Jahrgang 
1 (1791)
Seite
17
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SZPAe 17 Weil der engere Ausschuß gleich Anfangs bemühet war, wahrscheinlich zu machen, daß keine eigentliche Vorschrift, wornach die gemeinen Landegsangelegenheiten zu behandeln, vorhanden wäre, so gab königl, Regierung der Ritterschaft zu wiederholtenmalen zu erkennen,'daß sie entschlossen sey, desfalls ein Negulativ entwerfen zu lassen. und selbigem durch die Zuziehung gesamtinter Stände, die Gesekmäßigkeit zu ertheilen. Als aber Heym" weitern Fortgange sich entwickelte, daß die lands schaftliche Verfassung nicht so wankend wäre, als von dem engern Ausschusse. seibige beschrieben ward, und daß es nichts weiter, als nur einer Weisung an die lands schaftlichen Collegia bedürfe, derselben künftig gebührend nachzukommen; so fand königliche Regierung, weil die übrigen Curien sich ganz passive dabey verhielten und sie im voraus sich versichert halten konnte, daß die Ritter- schaft bey der ihr zulezt ertheilten Erklärung gewiß sich beruhigen würde, kein Bedenken, an den großen und engern Ausschuß unterm gten May rescribiren zu lassen, daß sie den Inhalt vorberegter, an die Bevollmächtigte der Ritterschaft abgegebenen, Erklärung, si< zur Die rection gereichen lassen sollten. Es haben also die unter denen landschaftlichen De? - putationen und der Ritterschaft entstandenen Streitigs keiten den wichtigen Vortheil hervorgebracht, daß die fast völlig in Vergessenheit gerathene, und durch die neuerlichst eingerissene willkührliche Behandlung lands schaftlicher Angelegenheiten äußerst wankend gemachte, wiewohl geseßmäßig angeordnete, landschaftliche Verfass sung wieder hervorgesuchet, und in ihr völliges Licht (Annal. zr Jaärg. 18 St, B geselzet,