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8"SPRE Ständen gefaßten Entschliessungen, und gemachten Vers ordnungen einen schleunigen Eatschluß erforderten.
Von Königl. Regierung ward. denen ritterschaftli« <en Bevollmächtigten unterm 28sten Jan, 1775. hier! auf zur Resolution ertheilet:
In derjenigen Vorstellung, welche an Uns im Jas nuar des vorigen Jahrs-von verschiedenen Mitglies dern der Nitterschaft gebracht worden, war zum Grunde genommen: es sey das„erste Gründgesets der calenbergischen Landschaft, daß alle, das ganze Fürstenthuim betreffende, Verwilligungen, Verfäs gungen und Veränderungen(in so weit nemlich solche, wie 28 ohne Zweifel die dabey gehegte Mey- nung ist, vor die Landschaft gehören) auf dem allgemeinen Landtage, um eine geseßliche Kraft zu erhalten, zur Anzoige gebracht werden müssen, auf daß. die versammleten Stände ihre Deputirte ent- weder darüber mit Vollmacht versehen, oder in den Curien votiren können. Und weil solches bey demjenigen, was wegen Ankaufung einer Quantität Sciffskorns geschehen, unterblieben, so ward die Gültigkeit dieser Handlung angefochten.
Ueber besagte Vorstellung haben Wir derozeit den Beoricht des Schakcollegii erfordert. Er ist erstattet. Es sind in selbigem zwar verschiedene Fälle ange? zeiget, toorinn nicht nux der größere Ausschuß, sondern auch der engere Ausschuß und das Schaks collegium Conclusa in landschaftlichen Angelegenheis ten zemacht, und Bewilligungen gethan hätten,
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