von Baumwolle oder anderen pflanzlichen Spinnstoffen.
Gruppe 2.
I Meldeschein 2 {
A. Rohbaumwolle und Baninwollabfalle einschließlich Linters (Kunstbaumwolle ausgeschlossen). Die besondere Anordnung betreffend Beschlagnahme uüü Meldepflicht von Linters an die Kriegs-Chemikalien-Aktiengesellschaft, Berlin, Mauerstraße 63,
bleibt bestehen.
Wegen der Meldepflicht von Baumwolt-Lunipen und neuen baumwollenen Stoffabfällen wird auf die Bekanntmachung Nr. W. II. 285/5. 15. K. R. A., ünd die zu diesem Bekanntmachung erlassene Nachtrags-Verordnung Nr. W. II. 4379 8 15. K. R. A. verwiesen.
B. Webgarne, Trikotgarne, Wirkgarne, Strickgarne ganz oder vorwiegend aus Baumwolle, einfach oder gezwirnt.
_ Gruppe 3.
| Meldeschein 3 |
A. Bastfaserrohstoffe, im Stroh (ungerüstet und geröstet) geknickt, geschwungen, gebrochen, gehechelt und als Werg oder spinnfähiger Abfall.
B. Webgarne und Zwirne, ganz oder teilweise aus Bastfasern hergestellt.
___ Gruppe 4.
| Melveschelii J |
A. Rohe und unversponneue Bourette-Seide (Seidenabfälle).
B. Rohe Bourette-Webgarne.
Meldepflichtig sind nicht nur die frei erworbenen, sondern
auch die von der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlichen Kriegs
ministeriums zugewiesenen Bestände.
Vorräte, die durch Verfügung der Militärbehörden bereits beschlagnahmt worden sind, unterliegen ebenfalls der Meldepflicht. In diesem Falle ist im Meldeschein zu vermerken, daß und durch welche Stelle eine Beschlagnahme erfolgt ist.
Wolle auf dem Fell und ungeschnittenes Bastfaserstroh auf dem Felde ist nicht zu melden.
Für Bastfaserstroh besteht eine Meldepflicht nur, trenn bie Gesamtvorräte einer meldepflichtigen Person mindestens 100 Klg. betragen.
Bei den übrigen Spinnstoffen besteht eine Meldepflicht für jede Menge ohne Rücksicht auf Mindestvorräte.__
Eine schätzungsweise Angabe des Gewichts ist bei Spinnstoffen nur für in Verarbeitung beffndliche Mengen und für Bastfaserstroh zulässig, bei allen anderen Spinnstoffen und bei Garnen nur in Ausnahmefällen und mit Genehnrigung des Webstoff- meldeamts. In solchen Fällen ist im Meldeschein anzugeben, daß es sich um eine Schälung handelt.
Auch im Spinn- oder Zwirnprozeß befindliche Garne sind meldepflichtig.
Dagegen sind nicht meldepflichtig:
1. Garne, die nach vollendetem Spinn- oder Zwirnprozeß im Vorbereitungsverfahren auf Scher- oder Zettellnafchiüen gelangt sind.
2. der Schuß an Webstühlen für das im Webprozeß befindliche Stück der im Stuhl liegenden Kette,
3. Garne, die ausschließlich als Nähgarne, Nähzwirne und Maschinenzwirne zu verwenden sind, sowie Stickgarne in handelsfertiger Aufmachung.
4. Garne im Besitze von Haushaltungen für den Hausgebrauch.
Art. II. Inkrafttreten.
Diese Bekanntmachung tritt nfit ihrer Verkündung in Kraft. Mit ihrem Inkrafttreten wird der ^ad)trag zu der Bekanntmachung W. M. 58/9. 15. K. R. A. vom 31. Dezember 1915 (W. M. 428/12. 15. K. R. A.) aufgehoben.
Die Meldung nach der neuen Fassung des 8 3 erstmalig für den Bestand vom 1. Februar 1916 zu erstatten.
Frankfurt (Main), den 1. Februar 1916.
Stellv. Generalkommando 18- Armeekorps. _
Betr.: Nachtrag zu Ser Bekanntmachung, betreffend Bestands- crhebung von tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen und daraus hergestellben Web-, Wirk- und Strickgarnen.
An die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Indem wir auf die Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos des 18. Armeekorps von heute in obigem Betreffe verweisen, beauftragen wir Sie, folgendes alsbald ortsüblich zu veröffentlichen:
„Am 1. Februar 1916 ist ein Nachtrag zu der Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos des 18. Armeekorps: Bestandserhebung von tterischen und pflanzlichen Spinnstoffen und daraus hergestellten Web-, Wirk- und Strickgarnen erlassen worden. Der Nachtrag der Bekanntmachung betrifft: Art. I meldepflichtige Gegenstände, Art. II Jnkrafttteten. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist auf unserer Amtsstube einzusehen."
Der Gießen er Anzeiger, der obige Bekanntmachung enthält, ist von Ihnen auf Wunsch den Interessenten vorzulegen, letzteren auch auf etwaige Fragen eingehende Auskunft zu geben.
Gießen, den 1. Febrttar 1916.
Grvßherzogliches Kreisamt Gießen.
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Dre Holzverstctgerung am 11. Februar beginnt vor- tmttags 9 Uhr in dem Distrikt
Nabenpsuhl 49
und nicht Rabenpfuhl 94, wie in Nr. 30 des Gießener Anzeigers infolge eines Druckfehlers angekündigt wurde.
Holzverfteigerung
Freitag, den 11. Februar 1. F., vormittags 9 Uhr . werden bei G a ü w i r t Lenz in Atzenhain aus den Distrikten Timmeibcrg 2, Vorderster Winkelkopf, Slreit- hainskovf 3, Schmtdtbusch 2 und 3, Heegberg 1 und Sauplatz der Forstwartei Atzenhain versteigert: Stämme, Fichte: 9 Stück 3. Kl. = 11 Öftm., 28 Stück 4. Kl.--23 Fstm., 43 Stück 5a SU. = 22 Fslm., 27 Stück 5b Kl.^8Fstm. Nutz' knnvvel: 42 Rm. Fichte (3Mtr. lang». Ferner Brennholz: Scheiter, Rm.: 243 Buche. 8 Eiche (rund), 12 Birke (rund), 10 Kiefer (rund), 11 Fichte. Knüppel, Rm.:48 Buche. 6 Hainbuche, 4 Eiche, 4 Birke, 2 Kiefer, 41 Fichte. 29 Rm. Fichten- knüvvclreistg «in Schichten«. Gewöhnlich Reisig. Rin.: 426 Buche. 94 Eiche, Birke, 122Fichte «Schichthaufenj. Stöcke, Rm.: 120 Buche, 7 Eiche, Birke. 4 Kiefer, 133 Fichte.
Auskunft erteilt Großh. Forstwarl Edelmann zu 'Merlan (Post Mücke).
Grünberg, den 3. Februar 1916.
Grotzh. Oberförsterei Rieder-Ohmen.
Schneider. 936B
Das unten bezeichnet Stammholz aus den Hospital- Waldungen soll schlagmeiie, das Kiefernnutzbolz besonders aus der Hand vergeben werden. Schriftl. Angebote sind verschlossen bis zum 10. Februar mir der Aufschrift „Hospitalholz" bei der Hospitalverwaltung einzureichen. Distrikt Laugebuchen 11.
Nr. 1—6. 6 Eichenstämme 1. SU. von 12,08 Kbm. Inhalt und Nr. 7 und 8 2 desgl. 4. Kl. von 1,70 Kbm. Inhalt. Distrikt Streitbeck 61».
Nr. 96—104. 7 Eichenstämtne von 9.85 Kbm. Inhalt. Nr. 105-108. 4 desgl. 3. Kl. von 4,30 Kbm. Inhalt und Nr. 109. 1 desgl. 4. Kl. von 1,08 Kbm. Inhalt.
Distrikt HörnSbeimerecke 1 fi>.
Nr. 102- 5 Ftchienstangen 1. Kl. von 0,45 Kbm Inhalt. Nr. 103-10*». 40 desgl. 2. Kl. von 2,40 Kbm Inhalt. Nr. 107-115. 135 desgl. 3. Kl. von 4,05 Kbm. Inhalt und Nr 116—122 140 desgl. 4. Kl. von 240 -Kbm. Inhalt. Distrikt HörnSbeimerecke 1».
■j(v. i - 22. 22 Kiesernstämme 3. Kl. von 14,07 Kbm. Inhalt. Nr. 23—64. 42 desgl. 4. Kl. von 13,29 Kbm. Inhalt und 'Nr 65—82. 45,8 Fstm. Kiefcrnnutzbolz.
Wetzlar, den 1. Februar 1916.
Der Vorsitzende
(925D1 Dr. Kübn.
Holzversteigerungen
der Gräflichen Oberfvrsterei Laubach.
I. Montag, den 14. Februar 1916 nach Zusammenkunft 11 Uhr ant Pflanzgarten des Reviers Freienieen aus: 1 . Tränkbach 1 und 2, Buchen Rm.: 382 Sckieit 1. und II. Kl.. 216 Knüppel I. und II. Kl.. 45 Stöcke I. Kl., 46 Reiserknüppel. 1 Rm. Erlenscheit, 4 Rm. Eichenknüupel.
1 Rm.Jichtenknüvpel, 0,9Rm.Kirschbaumknüppel. 2.Hcrrn- zipfen. Buchen Rm.: 61 Scheit I. und II. Kl, 67 Knüvvei I. und II. Kl., 7 Stöcke I. Kl., 9 Reiserknüppel. 2 Rm. Eichenknüvvel, 1,1 Fichtenknüvvel. 3. Kreuzseenerbcrg 2 b. Buchen Rm.: 63 S lieft I. und II. S?L 130 Knüppel I. und U. SIL, 22 Reiserknüppel. 10 Rm. Eichenknüppel, 0,8 Eichen- Nutzknüvvel «2 Mtr. lang.)
iS. Dienstag, den 15. Februar 1916 nach Zusammenkunft IO 1 / 4 Uhr am Eingang zum Lenzesberg von Billingen aus: 1. Lenzesberg, Buchen Rm. 135 Scbeit, 242 Knüppel, 4 Knüvvel (absldg.), 14 Stöcke. 230 Zopfreiser, 23 Rm. Eichenknüppel. 2. Hubberg, Buchen Rm.: 73 Scheit, 180 Knüppel, 5 Stöcke, 230Zopfreiser. 44 Rm. Eichenknüppel,
2 Rm Kirschbaumknüvpel. 3. GlaSbau, Buchen Rm.: 135 Scheit, 48 Knüppel, 21 Stöcke, 18 Reiserknüppel. Das Holz unter 2 und 3 wird nnvorgezeigt versteigert.
Kohlreiser und Leseholz flächenweise. Blau unterstrichene Nummern werden nicht versteigert. Das Holz sitzt meistens an chauffierten Wegen oder in deren Nähe.
Die Versteigerungen in Flensungen, auf der Sckrei- nersntühle und dem Jägerhaus folgen am Ende der Holz- Hauerei. 947 B
Brennholzverfteigerung
im Fürstlich Stolberg-Wernigerödischen Bezirk Gedern. Dienstag, den 15. Februar aus den Distrikten Schäser- köpfchen. GaulSkopf und Freiloh. Eichen Rm.: Scheit 2: Knüppel 13; Reiserknüppel 3'/,. Buchen Rm.: Scheit 1024; Knüppel 364; Astreiser 779. Sonstiges Laubbolz Rm.: Schell 68; Knüppel 40; Astreiser 64. Nadelholz Rm.: Scheit 1 1 * * A. B. * * * * * * / 2 ; Knüppel 6.
Zusammenkunft 9 1, 2 Uhr im Bergwirtshaus in Gedern. Auskunft erteilt Holzhauermeister Hof in Gedern. 954
Holzversteigerung.
_ Donnerstag, den 10. d. Mts. sollen im Distrikt Stanaenwald versteigert werden:
3 Eichen-Stämme v. 20—25 Ztm. Durchm. mit 0.67 Kbm. 3 Buchen-Stämme v. 36—40 Ztm. Durchm. mit 1.67 Kbm. 700 Ftchtcn-Derbstangen I., II. und III. Kl. und 1000 Stück Fichten-Bohnenstangen, sowte IM Rm. Buchen-Scheit und Knüppel,
4770 Buchen-Wellen (meistens 2. Durchforstung) und 15 Rm. Buchen-Stöcke.
Zusammenkunft vormittags 9*/ 2 Uhr auf der Marburger Straße an der HoheitSgrenze.
Friedelhuufen, am 5. Februar 1916.
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