ltebersich»stafel zu der Bekanntmachung VV. M. 1000/11. 15. KRA
1 .
Beschlagnahmte Warengattungen
2 .
Spinnstoffe
3 .
Farbe
4.
Mindestgewicht
5.
Mindestbreite bez. Mindestgröße
6 .
Mindestvorräte (ß 6 , § 10 , Abs. 1 unb 2)
7.
Nichtbeschlagnahmte
Warengattungen
8 .
Muster (§ 15)
Gru
lipe l: Stoffe zur £
Verkleidung fü
r Heer, Marine, B
eamte und
Gefangene.
Beamte und Gesungene in Betracht kommen können. Hierzu gehören ohne Rücksicht aus Webart, Bindung und Ausrüstung:
1. Uniform- und Livreestoffe und dergl.,
2. Zivilstoffe, wie z. B. Kammgarnstoffe, Meltons, Cheviots, Loden,Trikots,Tirteys, Lordsund dergl.,
3- Genua-Cords, Moleskins, Pilots, Sommeruniformstoffe, Lederluche und dergl.
Rohe und gebleichte Stoffe für Drillichanzüge fallen unter Gruppe VI.
haar, Alpaka, Kaschmir und sonstige Tierhaare, Kunstwolle, Baumwolle, Kunslbaumwolle, sonstige Pflanzenfasern oder Abfälle u. Mischungen verschiedener Spinnstoffe.
liert in schwarz, grau, graugrün, feldgrau, blau, braun, grün und khaki,
b) ungefärbt.
wollenen Stoffen 350 g in unausgerüstetein, bezw. 400 g in fertigem Zustande für den qm, b) bei Baumwollstoffen 250 g für den qm in unausgerüstetem oder fertigem Zustande.
breite: 60 cm.
ein und derselbenO.ua- lität und Farbe:
2 ) Bei Uniform- und Livreesloffen 40 m doppelte Breite oder 8 Om einfache Brette, b) bei allen übrigen Stoffelt 150 m doppelte Brette oder 300 m eint. Breite.
grüne und marineblaue Offiziersluche, sofern sie aus reiner Wolle bestehen,
2 . alle gemusterten Stoffe, d. h. Stoffe, zu denen Garite iit verschiedenen Farben zur Herstellung eines Musters verwendet tvorden sind. Stoffe, deren Musterung ntlr durch Biu- dtlitg oder Einstellung beivirkt ist, gelten nicht als gemusterte Stoffe u>td sind daher be- schlagnahint. Vgl. aber Gruppe II.
breiter Ware 26 cm, bei doppelt breiter Ware 15 cm über die gattze Breite.
Ohne Rücksicht auf Herstellungsart und Ausrüstung:
1. Schlasdecken,
'2. Pferdedecken und Woilache,
3. Deckenstoffe im Stück,
4. Stoffe, die zur Anfertigung der Decken zu 1 imb 2 'dienen können. Als solche koinmen auch in Be° tracht: Zivtlstoffe, wie Flauschstoffe, Mantelstoffe, Ulsterstoffe, Capestoffe usw., soweit sie nicht schon in Gruppe l beschlagnahmt sind. Taaegen kommen für diese Ernppe nicht in Betracht: Herren- und Knaben-Anzugstoffs und -Hosenstoffe.
Gruppe II: Schlaf- und Pferdedecken, Woilache und Deckcnstoffe.
Wolle, Mohair, Kamel- haar, Alpaka, Kaschmir und sonstige Tierhaare, Kuustwolle, Balunivolle, Kunstbaumwolle, ionftige Pflanzenia exn oder Abfälle und Mischungen verschiedener Spinnstoffe.
alle Farben glatt und gemustert.
2 ) Decken
650 g für das Stück, b) Deckenstoffe
400 g für den qm.
2 ) Decken: 170X115 cm (b. h. Mindestlänge von 170 cm und
Mmdest-
brette
von
115 cm) b) Decken- flofie 116 cm Mindestbreite.
Bei Vorräten in ein und derselben Qualität (ohne Rücksicht auf Muster, Farbe und Größe),
2 ) 60 Stück Deckeil, b) 150 m Teckenstoffe.
1. Tischdecken, sogenannte Bettdecken (d. h. Tages- überdeckcu oder Steppdecken), Divandecken, Koinnlodendecken, Wandbehälige,
2 . Ftlzdeckeil,
3. Kamelhaardecken,
d. h. Decken, die mehr als 25°/g Kamelhaar enthalten, jedoch nicht sogen. Kameelhaar- imitate.
2 ) bet Decken:
je 1 Decke, b)bciDecken- stoffen:
25 cm ilber die ganze Breite, jedoch keine Färb- und Dessin- abschnilte.
Maschinen- od. handgestrickt, beziv. gewirkt,
1 . Männerhemden und Männerunterhosen in Märiner- größen, gewirkt, gestrickt oder aus Wirk- oder Strickstoffen hergestellt oder konfektioniert,
2. Männerärmelweslen und -Jacken,
3. Männersocken und -Strümpfe,
4. Kniewärmer,
5. Halstücher (Schals),
6 . Leibbinden und Kopfschützer, beides nur in Schlauchkorm,
7 - ®X" er ' 8auft ' unb Nngerh°nd.^„r Maschinen-
8 ™ S cm f a ^ I8,oätm «' minbefte " S j handgestrickt.
9. Wirk- und Strickstoffe, die zur Anfertigung von Männer-Unterkleidung oder -Trckotagen in Betracht kornmen.
Aus Webwaren konfektionierte Män-
nerhemden und Männerunterhosen sind
durch die Bekanntmachung Nr. W. 91. 1S00/I2. 15. KRA. beschlagnahmt.
Wolle, Mohair, Kamelhaar, Alpaka, Kasckunir. uild sonstige Tierhaare, Klmstivolle, Baumivolle, Kuustbaunlivolle, sonstige Pflanzenfaser,l oder Abfälle unb Mischungen verschiedener Spinnstoffe, auch shoddygemischt. plattiert oder aus ver- schiedeilen Stoffen zu- salnmellgejetzt.
Grtzppe III: Mänuertrikotagen.
2)
b)
6 )
Halstücher: weiß, grau, feldgrau, graligri'in, braun, grau- u. braunmeliert, Aiäuuersocken und -strümpse: wie zll 2 ), jedoch auch ilatur- lllld nlakosarbig, Atänner- Faust- u. Fmgerhaud- schuhe wie 511 2 ), jedoch auch schwarz, alle ailderen Warengatilnlgeil ohne Rücksicht auf Farbe.
2 ) Mänilerhemdeil unb Männerunterhosen 220 g das Stück,
b) Mäililerärlnelwesten und -Jacken 400 g das Stück,
c) Männersocken und -strümpse 90 g das Paar.
nur m Männergrößen
Bei Vorräten in ein
u. derselben Qlialität:
2 ) je 100 Stück Männer- henlden, Männer- unlechosen, Halstücher, Leibbinden od. Kop'schützer,
b) je 50 Stück Männer- armelwesten oder -Jacken,
c) ie200Paar Männer- socken od.-Strümpfe,
ck) ze 100 Paar Knie- wäriner oder Handschuhe,
e) 300 Paar Puls- ivärmer,
f) 5V kg Wirk- und Strickstoffe.
2 ) hei Fertig- erzeug- niffen von jederQua- lltät ein Stück bez. Paar jedoch keine Färb- und Tessin- abfchnitte, b) bei Wirk- u. Strick' stoffen kein Dlusler
1. Leibwäschestoffe ohne Rückstcht auf die Breite (Stoffe, geeignet für Hemden, Unterhosen undUnter- röcke), wie z. B. Oxford, Zephir, Kattun (gerauht und ungeranht), Flanelle, Fancy, Barchente (ein- und zweifeuig gerauht) ufw.
2. Beltzeugstoffe, lvie z. B. Strohsackftoffe, Bett- und und Matratzendrelle, Bettzeuge (Züchen und Chetlas) usw.
3. Stoffe zur Krankenbekleidung wie z. B. Lazarett- drelle, Kadetts, Regattas usw.,
4 . Handtücher, abgepaßt und im Stück, auch gestreift-gemustert.
Gruppe IV: farbige Wäschestoffe und farbige Stoffe für K rankenbekleidung.
2 ) Leibwäsche-
Wolle,Kunstwolle, Baumwolle, Kunstbaumwolle, Bastfasern (Flachs, Hanf, Jute) oder Abfälle und Mischungen verschiedener Spinnstoffe, auch unter Mitverwendnng v.Papier.
'arbig (stückgesärbt, garnfarbig oder bedruckt).
stoffe 130 g
b) Bettzeugstoffe 150 g
c) Stoffe zur Krankenbekleidung 200 g
d) Handbücher
280 g
für
den
qm
ohne Rücksicht auf Breiten und Größen
Bei Vorräten trt ein und derselben Qualität und Breite (ohne Rücksicht auf Muster und Farbe):
2 ) 900 m bei Stoffen, b) 40 Dutzend bei Handtüchern.
!. Aetteinschütten (StoutS,
Inletts) und bedruckte Bettkattune.
2 . Handtücher in Jacquardoder Damastmustern u. Frottierhandtücher.
2 ) bei Stoffen 25 cm über die ganze Breite sowie
Färb- u. D essin- abfchnitte. b) bei ab- gepaßten Handtüchern je ein Stück.
1. Futterköper, Futterkaliko, Futternessel und Futterboy, Zwirritnch, Molton u. dgl.,
2. Aermeliutter, Taschenfutter,
8 . Halsbindenstoffe,
4 . Helmbezugstoffe u. dgl.
Gruppe V: Farbige Futterstoffe.
Wolle, Kniistwolle, Baumwolle, Kimstbanmwolle, Bastfasern (Flachs, Hani Jute) oder Abfälle und Miscyungen verschiedener Spinnstoffe.
einfarbig (sowohl stückgesärbt als auch gariisarblg)ingrau, feldgrau, graugrün, graublau, braun, schivarz mid khaki.
130 g für den qm
ohne
Rücksicht
auf
die Breite.
Bei Vorräten in ein und derselbenQualität imd Breite (ohne Rücksicht auf Muster und Farbe):
1800 m
/
1 . Leibwäschestoffe ohne Rücksicht auf die Breite (Stoffe, geeignet für Hemden, Unterhosen, Unterröcke) sowie Stoffe für Futterzwecke, wie z. B. Barchente, Fancy, Flanelle (gerauht und unge- rauht), Kaliko, Nessel, Kattuii, Köper (auch ent- fchlichtet), Schirtmg, Towlas, Renlorc^, Cr 6 as und Hemdenleinen (in halb- und reinleinen), Rohleinen usw..
2. Bettzeugstoffe, wie z. B. Strobsackstoffe, Bett- und Matratzendrelle, Bettzeuge, Bettlakenstoffe, auch gemustert,
Z. Handtücher, abgepaßt und im Stück, auch durch Bindung gemustert.
4. Zwifchenfutterstoffe, wie rohleinenes und halbleinenes Zwischenstttter, Klötzelleiiien, Steifleinen (Wattierleinen. Leiinleinen) usw.
5. Drillich-Anzugstoffe.
Rohware für Anzugstoffe außer für Drillichanziige, fällt unter Gruppe 1.
Gruppe VI: Rohe und gebleichte W äsche- und Futterstoff e, Drillichanzugstoffe.
roh oder gebleicht
1. Serge und Zanella,
2. Futterstoffe mit Jacquardmustern,
3. Gestreifte Aermelfutter.
25 cm üb. die ganze Breite sowie Jarb- undTefsin- abschnilte
Baiimivolle, Kunstbaum- wolle, Bastfasern (Flachs, Hans, Jute) oder Abfälle und Mischungen verschiedener Spimistoffe, auch unter Mitverwen- dung von Papier.
Leibwäsche- stoffe 130 g, jedoch tu halb- u. reinleinen I70g Betizeugstoffe 150 g
Handtücher
280 g
Zwischeniutter- sloffe 200 g Drillichanzng- stoffe 270 g
für
den
qm
ohne Rücksicht auf Breiten und Größen.
Bei Vorräten in ein lind detlelben Qualität und Breite (ohne Rücksicht au? Muster und Farhe):
2 ) 900 m bei Stoffen, b) 40 Dutzend bei Handtücherii.
Gruppe VII: Segeltuche und Planftoffe
1. Bettzeugstoffe iit Jacquard- oder Damast- milstern und vollgebleichte, reinleineiie Bettzeugstoffe,
2. Harrdtücher in Jacquard oder Damast- mtistern imd Frottierhandtücher.
2 ) bei Stoffen 25 cm über die ganze Brette so- wieFarb- u.Dessin- abschn. b)bei abge- paßt.Hand- tüchern je ein Stück.
1. Planstoffe, Markifenstoffe,
2 . Segeltuche, wie z. B. Marine-Köpertuch, Bram- tuch, Persenniltgtuch, Schiertuch,
3. Zeltbahnstoffe und Zeltstoffe,
4. Tornister-, Tränkeimer, Brotbeutel-, Rucksack-, Packtaschen-, Futtersack-, Schuhzeugstoffe.
Baumwolle, Kunstbaum- wolle, Bastfasern (Flachs, Hans, Jute) oder Abfälle und Mischungen verschiedener Spinnstoffe.
alle Farben glatt und gemustert.
2 ) Stoffe zu 1 , 2 >
und 4 : 300 g, 1 s
b) Stoffe zu 3: s
195 g 1 qm
ohne
Rückstcht auf die Breite.
Bei Vorräten in ein und derselbeu Qualität (ohne Rücksicht auf Muster, Farbe und Breite): 200 m
50x70011 so wie Farb- un dD essin- abschnitte.
Gruppe VIII:
Saiidsackstoffe.
Glatte Gewebe in Leinwand- oder Köperbindung, soweit sie nicht in anderen Gruppen meldepflichtig sind.
Baumwolle, Kunstbaumwolle, Bastfasern (Flachs, Hani, Jule) oder Abfälle und Mischungen verschie- dener Spinnstoffe auch unt. Mitverwendung v.Papier.
roh oder einfarbig (gani- oder stück- farbig) in gelben, gvaitcn, felbgvattcn, hellbraunen, khaki- artigen ob. grünen Farbtönen.
160 g für den qm
Mindest-
breite:
58 cm
Bei Vorräteit tn ein unb derselben Qualität (ohne Rücksicht aut 'Muster. Farbe und Breite): 900 m
Florgewebe.
25 cm üb. die ganze Breite, jedoch keine Färb- und Tessinabschnitte
Berlin, den 5. Januar 1916.
Kgl. Preußisches Kriegsministerium. gez. von Wandel.
Dresden, den 5. Januar 1916.
Kgl. Sächsisches Kricgsministerium. gez. von Wilsdorf.
Vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch zur allgeineinen Kenntnis gebracht, mir dem Benterken, daß hiermit die Bekanntmachungen Nr. W. I. 734/8. 16 ., W. M. 231/9. 1b., W. M. 1097/10. 15. und W. M. 999/11. 15. K. R. A. aufgehoben werden.
München, den 5. Januar 1916.
Kgl. Bayrisches Kriegsministerium
gez. Freiherr von Kreß.
Stuttgart, den 5. Januar 1916.
Kgl. Württembergischrs Kriegsministcrium.
gez. von M a r ch t a l e r.
Frankfurt (Main), den 1. Februar 1916.
Stellv. Generalkommando 18. A. K.


